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Kindesunterhalt, Handy Sonderbedarf oder nicht?

 
(@Mannmitbart)

Hallo,

trotz Recherche im Netz konnte ich keine Antwort auf folgende Fragen finden:

Meine Kinder (leben im WM) benötigen ein Smartphone, einerseits um erreichbar zu sein und sich bei Bedarf zu melden können, andererseits um die von der Schule genutzten Apps für Stundenpläne, Mensa, Lerngruppen zu nutzen. Die KM ist der Meinung, die Kosten für die Anschaffung der Geräte sind nicht Teil des Kindesunterhalts, also Sonderbedarf und will sich nicht an den Kosten beteilgen.

Hat sie Recht? Wenn es Sonderbedarf ist, müssen sich beide Elternteile die Kosten sich nicht teilen? Was ist mit den laufenden Kosten für die Samrtphons? Vom Kindesunterhalt zu zahlen oder nicht?

Meine Meinung ist, der Kindesunterhalt ist so üppig bemessen, da sind die Smartphons problemlos drin und auch die anfallenden laufenden Kosten können davon locker gedeckt werden. KM macht aber Stress...

Danke.

Zitat
Geschrieben : 02.09.2020 23:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Muss das auf dem Handy sein oder kann man das nicht auch auf einem Rechner sein?

Welche Kosten? Entweder prepaid oder gar keine simkarte. Dann nur über wlan in der Schule oder zu Hause.
Smartphones gibt es schon relativ günstig, ab ca 100 € oder du kennst jemanden der noch gebrauchte rumliegen hat, muss ja a) nichts neues sein und b) für das erreichbar sein reicht das günstigste auf dem Markt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2020 23:24
(@Mannmitbart)

Die Apps laufen nicht auf einem Rechner. Kosten wären Prepaid, ca. 9€/Monat pro Kind.

Es geht einfach darum, zählen die Kosten als Sonderbedarf oder sind vom normalen KU zu zahlen da u.a. für die Schule benötigt?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2020 23:30
(@Mannmitbart)

Ich habe etwas vergessen, Kosten wären:

1. Anschaffungskosten

2. monatliche Prepaid Kosten

Noch ein Hinweis, Kinder leben im Wechselmodell.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2020 23:45
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Schule kann die Anschaffung von Smartphone nicht verlangen und muss Alternativen zur Verfügung stellen.

Da dies eine erzieherische Angelegenheit ist und alle Eltern dies unterschiedlich handhaben, würde ich sagen: weder noch. Es ist kein Mehrbedarf und auch kein Sonderbedarf.
Kann man sich nicht einigen, dann bekommen die Kinder halt kein Smartphone. Punkt!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 00:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, die Schule kann die Anschaffung eines Smartphones nicht fordern. Tatsache ist aber auch, dass die Apps eben nicht auf einem Rechner laufen, weil ja "alle" ein Smartphone haben.

Sonderbedarf ist ein unregelmäßiger, außerordentlich hoher Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht vorhersehbar war. Wäre die Anschaffung nicht "überraschend", dann könnte aus dem Unterhalt angespart werden.

Wenn ihr also der Meinung seid, dass Smartphones anzuschaffen sind, dann könnten sie schon Sonderbedarf sein, der eben nicht aus dem laufenden Unterhalt gezahlt werden kann.

Die laufenden Kosten sind mMn durchaus aus dem Unterhalt bezahlbar, ansonsten wären Sie Mehrbedarf.
Mehrbedarf liegt vor bei regelmäßig anfallenden Kosten, die über die üblichen Kosten zum Lebensbedarf hinausgehen und deshalb nicht von den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle erfasst sind. Es also  andauernde Mehrausgaben, die zum Lebensbedarf des Kindes gehören.

Sowohl Sonderbedarf als auch Mehrbedarf sind gequotelt nach dem Einkommen der Eltern zu bezahlen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 00:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass die laufenden Kosten vom kindesunterhalt/Kindergeld zu finanzieren sind.

Und bei den Smartphones, würde ich sagen, dass ggf. jeder 50% zahlt, du also bereit bist pro Nase 50 € dazuzugeben.mes gibt nämlich schon neue für das Geld.

