Kindesunterhalt... ...
 
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Kindesunterhalt... Höherstufung unverschämt...

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(@zebra777)
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Hallo liebe Väter / Mütter / Frauen / Männer  🙂

Ist es richtig, dass das Jugendamt mich zwei Einkommensstufen höhersetzen darf, da ich nur für meinen Sohn Unterhalt zahle???

Er wohnt bei meiner Exfrau, die vor Jahren neu geheiratet hat und mit ihrem neuen Mann ein zweites Kind bekam. Meine Exfrau hat nun eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt. Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Ich zahle auch gerne für meinen Sohn, weil Kinder ja nun mal viel Geld kosten. Auch gebe ich nebenher noch viel an Geld für ihn aus (Kleidung, Eintrittskarten, Urlaubsreisen...). Das interessiert allerdings weder das Jugendamt noch meine Exfrau 🙁 Zahlemann & Söhne ist in Deutschland angesagt... und dass bis einem schwarz vor Augen wird. Sicher spreche cih da vielen von euch aus der Seele. Als Mann ist man in Deutschland der allerletzte Dreck, wenn eine Scheidung ansteht.

Doppelbestrafung:
1.) Kinder werden wie selbstverständlich den Vater weggenommen (warum eigentlich? warum nicht selbstverständlich zum Vater???)
2.) Existenz wird zerstört, da man Summen zahlen muss, die meist jenseits von gut und böse sind. Man geht jeden Tag hart arbeiten und hat trotzdem fast nur Hartz IV.

Genug gemeckert !!! Wer diese Gesetze so geschaffen hat, ist NIEMALS in diese Mühle geraten... das steht fest.

Nun meine Frage an euch:

Ist es rechtens, dass man mich von Einkommensstufe 7 einfach auf Stufe 9 anhebt? Mit der Begründung, ich zahle ja "nur" für eine Person? Da es mir dann ja blendend geht 🙁 kann ich ruhig auch einfach sooo 68 € monatlich mehr zahlen !!! Obwohl mein Einkommen zwei Klassen tiefer liegt. Das ist ja wohl das Allerletzte und die Begründung ja wohl eine Selbstironie...

Dankeschön für eure nette Hilfe... bzw. eure Meinung.
Stefan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2007 19:19
(@zebra777)
Schon was gesagt Registriert

Nachtrag:

Ich zahle jetzt monatlich 384 € !!! Dazu bekommt meine Exfrau noch das Kindergeld 154 € !!! Macht 538 € im Monat !!! Dafür muss mancher einen halben Monat voll arbeiten gehen... was sind das für Summen????

Wieviel zahlt ihr?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2007 19:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist es richtig, dass das Jugendamt mich zwei Einkommensstufen höhersetzen darf, da ich nur für meinen Sohn Unterhalt zahle???

(...)

Nun meine Frage an euch:

Ist es rechtens, dass man mich von Einkommensstufe 7 einfach auf Stufe 9 anhebt? Mit der Begründung, ich zahle ja "nur" für eine Person? Da es mir dann ja blendend geht 🙁 kann ich ruhig auch einfach sooo 68 € monatlich mehr zahlen !!! Obwohl mein Einkommen zwei Klassen tiefer liegt. Das ist ja wohl das Allerletzte und die Begründung ja wohl eine Selbstironie...

Dankeschön für eure nette Hilfe... bzw. eure Meinung.
Stefan

Die Berechnung der DDT geht von 3 Unterhaltsberechtigten aus (1 Ehefrau, 2 Kinder). Sind es weniger oder mehr Berechtigte kann durchaus höher oder niedriger gestuft werden.
Meist ist es so, das bei nur einem Berechtigten um 2 Stufen höher gegangen wird.

Nur noch ne Frage: Wie alt ist dein Kind? Wird bei dem Zahlbetrag das hälftige KG in Abzug gebracht? Ich denk mal das dein Kind über 12 ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 19:28
(@zebra777)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina  🙂

danke für Deine Antwort... mein Sohn ist 14 Jahre alt. Das halbe Kindergeld ist in den 384 € schon abgezogen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2007 19:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also rein formal ist es so ok.

