Hallo zusammen,
da ich hier neu bin möchte ich mich als allererstes kurz vorstellen.
Ich bin 32 Jahre alt, habe 2 Kinder. (3 u 6) und bin zur Zeit verheiratet.
Nun folgendes zur Frage / Situation.
Leider steht nun eine Trennung an. Aktuell hoffe ich noch, das alles fair und friedlich abläuft, aber man weiß nie.
Ich habe noch nicht mit einem RA gesprochen. Das werde ich jedoch in Kürze tun.
Folgende Fragen habe ich zum Unterhalt, ich glaube zu wissen, dass ich im ersten Jahr KU und TU zahlen muss.
Bei Zugrundelegung von meinem jetzigen Nettogehalt würde mit max. Der Selbstbehalt von 1200€ bleiben.
Nun kommen jedoch die Schwierigen Dinge die ich nicht einschätzen kann.
Folgende Situation.
Variables Einkommen (Bonuszahlung im März)
Firmenwagen mit Privatnutzung
Wenn ich den Firmenwagen einfach mal mit einer Begünstigung von 300€ pro Monat annehme und das tatsächlich Durchschnittliche Netto der letzten 12 Monate berechne, komme ich auf ein zugrunde Lliegendes Nettoeinkommen für die Unterhaltsberechnung von ca. 3400€
Laut unterhaltsrechner.de würde das ein zu zahlenden Unterhalt von
1991€ bedeuten.
315 K1
376 K2
1300 Ehegatte
Das würde jedoch bedeuten, dass ich bei tatsächlichem netto vom 2500 - 1991 Unterhalt nur 509€ zum Leben hätte. Den bestehenden Immobilienkredit lasse ich hier erstmal raus.
Wie ist in solchen Situationen die Rechtsprechung? Greift hier auch der Selbstbehalt oder kann ich mich quasi auch direkt irgendwo verbuddeln?
Meine Frau hat derzeit kein Einkommen. Was wäre mit Unterhalt an meine Frau nach dem Trennungsjahr? Da die Kinder beide älter als 3 sind stünde ihr ja nichts zu oder wie ist es wirklich?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Moin Metzger
Herzlich Willkommen
(Ist der Nick Programm :rofl2: Entschuldige.)
Ich kann Deine Zahlen zum Netto wegen fehlender Angaben bzgl. Brutto, berufsbedingte Aufwendungen etc. nicht gegen checken. Online-Rechner kann ich schwerlich einschätzen, und diese bearbeiten diese i.d.R. nur Standardanfragen. Sie sind daher fehlerträchtig. Sinnvoll ist eine explizit zugeschnitene Betrachtung. Das als Hinweis.
Du unterliegst dem Fehler, Deinen Bedarfskontrollbetrag nicht zu berücksichtigen. Dieser soll dafür sorgen, dass eine unverhältnismäßige Betrachtung erfolgt. Ebenso vernachlässigst Du Deinen Selbstbehalt ggü.den UH-berechtigten Personen. Um darauf näher einzugehen wäre es erforderlich, zumindest das zuständige OLG zu erfahren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nee der ist kein Programm :rofl2:
Der Begriff Bedarfskontrollbetrag sagt mir so direkt nichts, daher wahrscheinlich auch das Vernachlässigen.
Mir geht es generell eher um die Tatsache, dass mein tatsächliches Netto ja wesentlich Niedriger ist. Als das was zur Berechnung wahrscheinlich zugrunde gelegt wird. Somit ist ja auch der zu zahlende Unterhalt sehr hoch.
Jedoch habe ich absolut keine Ahnung wie das am Ende in Relation zum tatsächlichem Netto gestellt wird.
Das zuständige OLG ist Hamburg
Ich liefere gerne weitere Informationen wenn das hilft, mir zu helfen.
