Hallo zusammen,
ich wende mich mal mit einigen Fragen an Euch, da ich zwar oft mitlese, aber für mich noch nicht die richtigen Antworten gefunden habe. Hoffe Ihr könnt mir ein paar Tipps geben.
Hier kurz die relvanten Daten.
- 1. Tochter wird Ende Nov 18, lebt bei der KM, fängt am 01.09.16 eine Ausbildung an (975.69 €)
- 2. Tochter wird Ende Nov 18, lebt bei der Oma d KM, macht schulische Ausbildung zur PTA
- 3. Tochter ist 12, lebt bei der KM, Schülerin
Gerichtsurteil von Juni 2011 Kindesunterhalt monatlich 100 % des Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe abz. ½ Kindergeld
KM betreibt Lohnpfändung ( auch wegen rückständigen Unterhalt, der jetzt aber bezahlt ist)
Letzte Unterhaltsberechnung war Feb 2015 und ging von Gegeneite aus, jedoch kam keine Änderung raus. (Jahres-Brutto 40400 €)
Nun meine Fragen:
Wie wirkt sich die Ausbildungsvergütung auf den zu zahlenden Unterhalt aus? (Was sollte oder müsste ich tun?)
Wie verhalte ich mich am besten wenn die Zwillinge 18 werden (hab zwar schon viel gelesen,bin mir aber auch in Hinblick der Befristung des Titels unsicher)
Vorgehensweise derUnterhaltberechnung (in Bezug auf die KM)
Vorab vielen Dank für Eure Antworten und beste Grüße
Uwe
Hallo,
die Ausbildungsvergütung wird um 90 € bereinigt und dann zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet.
Ab der Volljährigkeit sind beide Eltern unterhaltspflichtig (für die bei Oma lebende jetzt schon, wird das auch so gehandhabt?)
Damit werden die Einkommen beider Elternteile addiert und in der Düsseldorfer Tabelle der Betrag angesehen.
Du darfst aber nicht mehr Unterhalt zahlen als du allein zahlen müsstest.
Und es wird vom Unterhaltsbetrag das komplette Kindergeld und die komplette Ausbildungsvergütung (abzgl. dieser 90 €) abgezogen. Der Rest ist dann von den Eltern zu finanzieren.
Allerdings stehen die Zwillinge ab dem 18. Geburtstag im 4. Rang, also hinter dem minderjährigen Kind.
Die Zwillinge müssen dir den Titel zurückgeben oder auf das Recht der Vollstreckung aus diesem Titel verzichten. Wenn sie das nicht machen müsstest du Klage einreichen, ich hoffe das ist nicht nötig.
Die Zwillinge müssen ab Volljährigkeit darlegen dass sie bedürftig sind.
Hast du Kontakt zu ihnen, so dass ihr das persönlich klären könnt?
Sophie
Hallo AnnaSophie
Danke für deine Antwort.
für die bei Oma lebende jetzt schon, wird das auch so gehandhabt?
Nein, wir nicht so gehandhabt.
Eigentlich bin ich froh endlich Ruhe zu finden nach den ganzen Prozessen.
Ich selber habe damals auf Umgangsrecht geklagt, wurde durch einen Vergleich für mich einigermaßen zufriedenstellend geregelt, aber die KM macht immer was sie will, egal ob Papawochenenden verschieben oder ausfallen lassen, schulanmeldungen im Alleingang, bekomme auch keine Infos oder nur unvollständig.
Km zeigte mich an wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Eingestellt
Die KM verklagte mich auf Alleiniges Sorgerecht wegen gestörter Kommunikation (die sie selber betreibt) Abgelehnt
Es gab 4 Anläufe bei verschiedenen Beratungsstellen, wo sie immer dran erinnert wurde auf Elternebene zu Handeln ( klappt aber immer noch nicht)
Mit der bei Oma lebenden Tochter habe ich per e-mail sporadischen Kontakt
Mit der anderen Großen telefonischen sporadischen Kontakt und mit der Kleinen einen relativ guten Kontakt alle 4 wochen wenn nicht die Willkür der Km dazwischen ist
( Musste ich jetzt mal ebend von der Seele schreiben )
aus diesen Gründen bin ich mir sehr unsicher, wie ich am besten mit dieser ganzen Sache vorgehen soll.
Habe die letzten Jahre genug geblutet finanziell und seelisch.
Unterhalt sollen die Kinder haben , aber das , was ihnen zusteht.
