Hallo Freunde,
bei mir wurde durch Notar ein Kindesunterhalt mehr als DTT beschlossen. Wegen Irrtum habe ich es damals akzeptiert.
Laut DDT soll ca 440 sein. Wie kann ich die ganze wieder nach unten bringen? Laut Vertrag ein Kalkulation trotz Einkommensminderung ist ausgeschlossen.
vielen Dank
Hallo FuertstVonMond,
bei mir wurde durch Notar ein Kindesunterhalt mehr als DTT beschlossen.
Hm, Vertrag beim Notar heißt ja nun gerade, dass das nicht von einem Richter beschlossen wurde, sondern du hast das freiwillig unterschrieben. Daher wird das jetzt schwierig, da wieder raus zu kommen - vor allen Dingen dann, wenn in diesem Vertrag eine Neukalkulation des Kindesunterhalts auch bei Einkommensminderung ausdrücklich ausgeschlossen ist! Und wenn schon nicht Einkommensminderung: Gibt es überhaupt irgendwelche Ausstiegsklauseln in diesem Vertrag?
Möglicherweise kann man den Notar an den Kanthaken nehmen, der hat nämlich anders als ein Anwalt die Aufgabe, euch beide neutral zu beraten und zumindest anhand deiner spärlichen Angaben sieht es so aus, als sei genau das vielleicht nicht passiert. Da müsstest du jetzt aber schon genauer schreiben, welchen Auftrag der Notar hatte, und was davon er in den Vertrag geschrieben hat oder eben auch nicht.
Ansonsten würde ich gerne abschätzen wollen, wie groß der Schaden für dich tatsächlich ist. Du sagst, laut DDT wären es ungefähr 440 Euro Kindesunterhalt - gib mir bitte einen Hinweis, wie sich diese Zahl errechnet, d.h. wie alt ist das Kind und welches Einkommen liegt diesem Kindesunterhalt zugrunde. Dann würde ich gerne wissen, was in diesem Vertrag drin steht: Wie hoch ist der dort festgelegte Unterhalt - und vor allen Dingen, ist das eine feste Summe, oder sind dort auch noch irgendwelche Regeln festgelegt, dass der Unterhalt mit zunehmendem Alter des Kindes und/oder mit einer Erhöhung der DDT-Beträge noch weiter steigen wird?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
in Ergänzung zu Malachit, gibt es eine Festlegung über die Berücksichtigung des Kindergeldes bzw. wird das Kindergeld bisher berücksichtigt.
VG Susi
vielen Dank für detailliertes Antwort. Ich kann wenn es möglich ist den Vertrag per PN oder ähnliches zu dir schicken.
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Edit: bitte keine Vollzitate
Wäre generell mal interessant wie die entsprechende Passage aussieht: bis wann wird gezahlt? Dynamisierung? Kannst du die entsprechende Passage hier mal anonymisiert einstellen?
Wäre generell mal interessant wie die entsprechende Passage aussieht: bis wann wird gezahlt? Dynamisierung? Kannst du die entsprechende Passage hier mal anonymisiert einstellen?
Hier habe ich die: https://imgur.com/a/RQnLYFm
vielen Dank
Hallo FuertstVonMond,
gruselig, einfach nur gruselig.
Einerseits steht da "Auf Basis seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse verpflichtet sich der Ehemann (...)", und andererseits ist da ein Bruttoeinkommen angegeben, mit dem man nie und nimmer auf einen Zahlbetrag von 700 Euro kommt, auch nicht nach der Düsseldorfer Tabelle des Jahres 2018: Um dort auch nur in die Nähe von 700 Euro Zahlbetrag zu kommen, müsste man schon zwei kapitale Böcke auf einmal schießen, nämlich (a) beim Blick in die Tabelle nicht das bereinigte Nettoeinkommen, sondern das deutlich höhere Bruttoeinkommen ansetzen, und (b) nicht die Tabelle mit den Zahlbeträgen auf Seite 5 verwenden, sondern die Tabellenbeträge auf Seite 1, wo das Kindergeld noch nicht abgezogen ist.
Oder ist diese Angabe "Vermögensverhältnisse" so zu verstehen, dass du ein ziemlich großes Vermögen hast, aus dem du monatliche Kapitalerträge im deutlich vierstelligen Bereich zusätzlich zu deinem Arbeitseinkommen ziehst?!? Das wäre die einzige Möglichkeit, die mir noch einfällt, wie der Vertragstext und die festgelegte Unterhaltssumme zusammenpassen könnten. Wenn nicht, dann behaupte ich mal: Du wurdest hier nach allen Regeln der Kunst über den Tisch gezogen.
