Hallo Leute,
Hatte gestern Post im Briefkasten.
Die Anwältin der KM fordert bis zum 21.7. Auskunft über mein Einkommen von 2011 bis 2013 durch alle gängigen Unterlagen. Sie fordert von mir jetzt 272, 00 und ab September 334, 00. ???
Vor 7 Jahren wurde durch eine Unterhaltsklage der KM ein Kindesunterhalt von 240, 00 vom Gericht festgelegt und die habe ich so bis zu den jetzigen Zeitpunkt gezahlt. Meine Tochter wird 12.
Was kommt da auf mich zu ?
Danke für euren Rat.
MfgH
Genau das, was die Anwältin schreibt.
Du musst Auskunft geben und dann das bezahlen was sie hier fordert.
Und je nach dem, was dann auf deinem Auskunftszettel steht, auch entsprechend mehr.
Allerdings brauchst du nicht 2011 bis 2013 Auskunft zu geben sondern nur 7.2013 bis 6.2014.
Oder bist du selbstständig?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Bist Du selbständig oder hast Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ?
Ansonsten sollten Gehaltsnachweise der verg. 12 Monate ausreichen.
Und ja, alle zwei Jahre hat KM ein Recht darauf. zumal auch bei unverändertem Einkommen der KU mit dem Alter des Kindes von Zeit zu Zeit steigt - s. Düsseldorfer Tabelle
Gruss, Toto
Danke erstmal.
Ja ich bin seit Jahren selbständig.
Wie weit zurück kann sie Nachforderungen erstellen. Nicht falsch verstehen . Ich zahle regelmäßig Unterhalt und will mich nicht drücken doch ich bezahle der kleinen tausend Dinge die doch weit über dem zustehenden KU drüber sind. Irgendwann geht das dann nicht mehr.
Danke
Dann sind es tatsächlich 3 Jahre.
Diese Anwältin scheint auf den ersten Blick nicht sofort mit Lügen und Drohungen anzufangen.
Das ist ein sehr angenehmer Zug, den man auch mit Freundlichkeit und Kooperation belohnen darf.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
Kommt ein wenig auf den Gerichtsbeschluss/ Titel an, ob Du hättest bereits mehr zahlen müssen. Aber so richtig lang rückwirkend ist eigentl nicht zu erwarten (wenn überhaupt).
Und ja, aufgrund eines höheren Einkommens bei Dir und dem Alter des Kindes kann dann nun mehr KU bei der Neuberechnung rauskommen. Ob Du dann
doch ich bezahle der kleinen tausend Dinge die doch weit über dem zustehenden KU drüber sind. Irgendwann geht das dann nicht mehr.
das über den KU hinaus zahlen willst und kannst, musst Du Dir selbst beantworten.
Gruss. Toto
Hallo und Danke.
Kann mich nur daran erinnern, das die Richterin sagte: 240,00 basta. Das ist wie geschrieben schon 7 Jahre her. Daran wurde nie gerüttelt bis jetzt. Hatte Zank mit der KM. Jetzt die Post. Hab bloß nicht viel interesse tausende nachzuzahlen. Geld spielt bei ihr keine Rolle. Ist eben wieder das ewige Siel bei Ihr. Machtdemonstration und wenn du nicht still bleibst gibts Post. So einfach.
Nein, wenn es gegenüber den titulierten 240,-€ keinen Rückstand gibt, musst du erst ab dem Monat des Briefes evtl. mehr zahlen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Heiko,
Du solltest das Ganze sachlich sehen und Dich eher darüber freuen, dass Deine Ex Dich 7 Jahre in Ruhe gelassen hat; das hat Dir möglicherweise bereits viel Geld gespart. Ein Recht, auch weiterhin unbehelligt nur 240 EUR Unterhalt zu bezahlen resultiert daraus allerdings nicht.