Hallo,
vermutlich ist der Titel für die bald 18jährigen unbefristet, deshalb musst Du aktiv werden.
Deine Töchter anschreiben und Ihnen mitteilen, dass sie sich ab 18 selbst um Ihren Unterhalt kümmern müssen, d.h. sie müssen ihre Bedürftigkeit nachweisen (also ihr Einkommen angeben) und da Vater und Mutter barunterhaltspflichtig werden von beiden Unterlagen zum Einkommen einfordern damit der Unterhalt berechnet werden kann und dem anderen Elternteil zur Verfügung stellen damit die Berechnung geprüft werden kann.
Außerdem müssen Dir die kinder ein Konto nennen auf das der Unterhalt überwiesen werden soll.
Bei Zwilling 1 dürfe es keinen Unterhaltsanspruch mehr geben, bei Zwilling 2 aber schon.
Außderdem muss der Unterhaltstitel abgeändert werden, entweder dadurch, dass er herausgegeben wird und durch einen neuen ersetzt wird, ggf. auch durch Vollstreckungsverzicht oder wenn alles nicht hilft auf dem Klageweg. Ansonsten kann aus dem Titel jederzeit vollstreckt werden.
Weiterhin steht Ihnen jetzt das volle KG zu, das den Unterhaltsanspruch mindert. Beide sind nicht mehr privilegiert, da sie nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung sind. D.h. der KU für das 12jährige Kind ist vorrangig berechnet und von Deinem Einkommen abgezogen, außerdem steigt Dein Selbstbehalt auf 1300 Euro den Zwillingen gegenüber. Es gibt auch keine gesteigerte Erwerbobliegenheit den Zwillingen gegenüber mehr. Wenn also kein Geld da ist, dann gibt es nichts.
VG Susi
Guten Tag Uwe,
es sind etliche Dinge zu beachten.
- Gerichtliche Entscheidungen ergehen grundsätzlich zeitlich unbefristet. Rechtskräftige Urteile und Beschlüsse sind also so lange zu bedienen, bis sie entweder gerichtlich abgeändert sind, ein Vollstreckungsverzicht vorliegt, oder durch EA die Vollstreckung ausgesetzt wurde. Wer einfach so die Zahlung der titulierten Unterhaltsbeträge einstellt oder reduziert, riskiert eine Vollstreckung.
- Gerichtliche Entscheidungen können nur unter den Voraussetzungen des § 238 FamFG rückwirkend abgeändert werden. Also sollten Abänderungen jeweils form- und fristgerecht erfolgen. Wird eine Abänderung zu spät angegangen, ist evtl. zu viel gezahlter Unterhalt verloren, da sich der Gläubiger auf Entreicherung berufen kann.
Aufgrund deiner Angaben wird sich der Unterhalt aller 3 Kinder nicht erst ab Volljährigkeit ändern. Bis zur Volljährigkeit der Kinder ist die Mutter deren Vertreter, also dein Ansprechpartner. Oder aber ein Beistand, falls eine Beistandschaft besteht.
- Der Unterhalt des 1. Zwillingskindes ändert sich schon ab Beginn der Berufsausbildung. Ab dann wird regelmäßg ein Teil seiner Ausbildungsvergütung (knapp die Hälfte) auf den Bedarf angerechnet. Es ist rechtzeitig Auskunft über die Einkünfte des Kindes zu verlangen.
- Da das 2. Zwillingskind bei der Oma lebt, haften beide Elternteile für den Minderjährigenunterhalt. Im Prinzip wird dann gerechnet wie beim Volljährigenunterhalt. Einkommen der Mutter ist auch mit einzubeziehen. Abänderung also durchaus schon jetzt möglich.
- Durch jeweilige Veränderungen beim Unterhalt der Zwillinge wird sich der Unterhalt der 3. Tochter vermutlich auch entsprechend ändern.
- Ab Volljährigkeit der Zwillinge müssen die Unterhaltsansprüche aller Kinder erneut überpüft und abgeändert werden. Das 1. Zwillingskind wird dann aufgrund seiner Ausbildungsvergütung keinen Unterhalt mehr beanspruchen können.
