Die 5 % berufsbedingte Aufwendungen würde ich trotzdem abrechnen, denn durch die Addition des geldwerten Vorteils hast du keine Nullkosten um zur Arbeit zu kommen. In dieser Position ist bei der Pauschale von 5 % auch nicht nur der Arbeitsweg sondern auch andere Dinge drin.
Die 5% gibt es in HH nicht! Nur tatsächliche Kosten spielen eine Rolle, dazu gehört natürlich das Gegenrechnen der Kilometer gegen den geldwerten Vorteil des Firmenwagen...
der Bonus aus März diesen Jahres wurde bereits aufgebraucht für Urlaube etc.
Trotzdem war das Geld ja da und wird nächstes Jahr plus/minus voraussichtlich wieder ausgezahlt. Wofür Du es ausgegeben hast, interessiert niemanden. Wenn man solche jährlichen Zahlungen hat, sollte man sich sehr genau überlegen, wie viel davon auf die hohe Kante und monatlich umgelegt werden muss. Das gilt für funktionierende Familien genauso.
dazu gehört natürlich das Gegenrechnen der Kilometer gegen den geldwerten Vorteil des Firmenwagen...
Das kann ganz furchtbar in die Bux gehen. Es gibt zwei Möglichkeiten, da heranzugehen: entweder man lässt den geldwerten Vorteil für den Weg zur Arbeit raus und rechnet auch keine Kosten dafür dagegen.
Oder aber man rechnet ihn ein und zieht die Kosten ab. Aber schon mit der 0,02%-Regel toppe ich bei einem nicht ganz winzigen Firmenwagen die 0,30 bzw. 0,20 Kilometerpauschale. Wenn das Gericht fies ist und mit geldwertem Vorteil nach ADAC-Tabelle rechnet, wird das ein Bomben-Verlustgeschäft.
Wenn Firmenwagen, dann nur mit einem absolut sauberen Nutzungsvertrag, in dem die Privatnutzung genau geregelt und vor allem limitiert ist. Alles andere öffnet der richterlichen Phantasie genügend Geldbeschaffungskanäle.
Gruss von der Insel
Hallo,
ich denke, dass Metzger über die Finanzen noch nicht wirklich nachgedacht hat, da bisher immer genügend Geld da war. Bei einer Scheidung gibt es jetzt aber viele kostenintensive Dinge und nichts bleibt so wie es ist!
Ein Unterhaltsrechner bringt nicht viel, da die größte "Bombe" der Dienstwagen mit privater Nutzung ist.
Das nächste Problem ist die Immobilie. Ich denke, dass das Haus beiden gehört und damit wird die Sache nicht einfacher. Wohnvorteil hat nur, wer in der Immobilie wohnt.
Für eine exakte Unterhaltsberechnung müssten deshalb die Leitlinien des OLG Hamburg Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Erst dann gibt es eine gewisse Klarheit darüber, was zu zahlen ist.
Perspektivisch wird alles schlimmer, weil ab 2018 nicht mehr die Steuerklasse 3 sondern die 1 zugrunde liegt. Das kann aber relativ einfach beim Unterhalt berücksichtigt werden indem mit den dann gültigen Zahlen gerechnet wird.
Die DEF kann auch zum JA gehen und eine KU-Berechnung über das JA fordern. Diese Rechnung sollte geprüft werden, da es viele Dinge gibt, die hier bisher nur angerissen wurden. Außerdem wird dann eine Titulierung gefordert, die aber auf alle Fälle mit Stkl. 1 gemacht werden sollte und nicht mit dem jetzigen Einkommen.
Analoges gilt, wenn die Rechnung von einem Anwalt kommt.
Aus meiner Sicht brauchst Du auf alle Fälle einen Anwalt, der Deine Interessen vertritt und Dir hilft die Dinge zu ordnen.
VG Susi
Ein Unterhaltsrechner bringt nicht viel, da die größte "Bombe" der Dienstwagen mit privater Nutzung ist.
Davon kann ich ein Lied singen. Bei meiner letzten Unterhaltsverhandlung war schon klar, daß ich mit dem berechneten Unterhalt in ALGII gedrückt werden würde. Damit sich der Richter nicht ganz so schäbig vorkommen musste, hat er mir "nur" 150 Euro für einen Ford Fiesta abgenommen.
Ich bin vermutlich bundesweit einer von etwa einem Dutzend Aufstockern, die wegen eines Dienstwagens Arbeitlosengeld 2 bekommen.
Das nächste Problem ist die Immobilie. Ich denke, dass das Haus beiden gehört und damit wird die Sache nicht einfacher. Wohnvorteil hat nur, wer in der Immobilie wohnt.