Auf jeden Fall schonmal Danke :thumbup:
Moin
Du bist vielleicht ein Mangelfall, nicht mehr sorgt für die Irritation. Mangelfall heißt in Deinem Fall: lt. Deinem EK hätten die UH-berechtigten Personen diesen Anspruch. D.h. nicht, er wird auch so vollzogen. Ausgehend von Deinen bereinigten 3400€ Netto-Einkommen und drei UH-berechtigter Personen:
bzgl. KU nach DT Stufe 5 (da 3 UH-berechtigte Personen,und die DT lediglich von Zweien ausgeht, eine Stufe runter)
1.Rang
Bedarf laut DT:
Kind 3J: 305€
Kind 6J: 366€
check bzgl. BKB von 1480€ (Bedarfskontrollbedarf): 3400€ - 305€ - 366€ = 2729€ (> 1480€ heißt ok für den ermitelten KU)
Für alle nachrangigen Unterhaltsforderungen würden im ersten Anlauf die verbleibenden 2729€ genommen werden. Du sagst, Deine DEF (demnächst Ex-Frau) hat einen Anspruch von 1300€. Das kann ich erst einmal lediglich akzeptieren, jedoch noch nicht nachvollziehen. Die Spielregeln hierfür solltest Du schon erklären. Sei's drum.
Dein Selbstbehalt ggü.der DEF beträgt 1200€.
2729€ - 1300€ = 1429€. Dein SB ist gewahrt.
Wenn ich den Firmenwagen einfach mal mit einer Begünstigung von 300€ pro Monat annehme und das tatsächlich Durchschnittliche Netto der letzten 12 Monate berechne, komme ich auf ein zugrunde Lliegendes Nettoeinkommen für die Unterhaltsberechnung von ca. 3400€
...
Das würde jedoch bedeuten, dass ich bei tatsächlichem netto vom 2500
Ja was denn nun? 3400€ oder 2500€? Sollte Dein Einkommen wegen unterschiedlicher Bonuszahlungen etc. stark schwanken, kann lt. URL auch auf einen Zeitraum von 3 Jahre (oder sogar mehr) zurück gegriffen werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
um Dir die Berechnung des zu zahlenden Unterhalts etwas näher zu bringen gehe ich mal auf die Grundsätzlichkeiten ein.
Es ist zunächst so, dass, um Dein zur Verfügung stehendes Einkommen zu ermitteln, der Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Unterhaltsforderung als Grundlage herangezogen wird.
Sollte hier eine Besonderheit vorliegen (z.B.: außergewöhnlich hohe Prämie) so liegt es an Dir glaubhaft zu machen, dass dies in Zukunft niedriger ausfällt.
Dabei wird alles was Dir zufließt an Geld oder geldwerten Vorteilen (Firmenwagen) zusammengerechnet.
Dieses Einkommen wird dann auf ein fiktives Netto umgerechnet, passend zu Deiner zukünftigen Lohnsteuerklasse.
Von diesem Netto werden dann berechtigte Abzüge abgezogen, bzw. weitere Vorteile (Wohnvorteil wegen Eigenheim) hinzu gerechnet.
Diese Summe stellt Dein bereinigtes Einkommen dar, erst dieses führt dann zur Einstufung gem. Düsseldorfer Tabelle.
Um zu prüfen ob eine Leistungsfähigkeit für Trennungsunterhalt überhaupt noch vorhanden ist, wird zunächst der Kindesunterhalt abgezogen. Dann verbleibt ein möglicher Zahlbetrag an Trennungsunterhalt. Dieser wird mit Sicherheit deutlich unter den angenommenen 1300 € liegen.
Die Gesamtkonstellation ist bei Dir allerdings recht komplex. Denn neben Firmenwagen, Wohneigentum, etc. dürfte auch noch zum Tragen kommen, dass in HH die Mieten ggf. so hoch sind, dass sich auch für den KU Dein Selbstbehalt erhöht, da eine Wohnung für den im Selbstbehalt enthaltenen Mietsatz kaum zu erhalten sein dürfte. Außerdem musst Du im Trennungsjahr in aller Regel eh nicht umziehen.
