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Kindesunterhalt - Trennungsunterhalt und variables Einkommen + Firmenwagen

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also offensichtlich ist alles noch nicht richtig durchdacht und durchgezogen.

Trennung heißt, dass ihr getrennt lebt und wirtschaftet (aber durchaus in einem Haus mit getrennten Bereichen). Getrennt wirtschaften heißt auch getrennte Konten.
Erst dann kann von einer Trennung gesprochen werden. Mit dem Auszug der KM würde das deutlich.

Zu klären ist, wie es weiter gehen soll. Also zum einen über Geld KU und TU (wovon soll die KM leben?). Außerdem der Lebensmittelpunkt der Kinder und der Umgang. Solange keine Ämter involviert sind, könnt ihr das regeln wie ihr wollt. Leider stellt es sich aber sehr schnell heraus, dass der "gute Wille" i. Allg. nicht weit reicht.

Prinzipiell kann eine Scheidung über einen Anwalt laufen, allerdings ist dann die Frage inwieweit Deine Interessen wirklich gewahrt werden, da dieser natürlich nur von einer Partei beauftragt wird und der andere dann einfach zustimmt.

Ein wesentliches Problem ist das Haus. Aus meiner Sicht sollte es verkauft werden und das so bald wie möglich.
Du solltest Dir auch überlegen ob Du einen Dienstwagen brauchst bzw. ob es reicht wenn Du mit einem Privatauto (gebraucht gekauft) zum Dienst fährst und dann in den Dienstwagen umsteigst. Das würde Deine Einkommenssituation verbessern.
Bei allen Rechnungen sollte die Stkl. 1 zugrunde gelegt werden, denn das wird ab 01.18 für Dich so sein.

VG Susi

P.S.: Die Frage von AnnaSophie ist wichtig, weil u.U. Anspruch auf Alg1 besteht und das die EInkommenssituation weiter verbessert.

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Geschrieben : 18.07.2017 11:25
(@metzger)
Schon was gesagt Registriert

d. h. sie hat grundsätzlich Anspruch auf ALG I?
Ist das beantragt oder war das nur ein Mini-Job?

Ist beantragt und läuft mit diesem Monat aus, da aus Elternzeit nur knapp 1,5 Jahre gearbeitet, hat Sie nur 6Monate bekommen, von denen 3 in eine Sperre gelaufen sind. Aller Widerspruch hat nichts genutzt.

Ich kam ja ursprünglich von der Frage nach den genauen Richtlinien des Unterhaltes. Aber diese Dynamik in diesem Forum tut der Sache sehr gut, weil ich ganz plötzlich Dinge erfahre an die ich vorher nicht gedacht hätte.
Ich habe diese Woche noch einen Termin beim Anwalt um die gesamte Situation zu beleuchten und zu besprechen.
Fragen die mir das gerade zum finanziellen einfallen (wer hat die Kita Gebühren zu tragen wenn Sie mit den Kindern ausgezogen sein sollte etc...)
Denn zumindest den mindest KU+ varierendes extra kann ich trotz Rate bei aktuellem Netto bezahlen. Wenn TU und Wohnvorteil etc. per se sofort dazukommt, dann hat sich das natürlich erledigt.

Die Rauslösung aus der Bindung der Eigennutzung beantrage ich gerade bei der Stadt.

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Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 11:59
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Kitakosten sind Mehrbedarf und nach Einkommen der Eltern zu quoteln.
Insofern gehen die ab bevor TU berechnet wird.

Varierendes Extra solltest du nicht mehr zahlen.

Sophie

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Geschrieben : 18.07.2017 12:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Kita-Gebühren (ohne Essengeld) sind Mehrbedarf und gequotelt nach Einkommen zu bezahlen. Wenn die KM allerdings kein Einkommen hat, dann zahlst Du das solange Dein angemessener Selbstbehalt gewahrt ist.
Ist keiner der Eltern leistungsfähig, dann muss die Kita aus dem KU bezahlt werden.

Zu prüfen wäre die Kita-Kosten berechnet werden. Schliesslich ändern sich die Einkommensverhältnisse. Wenn es eine kommunale Kita ist, dann sollte bei der Kommune nachgefragt werden.