Die Immobilie habe ich damals in einer Privatinsolvenz versenkt, da kann ich leider aus meinem Erfahrungsschatz sonst nichts weiter dazu
vermitteln.
Perspektivisch wird alles schlimmer, weil ab 2018 nicht mehr die Steuerklasse 3 sondern die 1 zugrunde liegt. Das kann aber relativ einfach beim Unterhalt berücksichtigt werden indem mit den dann gültigen Zahlen gerechnet wird.
Ich habe damals den Fehler gemacht, die Titel auf Basis der Zahlen mit Klasse III errichten zu lassen (sogar der JA Mitarbeiter hat mich darauf hingewiesen, das ich ggf. noch bis nach dem Trennungsjahr mit dem Titel warten sollte/könnte). Später wollte die Ex den Titel nicht mehr freiwillig ändern und ich musste dann 20 Monate mit dem Gericht herumeiern. Letztlich war ich teilweise erfolgreich, aber das war ein Phyrrussieg. Insofern ist der Rat von Susi unbedingt zu beherzigen. Auf der anderen Seite wird Druck gemacht, das man sofort einen Titel will und natürlich mit den jetzt zugrundeliegenden Zahlen.
Rauf geht's immer, runter nimmer.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Moin.
Aus meiner Sicht brauchst Du auf alle Fälle einen Anwalt, der Deine Interessen vertritt und Dir hilft die Dinge zu ordnen.
Oder der TO ist ehrlich genug, hier den Problemen ins Auge zuschauen und anzuerkennen, dass hier einige Baustellen warten, die nicht mit dem Argument "hier wird Geld von mir verlangt, dass ich gar nicht habe" und "das Unterhaltsrecht in D ist unfair" weggewischt werden können.
Ganz klar lieber Metzger, 63 TEUR brutto hast Du im verg. Jahr verdient. Es ist egal, ob die letzten 20% mtl. oder in einer Summe geflossen sind. Das Risiko, dass dieser var. Anteil im kommenden Jahr nicht mehr (vollständig) ausgezahlt wird, kann evtl. berücksichtigt werden, nicht aber, dass der Bonus nicht Teil der mtl. Überweisung ist.
Und ob Du Dir zusätzlich diesen Firmenwagen (oder überhaupt ein Auto) leisten kannst oder willst, dass muss Du für Dich rechnen. Problem bei den Firmenwagen ist meist, dass diese zu teuer und zu neu sind - würde man sich in der Form meist nicht auf den Hof stellen, wenn man es selber bezahlen müsste (was man letztlich tut, was aber meist nur im Falle der Unterhaltsberechnung offensichtlich wird)
Ähnliches gilt fürs Eigenheim. Hier muss letztendlich auch genau gerechnet werden: Wohnwert gg. Zinsen; Tilgung ist AV. Problem: wenn die Familienwhg eigentlich zu groß ist. Und evtl. auch noch in den Zugewinn hineinfällt. Leider können Immobilien eben nicht so einfach verscherbelt werden, wie zB der Firmenwagen.
All das führt dazu, dass das rechn. Netto viel höher ausfallen wird, als das tats. verfügbare (dafür der TO allerdings in einer vermutlich zu großen/ teueren Whg lebt und ein zu großes/ teures Auto fährt). Und verschärfen tut sich das dann, wenn sich das verf. Netto durch die neue SK auch noch weiter reduziert.
Wenn Du offen bist und hier alles genau schilderst, dann kann Dir hier sehr viel weiter geholfen werden.
Wenn Du zögerst, dann hol die professionellen Anwaltsrat. Sei Dir nur bewusst, dass der RA auch verdienen will, und das tut er am Streit (insb. um die Immobilie) meist recht ordentlich - egal wie es ausgeht.
toto
Moin. Oder der TO ist ehrlich genug, hier den Problemen ins Auge zuschauen und anzuerkennen, dass hier einige Baustellen warten, die nicht mit dem Argument "hier wird Geld von mir verlangt, dass ich gar nicht habe" und "das Unterhaltsrecht in D ist unfair" weggewischt werden können.
Ganz klar lieber Metzger, 63 TEUR brutto hast Du im verg. Jahr verdient. Es ist egal, ob die letzten 20% mtl. oder in einer Summe geflossen sind. Das Risiko, dass dieser var. Anteil im kommenden Jahr nicht mehr (vollständig) ausgezahlt wird, kann evtl. berücksichtigt werden, nicht aber, dass der Bonus nicht Teil der mtl. Überweisung ist.
Ähnliches gilt fürs Eigenheim. Hier muss letztendlich auch genau gerechnet werden: Wohnwert gg. Zinsen; Tilgung ist AV. Problem: wenn die Familienwhg eigentlich zu groß ist. Und evtl. auch noch in den Zugewinn hineinfällt. Leider können Immobilien eben nicht so einfach verscherbelt werden, wie zB der Firmenwagen.