In Deinem Fall kann es sicherlich nicht schaden sich selbst sehr intensive Gedanken zu dem Thema zu machen, einen Fachmann aufzusuchen und die tatsächlichen Verhältnisse sehr konkret durchzurechnen.
Dann den KU in der vermutlichen Höhe titulieren und damit das Prozessrisiko zu senken. Wenn Du diesen Sachverhalt zu passiv angehst, dann besteht meiner Meinung nach die Gefahr, dass das Jugendamt anfängt zu rechnen wenn die KM dort vorspricht.
Komplizierte Sachverhalte können / wollen die jedoch nicht und ignorieren dann häufig Deine berechtigten Einwände.
Ich weiss nicht, wie hoch Dein Brutto nun wirklich ist, aber zum Vergleich, mein Brutto liegt bei etwa 45T€ im Jahr, eigene Immobilie (nicht abbezahlt), 2 Kinder (U6). Ich zahle KU in Stufe 2, TU gar nicht. Per gerichtlichem Vergleich geregelt.
Bei Dir kommt natürlich der Firmenwagen dazu, der wird bestimmt Minimum 4T€ Jahresbrutto zusätzlich bringen...
Das mal so als grobe Richtung...
Gruß Ratloser40
Hallo,
der Unterhalt ist gemäß den <a href="http://justiz.hamburg.de/contentblob/7769366/6f7bb22af5932a9ad70d81cf2c262c96/data/unterhaltsleitlinien-01-01-2017.pdf>Unterhaltsleitlinien " OLG Hamburg</a> zu berechnen.
Abzugfähig wäre auch der Immo-Kredit, wenn er ehebedingt ist und davon gehe ich aus.
Das ergibt Dein bereinigtes Netto und damit geht es dann in die DDT und eine Stufe herunter, da Du 3 unterhaltsberechtigte Personen hast.
Nach Abzug des KU stehen Deiner Frau 3/7 des verbleibenden Einkommens (Ehegattenunterhalt 15.).
Der Bedarfskontrollbetrag steht in der letzten Spalte der DDT (auch hier gilt was in den Unterhaltsleitlinien steht, manche berücksichtigen den Bedrafkontrollbetrag nicht)
und gibt den Betrag an, der Dir unter Berücksichtigung aller Unterhaltspflichten vom bereinigten Netto bleiben muss.
Deine Frau hat prinzipiell anspruch auf Trennungsunterhalt während der Trennung und im 1. Jahr der Trennung muss sie auch nicht arbeiten (nichts am bestehenden ändern). Danach kann eine Berufstätigkeit verlangt werden, wieviel wird schwierig.
Ob Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht wäre zu prüfen. Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt dürfte nicht mehr bestehen, es sei denn es gibt kindbezogene Gründe, die ich aber nicht sehe.
VG Susi
Hallo und vielen Dank,
das Jahresziel (Brutto) sind 62k, davon bekomme ich allerdings nur ca. 80% fest ausgezahlt. Der Bonus wird einmalig im März ausgezahlt.. In den letzten beiden Jahren habe ich die 100% Auszahlung erreicht.
Daraus ergibt sich, dass ich mit den 80% bei Steuerklasse 3 aktuell 2500€ pro Monat ausgezahlt bekomme. Da aber das Mittel der letzten 12 Monate + Firmenwagen genommen wird, komme ich auf die grob gerechneten 3400€ Einkommen für die Berechnung des Unterhaltes.
Wenn ich den Unterhalt etc. Mit den tatsächlich zur Verfügung stehenden 2500 bezahlen soll, dann kann ich ja nicht mehr leben. Die Sonderzahlungen kommt schließlich nur im März und richtet sich nach Geschäftszielen.