Oder aber eben im Kollegen/bekannten/Freundeskreis nachfragen, wer noch alte rumliegen hat und der Mutter diese dann in die Hand drücken.

Mir ist klar, dass die Kids gern coole Geräte hätten. Wie alt sind die Kids?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 01:55
(@Mannmitbart)

Vielen Dank für die Antworten, auch wenn es nicht so scheint sind sie doch eine große Hilfe für mich.

Die Schule geht davon aus, dass jedes Kind über ein Smartphone verfügt und bietet daher auch keine Alternativen zu den Apps an. Letzlich zwingt sie die Schüler dazu ein Smartphone zu nutzten über den Weg, wenn sie keins haben oder es nicht nutzten bleiben sie halt ausgeschlossen. Es ist z.B. so, der Stundenplan mit Ausfällen und Vetretungen wird morgens gegen 6:00 Uhr aktualisiert und ist nur über die App einsehbar. Wenn man den nicht lesen kann, also kein Smartphone muss man mit den Konsequenzen leben. Ich schweife vom Thema ab...

Ich positioniere mich jetzt gegenüber der KM mal so, die Anschaffung von Smartphons war vorraussehbar da schon seit der Grundschule den Eltern mitgeteilt wurde das die weiterführende Schule für viele Dinge ausschließlich Apps nutzt. Außerdem war vorraussehbar das die Kinder eine Kommunikationsmöglichkeit benötigen da ihre Aktivitäten mit zunehmenden Alter erweitern. Insofern kommt das Smartphoneproblem nicht überraschend sondern war vorhersehbar, also müssen/hätten Rücklagen vom KU gebildet werden (kein Sonderbedarf). Heißt für mich, wenn Smartphons gekauft werden müssen sie vom KU bezahlt werden. Es müssen auch definitiv nicht die besten sein.

Bei den laufenden Kosten des Prepaid Tarifs sehe ich die Sache jetzt so, Grundkosten vom KU, Extrakosten die dem Nutzungsverhalten der Kinder anzulasten sind, für evtl. mehr Datenvolumen, vom Taschengeld.

Sollte die KU sich nicht darauf einlassen, greife ich den Vorschlag von @kasper auf, dann halt keine Smartphons, Punkt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 02:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Die Schule geht davon aus, dass jedes Kind über ein Smartphone verfügt und bietet daher auch keine Alternativen zu den Apps an. Letzlich zwingt sie die Schüler dazu ein Smartphone zu nutzten über den Weg, wenn sie keins haben oder es nicht nutzten bleiben sie halt ausgeschlossen. Es ist z.B. so, der Stundenplan mit Ausfällen und Vetretungen wird morgens gegen 6:00 Uhr aktualisiert und ist nur über die App einsehbar. Wenn man den nicht lesen kann, also kein Smartphone muss man mit den Konsequenzen leben. Ich schweife vom Thema ab...

Für diesen konkreten Fall würde es reichen, wenn die Eltern diese App auf ihrem Smartphone installieren (ist m.E. auch sinnvoller).
Was sie Lern-Apps angeht: ich denke, Tablets mit entsprechendem W-LAN Zugang machen mehr Sinn als Smartphones.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 10:17
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich geh da mal ganz abstrakt dran.

Du hast zwar noch nichts zum Alter der Kids gesagt, aber angesichts der allgemeinen Umstände die Du erwähnst, scheint es um Kinder in der weiterführenden Schule zu gehen. Wenn Smartphone da noch kein Thema ist, dann wird es bald eins werden.  Deshalb müsst ihr Euch auch unabhängig von den scheinbaren Vorgaben der Schule sowieso dazu eine gemeinsame Meinung als Eltern bilden.

Für den Moment lese ich es auch so, das die Forderungen der Schule (Stundenplan, Mensaplan) auch von Euren  smartphones einsehbar wären.  Also zwingend für die Kids scheint es nicht zu sein.

Was die lfenden Kosten betrifft: In der Tat, es bietet sich ein prepaid Tarif ab, den die Kids vom Taschengeld füttern. Tun sie das nicht, funzt das Phone ja immer noch in den allseits verfügbaren Wlans.

