Gesetze, Verordnungen und Regelungen werden aber gemacht, damit sich daran gehalten wird. Der Mißbrauch - auch wenn er vielleicht weit um sich greift - bleibt ein Mißbrauch.....
Leistungsmißbrauch, Steuerhinterziehung, Versicherungsbetrug - alles mehr oder weniger im kleinen Rahmen toleriert, Standart geworden, tägliches Brot - aber bleibt trotzdem alles "Mißbrauch".
Das kann also nicht der Maßstab sein, mit dem Gesetze gemacht werden. Es ist halt eine typische deutsche Mentalität, nicht nach Sinn und Zweck einer regelung zu fragen, sondern nur die Lücke und das Hintertürchen zu suchen, um daraus den Regelfall zu machen.
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Moin Zebra,
wie meine Vorschreiber schon sagten: Man kann beinahe alles beklagen, was in diesem Land geschieht. Aber tatsächlich ist es faktisch unmöglich, Gesetze so zu machen, dass sie jedem "gerecht" erscheinen. Überdies hat niemand hier diese Gesetze zu verantworten. Schreibe eine Petition, wenn Du etwas ändern möchtest.
Du kannst Dir aber auch einmal vorstellen, Du wärst noch verheiratet - und hättest nicht eines, sondern 4 Kinder: Diese finanzielle Mehrbelastung wird ganz sicher nicht durch das Kindergeld aufgefangen; also müssen alle Familienmitglieder kürzertreten als ein kinderloses Ehepaar oder ein Paar mit nur einem Kind. Diese "Lebensrealität" versucht die Düsseldorfer Tabelle abzubilden. Was Du aktuell als "Aufschlag" beklagst, könnte man andersherum auch als "Abschlag" rechnen, wenn mehrere Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen sind. Dann stünden eben höhere Beträge in der Tabelle, und bei mehreren Unterhaltsberechtigten würde man eine oder zwei Stufen heruntergesetzt. Wo ist der Unterschied?
Persönliche Anmerkung: Du selbst beschreibst die Lebenssituation eines Kollegen, dem gerade mal der Selbstbehalt bleibt. Auch viele Forumsteilnehmer hier wissen aus eigener Erfahrung, was es bedeutet, trotz Fulltime-Job mit 900 EUR im Monat auskommen zu müssen. Du selbst bezifferst Dein unterhaltsrelevantes Netto nach DDT aber auch mit "Stufe 7", was bedeutet, dass Dir - nach Abzug diverser Posten wie Werbungskosten, Altersvorsorge, Erwerbsanreiz etc. - zwischen 2.300 und 2.500 EUR pro Monat ausbezahlt werden. Ganz ehrlich: Ob Du davon nun 332 oder 384 EUR an Unterhalt an Deinen Sohn weiterreichst, ist nicht gerade existenzbedrohend; es bleibt Dir trotzdem mehr als das Doppelte des üblichen Selbstbehaltes. Hattest Du zu Ehezeiten 2.000 EUR für Dich allein? So gesehen klagst Du auf recht hohem Niveau...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Tja, also Zebra den ersten, allgemeinen Frustteil kann ich voll und ganz verstehen. Nicht zuletzt weil ich selbst genug Shice mit dem Familienunrecht erlebt habe.
Das einen das in Wahnsinn treiben kann ist auch mir klar.
Das mit der DT, ob rauf oder runter rechnen, bestrafen oder belohnen ist dabei eigentlich müssig.
Ich sehe das so wie z.B. Weserfrosch oder Brille, Andere mögen das anders sehen.
Einig sind wir uns in unserer Wut auf das Gesamtsystem
:prost:
Alles Gute
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.