Es geht mir aktuell nur darum, das ich das ganze im Moment so verstehe, das ich das zahlen muss was ich laut bereinigtem Einkommen zu zahlen habe. Und dass ist alleine durch die berücksichtigung des Firmenwagens schon mehr, als das mir dann noch 1200€ bleiben.
Ich finde hierzu leider auch überhaupt nichts an urteilen oder Infos in Ratgebern.
Ich greife die Rechnung von Oldie nochmal eben auf.
2729 bleiben für den Trennungsunterhalt über. (Das ist immernoch mehr als die 2500 die ich tatsächlich erhalte)
Davon 3/7 sind 1.169€
Also TU 1169
+ 305
+ 366
=1840€ Unterhalt den ich zahlen muss.
Überwiesen werden mir 2500 in 11 Monaten des Jahres, in einem ja evtl. Mehr.
Das bedeutet mir würden noch 660€ zum Leben bleiben. Das kann doch nicht korrekt sein?
Die zugrundegelegten 1300 Trennungs oder ehegattenunterhalt waren aufgrund der Ergebnisse des Unterhaltsrechners (www.unterhaltsrechner.de). Dies nur als kleine Info.
Moin
Ähm. In mir entsteht der Eindruck, daß Du selber nicht weißt, welche Einnahmen durch Einkommen Du überhaupt hast.
Du hast folgende Diskrepanz noch nicht schlüssig erklärt: Ein tatsächlichers EK von 3400€ vs. einem tatsächlichem EK von 2500€. Wie wäre es mit einer Aufstellung über 3 Jahre?. Hilft das weiter bei der Klärung der Einkommenssituation?
Grussoldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
wenn Dein Einkommen stark schwankt, dann kann von der 12-Monate-Regel abgewichen werden und der Druchschnitt der letzten 3 Jahre genommen werden.
Unterhalt berechnet sich eigentlich gemäß dem aktuellen Einkommen, da das aber keiner immer wieder nachweisen will und kann, behilft man sich mit den letzten 12 Monaten. Gibt es hier aber große Abweichungen, dann ist das nicht in Stein gemeiselt und der Zeitraum kann ausgedehnt werden.
Richtig ist allerdings auch, dass der Bonus angerechnet wird und mit 1/12 auf jeden Monat umgelegt wird. Schliesslich bekommst Du ja auch das Geld.
Deine Rechnung ist vermutlich 2500 Euro = 80%, dann sind 100% 3000 Euro plus 400 Euro Dienstwagen = 3400 Euro. Das wäre dann auch Dein Netto.
Davon sind Abzüge zu machen (Bereinigung) und dann erst ist der Unterhaltsanspruch zu bestimmen.
VG Susi
Doch ich weiß was ich habe...
Ich habe 2544€ die 44 habe ich der Einfachheit weggelassen.
Bei 100% sind dies ~3160
Den Wert der vom Amt oder weg auch immer für den Wagen aufgeschlagen wird habe ich mit 300€ blind geschätzt.
Es geht mir auch nicht um die Höhe der einzelnen Sätze. Da ich sehr gerne bereit bin für die Kinder zu zahlen.
Aber diese Herangehensweise bedeutet für mich, ~600€ pro Monat bis 03.2018 und dann muss ich hoffen, dass ich wieder 100% erhalte. Bis dahin kann ich nichtmal leben/ Miete bezahlen.
Das kann doch nicht sein. naja, muss ich mir wohl kündigen lassen.
Lieber Metzger
Es ist dennoch unverständlich, wie auf ein Einkommen von Netto 3400€ geschielt werden kann, wenn Du trotzig behauptest, dieses nicht zu erzielen (obwohl von Dir auch schon anerkannt). Das mag für Dich als direkt Betroffener ob Deiner intimen Kenntnis der Situation alles völlig klar und logisch sein - ich als Forenteilnehmer zumindest bin davon meilenweit entfernt und möchte behaupten, Du beschönigst was.