Wenn Du offen bist und hier alles genau schilderst, dann kann Dir hier sehr viel weiter geholfen werden.
Wenn Du zögerst, dann hol die professionellen Anwaltsrat. Sei Dir nur bewusst, dass der RA auch verdienen will, und das tut er am Streit (insb. um die Immobilie) meist recht ordentlich - egal wie es ausgeht.toto
Mal eine kurze Frage, was ist TO?
Ja ich habe das Geld im letzten Jahr verdient. Das will ich ja auch gar nicht leugnen.
Ich habe bereits angefangen alles für einen Verkauf der Immobilie in die Wege zu leiten. Da ich bisher dachte mir stünden die 1.200 immer zur Verfügung hatte ich mit einer Schuldhaftentlassung und Umschuldung geliebäugelt. Aber unter der Prämisse wie das Netto für die Unterhaltszahlungen nun wirklich berechnet wird, fällt diese Option aus. Zumal mit niemand so ohne weiteres einen Kredit geben würde.
Die Frage die ich mir stelle, ich möchte nicht zögern, was für Informationen werden genau benötigt?
Davon kann ich ein Lied singen. Bei meiner letzten Unterhaltsverhandlung war schon klar, daß ich mit dem berechneten Unterhalt in ALGII gedrückt werden würde. Damit sich der Richter nicht ganz so schäbig vorkommen musste, hat er mir "nur" 150 Euro für einen Ford Fiesta abgenommen.
Ich bin vermutlich bundesweit einer von etwa einem Dutzend Aufstockern, die wegen eines Dienstwagens Arbeitlosengeld 2 bekommen.
Arbeitslosengeld 2 bzgl. Dienstwagen? wie kommt denn sowas zustande?
Muss der Unterhalt zwingend per Titel laufen? oder gibt es andere Möglichkeiten?
Bisher habe ich auf eine friedliche und faire Einigung gehofft, aber das scheint immer unmöglicher zu werden.
Habe ich es grundsätzlich richtig verstanden, dass ich im Trennungsjahr definitiv auch Unterhalt an meine Frau bezahlen muss und das dies danach dann wegfällt, da beide Kinder älter sind als 3?
Oder wonach richtet sich das dann?
Ich bin bereit fast alles an Rückfragen zu beantworten um ein genaueres Bild zu erhalten...
Hallo,
TO = Thread opener oder auch Topic opener, der der die Diskussion in Gang gesetzt hat
Der Dienstwagen wird angerechnet und führt zu fiktivem Einkommen, da dann das Einkommen nicht für den Unterhalt reichte musste H4 beantragt werden.
Im Trennungsjahr und während der Trennung besteht prinzipiell Anspruch auf Trennungsunterhalt. Deshalb kann es für Deine DEF attraktiv sein die Scheidung hinauszuzögern.
Im ersten Trennungsjahr muss an den Lebensumständen aber nicht geändert werden, danach kann eine angemessene Erwerbstätigkeit erwartet werden.
Ob es nachehelichen Unterhalt aufgrund ehebedingter Nachteile gibt (bisher war Deine DEF nicht (mehr) berufstätig) muss mit der Scheidung geklärt werden.
Betreuungsunterhalt, also Unterhalt wegen der Betreuung eines Kindes unter 3, kann sie nicht fordern. Möglich wäre aber Betreuungsunterhalt aufgrund kindbezogener Gründe (auch wenn ich das so nicht sehe).
Unterhalt und Umgang sind Verhandlungssache der Eltern. Allerdings kann die KM zum JA gehen und eine Beistandschaft (für die KM kostenlos) einrichten lassen. Dann wird das JA Dich zur Einkommensauskunft auffordern und einen KU-Anspruch ausrechnen und zur Erstellung eines Titels auffordern.
Nicht mehr frei beim Unterhalt für Deine DEF bist Du, wenn sie auf H4 angewiesen ist, dann wird auch das JC eine Einkommensauskunft von Dir verlangen und einen Unterhaltsanspruch berechnen.
VG Susi
Muss der Unterhalt zwingend per Titel laufen? oder gibt es andere Möglichkeiten?
Bisher habe ich auf eine friedliche und faire Einigung gehofft, aber das scheint immer unmöglicher zu werden.Habe ich es grundsätzlich richtig verstanden, dass ich im Trennungsjahr definitiv auch Unterhalt an meine Frau bezahlen muss und das dies danach dann wegfällt, da beide Kinder älter sind als 3?
Oder wonach richtet sich das dann?
Moin,
nein, wenn man sich einig ist, muss der Unterhalt nicht per Titel laufen. Die Rechtssprechung ist jedoch so, dass die Kinder (in damit in Vertretung die Ex) einen Anspruch auf einen Titel hat.