Die Mutter Deines Kindes kann alle zwei Jahre eine Einkommensauskunft verlangen, die bei Dir als Selbständigen die vergangenen drei Jahre umfasst. Sollte sich daraus ein höherer Unterhaltsbetrag ergeben, ist der ab dem Zeitpunkt des Auskunftsbegehrens zu leisten. Also sicher nicht Jahre rückwirkend, aber vielleicht wenige Monate. Auch das Erreichen einer neuen Altersstufe des Kindes impliziert einen höheren Unterhaltsbetrag. Ob Du zusätzlich zum Unterhalt irgendwelche Dinge bezahlst, ist Deine freie Entscheidung und für die Unterhaltshöhe irrelevant.
Ob Geld bei der Mutter nach Deiner Ansicht "keine Rolle spielt", spielt juristisch keine Rolle: Du sollst ja nicht für die Mutter bezahlen, sondern für Euer Kind. Es ist vergeudete Lebenszeit, sich darüber aufzuregen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke, da hast du völlig recht.
Bin ja froh das sie mich all die Jahre verschont hat. Aber bestimmt nicht mit Absicht. Sie wußte es nicht besser. Aber egal. War jetzt das letzte wo mit sie mich kriegen konnte. Aber es wird nicht das letzte gewesen sein. Exen sind da sehr kreativ. Die wenigstens. Suche mir Montag einen Familienanwalt. Nur so zur Vorsicht und zur Vermeidung von Verfahrensfehlern. Und bei der kleinen werde ich hoffentlich keine Abstriche machen müssen.
Danke MfGH
Also wenn die Sache so klar ist, wozu brauchst du dann einen Anwalt?
Gib einfach die Auskunft und zahle das, was deinem Einkommen enstpricht.
Das ist kein Hexenwerk.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wozu der Anwalt ?
Ich traue denen nicht. Null.Nada.Nix.
Reine Vorsichtsmaßnahme.
Bestimmt umsonst, aber ich kenne mich da nicht so aus und die KM ist sehr kreativ.
Danke trotzdem allen. Ich werde berichten.
Laßt die Zeit schnell vergehen und meine Mausi wird groß und traut sich mal Nein zur KM zu sagen. Noch wird sie klein gehalten und erpresst. Schade. Das wollte ich ihr immer ersparen. Ist mir nicht gelungen.
Bis später.
MfG H
Naja, wenn Du unbedingt Zeit und Geld in einen Anwalt investieren willst...
Alternativ können die unterhaltscracks hier auch eine Hausnr errechnen oder geben eine Meinung zu derm vom JA ermittelteten Betrag ab... Voraussetzung, Du nennst Deine Eckdaten hier. das ist kein Hexenwerk! Das Du die Berechnung des JA überprüfen solltest, ist nur selbstverständlich - schließlich ist es der Interessenwahrer des Kindes und tendenziell darauf aus, deshalb möglichst viel KU herauszuholen. Und gerade bei Selbständigen ggf. auch nicht in der Lage inhaltlich zu beurteilen, was Einkommen und was Umsatz ist... :knockout: Und auch den Steuerbescheid des Finanzamtes prüfst Du ja sicherlich... 😉
Laßt die Zeit schnell vergehen und meine Mausi wird groß und traut sich mal Nein zur KM zu sagen. Noch wird sie klein gehalten und erpresst. Schade. Das wollte ich ihr immer ersparen. Ist mir nicht gelungen.
Das ist jetzt aber eine andere Baustelle, oder?
Gruss, Toto
Wozu der Anwalt ?
Ich traue denen nicht. Null.Nada.Nix.
Reine Vorsichtsmaßnahme.
Bestimmt umsonst, aber ich kenne mich da nicht so aus und die KM ist sehr kreativ.
Danke trotzdem allen. Ich werde berichten.
Laßt die Zeit schnell vergehen und meine Mausi wird groß und traut sich mal Nein zur KM zu sagen. Noch wird sie klein gehalten und erpresst. Schade. Das wollte ich ihr immer ersparen. Ist mir nicht gelungen.
Bis später.
MfG H
Dem Anwalt kannst Du mMn auch nicht mehr Vertrauen schenken. Schick Deine Zahlen hin und warte ab. Wenn Dir die Forderung nicht gefällt, frag hier nach. Wenn Dir unsere Meinungen dann nicht gefallen, kannst Du immer noch einen Anwalt fragen. Kein Grund jetzt schon Geld auszugeben.