Einen Unterschied beim bereinigten Netto von sage und schreibe 900€ erklären auch keine 300€ wegen dem Auto. Da müssen Positionen sein, die bisher nicht erkannt wurden-zumindest von mir.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich versuche es nochmal...
Netto aktuell pro Monat 2544,00€
Bonuszahlung Netto zuletzt 7500€ (7500/12 = 625,00 Bonus auf den Monat gerechnet.)
Macht in Summe 3169,00€ Netto pro Monat (kalkulatorisch, da Bonus 1x Jährlich gezahlt wird)
Dazu kommt dann noch der Firmenwagen.
Somit dürfte das doch in etwa verständlich sein?
Ansonsten gerne nochmal fragen.
Es geht mir hier nicht darum irgendwas zu beschönigen um auf irgendwelche Summen zu kommen.
Es geht mir darum, dass mir bei meinem jetzigen Verständnis nur 660€ im Monat zum Leben bleiben würden.
Moin
Somit dürfte das doch in etwa verständlich sein?
Jein.
Dir wurde mehrfach gesagt, einen 3-Jahreszeitraum zu betrachten, falls es schwankende Einkommenssituationen gibt. Das fehlt. Du berichtest lediglich über einen 1-Jahreszeitraum und beklagst Sonderzahlungen. Deine Klagen sind für mich so nicht nachvollziehbar. Falls über einen 3-Jahreszeitraum allerdings ein EK von 3.400€ Netto herauskommt, dann ist das so. Wenn nicht, so belege dies durch Zahlen. Das ist bisher nicht erfolgt.
Auch habe ich nicht vernommen, daß angeführte Sonerzahlung in Höhe von 7500€ eine einmalige Transaktion war, oder nicht doch alljährlich vorkommen könnte. Höre bitte auf zu spielen. Das ist etwas, was ich ganz und gar nicht mag.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
gut es sind ca. 3400 Euro Netto, dieses ist zu bereinigen um
1. tatsächlich geleistete Altersvorsorge bis max. 4% des Jahresbrutto (Leitlinien 10.1.2)
2. berufsbedingte Aufwendungen 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer (bei langer Fahrtstrecke 0,20 Euro) (Leitlinien 10.2.2)
3. Schulden, Zins und Tilgung (Leitlinien 10.4.)
Die Zahl die dann dasteht ist das bereinigte Einkommen und die Grundlage für die Unterhaltsberechnung. Was sind die Zahlen dazu?
VG Susi
Moin,
nochmal der Versuch etwas Licht ins Dunkel zu bringen...
Du hast ca. 5.466 € Monatsbrutto, unter der Annahme, dass der Bonus die letzten Jahre gleich hoch ausfiel, bzw. weiter so anfällt, außerdem 300 € Ansatz für Firmenwagen (erscheint mir recht niedrig).
Daraus folgt bei LstKl. 1 (die wirst Du spätestens nächstes Jahr haben) ein monatliches Netto von 3.075 €
Jetzt muss zunächst ermittelt werden, was Wohnvorteil für Dich bedeutet, also alle Kosten der Immobilie (Zins, Tilgung, öffentliche Lasten, Reparaturen, Versicherungen) abzüglich der erzielbaren Miete für diese Immobilie, während des Trennungsjahres ist hier noch alles anzurechnen, da du nicht umziehen musst und die Ex ja durch den Zugewinnausgleich an der Wertsteigerung durch die Tilgung mitbeteiligt wird. Ist diese Zahl größer Null, wird dir dies als Wohnvorteil angerechnet.
Jetzt kommen berufsbedingte Kosten, Altersvorsorge, etc.
Je nach Verhandlungsgeschick kommen hier einige hundert Euro monatlich zusammen, das hängt aber ganz wesentlich von der Gegenseite ab und was Du denn an tatsächlichen Kosten hast, denn in HH (ähnlich wie in SH) gibt es keine Pauschalen die berücksichtigt werden.
