Guten Tag,
wir haben uns vor 5 Jahren scheiden lassen und unsere beiden Kinder leben zeitlich fast zur Hälfte bei ihrer Mutter und bei mir. Ich bezahle aus freien Stücken den vollen Kindesunterhalt, da es meinen Kindern auch bei ihrer Mutter gut gehen soll und sich ihre Mutter über die Versorgung der Kinder im mütterlichen zu Hause keine Sorgen machen soll. Die Mutter hat für beide Kinder ( 12 und 15 ) zusammen 1538,-€ Unterhalt und 500,- € Kindergeld zu Verfügung. Sie muss im gemeinsamen Haus bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes keine Miete bezahlen.
Trotz dieser, aus meiner Sicht, sehr komfortablen Regelung habe ich nicht das Gefühl das das Geld für meine Kinder verwendet wird. Die Kinder haben das Gefühl sie müssen an Kleidung sparen und ich feilsche mit der Mutter darüber ob eine Winterjacke besorgt werden kann. Einsicht ist von ihrer Seite nicht vorhanden und ich solle doch aufhören ihr vorzurechnen wieviel den Kindern zusteht.
Welche Möglichkeiten habe ich nun, ohne die Kinder unnötig zu belasten ?
Vielen Dank und Grüße
Andre D.
Das Familiengericht anrufen und eine Unterhaltsvereinbarung erwirken.
Mal ehrlich: Du lässt Dich von der rupfen wie eine fette Weihnachtsgans, logisch nimmt die soviel sie kriegen kann.
Lass Dich anwaltlich beraten, bezahle das an Unterhalt, was Du zu bezahlen hast und den Rest bekommen die Kinder in Naturalien, es kann so einfach sein.
Hallo Jesper 178,
Höre ich raus, dass du mehr zahlst als du solltest? Falls dem so ist, dann reduzieren auf das was du zahlen mußt und den Rest nutzen und in deine Kinder investieren in Form von bspw. neue Winterjacke, wie von dir erwähnt
Gibt es festgezurrte Vereinbarungen bspw. beim Notar über ihren Verbleib in dem dem Haus ohne Miezahlung?
Vielleicht solltest du nochmal ganz genau den Bleistift spitzen und spitzfindig nachrechnen, wo du Zahlungen reduzieren kannst. Da ist ein Anwalt bestimmt hilfreich, wenn du da komplett planslos bist.
Servus!
Vielleicht solltest du nochmal ganz genau den Bleistift spitzen und spitzfindig nachrechnen, wo du Zahlungen reduzieren kannst.
In diesem Zusammenhang ist sicherlich auch von Bedeutung -zumal Ihr nahezu das Wechselmodel lebt- was Deine Ex so verdient, um etwaige Quotelungen der Unterhaltszahlungen zu ermitteln.
Bevor Du einen Anwalt aufsuchst kannst auch hier anonymisiert Deine Zahlen einstellen, damit unsere Cracks beim Rechnen Dich unterstützen können.
Damit könntest Du anschliessend entscheiden, ob und wie Du evtl. ein Fass aufmachst...und Eure Kids wären erst mal aus der Schusslinie (wobei sie auch alt genug wären, KM zu sagen, dass genügend Kohle für Ihre Bedürfnisse da wäre).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
zur weiteren Aufklärung ist vielleicht notwendig zu erklären das es alles Regelungen in einer Scheidungsfolgevereinbarung sind. Der Unterhalt ist nach meinem Einkommen berechnet und ich habe auch kein Problem damit.
Alles ist vor der Scheidung anwaltlich einvernehmlich geregelt worden.
Alle sonstigen heutigen Absprachen zeitlicher Art sowie sämtliche Erziehungsvortsellungen klappen hervorragend.
Lediglich die Vorstellung davon das dieses Geld den Kindern zusteht scheint unterschiedlich zu sein.
Ich bin also kein komplett frustrierter und gegängelter geschiedener Vater, sondern versuche das es meinen Kindern gut geht.
Es geht anscheinend nicht ohne Einbezug der Kinder, damit sie ihre Rechte selber kennenlernen. Mein Sohn könnte sich warscheinlich auch bei mir mit festem Wohnsitz anmelden, damit die Unterhaltszahlungen hinfällig wären ?!
Soweit erst einmal und Beste Grüße
Mein Sohn könnte sich warscheinlich auch bei mir mit festem Wohnsitz anmelden, damit die Unterhaltszahlungen hinfällig wären ?!
Nun ja, das Kindergeld würde dort ausgezahlt werden, wo das Kind gemeldet ist.
Hinsichtlich KU-Zahlungen ist es schwierig zu bewerten, da wir die Vereinbarungen und Modalitäten hierzu nicht kennen. Da es eine anwaltliche Vereinbarung ist, wäre diese nicht zwingend als Titel oder verbindlichen Beschluss zu sehen...
Davon ab: wenn Junior zu Dir ziehen wollte, würde die bisher gelebte nahezu hälftige Betreuung weiter bestehen, oder?
So gesehen würde sich in meine Augen bis auf die Meldeadresse nichts ändern.
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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