Ein gebrauchtes Smartphone- und mehr braucht es ja nicht - kostet nicht die Welt. Insofern lohnt sich mE eine Diskussion, gar ein Streit ob Mehr-/ Sonderbedarf nicht. Vielleicht kann man den Kids ja zum Geb. oder Weihnachten schenken.

Ansonsten würde ich tatsächlich sagen, dass das Phone vom KU zu zahlen ist. Und damit gibt im WM mE jeder  die Hälfte aus seinem KU dazu.  Oder noch einfacher: bei zwei(?) Kids zahlt jede eins. Also doch gar nicht so schwer?!?

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 10:43




(@maxmustermann1234)
Registriert

Laufende Handykosten werden aus dem laufenden Unterhalt zu finanzieren sein, ABER: das ändert natürlich die Unterhaltsberechnung und du musst folglich weniger Unterhalt an die Ex zahlen. Genau genommen kannst du sie mit ihrer Quote an den Kosten beteiligen. Eigentlich sollte auch das gleiche für die initiative Anschaffung gelten.

Im Wechselmodell gibt es große Probleme mit Unterhalt, wenn man sich da über Anschaffungen nicht einig wird. Ich zahle am liebsten alles selbst und frage nicht nach Erstattungen, aber das muss man sich halt auch leisten können. Meine Ex hält jedes mal die Hand auf.

Wieso denkt sie eigentlich, dass sie sich an Sonderbedarf nicht beteiligen muss? Lebt sie vom Selbstbehalt? Das wäre die eigentlich interessante Frage.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 11:13
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Sonderbedarf ist ein unregelmäßiger, außerordentlich hoher Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht vorhersehbar war. Wäre die Anschaffung nicht "überraschend", dann könnte aus dem Unterhalt angespart werden.

Die für uns zuständige Richterin hat sich, warum auch immer, dazu in einer Verhandlung geäußert. Aussage: Vorhersehbare Anschaffungen müssen (!) vom Kindsunterhalt angespart werde. Das ist wortwörtlich so von ihr gesagt worden.

Und ein Smartphone ist heutzutage eine vorhersehbare Anschaffung.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 12:41
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo SLAM,

bei dir ging es wohl darum der Ex zu sagen, dass sie Dinge, die sie haben will, nicht als Sonderbedarf deklarieren soll. Du wirst wahrscheinlich die Ex nicht um Geld bitten. Bei Mannibart ist der Sachverhalt etwas anders.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 13:07
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Aussage: Vorhersehbare Anschaffungen müssen (!) vom Kindsunterhalt angespart werde. Das ist wortwörtlich so von ihr gesagt worden.

Die Aussage per se ist m.E. nicht falsch, die Konstellation ist letztendlich ähnlich wie Klassenfahrten und dergl. ;o)
Hier kann man und frau sich sicherlich trefflich darüber streiten, nur: ist Dir, @Mannmitbart, der damit verbundene Stress (mit Verweis auf meine vorherige Antwort hinsichtlich Notwendigkeit) wert?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 13:15
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Mannmitbart, hast du die Apps mal gecheckt. Wir haben jetzt diverse dieser Schulprogramme durch und alle laufen sie auch auf dem PC. Ist es möglich, dass die Kinder dir das erzählen, um ein Smartphone zu bekommen?

Ich sehe das anders als die meisten hier. Ich denke, das Smartphone könnte durchaus Sonderbedarf sein. Vor einem Jahr, sogar vor 6 Monaten hätte es noch anders ausgesehen. Allerdings ist die Verfügbarkeit solche Geräte durch Corona urplötzlich nötig geworden, wei die Schulen die Digitalisierung verpennt haben. Allerdings müsste man das Gerät für mehr benötigen als lediglich den Stundenplan einzusehen.

Da der Sonderbedarf durch die ungewöhnliche Sitution mit Heimunterricht bedingt ist, konnte die Notwendigkeit nicht seit der Grundschule vorausgesehen werden. Interessant wäre, wie ein Richter bezüglich Höhe der Anschaffungskosten entscheiden würde. Und auch bezüglich der Pficht der Schule, Geräte zur Verfügung zu stellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein neues IPhone drin ist.