Dann kommt die Einstufung nach Düsseldorfer Tabelle!
Ich habe jetzt mal angenommen, dass sich das alles nur so auswirkt, dass Du jetzt immer noch bei 2.701-3.100 € netto landest, also Stufe 5. Jetzt gibt es aber 3 Unterhaltsberechtigte, also Stufe 4.
Macht KU wie folgt:
Kind 1 (6 Jahre): 356 €
Kind 2 (3 Jahre): 298 €
Ergibt einen KU von zusammen 654 €.
Damit man jetzt weiter rechnen kann, musst Du mal Deine Zahlen für die o.g. Sachverhalte ermitteln.
Ich habe jetzt mal, um weiter zu rechnen, angenommen, dass sich Wohnvorteil und sonstige Abzüge aufheben...
Dir verbleiben also nach Zahlung von KU
3.075 - 654 € = 2.421 €
Dieses Einkommen wird jetzt auf Euch beide aufgeteilt. Jedoch müssen Dir als Erwerbstätigen davon 4/7 verbleiben und der Ex nur 3/7, zusätzlich gilt der Selbstbehalt von 1.200€ gegenüber der Ex.
Ganz entscheidend ist natürlich, dass die Ex überhaupt einen Bedarf hat, der im Bereich des zu zahlenden Betrages liegt. Das hängt von Ihren Wohnverhältnissen ab.
Jetzt brauchen wir mal ein paar mehr Zahlen, sonst wird es nur noch Raterei...
Mal nur die 3/7 angesetzt, dann würde das bedeuten der Ex stehen 1.037 monatlich zu. Da Dir danach noch mehr als 1.200 (nämlich 1.383) wäre das dann so, dass Du in Summe zahlst:
KU 654 €
TU 1.037 €
Summe 1.691 €
Das ist eine ganz schöne Summe... wie ich oben geschrieben habe, ist da aber ganz viel Spielraum, insbesondere wenn man selber richtig rechnet und den KU "freiwillig" in der passenden Höhe zahlt und tituliert, dann verliert Ex ganz viele der externen Helfer.... vielleicht ist es ja auch noch geplant gewesen und nachweisbar, dass Ex jetzt ohnehin wieder anfangen wollte zu arbeiten...
Gruß
PS: Ich kann mich dem Hinweis mit dem "nicht spielen" nur anschließen... Wenn Du bei diesem Einkommen richtig und rechtzeitig reagierst und sauber argumentierst macht das jeden Monat einen Unterschied von ein paar hundert Euro... mit der Salamischeibentaktik zieht der jede gegnerische Anwältin und letztlich die Richterin das letzte Hemd aus...
Also ich verstehe nicht was mir hier ständig als Spielerei vorgeworfen wird.
Ich habe lediglich mit gerundeten Summen gearbeitet und es geht mir weiterhin nur darum, ob ich durch diese Faktoren Einmalzahlung und Firmenwagen unter die 1200€ Mindestbehalt rutschen kann.
Ich habe aktuell in Lohnsteuerklasse3 2544€ Netto.
Das sind in etwa 80% meines zielgehaltes. Die 20% werden, bei erreichen der Unternehmensziele, im März des Folgejahres ausgezahlt. Dies waren zuletzt 7.500, ich habe sowohl 2015 und 2016 100% verdient.
Der Firmenwagen ist nur geschätzt... weil ich nicht weiß was genau für den Wagen herangezogen werden wird.
Aufwendungen für Arbeitsweg etc. Stehen mir laut Internetrecherche nicht zu, da ich Geldwerten Vorteil durch Firmenwagen habe.
Die Raten für das Haus sind 976€ + 197€ der Großteil sind noch Zinsen, da das Haus und Finanzierung erst 3 Jahre alt wird. Was hier noch in Berechnung gebracht werden könnte weiß ich aktuell nicht.
