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Kindesunterhalt im Wechselmodell

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(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
ich habe gerade folgendes Uteil gelesen: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1014.html .

Dabei geht es darum, dass beide Elternteile arbeiten und das Wechselmodell gelebt wird. Dazu muss auch gesagt werden, dass der Vater das Kind nur 1/3tel der Zeit nimmt.

Nun soll er 2/3tel des Unterhalts bezahlen. Soweit auch noch logisch. Aber warum muss die Mutter nicht auch 1/3 an ihn zahlen? Ich sehe da eine Asymetrie.

Dann noch eine Frage.
Ich nehme, wie die meisten, unser Kind für 4 Tage im Monat. Kann ich nun den KU um 1/7tel kürzen?

Es tut mir leid. Solchen Urteilen verschliesst sich meine Logik.

Gruss,
Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 14:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Nun soll er 2/3tel des Unterhalts bezahlen. Soweit auch noch logisch. Aber warum muss die Mutter nicht auch 1/3 an ihn zahlen? Ich sehe da eine Asymetrie.

Hehe, demnach würde der KV 2/3 zahlen an die KM und die KM führt 1/3 wieder zurück. Somit hat die KM 2/3 zu tragen, da sie 1/3 "einbüßt" und 1/3 zahlt. Die Logik ist interessant.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 15:34
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Ja, Mathematik ist nicht sooo einfach  :rofl2:

Dabei geht es darum, dass beide  Elternteile arbeiten und das Wechselmodell gelebt wird. Dazu muss auch gesagt werden, dass der Vater das Kind nur 1/3tel der Zeit nimmt.

Ich hab das Urteil auch eben gelesen.
Interessant, da ja bisher gesagt wurde. WM = 50/50 und nur im WM geht der gegenseitige KU-Verzicht. Wenn sowas jetzt anteilmäßig geht...sofern auch die anderen Kosten so aufgeteilt werden...fein!

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 15:47
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Hehe, demnach würde der KV 2/3 zahlen an die KM und die KM führt 1/3 wieder zurück. Somit hat die KM 2/3 zu tragen, da sie 1/3 "einbüßt" und 1/3 zahlt. Die Logik ist interessant.

DeepThought

Was denn auch sonst?
Mama hat das Kind 1/3tel mehr als Papa und warum soll sie nun 2/3tel Geld (also das doppelte) für diese Zeit bekommen. Verbrauchen Kinder doppelt so viel Geld bei Mama wie bei Papa? Kauft nur einer Klamotten oder braucht nur einer ein Zimmer? Doch wohl nicht.

Also jetzt mal her mit ner Antwort. Und keine Kuddelmuddel-Logik.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 16:17
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach, jetzt habe ich verstanden, wo ich die Ungereimtheit ist:
Betrachtet man die Sache aus Mutterblickwinkel, mag das rechtens sein.

Ich betrachte es aber von Kinderseite. Das Kind hat anspruch auf Unterhalt. Den leisten beide in form von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt. Die Mutter 1/3tel bar und 2/3tel Betreuung und der Vater 2/3tel bar und 1/3tel Betreuung.

In dem Urteil ist es dann aber
Papa: 1/3tel Betreuung und 2/3tel bar (soweit OK)
Mama: 2/3tel Betreuung.

Da fragt man sich: Wo ist der 1/3tel Barunterhalt der Mutter und wohin geht er?

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 16:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das letzte drittel bleibt beim vater. Normalerweise zahlt der KV hat 3/3 KU, da er das Kind zu 1/3 betreut zahlt er nun nur noch 2/3 bar.

Du könntest es auch so machen: Er zahlt 3/3 und die Km zahlt 1/3 an ihn zurück. Ich glaub das ist einfach nur ein mathematisches Mißverständnis

Im 50:50-Modell hätte das Kind einen Gesamtanspruch von X Euro. Da es bei beiden Elternteil zu gleichen Teilen betreut wir, aht es auch zu gleichen TEilen einen Anspruch von Barunterhalt also x/2. das gleicht sich aber aus, sodaß kein KU hin-und herüberwisen wird.

Nun wir das Kind 1/3, 2/3 betreut.

das Kind hat also wiieder x Euro Anspruch, die sich in 1/3 KM und 2/3 KV aufteilen. Aldo überweist der KV den "Überhang" von 2/3 an die Mutter. Wo ist dan das PRoblem, außer im denken  :redhead:?

stopp. Jetzt versteh ich was du meinst. Logischerweise wäre es ja nur 17§ das der KV überweisen muß,weil die KM 1/3 mehr Betreuung leistet... Dann kann so ne Regelung nur an den vielleicht unterhsciedlichen Einkommen liegen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 17:09
(@ubkid)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Rechenkünstler !!

