Kindesunterhalt mit...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kindesunterhalt mit Wohnvorteil

 
(@marco100784)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Community,

gerne würde ich um eure Meinung zur folgenden Konstellation bitten:

Ich habe vom JA meine Berechnung zum KU erhalten.
Kind 5 Jahre, wohnhaft bei der KM und jedes Wochenende bei mir.
Ich Verdiene 1273 Netto und mir wird ein Wohnvorteil in Höhe von 145€ zu meinem Verdienst hinzugerechnet und 108 € Fahrtkosten abgezogen.
Ergibt ein Einkommen von 1310€, abzüglich selbstbehalt soll ich 230 € KU zahlen.
Stimmt diese berrechnung?
Was ich an der Sache nicht verstehe ist der Wohnvorteil?
Könnt ihr mir erklären wie dies zu begründen ist?
Ich wohne zur Miete und habe keine Eigentumswohnung o.ä.

Danke im voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2017 16:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

lebst du mit einer Partnerin zusammen? Dann haben sie dir eine Haushaltsersparnis zugerechnet, damit du leistungsfähig bist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2017 17:00
(@marco100784)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke für die schnelle Antwort LBM

Ich lebe mit meiner Freundin zusammen das stimmt , wobei bei der Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse nie die Frage danach war ob ich mit einer Person zusammen wohne. Aber was hat sie denn bitte mit dem Wohnvorteil zu tun ?
Ich bin doch der Mieter und zahle die Miete in Höhe von 440€ !
Verstehe ich nicht so ganz ?
Sorry aber bin was dies anbelangt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2017 17:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann würde ich das JA auf diesen Berechnungsfehler hinweisen und nur das akzeptieren, was ohne Wohnvorteil als Ergebnis zu berücksichtigen wäre.

Du musst aber damit rechnen, dass man dir das Leben schwer macht, bis du Mindestunterhalt zahlen kannst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2017 17:56
(@marco100784)
Schon was gesagt Registriert

Wie meinst du deinen letzten Satz?
Seitens JA oder Kindesmutter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2017 18:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist von beiden Seiten möglich.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2017 21:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Was leistet Deine Freundin zur Miete bei? Diegleiche Summe?

Egal. Wohnvorteil ist der defintiv falsche Bezug, Dir etwas anzurechnen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2017 22:44
(@marco100784)
Schon was gesagt Registriert

Sie zahlt zur Miete nix , kauft dafür Lebensmittel.
Wie soll ich da vorgehen ?
Einspruch beim JA oder mir einen Anwalt nehmen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2017 23:36
(@inselreif)
Moderator

Hi Marco,

das JA kann nichts verbindlich festlegen. Von daher ganz einfach nur:

Dann würde ich das JA auf diesen Berechnungsfehler hinweisen und nur das akzeptieren, was ohne Wohnvorteil als Ergebnis zu berücksichtigen wäre.

Wenn KM / Beistandschaft mehr möchte als Du freiwillig zahlst / titulierst, müssen sie klagen. Dann ist immer noch Zeit für Anwalt & Co.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2017 23:41
(@marco100784)
Schon was gesagt Registriert

Ich muss bis 17.7.einen Termin mit JA machen wo der Vorschlag zur Einigung beurkundet werden soll ...ist das richtig?
Also muss ich JA vor diesem Termin auf Berechnungsfehler hinweisen da ja sonst der falsch berechnete Vorschlag von mir so akzeptiert werden würde? ihr schreibt JA kann nichts verbindlich festlegen...Wer kann es dann ?Ich muss ja mal eine verbindliche und korrekte Berechnung für den KU bekommen.

Danke an alle und schönes Wochenende euch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2017 02:48




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jugendamt,

in Ihrer Berechnung hat sich ein Fehler eingeschlichen. Ich besitze kein Eigenheim, daher darf mir kein Wohnvorteil zugerechnet werden. Ich bin also leistungsfähig i.H.v. 1273-108= 1165 Euro. Den von mir zu leistenden Unterhalt i. H. v. 85 Euro bin ich bereit zu titulieren.

Du kannst das auch beim Notar für eine kleine Gebühr so titulieren lassen und den Titel dem JA zukommen lassen.

Aber: deine Ex wird Unterhaltsvorschuss beantragen, somit werden die Beistandschaft/ die Mutter und die Unterhaltsvorschusskasse versuchen, dich zu Mindestunterhalt leistungsfähig zu machen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2017 11:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zuerst solltest Du dem JA mitteilen, dass Du zur Miete wohnst und es deshalb keinen Wohnvorteil gibt.

Das Zusammenleben mit Deiner Freundin wird aber mit relativ großer Wahrscheinlichkeit zu einer Haushaltsersparnis führen, wenn sich Deine Freundin selbst unterhalten kann. Dabei ist es üblich ca. 12,5% Deines Nettos als Haushaltsersparnis zu nehmen (siehe <a href="https://openjur.de/u/601771.html>BGH" XII ZR 158/10 </a>).
So wurde auch gerechnet: 1273 - 108 Euro = 1165 Euro plus 12,5% = 1165 + 145 = 1310 Euro minus 1080 Euro (Selbstbehalt) = 230 Euro.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2017 15:13
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Dabei ist es üblich ca. 12,5% Deines Nettos als Haushaltsersparnis zu nehmen (siehe <a href="https://openjur.de/u/601771.html>BGH" XII ZR 158/10 </a>).
So wurde auch gerechnet:

Auch wenn vermutlich richtig gerechnet ist, würde ich mich aber "dumm" stellen und darauf hinweisen, dass Wohnvorteil hier nicht einschlägig ist... Soll die Behörde doch bitte nicht nur richtig rechnen, sondern auch die Baustellen richtig benennen... Und dann mal schauen was passiert. Aber durchaus damit rechnen, dass recht schnell auch Wohnvorteil eben die einschlägige Haushaltsersparnis wird...

Aber vorher nochmal nachschauen, wie JA den Posten tats. bezeichnet hat...  😉

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2017 15:19