Wenn jetzt ein Titel vorliegt (wobei Du nur das titulieren lassen musst, was Du möchtest), dann geht es im Streitwert immer nur noch um die Differenz. Das minimiert das Risiko auf einen Prozess,
denn dann sind die Verdienstmöglichkeiten für die Anwälte deutlich geringer und meist steigt dann die Motivation sich außergerichtlich zu bemühen.
Zudem muss man berücksichtigen, dass auch die Richter bei komplizierten Sachverhalten gerne zum einem Vergleich raten, weil sie selber keine Lust auf aufwendige Rechnerei haben.
Das kann in der Summe deutlich günstiger ausfallen.
Es ist auch der ganz wesentliche Eindruck weg, man will sich vor Unterhaltszahlungen für die Kinder drücken...das macht bei vielen Richtern etwas aus.
Zum Thema Trennungsunterhalt ist es so, dass die Ex hier erstmal auf sich alleine gestellt ist, ohne diesen explizit zu fordern, gibt es keinen TU.
Daher macht es durchaus Sinn, hier schnell das eigene Einkommen zu reduzieren bzw. bzw. den Steuerklassenwechsel gleich ab sofort mit einzupreisen und nach Abzug von KU und der zulässigen Ausgaben am Ende zu einem Ergebnis zu kommen, dass keinen oder nur einen geringen TU für die Ex ergibt.
Dass hängt aber tatsächlich von Eurem geplanten Lebensmodell ab...wenn Du klar machen kannst, dass Ex jetzt schon arbeiten wollte, oder einen NEXT hat, der ihr das Leben finanziert, dann kann man das ggf. drücken. Ich sehe zwar, dass bei Deinem Einkommen das ganz zu vermeiden schwierig wird, aber es hängt von den Gesamtumständen ab. Vielleicht hat Ex ja ihren Anspruch durch ihr verhalten verwirkt.
Ich kann da nur noch mal auf meine persönliche Erfahrung zurückgreifen... hier stand TU auch immer im Raum, letztlich hat Sie durch die immer wieder andere Argumentation und die falschen Annahmen ihrer RA dafür gesorgt, dass viele eigentlich nicht abziehbare Posten berücksichtigt wurden und ich nur noch gegen die zu niedrigen Abzugspositionen vorgehen musste, die zweifelsfrei gelten. Irgendwann wurde dann schriftlich auf TU verzichtet, wenn mehr KU geleistet wird.
Du hast noch gar nichts geschrieben, wer sich eigentlich wie getrennt hat, und ob wirklich klar ist, dass die Kinder nicht bei Dir bleiben?
Ich habe zunächst immer um die Kinder gekämpft...erst als dort eine (halbwegs brauchbare) Umgangsregelung klar war, ging es an den Unterhalt. Um es mal deutlich zu sagen, sind die Kinder bei Dir, muss Ex nicht nur ihren Unterhalt selbst decken, sondern alles dafür tun auch noch KU an Dich zu zahlen. Dadurch hat sich der Zeitraum, ab wann Unterhalt anfällt, auch um viele Monate nach hinten geschoben. Bei mir hat sich Ex allerdings auch von jetzt auf gleich in die Arme von NEXT geflüchtet.
Gruß Ratloser40
Danke soweit...
Die Trennung wurde von mir herbeigeführt, da ein gemeinsames Leben keinen Sinn mehr gemacht hat.
Aktuell habe ich keine Ahnung wie und ob es überhaupt möglich ist die Kinder zu mir zu holen/bei mir zu behalten. Sind dazu nicht zwingende Gründe erforderlich? Denn meine Frau möchte die Kinder natürlich gerne bei sich haben.
Es gibt kein Gesetz, daß besagt, daß die Kinder nur bei Mutter wohnen müssen (auch wenn die Gerichte das häufig anders sehen).
Die Frage dabei ist vielmehr, willst du die Kinder überhaupt häufiger um dich haben als 2 Wochenenden im Monat und wärest du in der Lage,
die Betreuung dafür zu stemmen, ggf. auch 50/50 im Wechsel mit der Mutter? Hast du Familie, z. B. Eltern oder Freunde, die dich da unterstützen könnten?
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Es gibt kein Gesetz, daß besagt, daß die Kinder nur bei Mutter wohnen müssen (auch wenn die Gerichte das häufig anders sehen).
Die Frage dabei ist vielmehr, willst du die Kinder überhaupt häufiger um dich haben als 2 Wochenenden im Monat und wärest du in der Lage,
die Betreuung dafür zu stemmen, ggf. auch 50/50 im Wechsel mit der Mutter? Hast du Familie, z. B. Eltern oder Freunde, die dich da unterstützen könnten?