Eine interessante Frage wäre nur, ob die Berechnung überhaupt richtig ist und ob alle möglichen Abzüge korrekt eingerechnet wurden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 19:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch wenn vieles (fast alles) im UnterUngerecht ist,

dieses ist nicht nur formal richtig und steht auch so im Nachtext der DT sondern ist auch vernünftig.

Man mag jetzt darüber streiten ob dies die richtige Art der Berechnung ist oder ob einem bessere Formeln einfallen aber irgendwie muss die Anzahl der Unterhaltsempfänger ja auch berücksichtigt werden.

Wenn das nicht so wäre, müsste ich mit meinen 4 Kindern und einer Exfrau ca. doppelt soviel Unterhalt zahlen wie ich verdiene.

Du kannst dir ja diesen Fall auch mal für dich durchrechnen. Einmal mit und einmal ohne Herrabstufung um 2 Zeilen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 22:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ beppo:

Richtig, ich meinte auch das man drüber gucken kann ob die grundsätzliche Berechnung richtig ist und somit die Eingruppierung in die DDT.

Bis Stufe 6 hat es ja keine direkten Auswirkungen, darüber macht es sich eben schon bemerkbar.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 22:16
(@zebra777)
Schon was gesagt Registriert

hallo beppo  🙂

du hast ja recht dass du mit exfrau und 4 kindern bei unterhalt korrekt nach ddt berechnet wirst (dein einkommen)... und mit abstufung eventuell da so viele unterhaltsempfänger !!! aber...

warum muss ich unbedingt hochgestuft werden????? das ist doch nicht logisch. kann doch nichts dafür, nur einen sohn zu haben. warum dann finanziell noch bestrafen???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2007 22:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ midnightwish

Klassisches Missverständnis.
Ich hätte vielleicht deutlicher sagen sollen, dass ich nicht deine Berechnung in Frage stellen wollte, sondern nur offen lassen wollte ob die Art der Berechnung in der DT richtig oder falsch ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 22:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Zebra777

Das halte ich mehr für ein subjektives/optisches Problem.

Man hätte die Tabelle auch gleich mit den höheren Werten für nur einen Unterhaltsempfänger erstellen können und dann für jeden weiteren einen Abschlag.

Dann hätte es zwar nicht wie eine "Bestrafung" ausgesehen, am Betrag hätte das aber nichts geändert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 22:26




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na ja zebra,

bestrafen ist da der falsche Ausdruck. Durch die Höherstufung zahlst du ja nicht soviel mehr, wie du einem weiteren Kind zahlen müßtest. Trotzdem ist es rein subjektiv ungerecht. Genauso wie ich es als ungerecht empfinde dasder Vater meiner Töchter das halbe KG beanspruchen darf, obwohl er die Kinder nicht sehen möchte. Das Leben ist nie gerecht und schon gar nicht wenn es um Unterhalt geht.

Ok, beppo, war wohl nciht deutlich genug  😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 22:30
(@Aniram)

@all

Ich bin nicht der große Widersprecher, aber hier kann ich es mir nicht
verkneifen:

dieses ist nicht nur formal richtig und steht auch so im Nachtext der DT sondern ist auch vernünftig.

Formal mag es richtig sein, möglicherweise noch vernünftig... das heißt
aber noch lange nicht, daß es rechtens ist.

In der Regel entscheidet sich ein Paar wieviele Kinder es bekommen
will. Die Entscheidung kann durchaus so ausfallen, daß dann nur ein
Kind geplant und gezeugt wird, weil dieses Paar... nun nennen wir es
einmal... etwas egoistischer ist und mehr vom Leben erwartet. Ein für
mich völlig legitimer und nachvollziehbarer Wunsch.

Die einen finden ihr Glück in einer größeren Kinderschar und darin, ihr
Geld da reinzustecken und andere, schick und ständiger nach der letzten
Mode gekleidet zu sein, alle 2 - 3 Jahre den Wagen zu wechseln, mehr-
mals im Monat in ein Restaurant der gehobeneren Preisklasse zu gehen
etc.pp.

Woher also nimmt der Staat das Recht, für die Berechnung des Unter-
haltes eine fiktive, nicht vorhandene Personenanzahl heranzuziehen ?

Wenn das nicht so wäre, müsste ich mit meinen 4 Kindern und einer Exfrau ca. doppelt soviel Unterhalt zahlen wie ich verdiene.

