Hallo,
es gibt immer ein erstes mal. Heute, nachdem ich schon viel interessantes hier gelesen habe, werde ich selbst zum Schreiber. Also:
Meine ehemalige Zukünftige hat sich von mir nach genau 20 Jahren in 06/2005 getrennt. Scheidung läuft. Mein Sohn(noch 15) lebt nach kurzem Aufenthalt(2 Monate) bei meiner Ex wieder bei mir. Er hat es dort nicht ausgehalten. Sie zahlt keinen KU weil sie nur ca. 1000 € verdient und noch Kleinkredite abzahlt. Ich verdiene nur ca. 1.300€. Es wird kein Trennungsunterhalt gezahlt. Jetzt haben wir unser Haus verkauft. Kann ich in dem Moment wenn ihr ihr Anteil zufließt Kindesunterhalt nachfordern? Sie wurde bereits im September vom JA in Vollzug gesetzt. Habe jetzt die Unterhaltsangelegenheit vom JA abgezogen und beabsichtige die Sache über meinen Anwalt regeln zu lassen.
Muss sie zukünftigen KU zahlen weil sie ja nach dem Hausverkauf über finanzielle Mittel verfügt. Sie geht 30 Stunden als Krankenschwester im Raum Lübeck arbeiten. Hatte sie auch schon mal aufgefordert eine Vollzeitstelle anzunehmen, damit sie mit für unseren Sohn sorgen kann. Wir haben noch eine 20 jährige Tochter die mit bei ihr wohnt. Sie ist zu 60% behindert und meine Frau bekommt das Geld aus der Pflegestufe I.
Viele Grüße an alle
Hallo,
deine Tochter ist so behindert das sie Pflegestufe 2 hat? Dann vermute ich mal, dass du deine Exfrau nicht auffordern kannst Vollzeit zu arbeiten. Da sie ja für eure Tochter sorgen muss.
Das Geld aus dem Hausverkauf müsste als Kapital angesehen werden in dem Monat, in dem sie das Geld erhält. Die Zinsen aus der Kapitalanlage sind mit Sicherheit als Einkommen berücksichtigungsfähig. Ob direkt an das Kapital gegangen werden kann weiss ich nicht. Aber ich glaube eher nicht. Aber die Zinsen sind Einkommen.
Sophie
Danke Sophie für die schnelle Antwort,
meine Tochter hat Pflegestufe 1. Da meine Ex bei ihrem neuen seit ihrem Auszug wohnt, kümmert er und seine Mutter auch um unsere Tochter. Sie(EX) hat es jedenfalls immer so erzählt. Ausserdem ist unsere Tochter in einer Werkstatt tätig. Sie bekommt eine Art Einkommen. zwar nicht viel aber so 600 € dürften es schon sein. Ich hoffe nur das meine Ex noch 1 Jahr mit ihrem Neuen durchhält, dann dürft das Thema Eu wohl bald der Vergangenheit angehören.. Was mich aber interesiert; kann ich dirkekt von dem Verkaufserlös den KU einfordern? Damit meine ich nicht die Zinsen die zukünftig anfallen.
MfG
Micha
Hallo,
sie ist ja schon in Vollzug gesetzt worden.
ich würde an deiner Stelle das Jugendamt anrufen, die sie in Verzug gesetzt haben. Die sollen sie auffordern bis zum ... den rückständigen Ku zu überweisen. Und den fälligen Ku monatlich bis zum ...
Und da du ja weisst was sie für das Haus bekommen hast solltest du einfach mal von der Bank berechnen lassen was sie für eine sichere Kapitalanlage an Zinsen bkeommt und die auf ihr Einkommen draufschlagen.
Sophie
Hi,
wenn Sie vom JA in Verzug gesetzt wurde und KU tituliert wurde, kann Du die Unterhaltsschulden m.E. einbehalten.
Aber nur den Rückstand.
Die sauberste Lösung ist bei Auszahlung den KU zu pfänden.
Von der Verkaufssumme wird nur die Zinserträge als einkommen gewertet.
Bei ähnlichen Einkommen wird noch EU gezahlt.
Eheähnliches Verhältnis wird vor Gericht geregelt und Du musst beweisen, dass dieses besteht.
Gruß
Platt
Moin,
eine Zwangsvollstreckung ist nur durchführbar, wenn ein Titel besteht. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist aber hierzu seit letztem Jahr nix passiert?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Verwirrter
Platt
[me=DeepThought]Brille putzt, nachdenkt, merkt, dass Platt das ja schrieb und nun ins Bett geht[/me]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!