Kindesunterhalt höh...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kindesunterhalt höherstufung

 
(@mbk11)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich habe folgende Frage. 

Ich zahle für meinen Sohn, der bei seiner Mutter lebt,  Unterhalt.  Aufgrund dessen werde ich in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe hoch gestuft. 

Jetzt bekomme ich im April ein weiteres Kind welches dann bei mir wohnt. Entfällt damit die höherstufung ?

Vielen Dank 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2024 23:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

du bist dann 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet. Dem Kind, dem neuen Baby und der Mutter des Babys. Damit müsste sogar eine Herabstufung erfolgen. Also von der regulären Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

es sei denn, du würdest mit der Herabstufung unter Stufe 1 landen.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2024 23:37
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @annasophie

Damit müsste sogar eine Herabstufung erfolgen. Also von der regulären Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

Richtig. Und wenn die Umstände bei ihm ganz besonders günstig sind, könnte er theoretisch 3 Stufen "fallen" (ausgehend von der derzeitigen "Zahlstufe"). Aufgrund der 2024 veränderten Einkommensstruktur in der Düsseldorfer Tabelle wäre das tatsächlich denkbar. Es kommt auf sein Einkommen an. Nur, unter 100% des MU wird schwierig bzw. unmöglich.

Auf jeden Fall sollte er schon allein wegen der neuen Düsseldorfer Tabelle (siehe Struktur, Selbstbehalt, Bedarfskontrollbetrag) bereits jetzt eine eigene Berechnung zur Überprüfung seiner Zahlungen starten. Bei schon bestehendem Titel von mehr als 100% des MU ist das m.E. spätestens ab Geburt des 2. Kindes angesagt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2024 17:13