Mein wunsch wäre ein 50/50 Wechsel. dieser wird aktuell durch die KM aber komplett abgelehnt.
Dann wären wir auch wieder beim Thema, dass ich mit dem Geld was aktuell laut Berechnungen bleiben würde keine entsprechende Wohnung finanzieren kann. Und diese müsste in HH sein, damit die Kinder auch von mir zur Schule kommen. Sobald der TU wegfällt, passt das wieder.
Mittlerweile habe ich erfahren, dass meine Frau schon Anträge auf Unterstützung bei den Ämtern gestellt hat und evtl. ab nächster Woche eine Wohnung hat. Jetzt kommen mir natürlich die nächsten Themen in den Kopf.
Bedeutet das für mich, dass sich die Ämter schon bei mir melden werden zwecks TU und KU? Oder werde ich hier von der KM hinters Licht geführt, weil es Ihr aktuell gar nicht möglich ist?
Was bedeutet das für Ihren zu zahlenden Anteil an der Immobilie?
Momentan ist das ganze leider ein bisschen viel.
Sobald der TU wegfällt, passt das wieder.
In drei Jahren brauchst du nicht mehr nach einem Wechselmodell zu fragen. Wenn das jetzt schon nicht mit der KM verhandelbar ist.
Mittlerweile habe ich erfahren, dass meine Frau schon Anträge auf Unterstützung bei den Ämtern gestellt hat und evtl. ab nächster Woche eine Wohnung hat.
Bedeutet das für mich, dass sich die Ämter schon bei mir melden werden zwecks TU und KU?
Wenn die Ämter für die KM (und ggf. auch für die Kinder) in Vorleistung gehen, bekommst du sicher bald Post und wirst zur Einkommens- und Vermögensauskunft aufgefordert.
Da wird die Verhandlungsmasse deutlich enger.
Oder werde ich hier von der KM hinters Licht geführt, weil es Ihr aktuell gar nicht möglich ist?
Was ist der KM nicht möglich? Ich verstehe die Frage nicht.
Was bedeutet das für Ihren zu zahlenden Anteil an der Immobilie?
Das sie wohl nichts zahlen wird, weil sie nichts zahlen kann. Wer Grundsicherungsleistungen beantragt, hat kaum Geld für eine Immobilienfinanzierung über.
Wenn ihr die Immobilie gemeinsam gekauft habt, dann haftest du als einziger Verdiener gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank. An dir bleibt alles hängen.
Du kannst zwar die Ex intern zu einem Ausgleich in Regress nehmen, aber wenn sie z. B. in Privatinsolvenz geht, dann ist sie aus der Nummer raus und du
der Alleinschuldner. Meine ganz persönliche Meinung: Ich war vor ein paar Jahren mit ähnlichem Verdienst in einer ganz ähnlichen Situation wie du. 1150 Euro Kreditrate, Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt, das wird
nicht auf Dauer gutgehen. Ich würde versuchen, die Bude so schnell wie möglich loszuwerden. Notfalls in einer Teilungsversteigerung.
Aktuell hoffe ich noch, das alles fair und friedlich abläuft, aber man weiß nie.
Ich habe noch nicht mit einem RA gesprochen. Das werde ich jedoch in Kürze tun.
Fair und friedlich ist bei den Finanzen vorbei, weil jetzt die Ämter mit im Boot sind. Da ist deine Ex quasi als Gesprächspartnerin außen vor. Wie Susi schon meinte. Du solltest jetzt zügig das Gespräch mit einem Anwalt suchen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Moin,
ich kann verstehen, dass das alles ein bisschen viel ist...
Meiner Meinung nach läuft es gerade darauf hinaus, dass die Situation völlig gegen die Wand läuft. Wenn die Ämter aktiv werden, weil sie alleine mit 2 Kindern auf der Straße steht, dann hast Du vollkommen verloren.
Wenn Du es wirklich möchtest, dann musst Du ganz schnell überlegen, ob Dir die Kinder so wichtig sind, dass sie komplett bei Dir bleiben, so sich das denn einrichten lässt. Das bedeutet, jetzt zu 100% für die Kinder da zu sein.
Also Jahresurlaub + ggf. Ü-Stunden nehmen um die Zeit in der Kinder nicht in Schule oder KiTa sind von der Betreuung abzudecken.
Dann kann es funktionieren, dass es nur noch um TU geht, denn die Kinder sind ja dann bei Dir.
Wenn die Kinder bei der Ex sind, und die ist tatsächlich bei den Ämtern vorstellig geworden, dann kommen die ganz schnell auf Dich zu. Dabei interessiert dann überhaupt nicht, wie Du überlebst, sondern nur noch, dass der Bedarf der Kinder und der Ex gedeckt ist. Hier geht das Amt dann auch davon aus, dass Du ja noch einen Nebenjob annehmen könntest oder Teile der zu großen Immobilie untervermieten kannst.