Bei einer 50/50 Betreuung fällt kein Unterhalt an da seid ihr euch einig. Man zieht also 1/2 Papa Unterhalt von 1/2 Mama Unterhalt ab und erhält 0.

Dann muss ich auch 1/3 Mama Unterhalt von 2/3 Papa Unterhalt abziehen macht also noch zu zahlen 1/3 und nicht 2/3 oder.

Wenn man davon ausgeht das die Kosten auch 1/3 zu 2/3 geteilt werden musste es doch gerecht sein.

Gruß Ubkid

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 17:34
 biga
(@biga)
Registriert

Hmmm ihr Mathematiker...nun wollen wir mal ganz genau werden....Um dann auf richtig Ergebnisse zu kommen...

Also Kindergeldansprüche und andere Familienmitglieder lasse ich jetzt mal außen vor

Mutter verdient Netto 1000€ , Vater 2000€ 
Kind ist 4 Jahre
Mutter müsste an Vater bei vollem Unterhalt 204 € zahlen
Vater müsste entsprechend 262€ zahlen
Macht bei der Drittelrechnung:
Für die Mutter an den Vater: 68€
Für den Vater an die Mutter: 174,66€

68€ plus 174,66€ sind zusammen 242,66
fehlen also irgendwo 20€ oder doch ncht?

Ganz ehrlich - so wäre es aus meinem Laienverständnis korrekt, dann brauch sich auch niemand mehr beschweren...

Umgekehrt wäre das natürlich genauso, wenn die Mutter den höheren Verdienst hat...dann würde sie Einbußen machen oder?

Rechnerische Grüße
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2006 20:13
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hmmm....
nun steh ich hier, ich armer Thor und bin so schlau als wie zuvor.

Diejenigen, die sagen, dass man bei 1/3tel Betreuung die verbleibenden 2/3tel "zahlen" muss, müssen dann wohl auch sagen, dass man bei 50% Betreuung die verbleibenden 50% "zahlen" muss.

Also, bei gleicher Eziehungsleistung müsste der eine dann doch zahlen (da frage ich mich wieder wer an wen?).

Ist das sinnvoll? NEIN. So, ich Rechenkünstler, bitte sagt mir doch, wo Mamas Drittel in der Rechnung oben geblieben ist:
"Das Kind hat anspruch auf Unterhalt. Den leisten beide in form von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt. Die Mutter 1/3tel bar und 2/3tel Betreuung und der Vater 2/3tel bar und 1/3tel Betreuung.

In dem Urteil ist es dann aber
Papa: 1/3tel Betreuung und 2/3tel bar (soweit OK)
Mama: 2/3tel Betreuung."

Danke,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2006 20:16
(@chummer)
Rege dabei Registriert

Ich glaube das Problem ist einfach das man das nicht gerecht ausrechnen kann.

Bei einer 50/50 Regelung haben die Kinder zwei Lebensmittelpunkte somit ist alles 50/50 geteilt und somit kann auf Unterhalt verzichtig werden.

Wie ist das aber bei so einer 1/3 2/3 Lösung?Wie schnell ist man dadrin?Wie ist das durchsetzbar?
Die haben immer noch einen Lebensmittelpunkt.

Bei mir z.b. ist das so das ich die Kids 2 We die Kids komplett habe (Fr-So) und 1We halb (Sa-So) zusätzlich komplett 1 Tag (Mi-Do früh) 1 We haben die Schwiegereltern die Kids. Bin ich schon auf 1/3 zudem ich die Kids auch zusätzlich noch diverse Tage im Monat habe?
Ich wäre froh wenn ich 1/3 weniger zahlen müsste!

Gruß Stephan

Manche Ehemänner halten es für einen unglücklichen Zufall, dass sie und ihre Frau am selben Tag geheiratet haben.

Heute ist eine Ehe schon glücklich, wenn man dreimal die Scheidung verschiebt

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2006 21:33




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wer geht mit den Kindern Klamotten kaufen, zahlt die Schulsachen, die Vereine etc.?

Wenn das trotz 1/3 2/3-Betreuung bei Mama bleibt muss sie auch Geld vom Vater bekommen.

Auch bei einem Wechselmodell müsste es in meinen Augen ein gemeinsames Konto geben, dass entsprechend abgerechnet wird. Sprich Kleidung, Vereine, Schulsachen, Friseur, Medikamente, Sportkleidung, Musikunterricht etc. werden davon bezahlt. Cds die bei einem Elternteil verbleiben sind selbst zu zahlen. Setzt aber voraus, dass bestimmte Richtlinien eingehalten werden. Sprich gutes Schuhwerk etc. wenn es nötig ist.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2006 21:46
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Beim WM muss vorher vereinbart werden wie die Kosten zu verteilen sind. Sicherlich KANN es ein gemeinsames Konto geben. Aber...was gewährleistet das??? NIX!