Bei Dir Beppo sind eben salopp formuliert vier Kinder durchzufüttern
und zu unterhalten, scheinbar noch samt nicht wieder verheirateter
Exfrau.

Hätte Zebra's Ex nicht wieder geheiratet, was übrigens der Traum
aller Exmänner ist, dass die Exen wieder heiraten, müßte er für sie
auch zahlen.

Ihm wurde damit nichts geschenkt, er hat wenn man so will einfach
nur Glück gehabt.

Wo nur einer zu versorgen ist, dürfte und müßte nach meinem Rechts-
empfinden auch nur für einen gezahlt werden.

Alles andere ist eine Frechheit und ich kann gut verstehen, daß Zebra
darüber erbost ist.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 22:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Aniram

ich bin vielleicht begriffsstutzig aber ich verstehe das Problem nicht.

Ich lasse die ganzen anderen Ungerechtigkeiten jetzt mal weg und beziehe mich nur auf die DT:

Die Beträge in der DT sind ausdrücklich errechnet für jemanden der 3 Berechtigte zu versorgen hat z.B. 1 Ehegatten und 2 Kinder.

Jemand der mehr Personen zu versorgen hat, kann und soll weniger pro Person bezahlen. (1 Zeile runter pro Person)
Wer weniger als 3 Personen zu versorgen hat muss eben mehr pro Person bezahlen. (1 Zeile rauf pro Person)

Was ist daran falsch?

Wenn man akzeptiert, dass einer mit vielen Kindern relativ weniger zahlen soll, dann bedeutet das automatisch, dass einer mit wenigen Kindern relativ mehr zahlen muss.

In einer intakten Familie mit vielen Kindern bleibt auch weniger Geld pro Person, als bei wenigen Kindern.

Das ist natürlich nur die rein rechnerische Sicht

Warum jemand mehr oder weniger Kinder hat und ob man das als Strafe oder notwendigen Lebensunterhalt ansieht ist natürlich jedem selbst überlassen.

Ich hoffe ich habe mich hier jetzt nicht verrannt, aber das kommt mir so vor wie die Feststellung:
Jemand mit mehr Kindern soll weniger zahlen aber der mit weniger Kindern auch!

Oder dass 3 Äpfel mehr als 2 sind finde ich ok aber dass 2 Äpfel weniger als 3 sind ist ungerecht. :question: :sorry:

Dass Zebra Unterhalt für jemanden bezahlen soll, den es nicht gibt sehe ich ehrlich gesagt nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2007 23:45
(@zebra777)
Schon was gesagt Registriert

Tja Beppo,

ich glaube Du verstehst die Sache nicht so, wie sie eigentlich im Raume steht... sorry  😉

Also wenn ein Mann in Deutschland geschieden wird, zudem mit Kindern, weiß jeder +++ Frau oder Mann +++ dass sich das zukünftige Leben für den Mann dann erledigt hat !!!  :knockout:

Man wird vom Jugendamt, Familiengericht, Exfrau (nicht immer) wie der letzte Dreck behandelt !!! Und das ist gesetzlich sogar legitim !!! Es erfolgt eine Doppelbestrafung, die bei den allermeisten Betroffenen dann zu großer Frustration, teilweise Suchtverhalten führt... Hilflosigkeit war es bei mir. Existenzen werden einfach so zerstört. Und meist die des Mannes.  :note:

Die Doppelbestrafung sieht wie folgt aus:

1.) Kinder werden einfach entrissen und der Mutter überlassen (warum überhaupt??? mit welcher Selbstverständlichkeit eigentlich???) Oft wird dann mütterlicherseits auf die Kinder auch noch negativer Einfluss bzgl. des Exgatten genommen. Der Mann muss bitten und betteln, seine Kinder alle zwei Wochenenden sehen zu dürfen. Oft muss man sich dabei selbst erniedrigen, je nach Lust und Laune der Exfrau, die die absolute Macht über all dem hat. Dies wird gesponsort und legitimiert durch Jugendamt und Gericht. Ausnahmen sind da sehr selten.