Allerdings: Warum zur Hölle unterschreibt man freiwillig einen Vertrag, der zwar unter gewissen Umständen eine Erhöhung der Unterhaltszahlung erlaubt, aber jegliche Senkung der Unterhaltszahlung kategorisch ausschließt?!?
Immerhin ist in diesem Machwerk (denn Vertrag kann man das eigentlich nicht mehr nennen) keine Dynamik im Sinne einer regelmäßigen Erhöhung des Unterhalts vorgesehen. Dummerweise aber, so weit ich sehe, auch keine Regelung für die Zeit, wenn das Kind volljährig wird. Den Notar würde ich jedenfalls am liebsten kielholen lassen, und zwar in möglichst haifischreichem Gewässer.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
vielen Dank.
Ich habe keine weitere Einkommen oder Vermögen. Sondern haufenweise Schulden. Ich war damals nur seit 2 Jahren in Deutschland wurde von Notar gesichert das hier alles rechtmäßig ist. Ich wollte einfach so schnell wie möglich scheiden. Nach vielen Recherchen bin ich derzeit in diesen Zeitpunkt. Wahrscheinlich dann auch viel anderes auch falsch in gesamtVertrag.
Wir haben noch keinen Termin für Scheidung gehabt. Ob hier was Sittenwidrig ist und vor oder nach Scheidung anfechten lässt weiss ich nicht.
Bisher wurde alles außer Versorgungsausgleich abgeklärt inkl. Sorgerecht.
vielen Dank und Liese Grüße,
FuertstVonMond
Änderung durch Malachit: Überflüssiges Vollzitat entfernt.
Hallo,
wer hat denn den Vertrag aufgesetzt? Hast Du beim Notar eine Beratung in Auftrag gegeben? Oder hat der Notar nur bescheinigt, dass der Vertrag "rechtmäßig" ist, d.h. nicht gegen das Gesetz verstößt (ohne Beratung).
In diesem Fall bedeutet "rechtmäßig" eben nicht, dass richtig gerechnet wurde sondern eben nur, dass man so einen Vertrag schliessen kann, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.
VG Susi
Als ich den Vertrag unterschrieb war ich nicht geistlich nicht ganz in Ordnung. Vertrag wurde von Ex vorbereitet und von Notar geprüft. Notar hat nur gesagt alles wäre nach deutschem Recht in Ordnung. Aber der hat mich mit Zeitdruck gerdrängelt.
Ich wusste damals gar nicht was Düsseldorfer Tabelle ist z.b. Ich war zerrüttet. Wollte auf jeden Preis die Ehe los werden.
Notar sagt jetzt der könnte wenn man die ganze anfechten will im Gericht aussagen aber für beide Parteien hat der Schweigepflicht?
Eine andere Frage darf ich von diesem Betrag die normale Kindergeld 1/2 abziehen? Und jetzt die neue Kinderbonus? Das hier wäre für mich eine gute Erleichterung und Kompromiss bevor ich einem großen Rechtsstreit eingehe.
Scheidung läuft noch, noch keine Termin da aber außer Versorgungsausgleich alles bereits geklärt. Problem liegt bei der Paranoiden Richterin die Null Erfahrung mit ausländische Versorgungsausgleich hat. Österreich hat alles am Januar 2019 kalkuliert. Die Richterin stellt die gleiche Anfrage nochmal im Juli 2020 und als Antwort kam dass die Frage bereits am Januar 2019 beantwortet haben.
Ich glaube dir Richterin lernt mit diesem Fall wie man Ausland-Versorgungsausgleich durführ. Wie ein Praktikum auf meinem Zeitkosten. Natürlich haftet kein Richter in der Welt wegen verschwendete Zeit.
Für mich ist immer noch Beste Lösung ist dass die Scheidung fertig ist. Bischen bei der Zahlung erleichtert sein würde ich auch gut finden.
Hallo,
wer hat denn den Vertrag aufgesetzt? Hast Du beim Notar eine Beratung in Auftrag gegeben? Oder hat der Notar nur bescheinigt, dass der Vertrag "rechtmäßig" ist, d.h. nicht gegen das Gesetz verstößt (ohne Beratung).