VG Susi

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Geschrieben : 18.07.2017 12:26
(@psoidonuem)
Registriert

Was Dir von einem Richter als geldwerter Vorteil angerechnet wird, kannst Du ganz einfach beim ADAC in der Tabelle ablesen https://www.adac.de/_mmm/pdf/autokostenuebersicht_47085.pdf

Und die Einmalzahlung im März  darfst Du nicht wie früher als Bonus verprassen sondern musst sie sparen und auf 12 Monate verteilen. So wie alle armen Leute das machen. Und als getrenntes Elternteil bist Du ab sofort potentiell arm.

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Geschrieben : 25.07.2017 12:36
(@metzger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

also nach dem Termin zur Beratung war alles korrekt, was bisher hier so geäußert wurde. Ich habe nun versucht die Themen offen mit meiner Frau zu besprechen um eine einheitliche Lösung zu finden.
Nun hat Sie mir gestern erzählt, dass ich Post von Ihrem Anwalt bekommen werde, der sich wohl mit mir zusammensetzen/Unterhalten möchte.

Ich habe keine Ahnung was nun passieren kann. Wie sehen eure Erfahrungen damit aus?
Aktuell lebt meine Frau mit den Kindern im Haus. Für 1-2 Nächte bin ich mit den Kindern alleine im Haus. Unterhalt etc. noch nicht, da wir aktuell noch alles von meinem EInkommen bezahlen.

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Themenstarter Geschrieben : 25.07.2017 19:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

lass Dich doch nicht so treiben sondern werde selbst aktiv. D.h. ein gemeinsames Konto gibt es nicht mehr, wiederrufe Vollmachten, ziehe Bank- und Kreditkarten Deiner Konten ein.
Sichere Dokumente.

Versuche Dein Einkommen zu optimieren, was ist mit dem Dienstwagen? Kann er weg? Bringt Dir viel Geld, was Du zwar noch nie gesehen hast, was man aber jetzt von Dir fordern wird.

Überweise Deiner DEF KU + TU in der Höhe, wie Du es für sinnvoll erachtest.

Der Anwalt wird nichts weiter machen als Dir ein Einkommen unterstellen und daraus KU und TU berechnen und das parteiisch im Sinne Deiner DEF.
Achte bei den Rechnungen darauf, dass Du ab 01.18 in die Steuerklasse 1 fällst und dann noch weniger Geld hast, das sollte auch beim Unterhalt berücksichtigt werden.

VG Susi

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Geschrieben : 25.07.2017 19:16
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun hat Sie mir gestern erzählt, dass ich Post von Ihrem Anwalt bekommen werde, der sich wohl mit mir zusammensetzen/Unterhalten möchte.

So wurde mir das auch mal untergeschoben. Es gab aber keine "Unterredung" sondern nur Forderungen nach Belegen und Geld. Ich kann dir nur den Tipp geben,
den Brief nicht am Wochenende aufzumachen, dann ist selbiges nämlich im Eimer. Montags reicht auch noch.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

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Geschrieben : 25.07.2017 23:07
(@metzger)
Schon was gesagt Registriert

Habe gerade das Anwaltsschreiben geöffnet.
Zu dem angeblichen Gesprächstermin soll ich direkt Gehaltsabrechnungen etc. mitbringen.

Und ich wurde erstmal pauschal mit 317,- + 264,- KU + 300 TU in Verzug gesetzt seit 01.07.17
Es existiert noch ein gemeinsames Konto auf dieses hat meine Frau noch Zugriff, Sie hat den gesamten Juli im Haus gelebt und ich habe sämtliche Kosten dafür getragen. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie ein Anrecht auf eine Zahlung in einer solchen Höhe hat?

Oder bin ich da auf dem kompletten holzweg, ich habe schliesslich Lebensmittel, Hauskosten, Strom, Wasser etc. getragen.

