Hallo an alle - folgendes Problem:
Trennung im März 2018, Miete der gemeinsamen Wohnung habe ich allein komplett noch bis August 2018 ohne ihre Unterstützung gezahlt. Dementsprechend überlege ich,mir die hälftige Miete von ihr zurückzuholen. Das aber nur nebenbei. KU und BU wollte sie dann ab Juli 2018 haben. Dafür hat sie natürlich auch einen Anwalt eingeschaltet. BU zahle ich somit seit Juli 2018, den KU seit September 2018, da ich zusammen mit dem Jugendamt der Meinung war und bin, dass das ausreicht, da ich für Juli und August ja noch die Miete allein gezahlt habe und sie auch schriftlich (whats app) damit einverstanden war,dass ich den KU erst ab September zahle. Das sah das JA genauso.
Jetzt ist die Situation in allem allerdings so verfahren,dass sie fast täglich beim JA anruft und erwirkt hat, dass dieses mich schriftlich aufgefordert hat, auch für Juli und August 18 KU nachzuzahlen. Telefonisch teilte man mir mit,dass sie mich leider auffordern müssten und die KM ansonsten gerichtlich dagegen vorgehen könnte, auch wenn das JA mich durchaus verstehen würde.
Als würde das nicht genügen, schrieb mir die KM nun dass ich sowohl KU als auch BU von März 18 an nachzahlen solle, also seit der Trennung.
Nun zu meinen Fragen:
- kann sie KU und BU seit Trennung fordern oder tatsächlich erst ab Aufforderung im Juli?
- kann sie den KU für Juli und August tatsächlich gerichtlich einklagen? Würdet ihr diesen also nachzahlen trotz dem ihr damals die Miete aus dem gemeinsamen Mietverhältnis allein gezahlt habt und sie damit einverstanden war, dass der Unterhalt für diese Zeit hinfällig ist? Wenn Ja, müsste ich das in Raten zahlen, anders ginge es nicht.
Schon jetzt vielen lieben Dank für eure Antworten!
Hallo Fo83,
rückwirkend kann sie nur in Ausnahmefällen fordern (Vaterschaft nicht geklärt oder du unbekannt verzogen), ansonsten bist du nach § 1613 BGB erst ab Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs unterhaltspflichtig, also ab dem Monat in dem sie nach deinen Einkünften oder nach Unterhalt schriftlich gefragt hat. Wann war dies der Fall?
Du musst ihren Anspruch auf Unterhalt und deinen Anspruch auf Teilung der Mietzahlung trennen, zumal unklar ist, ob du überhaupt einen Ausgleichsanspruch für die Miete hast. Wer ist denn überhaupt ausgezogen, freiwillig oder nach Wohnungszuweisung?
Hallo,
BU muss erst ab Aufforderung zur Zahlung (bzw. Einkommensauskunft) gezahlt werden.
Beim KU ist es etwas schwieriger. Der Anspruch auf KU besteht immer. Hier ist eher die Frage ob der KU auch für die Vergangenheit gefordert werden kann. Für die Vergangenheit kann KU nur bedingt gefordert werden, da er nicht als "Sparschwein" sondern für den Lebensunterhalt gedacht ist. Deshalb geht man in der Regel von nicht mehr als einem Jahr rückwirkender Forderung aus. Hier ist die Frage, wann Du in Verzug gesetzt wurdes (also schriftliche Aufforderung zur Zahlung und ab wann).
Den KU mit irgendetwas zu verrechnen ist immer eine schlechte Idee, weil am Ende bleibt, dass der KU nicht gezahlt wurde. Wenn Du aber belegen kannst, dass die KM die Mietzahlung als KU akzeptiert hat, dann wäre es möglich. Wenn sie aber nur gesagt hat, dass sie mit KU ab September einverstanden ist, dann ist das nichtig, da man auf KU nicht verzichten kann.
VG Susi
VG Susi
Ok danke euch. Sie schrieb mir damals per whats App dass der KU solange für sie hinfällig sei so lange ich noch die Miete zahle. Aber das war whats App. Ist sicher nicht beweisfest oder was meint ihr?
Also würdet ihr den KU für diese 2 Monate auch noch nachzahlen Ja? Es ist einfach unfassbar wie viel Geld sie von mir bekommt wenn man die über 300€ BU dazurechnet und bedenkt dass sie bei ihren Eltern mietfrei wohnt, was dabei aber nicht berücksichtigt wird. Für mich absolut unverständlich.
@MaxMustermann1234: Letztendlich bin ich für sie ausgezogen nachdem sie das forderte um mit Kind in der Wohnung bleiben zu können. Miete habe ich alleine weitergezahlt, sie ist jedoch dennoch bei ihren Eltern geblieben, die Wohnung stand sozusagen monatelang leer.
Nach Unterhalt schriftlich gefragt hat sie glaube ich im Juli 2018.