Ggf. rät auch jemand dazu, dass die Ex einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellt. Wegen der bei ihr befindlichen Kinder hat sie da vermutlich sogar gute Chancen. Dann musst Du aus dem Haus raus, zahlst natürlich weiter, denn sie hat ja nichts. Die Bank wird sich auch ausschließlich an Dich halten, denn bei der Ex ist ja nichts zu holen. Verkaufen, wenn die Ex drin wohnt, wird wohl schwer werden und die Ex wird ohne einen angemessenen finanziellen Ausgleich kaum ausziehen.
Ich würde eher heute als morgen die Beratung eines guten Familienanwalts suchen...sonst ist es zu spät.
Alternativ lässt sich ja vielleicht auch noch das Gespräch mit der Ex suchen, wenn Sie noch nicht bei einer RA war, kannst Du sie vielleicht noch überzeugen, dass eine einvernehmliche Lösung auch für sie finanzielle Vorteile bietet...war sie schon bei einer RA ist es leider zu spät, so zumindest meine Sicht.
Du hättest Dich vor der Trennung hier informieren sollen und dann entsprechend vorsorgen. Bei der Gesamtsituation hätte man vermutlich dazu geraten abzuwarten, bis sie das Handtuch wirft, auszieht und sich einem NEXT an den Hals wirft. Das wird ein hartes Stück Arbeit, auch für einen guten Anwalt.
Gruß
Hallo,
was die Betreuung der Kinder angeht, hast du Elternzeit genommen oder ist die KM seit 6 Jahren zu Hause?
Dann weiss ich nicht, ob ein Wechselmodell sofort eingeführt werden könnte. Die Kontinuität der Betreuung liegt dann bei der KM.
Insofern vernünftig mit der KM reden. Und sie mal drauf hinweisen, dass das Haus auch bezahlt werden muss und das das beiden gehört und auch beide die Verpflichtung haben und ob es verkauft werden soll und wie das ablaufen soll.
Was hat die KM eigentlich gearbeitet, hat sie verlängerte Elternzeit und dadurch die Chance nach dem Trennungsjahr wieder im Job zu sein oder hat sie den nach dem 2. Kind gekündigt oder hatte sie einen befristeten Vertrag etc.
Sophie
Hallo,
Da sie und die Kinder kein Einkommen haben werden die Ämter sie unterstützen und das Geld von Dir fordern.
Wenn die KM H4 beantragt hat, dann wird das JC Dich zur EInkommensauskunft auffordern, weil das JC verpflichtet ist vorrangige Unterhaltspflichten (und das sind in diesem Fall KU und TU) zu prüfen.
Weiterhin kann sie beim JA eine Beistandschaft für die Kinder eingerichtet und haben und auch UHV beantragt haben. Dann wirst Du auch von der UHV-Kasse und der Beistandschaft zur Einkommensauskunft aufgefordert. Die UHV-Kasse wird prüfen ob Du zumindest für UHV leistungsfähig bist und die Beistandschaft wird den KU ausrechnen und eine Titulierung fordern.
Alles das kann die KM in die Gänge bringen.
Hier kommst Du nur raus, wenn ihr euch auf KU einigt bzw. eine akzeptable Rechnung des JA vorliegt und Du entsprechend KU zahlst und wenn gefordert einen dynamischen Titel (so Du dafür leistungsfähig bist) unterschreibst.
Das JC ist wieder raus, wenn Du mehr TU zahlst als das JC H4.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die KM wieder arbeitet, wenn auch nur 20 Stunden pro Woche?
An ein Wechselmodell kannst Du denken, wenn es aber unrealistisch ist, dann wäre mehr als normaler Umgang, also verlängerte Wochenenden (so möglich) oder 1-2 zusätzliche Nachmittage unter der Woche sinnvoll.
Wenn die KM die Kinder seit 3 bzw. 6 Jahren praktisch Vollzeit betreut hat, dann wirst Du es nicht schaffen den Lebensmittelpunkt der Kinder bei Dir zu haben.
Hinsichtlich Haus sehe ich es wie Debugged, das Haus ist nicht zu halten, bei einer freiwilligen Versteigerung lassen sich Schulden (Vorfälligkeitszinsen!) minimieren. Alles andere bringt nichts.
VG Susi
Weiterhin kann sie beim JA eine Beistandschaft für die Kinder eingerichtet und haben und auch UHV beantragt haben. Dann wirst Du auch von der UHV-Kasse und der Beistandschaft zur Einkommensauskunft aufgefordert. Die UHV-Kasse wird prüfen ob Du zumindest für UHV leistungsfähig bist und die Beistandschaft wird den KU ausrechnen und eine Titulierung fordern.