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Themenstarter Geschrieben : 26.07.2017 19:54
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

also zur Zahlung verpflichtet bist Du ab dem 1. des Monats in dem Aufforderung zur Offenlegung Deiner Einkünfte zwecks Berechnung bei Dir zugegangen ist. Allerdings dürftest Du Dich meiner Meinung nach nicht im Verzug befinden, denn es gibt ja bisher noch keine Forderung.

Du musst also jetzt alles offenlegen, dabei natürlich auch gleich alle gewünschten Abzüge einbringen.

Damit ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, muss Ex allerdings einen Bedarf haben.

Es ist jetzt gekommen, wie wir Dir vorausgesagt haben. Hoffentlich hast Du jetzt einen Anwalt an Deiner Seite, der Dir hilft.

Zu der Auskunft über Deine Einkünfte bist Du verpflichtet, aber natürlich nicht zu einem Termin bei ihrem Anwalt. Ich würde aber nicht nur Auskunft erteilen, sondern auch selber rechnen. Die Gegenseite rechnet eh nur zu ihrem Gunsten. gehe davon aus, dass jeder, noch so notwendiger Abzug mit abenteuerlichsten Begründungen nicht berücksichtigt wird. Erteilst Du keine Auskunft lieferst Du damit die Begründung zur Klage, das will der Anwalt der Ex...den daran verdient er.

Damit Ex den Anwalt und das Gericht von der Verfahrenskostenhilfe gezahlt bekommt, muss vorher versucht worden sein sich außergerichtlich zu einigen...

Alles was jetzt läuft dient nur der Vorbereitung der weiteren Schritte.

Gruß

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Geschrieben : 26.07.2017 20:54




(@metzger)
Schon was gesagt Registriert

Ja, aber ich habe in den letzten Monaten alle ihre Aufwendungen bezahlt. Somit auch für den Monat der Trennung, da wir zum Teil noch gemeinsam hier sind.

Daher die Frage inwieweit sie jetzt und für die Zeit die sie im Haus lebt Dinge fördern kann, wo ihre Ausgaben die ich zahle weit höher sind als ihre Forderung.

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Themenstarter Geschrieben : 26.07.2017 21:06
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Besorg dir einen Anwalt. Es kann hier vermutlich keiner genau voraussagen, wie der Unterhalt in diesem Zeitstrahl ausfallen oder ob er ganz gestrichen wird.
Ich konnte mich damals mit Ex und ihrer Anwältin einigen, daß ich für eine Zeit von drei Monaten weiter die laufenden Kosten bezahle und so lange kein Unterhalt gefordert wird. Das hat auch erfreulicherweise funktioniert. Leider ist für mich in den drei Monaten kein Geld übrig geblieben, weil ich mit meiner Ex ein Konto hatte, wir das nicht auflösen konnten wegen Schulden und mir keine Bank ein neues Konto geben wollte. Also wurde das Konto sofort geleert, wenn das Gehalt kam. Allerdings nicht von mir. Also lief das Konto noch weiter ins Minus....Unterhalt zahlen wäre da billiger gewesen.
Wenn der Anwalt deiner Ex das Geld haben will und du es nicht zahlen willst, kann er versuchen, es einzuklagen . Ob er es dann auch bekommt oder nicht, wird ein Gericht entscheiden müssen.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

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Geschrieben : 27.07.2017 20:57
(@inselreif)
Moderator

Ja, aber ich habe in den letzten Monaten alle ihre Aufwendungen bezahlt. Somit auch für den Monat der Trennung, da wir zum Teil noch gemeinsam hier sind.

Bezüglich solcher gemeinsamer oder ihrer Aufwendungen, die Du trägst, besteht eine Wahlmöglichkeit: entweder werden sie bei der Bereinigung des Einkommens abgezogen und Du bekommst somit die Hälfte über den Umweg einer geringeren Unterhaltszahlung wieder. Oder aber Du forderst im Rahmen eines Ausgleichs die Erstattung. Der Weg über den Unterhalt hat den Nachteil, dass die Zahlungen schon regelmässig und auch in Zukunft fliessen müssen, um berücksichtigt zu werden. Der Weg über den Ausgleich, dass eine Aufrechnung gegen den Unterhalt nicht geht und ggf. ein gesondertes Verfahren erforderlich ist.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2017 08:26
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