Für mich persönlich 1998 bei meinem Auszug aus dem gemeinsamen Heim war es eine bis heute nicht verheilte Narbe... meinen geliebten Sohn nur noch alle zwei Wochen sehen zu dürfen. Unzählige Tränen, noch heute, wenn ich ihn nach Hause bringe. Warum ist das so??? Wer hat Gesetze geschaffen, die SOWAS zulassen?????? Sicherlich niemand, der jemals in so ein Loch gefallen ist.  ;(

2.) Der Mann hat gefälligst sein teils hart verdientes Einkommen / Besitz fast vollständig der Exfrau zu überlassen !!! Briefe wie an einen Schwerverbrecher gerichtet bekommt der ausgezogene Mann dann vom Jugendamt, Gericht, Anwälten !!! Natürlich weiß ich, dass ein Kind viel Geld kostet, gerade im kinderfeindlichen Deutschland... aber ist den Entscheidungsträgern eigentlich bewußt, dass die meisten Männer arbeiten gehen und ihnen trotzdem nichts bleibt??? Sie arbeiten praktisch umsonst. Einem Kollegen von mir bleiben monatlich 940 €...  dafür versieht er Schichtdienst (Früh-Spät-Nacht), arbeitet Weihnachten und Sylvester... er leidet unter dem Kummer, sich seine zwei Kinder erbetteln zu müssen. Seine Exfrau erzählt in der Zwischenzeit dem Jugendamt Lügen, um ihm zu schaden. Sie hasst ihn, geht zwischenzeitlich "über die Dörfer" und kümmert sich kaum um die Kiddies. In den Ehejahren hat sie sich regelmäßig von verschiednen Männern v..... lassen, währen er den Haushalt machte und sich um die KInder sorgte. Er ist nur noch Haut und Knochen !!! In der letzten Juliwoche kam er zu mir und sagte mir, dass er von seinem letzten Geld gerade ein Brot gekauft habe und 3 Liter Benzin getankt habe und nun nichts mehr habe. Erst am 1. August gibt es wieder Geld (940 €). Seine Exfrau bekommt 1500 € Monat für Monat von ihm (Unterhalt für sich und zwei Kinder), verhöhnt ihn, erzählt Lügen, versprüht Hass, ist eine Schlampe...

Warum ist DAS in Deutschland so??? Und das ist kein Einzelfall. Bei weitem nicht. In den allermeisten Fällen ist es leider so. Als Mann wird einem fast alles genommen, wofür man arbeiten geht. Existenzen werden vernichtet, zum Wohl des Kindes o.k. Aber zum Wohl der Exfrau??? Warum wird die nicht arbeiten geschickt und die Kinder kommen selbstverständlich zum Mann???  :question: Warum zahlt die Mutter dann nicht Unterhalt an den Mann und muss darum betteln, ihre Kinder alle zwei Wochen mal sehen zu dürfen??? Ich denke wir leben in einem Rechtsstaat?  :gunman:

Jetzt bin ich zu weit abgewichen und habe mich aufgeregt... tschuldigung...  :redhead:

Also Beppo, es ist völlig o.k. wenn man als unterhaltspflichtiger Exmann runtergestuft wird, wenn man für tausend Leute zu bezahlen hat. Sonst muss man ja nachher mehr bezahlen als man verdient.  :rofl2: ABER... jetzt kommts... warum muss man hochgestuft werden, wenn man für eine Person zahlt??? Warum???  :question:  :question:  :question: Dafür gibt es keine logische Begründung. Das ist eine Bestrafung des Mannes, die keinen Sinn ergibt. Außer der, eindeutig aufzuzeigen, was man in Deutschland nach der Scheidung als Mann ist. Ein Blödmann ohne Rechte, der gefälligst sein Hab und Gut abzuliefern hat... und für die Kinder Bitte Bitte macht. Sehr schade ist das. Und vor allem ungerecht !!!

Wenn man sich in der Ehe viele Kinder anschafft, weiß man als Mann auch, was einem erwartet, falls mal eine Scheidung ansteht. Kann man sich ja schlau machen. Eigenes Risiko. O.k. !!!

Aber wenn ich mich bewußt für nur ein Kind entscheide / oder aus gesundheitlichen Gründen nur eines zur Welt kam... mit welchem Recht wird dann nach einer Scheidung verlangt: DU MANN, bekommst jetzt einen Bestrafungsbonus, weil Du ja "Glück" hattest, nur ein Kind zu bekommen. Dann kannste auch ruhig mehr bezahlen !!!!!!!