Hi,
jetzt wird es spannend: steht ihr beide im Mietvertrag drin? Falls ja und deine Ex hat sich darauf eingelassen, dass Unterhalt und Miete verrechnet werden, fordert nun aber auch den Unterhalt, so kannst du versuchen die gesamte Miete zurückzufordern. Da sie dich zum Auszug ermuntert hat, habt ihr konkludent den Vertrag geschlossen, dass sie die Mietsache alleine nutzt und somit auch für die Miete alleine aufkommt, sie dich im Innenverhältnis von der Mietzahlung freistellt. Ihr wolltet das dann mit dem Unterhalt verrechnen. Fordert sie nun doch Unterhalt würde ich an deiner Stelle einen Anwalt damit beauftragen die Miete wieder reinzuholen (sollte auch dein Scheidungsanwalt machen können), denn um den Unterhalt wirst du nicht herumkommen, zumindest wie Susi und ich schon sagten ab dem Moment in dem sie dich in Verzug gesetzt hat.
Ja ich war bereits beim Mieterverein, die haben mit mir zusammen ein Schreiben aufgesetzt in welchem die gesamte Miete (also ihr Anteil) für die Mietdauer der damaligen Wohnung zurückgefordert wird da wir beide den Mietvertrag unterschrieben hatten.
Sie hat daraufhin so reagiert dass sie mir zurückschrieb sie wolle jetzt BU und KU auch für die Zeit vor Juli also ab Trennung haben weshalb ich ihr angeblich selbst über tausend Euro schulden würde. Für mich heiße Luft, das habt ihr ja indirekt bestätigt.
Der nächste Schritt ist jetzt ihr einen Mahnbescheid zukommen zu lassen. Dem wird sie widersprechen. Dann wird es einen Gerichtstermin geben. Sind natürlich alles weitere Kosten für mich erstmal aber ich denke ich werde es versuchen.
Und den KU den sie für Juli und August nun doch haben will in Raten überweisen...seht ihr ja auch so...muss ich wohl durch...
Viele Baustellen. Danke für eure Antworten!
Nochmal zum Verständnis:
1. Aufforderung vom Jugendamt, KU zu bezahlen im Juli 2018.
Ich habe nur zugestimmt, ab September 2018 zu zahlen.
Jetzt im August 2019 die Aufforderung,Juli und August 18 nachzuzahlen.
Kann sie das einklagen? Das wäre ja mehr als ein Jahr her! Oder stellt man hier wieder auf die 1. Aufforderung im Juli 18 ab?
Kann es sein das du zuerst die Forderung aufgemacht hast? Irgendwie klingt es etwas danach
Nein sie hat im Juli 18 von sich aus den KU berechnen lassen.
Hallo,
Du wurdest im Juli 18 durch das JA hinsichtlich des KU in Verzug gesetzt, deshalb besteht der Anspruch ab Juli 18. Das ist einklagbar.
Die erneute Aufforderung auch für Juli/August 18 KU zu zahlen dient dazu die Ansprüche zu sichern, da auch der KU-Anspruch als verjährt angesehen werden kann, wenn nicht regelmäßig gemahnt wird.
Natürlich ist es rechtlich nicht möglich die Miete gegen den KU "zu verrechnen", es macht aber durchaus Sinn auf die gegenseitigen Ansprüche zu verzichten. Wenn noch ein Rest Gesprächsbereitschaft besteht ist das der beste Weg.
VG Susi
Du wurdest im Juli 18 durch das JA hinsichtlich des KU in Verzug gesetzt, deshalb besteht der Anspruch ab Juli 18. Das ist einklagbar.
Ich würde dies verneinen.
In der gesamten Rechtssprechung ist auch für KU Rückwirkend nur ein Jahr lang möglich einzufordern, wenn entsprechend aufgefordert wurde. Tenor, weil halt gerade nicht der Unterhalt als Sparschwein genutzt werden soll.
Da die Aufforderung im Juli 2018 erfolgte, und erst jetzt (September 2019) es zu einer Nachforderung kommt, sehe ich hier kaum Chancen für die KM.
ABER, ich möchte mich Nordlicht84 anschließen. Wer hat was zuerst gefordert und vor allem WARUM?
Wenn ihr eine Absprache hattet, ob gerichtsverwertbar oder nicht ist mir jetzt jetzt ziemlich egal, dann frage ich mich allen ernstes, warum du ohne Not dieses kippst und ein gutes Verhältnis aufs Spiel setzt. Ihr seit Eltern und habt noch ein paar Jahr(zehnte) mit einander zu tun.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Verjährt ist da vorneweg nichts.
Verwirkung könnte eingetreten sein - dazu zählt ein Umstands- und ein Zeitmoment. Das Zeitmoment ist mindestens ein Jahr. Allerdings spricht hier das Umstandsmoment (whatsapp- Nachricht) für den TO, so dass man ein minimales Zeitmoment (ein Jahr ab dieser Nachricht) annehmen könnte.
Ob ein Gericht das auch so sieht, ist allerdings nicht sicher. Und am Ende zwei risikobehaftete Verfahren um einen Fliegenschiss zu führen, wird reichlich teuer. Jetzt mit einem Mahnbescheid draufzuhauen, führt genau in diese Gasse.
Besteht schon ein Titel?
Gruss von der Insel
Hier mal der Tipp, der in 99% der Fälle passt: redet nochmal miteinander bevor ihr euch verklagt. Trefft eine Absprache und haltet sie schriftlich fest. Das ist für euch alle billiger und entspannter als der Rechtsweg.