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Kindesunterhalt ja oder nein

 
(@minirobi)
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Hallo Leute,

ich bin einer der wenigen Väter, dem das ABR zugesprochen worden ist. Meine Tochter lebt nun nach 4-jährigem WM regelmäßig bei mir.

Natürlich ist es nicht mein Ziel, die Mutter nun noch mit Kindesunterhalt zu "schröpfen" - jedoch hätte ich gern gewusst, welche Nachteile mir (im
deutschen Rechtssystem) dadurch entstehen könnten, wenn ich KEINEN Unterhalt von ihr einfordere.

Ich bin zwar nicht reich und schaffe er geradeso, meine kleine Familie über den Monat zu bringen, ohne dass wir groß knausern müssen - aber "arm" bin ich auch nicht. Unteres Mittelfeld.

Was meint ihr?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 14:41
 elwu
(@elwu)

Natürlich ist es nicht mein Ziel, die Mutter nun noch mit Kindesunterhalt zu "schröpfen" - jedoch hätte ich gern gewusst, welche Nachteile mir (im deutschen Rechtssystem) dadurch entstehen könnten, wenn ich KEINEN Unterhalt von ihr einfordere.

Hallo,

keine, solange du finanziell zurechtkommst und keine Unterstützung vom Staat anforderst.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2010 14:43
(@mazil)
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Kindesunterhalt steht dem Kind zu und du kannst ihn meines Wissens nicht einfach ablehnen. Schließlich hat das Kind ein Recht darauf. Vermutlich gilt hier, wo kein Kläger, da kein Richter, aber ich finde es trotzdem nicht richtig, wenn das Kind keinen KiU erhält.
Kinder kosten nunmal Geld, und beide Elternteile sollten auch wirtschaftlich für ein Kind leisten, was sie leisten können. Wenn die Mutter nicht viel Geld hat, muss sie ja nicht so viel beisteuern. Aber es ist ja auch für ein Kind wichtig zu erfahren, dass beide Elternteile am Wohlergehen interessiert sind. Dazu gehört nunmal auch (!) eine gewisse finanzielle Absicherung.

Außerdem wird ein Kind im Laufe seines Lebens teurer. Was heute "gerade so" geht, wird in zwei Jahren (Klassenfahrten? Zahnspange? Taschengeld? PC für die Schule?) schon ein Kraftakt. Wenn du den KiU für die laufenden Kosten jetzt also nicht brauchst, könnt ihr ihn ja anlegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 13:09
(@rebecka)
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Du kannst darauf verzichten und es entstehen keine Nachteile. Falls du aber ergänzend Hartz4 oder Wohngeld beantragst, werden die Ämter fordern, dass du erst den Unterhalt von der Kindesmutter forderst. Weil der Staat nicht für deine Frau aufkommen wird. Solang du keine Gelder beantragst ist aber alles in Ordnung.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 22:32
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

das ist so nicht ganz richtig reb......................bei hartz4 kannst du fordern das sie den unterhalt von der kindesmutter anfordern und nicht du selbst......sorry das weiß ich weil ich es gerade praktiziere....................
und an mini...............frage doch einfach ob sie ein wenig kohle dabei tut und wenn nicht lass sie besser frauen können dann komisch werden:-)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 22:56
(@rebecka)
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Du hast vollkommen recht midenkgolenk

Hab mich falsch ausgedrückt 🙂 

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2010 23:04