Ich überlege schon seit Jahren, welche verwirrten, unwissenden, von so einem Schicksal NIEMALS betroffenen Volksvertreter so etwas rechtlich ermöglicht haben... Aber das ist gehört in Deutschland ja zum guten Ton in der Politik. Das die Unwissenden iund von der Realität weltfremden Politiker die Entscheidungen treffen. Schade.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2007 14:18
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Geb Dir Recht, Zebra - es ist nicht einzusehen, warum eine Exe z.B. selbständig arbeiten gehen kann, hier 600 .- pro Monat verdient, zusätzlich für 2 Kinder KU 556 .- und KG 308.- plus TU 455.- - ich zähl´s gar nicht zusammen! Netto Steuerfrei! Und beim Next umsonst wohnt! Der SUPERMANN aber nur 50 .- Netto übrig haben darf. Ja genau! - auch nach Abzug von Miete, Umgangskosten und Aufwendungen zur Arbeit. Und zum Urlaub der Kids und beim Umgang noch was drauflegen darf. Sorry - war etwas off-topic!
Grüße *nichtaufgeber*

Zusatz: ok - netto steuerfrei net ganz, TU 455.- müssen versteuert werden.

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2007 14:32
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Zebra,

Ist es richtig, dass das Jugendamt mich zwei Einkommensstufen höhersetzen darf, da ich nur für meinen Sohn Unterhalt zahle???

ja, das ist richtig, sicherlich aber nicht gerecht.

Nun stelle dir aber mal vor, du hättest 2 Kinder für die du zahlen musst - das wäre dann 2 x Stufe 8 der DT - dann hättest du noch viel weniger Geld übrig. Und stelle dir vor, deine "Ex" hätte nicht wieder geheiratet, dann müsstest du auch noch für sie Unterhalt bezahlen. Nur mal so zwei Gedankenanstöße, um dich ein wenig zu beruhigen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2007 14:37
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Huiiiii...Zebra....

das ist ja ein globaler Rundschlag geworden, der vor allem eine Verbitterung und leider auch sehr negative Haltung offenbart. Da kommt ne ganze Menge zusammen....
Ich will mich aber auf das eigentliche Thema konzentrieren, nämlich die Höherstufung bzw. Herabstufung im Rahmen der DT.
Die DT ist aufgebaut auf einem "angenommenen Regelfall", nämlich einer Unterhaltspflicht gegenüber 3 Personen (einem Ehepartner und zwei Kindern). Dieses Muster ist gewählt worden, weil zur Zeit der ersten Aufstellung dies ein absolut gängiges und das am weitesten verbreitetste Familienmodell war. Auf dieser Basis sind dann die Beträge der DT ermittelt worden. Man hätte auch ein anderes Modell wählen können - vielleicht Unterhaltspflicht gegenüber nur einer Person.....dann wären die beträge in der Tabelle alle automatisch deutlich höher ausgefallen. Dann würdest du wahrscheinlich nicht so erbost sein, weil du dann von vornherein mit einem höheren Betrag "festgeschrieben" worden wärst. In diesem Fall würde aber wahrscheinlich die Masse der Unterhaltspflichtigen herabzustufen sein, weil sie eben mehr als nur einer Person gegenüber unterhaltspflichtig sind.
Die Auf- und Abstufung spiegelt also nichts anderes wieder, als die Abweichung im konkreten Einzelfall gegenüber einem fiktiven Regelfall. Du hast nun einmal das Glück, nur einer Person gegenüber unterhaltspflichtig zu sein, also hat diese eine Person auch einen etwas höheren Anspruch - wäre doch in einem normalen Familienleben auch so: wenn bei gleichem Einkommen nur 2 Personen (z.B. eine Frau + ein Mann) zu versorgen sind, bleibt für jeden der beiden mehr übrig als bei drei Personen ( z.B. eine Frau + ein Mann + ein Kind).
Mir scheint eher, dass du die Heraufstufung als Spiegelbild für deine insgesamt bestehende Enttäuschung über deine gescheiterte Beziehung und die Tatsache, dass dein Kind eben vorrangig bei der Mutter lebt, heranziehst....
Ach ja - und nochwas: 384,-- im Monat ist sicherlich viel Geld....würde dein Kind aber bei dir leben, würdest du damit sicherlich nicht auskommen, wenn du z.B. höhere Miete für zusätzliche Zimmer, Heizung, Wasser, Schulbücher, Ausflüge, Famielienfeiern, Geburtstagsgeschenke, Klamoten, Taschengeld etc..........berücksichtigst!
Gruß
Matthias

