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Kindesunterhalt nach umzug zu Vater

 
(@mirakel)
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Hallo liebe Gemeinde,

heute hat meine Tochter vor mir und ihrer Mutter bekundet: " Ich möchte und werde jetzt bei meinem Pappa wohnen".
Meine Tochter ist 13 Jahre (wird im Oktober 14).
Sie möchte nicht mehr bei ihrer Mutter leben, da ist zu viel Vorgefallen.
Für mich ist es schön meine Tochter bei mir zu wissen.
bei der Scheidung wurde gemeinsames Sorgerecht vereinbart, was auch so im Verfahrensbescheid steht.
Ich habe auch einen Titel für KU denn ich die ganze zeit auch schön bezahlt habe.
Habe leider meinen Anwalt nicht erreicht.
Werde schnellstens meine Tochter beim Einwohnermeldeamt mit meiner Anschrift bei mir eintragen lassen.
Brauch ich trotz KU-Titel ab dem 01.07. nun kein KU an die KM zahlen?

Danke
Mirakel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2011 01:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Brauch ich trotz KU-Titel ab dem 01.07. nun kein KU an die KM zahlen?

Doch. Wenn du deiner Ex nicht traust, musst du den Titel heraus fordern. Notfalls gerichtlich.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 01:53