Liebe Forummitglieder,
wie schon vor 3 Jahre geschrieben, bin ich geschieden :thumbup:, die drei Kinder leben bei mir :thumbup: :thumbup: :thumbup:, mit ausgedehnten Umgangzeiten bei der KM. :thumbup:
Wir hatten uns im Vergleich geeinigt das:
Die Antragsstellerin zahlt an den Antragsgegner monatlich Kindesunterhalt, der der Hälfte des jeweils maßgeblichen Kindesunterhalts nach der DT entspricht.
Daneben zahlt die Antragsstellerin an den Antragsgegner monatlich einen Betrag, der den hälftigen Beiträgen zur privaten Krankenversicherung der Kinder [...] entspricht.
Im Übrigen stellt der Antragsgegner die Antragsgstellerin von Ansprüche auf Kindesunterhalt im Innenverhältnis frei.
Ich habe mich eigentlich frei gekauft. Sie zahlt weniger, aber die Kinder bleiben bei mir.
Jetzt kommt die frage:
Es könnte sein das ich mein Job verliere. Ich bin schon über 50, die Chancen auf eine ähnliche Stelle sind sehr mager, ich suche schon lange.
Was passiert wen ich ALG1 oder ALG2 beantragen muss? Habe ich eine Chance den vollen Unterhalt zu bekommen, nachdem ich das verlangt habe, ggf beim Familiengericht?
Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen.
Steve
Hallo Steve,
was sagt denn der Vergleich über Abänderungsmöglichkeiten? Ich denke, der Vergleich könnte schon kippen, wenn Deine Kinder bedürftig werden und der Vertrag somit zu Lasten Dritter geht.
Preisfrage: Was verdient Deine Ex, könnte sie überhaupt den vollen Mindestunterhalt leisten?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
prinzipiell sind die Unterhaltsnachlässe bei einer Betreuung über den Standardumgang hinaus eher gering. 50% Nachlass ist viel. Bei ALG1 ist die Sache nicht so klar, bei Alg2 ist sie glasklar, die ARGE wird sich um den Unterhalt kümmern und Du hast nichts davon.
Im Prinzip ist Eure Vereinbarung privat, eine Klage vor Gericht dürfte mit Sicherheit mehr Unterhalt bringen, aber nur, wenn die KM auch leistungsfähig ist.
VG Susi
Moin,
die Frage, die ich zuerst beantworten würde, wäre, ob es nicht möglich ist in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Das würde erhebliche Kosten einsparen und evtl. schon nahe an den Mindestunterhalt heranreichen.
Auch hier der Rat, nicht gleich nach dem Recht zu rufen, sondern vernünftige Lösungen suchen, die meiner Meinung nach mit der KK einen ersten Schritt andeuten.
... aber nur, wenn die KM auch leistungsfähig ist.
Ich denke, bei drei Kindern und einem hälftigen KK-Beitrag, kommt schon eine ordentliche Summe zusammen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@ Kasper: Wenn die PKV eine Ergänzung zur Beihilfe darstellen sollte, sprechen wir hier von ca. 15 Euro pro Kind je Elternteil. Wirkliche Einsparungen ergeben sich nur, wenn es wirklich "reine" Privatversicherungen sind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ Kasper: Wenn die PKV eine Ergänzung zur Beihilfe darstellen sollte, sprechen
Wenn dem so ist, habe ich es überlesen. Sorry, dann hast Du natürlich recht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Auch wenn 3 mal 50% auch Geld ist, wird dich das aber nicht lange über Wasser halten.
Für die ALG1 Zeit kannst du vielleicht eine Einigung anstreben.
Spätestens wenn du ALG2 Empfänger wirst, istes, wie die anderen schon sagten, vorbei.
Sobald du von denen Geld beantragst, wird erstmal bei potentiellen Unterhaltszahlern ins Portemonaie gekuckt.
Dann hast du da nix mehr mitzureden.
Wie intensiv die dabei Druck ausüben und wieviel Unterhalt dann unten raus tropft ist, gerade bei Frauen, nicht vorhersehbar.
Das ist aber auch nur für deine Ex von Bedeutung, denn du bleibst auf dem Hartz4 Niveau stehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen dank für die vielen Antworten.
Ja, die KM ist problemlos Leistungsfähig, Monatsgehalt Brutto liegt über 10.000 EUR.
Ein Wechsel in der GKV wäre in den fall für mich warscheinlich möglich, ich denke das es nicht möglich wäre für die Kurzen. Die KM ist auch in der PKV.
Und der Vergleich zagt nichts über Abänderungsmöglichkeiten.
Danke, ihr habt mich schon geholfen!
Liebe Grüße,
Steve