Alles das kann die KM in die Gänge bringen.
Bei H4 bin ich mir nicht im klaren was in den Anträgen steht...aber bei UHV muss die KM erklären zunächst alles andere versucht zu haben um Unterhalt zu erhalten. Da der TO ja bisher nichts an Aufforderung bekommen hat, kann sie das wohl kaum angeben.
Zumindest in meinem Fall wurde das ganze von der UHV-Kasse wieder eingestellt, nachdem klar war, dass überhaupt kein UH bei mir gefordert wurde und ich aktuell alle laufenden Kosten der Kinder decken würde und diese auch zu meinem (ehemals dem ehelichen) Haushalt gehörten...
Bei der Beistandschaft ist zu beachten, dass hierfür geklärt sein muss, wer denn Unterhaltsberechtigt ist, ist das Sorgerecht bzw. genauer der tatsächliche Aufenthalt der Kinder (Lebensmittelpunkt) strittig, scheidet die Beistandschaft zunächst mal aus.
Aber egal wie der Status momentan ist, je mehr Zeit vergeht, desto mehr sinkt der Spielraum selber mitzugestalten, die KM gewinnt dafür immer mehr Mitstreiter.
Das soll ja jetzt keine Beziehungsberatung darstellen, aber man sollte nicht außer Acht lassen, was eigentlich dazu geführt, dass die Situation jetzt so ist, wie sie ist. Wenn man selber der auslösende Punkt (Trennung herbeigeführt) ist, dann muss man auch selber auf den anderen zugehen, um eine Lösung zu finden. Vielleicht kann ja eine unabhängige Beratung helfen...vielleicht nicht mehr um die Beziehung zu retten, aber zumindest um beiden zu zeigen, dass es für die Kinder ein gemeinsames (Elternebene!) Miteinander geben muss.
Alleine wegen der Immobilie solltet Ihr Euch zusammenraufen...die wird keiner halten können, noch kommt ihr beide da mit blauem Auge raus...
Ich sehe da aber den TO als denjenigen der aktiv auf die Ex zugehen muss, nicht nur weil er mehr zu verlieren hat, sondern weil er durch die Trennung die Ex in die jetzige Situation gedrängt hat.
Eigentlich ist ja klar, das diese von einem der unzähligen Hilfsangebote für Frauen mit Kindern auch regen Gebrauch macht...machen muss.
Alternativ muss der TO der Ex zunächst mal die finanzielle Sicherheit bieten, auch für ein getrenntes Leben, die die Ex sich sonst bei den Ämtern holt. Hier ist er umso mehr in der Pflicht, je länger Ex in beiderseitigem Willen zu Hause war...
Gruß
Hallo,
ich denke nach wie vor, dass Metzger zwar die Trennung ausgelöst hat, jetzt aber gar nicht weiss, was alles passiert und was alles geklärt werden muss.
Wenn die KM eine Wohnung anmietet braucht sie dafür Geld, Geld was aus meiner Sicht mit Sicherheit (zunächst) vom JC kommt.
Wenn die KM keinen KU und keinen TU bekommt, dann wird sie zu den Ämtern gehen. Deshalb müsste Metzger das sofort mit seiner DEF klären, was er wie zahlen will und kann.
UHV muss nicht sein, es ist absehbar, dass Geld für den KU da ist. Wenn aber schon damit herumlaviert wird wieviel das bereinigte Netto ist, dann glaube ich nicht, dass KU aktuell gezahlt wird.
Würde zunächst erst einmal soviel Unterhalt wie UHV (150 Euro für Kind bis 6 und 201 Euro für Kind bis 12, also insgesamt 351 Euro) gezahlt, dann gäbe es keine Grundlage für UHV und die UHV-Kasse ist außen vor.
Noch besser wäre es, wenn zumindest der Mindestunterhalt gezahlt würde (246 + 297 = 543 Euro).
Auf JC und JA gibt es dagegen weniger Einfluss Möglichkeiten. Die Beistandschaft ist kostenfrei für die KM. Warum sollte sie davon nicht Gebrauch machen?
Das JC wird nur dann im Boot sein, wenn der TU + KU nicht zumindest soviel bringt wie H4.
Da KU vorrangig ist, reduziert er den Trennungsunterhalt.
Damit sind die Unterhaltsuntergrenzen vorgegeben.
Ergänzung: Unterhalt ist ab dem Zeitpunkt der Trennung zu zahlen.
Das ist alles unerfreulich und komplex, es ist aber immer noch möglich sinnvolle Regelungen, auch mit JA und JC zu erreichen.
VG Susi
...
Deshalb müsste Metzger das sofort mit seiner DEF klären, was er wie zahlen will und kann.