Als Miete sind in HH momentan sicherlich 1400 - 1600 zu erzielen.
Bei der Monatlichen Belastung für die Raten wird es auch nicht möglich sein, erstmal wohnen zu bleiben, denn dann könnte ich auch keinen Unterhalt mehr bezahlen.
Es tut mir leid das ich so unbeleckt bin, das Thema beschäftige mich seit 1,5 Wochen und ich sehe mittlerweile nur, dass es für mich eigentlich im Trennungsjahr keinen Sinn mehr macht auch nur an irgendwas positives zu denken.
Denn faktisch habe ich pro monat nur 2544 ausgezahlt. Und nicht die zur Berechnung herangezogenen 3400. der Bonus aus März diesen Jahres wurde bereits aufgebraucht für Urlaube etc.
Somit ist da auch keine Reserve die ich für dieses Jahr verwenden könnte um Miete etc. zu zahlen.
Edit:
Ich habe 11x 2544€ Gehalt
1x knapp 10000 (wenn das Geschäftsjahr stimmt)
Den Firmenwagen nutze ich immer.
So ist es vielleicht eindeutiger.
Du musst die ganze Thematik von Anfang an aufrollen...
nicht immer nur Teilbereiche betrachten. das fängt damit an, dass Dir Dein Arbeitgeber keinen Netto-Bonus auszahlt, sondern einen Brutto-Bonus. Das macht einen ganz erheblichen Unterschied.
Ebenso wirst Du nach der Trennung eine neue Lohnsteuerklasse haben, das reduziert Dein monatliches Netto um rund 300€.
Daher aufhören in Netto zu rechnen.
Was der Firmenwagen für Dich monatlich bedeutet, steht doch in der Abrechnung, oder ist der so neu, dass Du noch keine Abrechnung hast, in der der geldwerte Vorteil dadurch ausgewiesen ist?
Bei allem musst Du alle Zahlen liefern, und vor allem die notwendigen Informationen. Zum Beispiel, wer wohnt derzeit in der Immobilie, wem gehört sie, wer wohnt nach der Trennung dort...das sind entscheidende Punkte.
Ganz entscheidend ist auch, wie dieser Bonus, denn Du bisher scheinbar jährlich annähernd gleich hoch bekommst, in deinem Vertrag benannt. Wenn Du Glück hast, und nachweisen kannst, dass der diesjährige Bonus gemeinsam ausgegeben wurde, so nützt Dir das bei einer gut gelaunten Richterin für die Zahlungen in diesem Jahr, ab nächsten Jahr geht's dann nach oben, weil von Dir erwartet wird, das Geld zu Deckung des Unterhalts einzusetzen.
Moin
Wenn Du UH-Zahler wirst kann ich Dir nur raten - werde diese Firmenwagen los. Das rechnet sich nicht für Dich. Eventuell über Fahrtenbuch, Kündigung, oder was weiss ich. Das Ding produziert Einnahmen, welche sich nicht für Dich niederschlagen, da Du keinerlei Einfluss hast. Du kannst nichts bestimmen (an den Kosten) wie ein Privateigentümer.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
was dir endgültig das Genick bricht sind die Kredite und der Wohnwertvorteil.
Dieser wird nämlich nach dem Trennungsjahr nach der ortsüblichen Miete gerechnet.
Wie ist das mit deiner Frau? Will diese im Haus bleiben?
Bei 1.150 € Kredit ist das schon heftig.
Die 5 % berufsbedingte Aufwendungen würde ich trotzdem abrechnen, denn durch die Addition des geldwerten Vorteils hast du keine Nullkosten um zur Arbeit zu kommen. In dieser Position ist bei der Pauschale von 5 % auch nicht nur der Arbeitsweg sondern auch andere Dinge drin.
Und 4 % zus. Altersvorsorge - die sind die Tilgung des Hauskredits beispielsweise, Riesterrente etc. - werden vom Brutto (Jahresbrutto/12*4) gerechnet.
