Kindesunterhalt nac...
 
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Kindesunterhalt nach Veränderung des Einkommens

 
(@lennylippe)
Schon was gesagt Registriert

Hey.

Meine Tochter ist 19 Jahre jung, wohnt noch bei mir und ist gerade in den letzten Zügen Ihres Abiturs und möchte danach auf die Uni. Ihre Mutter musste bisher keinen Unterhalt zahlen da sie zum Zeitpunkt der Trennung arbeitssuchend war und danach eine Ausbildung begonnen hat. Nun Hat meine Tochter erfahren das Ihre Mutter eine die Ausbildung beendet hat und einen Festen Arbeitsvertrag bekommen hat. Sie hat daraufhin beim Jugendamt eine Neuberechnung des Unterhaltes beantragt. Die Berechnung des Jugendamtes ergab dass ich 500 EUR und IHre Mutter 100 zahlen muss da, zur berechnung die letzten 12 Monate genommen wurden. Nun meine Frage: ist das denn richtig? Es hat sich doch etwas am Einkommen geändert. Die Mutter verdient jetzt sogar mehr als der Vater. Da ist doch für mich die Berechnungsgrundlage nicht richtig. Heißt es nicht auch, dass man jede Veränderung über 10% anzeigen muss? Was bringt es denn wenn man eine Veränderung meldet , dann aber doch die letzten 12 Monate genommen werden?

Gruß

André

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2023 16:06
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

wie sieht denn die Berechnung aus? Was sagt das Einkommen der Mutter lt. Deren einkomensunterlagen?

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2023 20:17