...
Noch besser wäre es, wenn zumindest der Mindestunterhalt gezahlt würde (246 + 297 = 543 Euro).
...
Ergänzung: Unterhalt ist ab dem Zeitpunkt der Trennung zu zahlen.
Moin,
bei den ersten beiden Punkten meine volle Zustimmung.
Insbesondere wenn tatsächlich KU (Mindestunterhalt) gezahlt und auch tituliert ist, verbessert dass seine Situation deutlich. Dann kann es hier nur noch um die wahrscheinlich zu niedrige Zahlung gehen, aber nicht um das ob. Mit Glück landet Ex dann bei einer Sachbearbeiterin, die die Ex etwas einbremst...so nach dem Motto "seien sie mal froh, sie bekommen ja was, viele Väter zahlen gar nicht" Das verschafft etwas Ruhe an dieser Front, so dass er sich um die anderen Dinge, die zu regeln sind, etwas entspannter kümmern kann.
Der Unterhalt ist allerdings erst ab dem 1. des Monats, in dem die Aufforderung zur Auskunft bei ihm schriftlich eingeht, zu zahlen. Unterhalt deckt immer einen aktuellen Bedarf und insbesondere den TU gibt es nicht rückwirkend, denn dann ist der Bedarf ja schon anderweitig gedeckt.
Wie lange ist die Trennung denn jetzt eigentlich her? Gab es davor/danach überhaupt schon mal Gesprächsversuche mit der Ex wie es jetzt weitergehen soll? Wo lebt Ex aktuell?
Gruß
Guten Morgen,
was die Betreuung der Kinder angeht, hast du Elternzeit genommen oder ist die KM seit 6 Jahren zu Hause?
Dann weiss ich nicht, ob ein Wechselmodell sofort eingeführt werden könnte. Die Kontinuität der Betreuung liegt dann bei der KM.Was hat die KM eigentlich gearbeitet, hat sie verlängerte Elternzeit und dadurch die Chance nach dem Trennungsjahr wieder im Job zu sein oder hat sie den nach dem 2. Kind gekündigt oder hatte sie einen befristeten Vertrag etc.
Sie hat bis Januar diesen Jahres gearbeitet (in Summe knapp 1,5 Jahre) Wir haben aufgrund einiger Themen beim Arbeitgeber gemeinsam entschieden das zu beenden und das Sie im Sommer wieder anfängt. Also aktuell steht Sie in keinem Arbeitsverhältnis.
Die momentane Wohnsituation ist geteilt, mal ist Sie mit den Kindern im Haus und manchmal bin ich im Haus. Somit ist aktuell der Lebensmittelpunkt für uns beide noch im Haus. Nur haben wir entschieden aufgrund anhaltender Differenzen so wenig wie möglich gemeinsam mit den Kindern dort zu sein, da sich dies Negativ auf die Kinder auswirkt. Daher kann man vllt. in meinen Augen noch gar nicht von einer wirklich vollzogenen Trennung sprechen? Auch haben wir momentan noch ein Konto über das alles läuft.
Somit liegt hier in meinem Ermessen noch keine wirkliche Trennung vor und eben auch noch kein Unterhaltsanspruch. Denn noch leben wir beide von dem gleichen Konto.
Ich versuche schon seit 2 Wochen Sie zu einem gemeinsamen Termin bei einem Anwalt zu bewegen um Kosten zu sparen und nach Möglichkeit alles geregelt über die Bühne zu bekommen. Leider ist das nicht in Ihrem Sinne, auch ein Angebot unter Zeugen ein paar Dinge bzgl. der Kinder und Finanzen zu besprechen und evtl. etwas schriftlich Festzuhalten wurde abgelehnt.
Ich habe kein Problem damit Unterhalt zu bezahlen. Allerdings trage ich momentan die Immobilie(gemeinsam Finanziert, gemeinsam Grundbuch), sämtliche Versicherungen (meine und Ihre, plus Ihr Auto) und alle laufenden Kosten (Strom, Wasser, KiTa, Lebensmittel etc.) Somit ist einfach kein Geld mehr da. Wobei ich weiter oben ja schon den Gedanken geäußert habe, dass wir in diesem Fall per Gesetz wahrscheinlich noch nicht als getrennt gelten und somit noch kein Anspruch auf irgendwas besteht.
Zu KU bin ich verpflichtet... Ich habe gelesen, dass Sie den TU dediziert fordern muss? ist das korrekt?
Zu dem Vorschlag mich vorher hier zu Informieren...
Ja kann man machen, aber das ist nichts gewesen was ich von langer Hand geplant habe.
Hallo,
d. h. sie hat grundsätzlich Anspruch auf ALG I?
Ist das beantragt oder war das nur ein Mini-Job?
Sophie