Vertrauen und Absprache sind meiner Meinung nach hier wichtig.

Egal ob es das 50/50er WM ist...oder die neue Regelung.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2006 21:57
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
Ihr könnt es drehen oder wenden, wie ihr wollt, aber die Chummersche Unterhaltsunstetigkeit verstehe ich genau so wenig, wie das Kostenmodell der AnnaSophie (warum kauft Mama mehr Klamotten oder zahlt mehr Vereine, wenn sie das Kind etwas länger hat. Und ist nicht die weitere Miete (die ja beide aufbringen müssen) und z.B. Transport ein viel grösseres Problem?

Ich geb es auf! Vielleicht muss ich nicht alles verstehen!

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2006 19:07
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun soll er 2/3tel des Unterhalts bezahlen. Soweit auch noch logisch. Aber warum muss die Mutter nicht auch 1/3 an ihn zahlen? Ich sehe da eine Asymetrie.

Daß die vorinstanzliche Minderung des KU-Betrages nicht aufgehoben wurde, liegt nicht an neuen Rechtsauffassungen, sondern einzig und allein daran, daß die DT nunmal nicht bindend ist und alle KU-Prozesse Einzelfallentscheidungen sind.

In der Urteilsbegründung wurde die Argumentation, die vorinstanzlich zu dieser 2/3-KU-Regelung führte, regelrecht massakriert. Alle Pflänzchen aus der Vorinstanz wurden wieder zerlatscht.

Kein 50:50 heißt demnach keinerlei Anrecht des weniger Betreuenden auf irgendeine "Sonderrolle" beim KU, also alles wie gehabt.

Dann noch eine Frage.
Ich nehme, wie die meisten, unser Kind für 4 Tage im Monat. Kann ich nun den KU um 1/7tel kürzen?

Ganz klar nein.

PS: Interesse verdient dieses Urteil aus einem anderen Grunde: Der BGH neigt in diesem rel. frischen Urteil zur Düsseldorfer KU-Regelung bei Wechselmodellen und könnte damit den andernorts praktizierten Unterhaltswegfall beim WM gefährden. Es wurde eine Richtlinie zur Bedarfsermittlung des Kindes und zur Quotelung ausgegeben, denen die AGs und OLGs zukünftig wohl folgen werden.

MfG

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2006 12:08
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Weisnich,

irgendeiner muss die Kosten der Vereine etc. ja zahlen. Einer unterschreibt ja den aufnahmevertrag und ist entsprechend Vertragspartner.

Angenommen es wird das Wechselmodell praktiziert:
Mein Ex verdient 3000 € netto
ich verdiene 1400 € netto
würde ich entsprechend schauen was kostet das Kind ohne anteilige Miete und Lebensmittel. Den Restbetrag sagen wir beispielsweise 350 € entsprechend dem Einkommen quoteln: Sprich 240 € zahlt Papa aufs Konto und ich entsprechend 110 €. Und davon werden dann Klamotten, Schulbücher, evtl. Hort, Vereine etc. bezahlt.
Dann hätte Papa noch 2700 € für sich und das Kind
und ich hätte noch 1300 für mich und das Kind.

Und dann spricht man sich ab was fürs Kind gekauft werden muss.

Das wäre so meine Lösung dafür. Kommt bei uns leider nicht infrage weil Ex zu weit weg wohnt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2006 13:38
(@Aniram)

Hallo AnnaSophia !

Vielleicht schiess ich jetzt ein bissl scharf, aber warum sollte
Dein Ex seinen Mehrverdienst mit Dir teilen ?

Ihr seid getrennt und damit hat jeder wieder mit dem, was er
für sich selbst erwirtschaftet, auszukommen.

Hat Dein Ex eine bessere Ausbildung gemacht und Du nicht,
nun... dann ist das Dein Problem und nicht seines.

Was er jetzt darüber hinaus tut um eurem Kind das Leben
auf beiden Seiten qualitativ gleich bequem zu gestalten ist
seine Sache und ich bin auch dafür. So ist es nicht.

Aber es will nicht in meinen Kopf hinein warum Frauen immer
meinen ohne ein mehr an Eigenleistung den gleichen Lebens-
standard weiterführen zu können.

Du erwähnst die Sache mit dem Verein. Ein wie ich finde gutes
Beispiel. Wenn Du möchtest, daß Dein Kind dem einen oder
anderen Verein beitritt, dann muß Du auch die Gebühren
bezahlen können.

Wenn Du das nicht kannst, hast Du noch die Möglichkeit mit
dem Vater des Kindes zu reden. Aber mehr schon auch nicht.