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2007 14:38
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zebra,

habe nun auch mal etwas "rumgegooglet". Es ist so, wie Midnightwish es schon geschrieben hat:

Die Berechnung der DDT geht von 3 Unterhaltsberechtigten aus (1 Ehefrau, 2 Kinder). Sind es weniger oder mehr Berechtigte kann durchaus höher oder niedriger gestuft werden.
Meist ist es so, das bei nur einem Berechtigten um 2 Stufen höher gegangen wird.

Ob dies nun besonders ungerecht ist, sei einmal dahingestellt, aber Du wirst Dich wohl oder übel damit abfinden müssen.
Warum und wieso und von wem dies so festgelegt wurde, wird sich uns wohl verschlossen halten.

Aber wenn ich mich bewußt für nur ein Kind entscheide / oder aus gesundheitlichen Gründen nur eines zur Welt kam... mit welchem Recht wird dann nach einer Scheidung verlangt: DU MANN, bekommst jetzt einen Bestrafungsbonus, weil Du ja "Glück" hattest, nur ein Kind zu bekommen. Dann kannste auch ruhig mehr bezahlen !!!!!!!

Genauso gut könnte man auch wieder die Frage in den Raum stellen, wie die Rentenberechnung von kinderlosen Paaren in Zukunft zu gestalten ist.
Sie haben keine Ausgaben für Kinder, nehmen aber gerne in Anspruch, daß unsere Kinder für ihre Rente aufkommen (dies ist jetzt nicht als Wertung sondern nur als Feststellung geschrieben)
ICH möchte nicht in die Lage versetzt werden, solche Gesetze zu entwerfen und zu verabschieden. Recht machen kann man es nie allen und  leider bist Du in diesem Falle der gelackmeierte, was mir mit 3 Kindern ja nicht passieren kann 🙂
Im FESTEN GLAUBEN an unsere Gesetzgebung, gehe ich davon aus, dass es für die Dich betreffende Regelung BESTIMMT gute Gründe gibt (Ironie off)

Gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2007 14:42
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo nichtaufgeber,

Hallo!
Geb Dir Recht, Zebra - es ist nicht einzusehen, warum eine Exe z.B. selbständig arbeiten gehen kann, hier 600 .- pro Monat verdient, zusätzlich für 2 Kinder KU 556 .- und KG 308.- plus TU 455.- - ich zähl´s gar nicht zusammen! Netto Steuerfrei! Und beim Next umsonst wohnt!

Hat nix mit dem Thema des Openers zu tun - oder? Schreib es doch in dein eigenes Topic.
Zur Erinnerung: Zebra's "Ex" ist wieder verheiratet - er zahlt nur KU fürs Kind.

Der SUPERMANN aber nur 50 .- Netto übrig haben darf.

Der SUPERMANN bist du???

Ja genau! - auch nach Abzug von Miete, Umgangskosten und Aufwendungen zur Arbeit. Und zum Urlaub der Kids und beim Umgang noch was drauflegen darf. Sorry - war etwas off-topic!

Erzählst du uns hier was neues?

Zusatz: ok - netto steuerfrei net ganz, TU 455.- müssen versteuert werden.

Zusatz von mir: Auch die anderen Einkünfte der "Ex" aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen der Versteuerung! Oder gibt es im "Nichtaufgeberland" andere Gesetze?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2007 14:45
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
ad 1: Geht so in Ordnung! hatte mich auch mit "off topic entschuldigt"
ad 2: jep - auf Mindest ... gepfändet - Rückständiger TU
ad 3: nix Neues - deswegen - sorrry "off topic"
ad 4: die Ironie in allen Ehren - aber bei Selbständigen geht das tatsächlich und jetzt komme mir bloß nicht mit "das ist aber ungesetzlich" - das weiss ich. aber es ist eben nicht zu beweisen gewesen im sinne des gesetztes.

sorry - iss halt alles noch nicht ganz vergessen -
thx für verständnis
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2007 14:52




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