Hallo Leute,
meine Tochter ist 17 und macht seit 08/2009 ein Freiwilliges soziales Jahr im Kindergarten. Sie verdient ca. 320 Euro im Monat. Gilt auch in diesem Fall der Selbstbehalt von 90 Euro, so, als ob sie eine Ausbildung macht ?
Gruß
Hi Spider
Ist das FSJ notwendig, um einer Berufsausbildung nachzugehen odder stellt ansonsten eine notwendige Qualifikation für irgendeine berufsbildende Maßnahme oder Zugang dar?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Na ja, irgendwie war es ein Überbrückungsjahr, weil sie keine vernünftige Lehrstelle bekommen hat, aber wenn sie die Richtung weitergeht, kann sie es als Praktikum gelten lassen.
Hi
Praktikum? Nee, das funktioniert so nicht. Wenn das FSJ einen Zeitraum überbrücken soll - also keine Zugangsbedingung, höheren Schulabschluss oder eine berufsbildende Maßnahme darstellt - besteht kein Anspruch auf UH. Niemand und nichts hindert sie daran, ihre Brötchen selbst zu verdienen. Alles was Du leisten möchtest basiert also auf freiwilliger Basis. Das ändert sich erst mit einer Lehrstelle oder einem Studium. Sie hat übrigens Anspruch auf ALG2, wenn ihr EK nicht ausreicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wirklich ? Das wusste ich nicht. Ich dachte, das ich bin zum 18 Lebensjahr ohnehin zahlen muss.
Hi
Sorry - richtig. Habe glatt überlesen das sie minderjährig ist. Kommt halt nicht so oft vor, dass vor dem 18. Geburtstag ein FSJ eingelegt wird, meistens geht man weiter zur Schule. Das, was ich geschrieben habe, gilt nur für Volljährige.
Die Einstufung in die DDT erfolgt ganz normal, allerdings wird ihr EK zur Hälfte bedarfsmindernd berücksichtigt. Zuvor ist eine Bereinigung zulässig - sollten in diesem Fall 50€ mindestens sein und max. das, was nachgewiesen werden kann.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.