Wann hört man(n) wie frau endlich auf zu glauben, endlos
fordern zu können.

Niemand hat das Recht über das Geld eines anderen mitbe-
stimmen zu können. Und ein Expartner ist ein anderer.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2006 13:53
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Marina,

er teilt den Mehrverdienst nicht mit mir sondern mit dem Kind.

Normalerweise wird ja auch bei Mehrbedarf/Sonderbedarf geqoutelt wenn das Kind bei einem Elternteil lebt. Insofern habe ich das als Vorlage genommen.

Zumal ich auch geschrieben habe, dass das bei uns aufgrund der Entfernung nicht in Betracht kommt.

Und das du den Verein ansprichst: das ist ein gutes Beispiel: die meisten Umgangseltern sehen Vereine, Musikschulen etc. positiv solange sie verheiratet sind. Danach eben nicht mehr. Zumindest die meisten nicht.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2006 14:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

...die meisten Umgangseltern sehen Vereine, Musikschulen etc. positiv solange sie verheiratet sind. Danach eben nicht mehr. Zumindest die meisten nicht...

Hierzu hast du sicherlich eine verlässliche Quelle, die du gern hier angibst  :question:

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2006 14:09
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja ich gehe davon aus, das die Kinder nur Mitglied im Verein sind bzw. bei der Musikschule weil die Eltern das gut finden,bzw. die Kinder das auch möchten.

Verlässliche Zahlen habe ich nicht. Logisch. Aber ich kenne Väter, die den Ku zahlen und solche Sachen auch, zumindest teilweise. Und ich kenne Väter, die das nicht tun. Ist ihr gutes Recht. Brauchen sie nicht, ist im Ku enthalten.
Aber ich möchte nicht so sehr pauschalisieren, denn es gibt auf beiden Seiten (Betreuungselternteil, Umgangselternteil) beides.

Und das sollte man auch immer sehen.

Ich z. B. gebe dem Vater der Kinder eine Info über bestimmte Sachen (Klassenfahrten, Trainingslager etc.). Findet er auch immer toll. Beteiligen tut er sich nicht. Wie gesagt, mus er auch nicht. Aber zum einen weiss er was die Kinder so machen und zum anderen kann er sich dann ausrechnen, dass ich den Ku im Prinzip auch nur für die Kinder ausgebe. Sollte er sich wider Erwarten daran beteiligen, würde ich mich freuen und das den Kindern auch sagen. Aber es muss nicht und deswegen bekommt er nur eine Info.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2006 14:21
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo AnnaSophie,
wie soll ich es Dir erklären?

Stell Dir vor, ich würde mir eine bessere Welt wünschen, wie Du z.B. auch. Und in meiner Welt würde es keinen Grund geben, Kinder bei einer Trennung zu sich zu nehmen, um finanziell unterhalten zu werden. Das wäre doch schön, oder? Weil dann würde es bei Kindern nicht um Geld, sondern um Kinder gehen.

Denn was wir im Augenblick haben, ist alle 2 Jahre neuer Streit um den Unterhalt und auf der einen Seite Kinder als Joker in der Hand.

Was müsste dafür her?
Ich denke, es gibt drei Wege:

  • Es gibt keinen Unterhalt (wie in Schweden)
  • Man könnte den EU erhöhen, unabhängig von Kindern machen und festsetzen, egal was danach passiert. Auch eine zeitliche Begrenzung oder eine Dynamik könnte ich mir vorstellen.
    Davon unabhängig könnte man dann über das Drumherum beim Aufwachsen der Kinder reden.
  • Unterhalt wird nach Aufwand bezahlt (wie in dem BGH Urteil zu vermuten): Wenn ich meine Kinder heute nicht nehmen kann, zahle ich dem anderen Elternteil seinen Aufwand.

Ein guter Vorstoss ist und vielleicht war das Wechselmodell. Es geht in Richtung 3. Lösung.
Nun nimmt das BGH diese Idee und macht daraus: OK Papi, nimm ruhig das Kind (wenn du es denn kriegen kannst), aber die Kohle geht weiterhin nur in eine Richtung.
Da frage ich mich doch: Hat eine Mutter nun Interesse, das Wechselmodell zu praktizieren? Ich denke nicht: Gibt sie das Kind für die Hälfte der Zeit, guckt sie in die Röhre. Reduziert sie nun die Vaterzeit um 16% (das ist die Differenz zwischen 66 und 50%, AnnaSophie), bekommt sie 2/3tel KU und kann darauf hoffen, keine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu müssen, da sie sich um die Kinder kümmert.
Da hat das BGH nicht ein Pflänzchen zertreten, sondern eine Tulpenplantage. Toll gemacht, BGH!

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2006 14:42




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