In diesem Fall bedeutet "rechtmäßig" eben nicht, dass richtig gerechnet wurde sondern eben nur, dass man so einen Vertrag schliessen kann, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.VG Susi
Hi,
wenn im Rest der Vereinbarung nichts steht, so zahlst du 700 EUR pro Monat, nichts mit Abzug von Kindergeld oder Kinderbonus. Das sind mindestens 200 EUR mehr als DDT (falls das Kind über 12 ist, bei einem Alter unter 6 wären es sogar 250 EUR mehr). Die Vereinbarung ist ein Traum für jede Mutter. Mal ne Frage: ist das nach Deutschem Recht geschlossen? Der Betrag Unterhaltsrente irritiert mich, denn er ist so nicht gebräuchlich.
Ich glaube, du brauchst einen Anwalt, denn insb. der Ausschluss der Anpassung nach §239 FamFG, außer du musst mehr zahlen, macht mir Sorgen. Auch trägst du sämtlichen Mehrbedarf ALLEINE. Nachmittagsbetreuung, Zahnspange, ... Das ist ein Freibrief für deine Ex. Und spannend wird das ja auch mit der Volljährigkeit: die Urkunde ist nicht befristet und eine Anpassung der Höhe aufgrund von §239 FamFG ist ausgeschlossen. Ich sehe gerade nicht mal wann diese Urkunde ungültig wird. Vielleicht sieht ja jemand anders etwas, aber so wie der Vertrag gestaltet ist, zahlst du erstmal nach Volljährigkeit weiter, egal was ist.
Dieser Vertrag ist einfach nur dämlich und hätte so nie geschlossen werden dürfen. Du solltest das von einem Anwalt überprüfen lassen. Die Nicht-Anrechnung von Kindergeld, der Ausschluss der Anpassung, die komplette Übernahme von Mehrbedarf,... Das sind alles Dinge, die über das übliche Unterhaltsrecht hinausgehen, welches ja selbst schon relativ streng ist.
Mal als Beispiel aus meiner Scheidungsfolgevereinbarung (aus dem Gedächtnis):
- Kindesunterhalt wird nach aktueller Rechtsprechung berechnet (bei mir Wechselmodell), ZUR ZEIT xxx EUR für Kind 1, yyy EUR für Kind 2, zzz EUR für Kind 3.
- Der Kindunterhalt wird vom Unterhaltsschuldner an den Unterhaltsgläubiger am Monatsersten, längstens bis zum 18ten Lebensjahr des jeweiligen Kindes, gezahlt.
Vertrag wurde von Ex vorbereitet und von Notar geprüft. Notar hat nur gesagt alles wäre nach deutschem Recht in Ordnung.
Nun ja, das ist der Vertrag auch. Er geht zB nicht zu Lasten Dritter. Du hast Dich vertraglich dazu verpflichtet, MEHR Kindsunterhalt zu zahlen, als in der DDT in der für Dich relevanten Spalte und Zeile steht. Kann man machen. Das ist dann Dein Privatvergnügen.
Dabei darf man nicht vergessen, was in der DDT selbst steht: Die Tabelle stellt KEIN geltendes Recht dar. Die Tabelle ist lediglich etwas, woran sich die Rechtsprechung, also Amtsgericht OLG und BGH, bei der Bemessung des Kindsunterhalts orientiert. Der Kindsunterhalt gemäß Vertrag wäre von einem deutschen Gericht also nie beschlossen worden, weil das ein eklatanter Verstoß gegen die geltende Rechtsprechung bedeutet hätte. Die Leitlinien, die selbst ebenfalls kein geltendes Recht darstellen, verweisen zB für die Berechnung des Kindsunterhalts auf die DDT. Der Vertrag an sich verstößt aber nicht gegen geltendes Recht, weil mWn weder im BGB noch im FamFG etwas über die Unterhaltshöhe an sich steht.
Eheveträge werden gerne mit unterlegener Verhandlungsposition, Unerfahrenheit und/oder intellektueller Unterlegenheit angefochten, Thema Sittenwidrigkeit. Insbesondere die beiden letzten Punkte scheinen mir bei Dir der Fall zu sein. Vielleicht ist das ja ein Weg für Dich, diesen unseligen Vertrag loszuwerden.
Ach übrigens, es soll Leute geben, die Menschen, die andere über den Tisch ziehen, für clever halten. Das tue ich nicht. Für mich sind solche Personen einfach nur moralisch verkommen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.