Unsere Tochter, 10, hat ein altes Smartphone bekommen mit Sim, bei der monatlich keine Gebühren anfallen. Es wird per Anruf berechnet, Anrufe habe ich allerdings abgeschaltet, ebenso mobile Daten.. Sie darf es nur zu Hause mit W-Lan benutzen, und auch nur für die Schule. Wenn sie ein besseres Smartphone möchte, was zum Glück noch nicht der Fall ist, dann muss sie sparen oder auf Weihnachten werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 14:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch wenn ich bei meiner Aussage bleibe, dass ein Smartphone kein Sonderbedarf darstellt, möchte ich zu den Apps der Schule einmal weiter ausführen.

Sollte die Schule tatsächlich nur Apps und Programme zur Verfügung stellen die ausschließlich sogenannten Smartphones laufen, dann würde ich den Elternbeirat hierzu einmal Stellung nehmen lassen und fragen, so es die Hilfen für die Anschaffung eines solchen Smartphones gibt. Denn, Smartphones sind NICHT im Bildungswesen und Teilhabeprogramm enthalten. Weiterhin schaffen es die Schulen nicht einmal, alle Schüler mit einem Rechner auszustatten, damit diese an den Onlineangeboten teilnehmen können, und dann solchen Smartphones zur Pflicht vorgegeben werden?

Weiterhin wird die frühe Nutzung von Smartphones durch Schüler immer mehr kontrovers geführt. Die Schule sollte doch mal Stellung nehmen, wie sie ein pädagogisch anerkanntes Problem fokussiert, und quasi einen Zwang zur Nutzung ausübt? Die Antwort könnte interessant sein.
Weiterhin würde ich eine Anfrage beim Datenschutzbeauftragten starten, das ist in der Regel der Todesstoß solcher Apps.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 15:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

man kann jetzt vortrefflich über den Sinn oder Unsinn von smartphones in der Schule streiten. Das Problem ist, dass die Angebote über das Smartphone freiwillig sind und wer kein Smartphone hat muss halt sehen wo er bleibt. Die Schule ist froh, dass es mit den Apps funktioniert und sie damit in Corona-Zeiten über die Runden kommt. Perspektivisch werden diese Apps vermutlich weiter genutzt, wobei eine PC-Variante vermutlich auch erstellt wird.

Ich würde die Idee von Maria aufgreifen wollen und einfach nach einer möglichst billigen Variante mit begrenztem Nutzungsumfang suchen. Auch ältere Modelle leisten hier, was erforderlich ist. Dann sind auch die Kosten tragbar.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 16:33
(@Mannmitbart)

Vielen Dank für die weiteren Antworten. Wie in Antwort#7 schon geschrieben habe ich mich positioniert. Es war für mich nur wichtig zu klären ob die Anschaffung von Smartphons eher Sonderbedarf sind oder dem laufenden KU zuzurechnen sind. Der Umgang mit der KM in finanziellen Dingen ist nicht einfach und ich gehe gern vorbereitet in "Verhandlungen". Das Problem ist für sie ja, sie lebt vom Kindesunterhalt. Mit ihrer freischaffenden Tätigkeit kann sie gerade mal Miete mit Nebenkosten verdienen, der Rest muss vom KU kommen. Sie hätte ja die Möglichkeit im gleichen Umfang wie ich arbeiten zu gehen und würde auch ähnlich wie ich verdienen nur lehnt sie dies ab da sie ihren "Traum" leben möchte. Verantwortung in finanzieller Hinsicht übernimmt sie gegenüber den Kindern nicht. Da ich dieses Verhalten nicht noch unterstützen möchte achte ich darauf das auch alles was zum KU gehört auch von diesem bezahlt wird. Der KU ist m.E. in erste Linie für die Kinder da und nicht um den "Traum" der KM zu finanzieren. Soviel zum Hintergrund.

Was die Schule mit ihren Apps angeht kann man sicherlich über Elternvertretungen etc. etwas erreichen. Da ich so viele Baustellen bedienen muss fehlt mir die Kraft für solche Dinge.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 19:05
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Mannibart,

vielleicht solltest du mal einen eigenen Thread starten und die Berechnung des KU und die berufliche Situation deiner Ex konkret aufschreiben. Ich vermute eh, dass du jetzt schon zu viel zahlst.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 19:29
(@Mannmitbart)

@MaxMustermann1234: Danke für den Hinweis. Werde ich wohl machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 19:52