Und ja, es ist blöd, dass ihr das Geld schon verausgabt habt, aber nicht zu ändern.
Was hast du in 2014 an Bonus erreicht? War das deutlich weniger?
2.544 (durchschnittliches Netto)+7500/12 (Bonus)+300 (Auto)+1400 (Wohnwertvorteil) = 4.869 anrechenbares Einkommen
- 5 % 173,45 € - 4 % (von 50.000 brutto/12*4) 166,67 € - Zinsen (angenommen) 900 € - ergibt 3.628,88 € anrechenbares Einkommen.
Zwar geht es in der Düsseldorfer Stufe bei drei Unterhaltsberechtigten eine Stufe nach unten, aber trotzdem ist das nicht wenig.
Zumal du ja jeden Monat die Hauskredite von 1150 € bedienen musst.
Ohne Haus wären das nicht 4.869 Einkommen sonden 3.469 - 173,45 - 166,67 = 3.128,88 € Einkommen.
Bei der ersten REchnung wäre es Stufe 7 - dann runter in Stufe 6 wegen 3 Untehaltsberechtigten
Bei der zweiten REchnung wäre es Stufe 6 - dann runter in Stufe 5.
315 + 376 KIndesunterhalt = 3.128,88-315-376 = 2.437,88 € und davon gehen dann 1.200 an deine Frau.
Das durchschnittliche Netto waren: 2.544-315-376-1200 = 653 € REst plus Bonus.
Wie ist das eigentlich mit eurem Steuerbescheid? Das Guthaben davon ist auch Einkommen.
Du solltest mit deiner Frau reden und versuchen eine Lösung zu finden. Aber ich würde sagen, ihr solltet versuchen das Haus zu verkaufen oder zu vermieten. Wobei verkaufen die bessere Lösung ist.
Besser für dich würde es aussehen, wenn deine Frau mit den Kindern im Haus bleibt und bei ihr der Wohnwertvorteil plus Kredite bleiben. Das wären dann 1.400-900 = 500 € Einkommen, die sie auf dem Papier hätte. Die kämen zu deinen 2.437,88 hinzu = 2.937,88/2=1468,94-500=968,94 €. Das wären dann für dich ein Rest von 884,06 €.
Aber sie muss von dem Einkommen 968,94+315+376+2x192 (Kindergeld) die Kreditrate von 1150 zahlen = 893,94 €
Ja, rein theoretische müsste sie dir für deine Hälfte eine Nutzungsentschädigung zahlen, von der du den hälftigen Kredit zahlen müsstest, aber das habe ich jetzt mal außen vor gelassen.
Sophie
Sophie
Ganz so negativ würde ich das mit dem Firmenwagen nicht sehen...
man muss einfach nur für sich selbst bewerten, was der im Monat tatsächlich kostet, und dann schauen ob unter dem Strich noch was bleibt.
Dazu muss man aber selber sehr genau ausrechnen, wo man unterhaltsmäßig tatsächlich landet, es bringt ja nichts, wenn man knapp in einer nächsthöheren UH-Stufe drin ist...dann kann die Stufe auch "ausgenutzt" werden...
Noch gar nicht war bisher die Rede davon, was eigentlich mit den Kindern ist, wie sieht es hier mit möglichen Umgangskosten aus...
Nochmal der Hinweis, dieser Fall ist meilenweit vom Mindestunterhalt entfernt, damit kann man sehr viel mitgestalten, wenn man es richtig anstellt. Man kann sich aber finanziell sein eigenes Grab schaufeln, wenn man Sachen versucht zu verschweigen oder jemanden über den Tisch zu ziehen...
Wer hat sich denn eigentlich von wem (und warum?) getrennt. Das kann auch noch Auswirkungen auf den TU haben, zumindest eine geringe Chance besteht hier..