Es ist zwar möglich, alle einzelnen Abänderungen als Unterhaltspflichtiger allein und auch ohne Nachteile hinzubekommen, es setzt aber voraus, dass jeweils eine außergerichtliche Einigung mit dem Gläubiger erfolgt (incl. entsprechendem Vollstreckungsverzicht). Und alles muss rechtzeitig und wirksam erfolgen, um Überzahlungen zu vermeiden (es droht Entreicherung). Bei der Komplexität der gesamten Angelegenheit halte ich es für ausgeschlossen, dass du das als juristischer Laie alles allein bewerkstelligen kannst. Bei einer gerichtlichen Abänderung besteht Anwaltszwang.
Moin Sonne im Herzen
Herzlich Willkommen auf v.s.
@egalo hat die Kernpunkte gut zusammengefasst. Der Rest wären Detailfragen, die nichts grundsätzliches hervorbringen. Ich möchte aber mal Dein Augenmerk auf Deinen gewählten Nick richten. Ist es Dir möglich, mit der KM ins Gespräch zu kommen? Könnt ihr reden, vielleicht sogar miteinander? Pfändungen etc. können auch daher rühren, dass UH-Übergänge stattgefunden haben, dass Institutionen hier wirken.
Beschreibe bitte mal Dein Verhältnis zur KM, aber auch das ggü. den Kindern. Letzteres wird spätestens mit deren Volljährigkeit mitentscheidend werden, wie es weiter geht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
die Ausbildungsvergütung wird um 90 € bereinigt und dann zur Hälfte(?) auf den Unterhalt angerechnet.
Sophie
Hat sich hier was geändert- oder verstehe ich es nur falsch?
Hier steht es nämlich anders:
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/eigene-einkuenfte/index.php
c) Lehrlinge: Von einer Ausbildungsvergütung bleiben 90,- Euro anrechnungsfrei. Der Rest wird angerechnet.
Unabhängig von der rechtl. Situation, dass ab Volljährigkeit der Kinder beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind/ werden ist ja (in der Regel) auch zu klären, ob beide Elternteile dazu in der Lage sind.
Fällt nämlich zB. die KM wegen fehlendem oder zu geringem Einkommen als Unterhaltszahler aus, wird ja etwas anders gerechnet als, wenn beide ET zahlen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Kakdu,
das ging hier um die Berechnung für Minderjährige. Erst bei Volljährigen wird es voll angerechnet.
Sophie
Hallo Kakdu,
das ging hier um die Berechnung für Minderjährige. Erst bei Volljährigen wird es voll angerechnet.
Sophie
Ja... wer lesen kann ist (wie so oft) klar im Vorteil...
ich hätte wohl alles und vor allem gründlich lesen sollen :redhead:
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Danke für die Beiträge
@ oldie
Ich möchte aber mal Dein Augenmerk auf Deinen gewählten Nick richten. Ist es Dir möglich, mit der KM ins Gespräch zu kommen? Könnt ihr reden, vielleicht sogar miteinander? Pfändungen etc. können auch daher rühren, dass UH-Übergänge stattgefunden haben, dass Institutionen hier wirken.
Beschreibe bitte mal Dein Verhältnis zur KM, aber auch das ggü. den Kindern. Letzteres wird spätestens mit deren Volljährigkeit mitentscheidend werden, wie es weiter geht.
Mir ist es möglich mit der KM ins Gespräch zu kommen, Leider kann Sie mit mir nicht sprechen. Dreht mir jedes wort im munde um oder wenn ich ihr antworte fühlt sie sich angegriffen. ich bekomme von ihr nur "Ansagen" und mache ich die nicht mit dann beleidigt. Verhältnis zu den grossen Kindern ist naja. Mama gibt zu Allem einen Kommentar und die kinder glauben ihr dann (sieht zumindest aus meiner sicht so aus).
Bis zur Volljährigkeit der Kinder ist die Mutter deren Vertreter, also dein Ansprechpartner. Oder aber ein Beistand, falls eine Beistandschaft besteht.
Also es gab oder gibt eine Beistandschaft beim Jugendamt das die KM zu Ihrem Geld kam.
Kann ich auch mit denen über die Neuberechnung reden ?
LG Uwe
Also es gab oder gibt eine Beistandschaft beim Jugendamt das die KM zu Ihrem Geld kam.
Der Beistand hat als gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes die Aufgabe der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Er ist auch bei einem Herabsetzungsverlangen des Schuldners zuständig.
Die Beistandschaft endet spätestens mit Volljährigkeit des Kindes. Vorher kann der beantragende Elternteil die Beistandschaft "kündigen", worüber der andere Elternteil vom Jugendamt informiert wird.
Kann ich auch mit denen über die Neuberechnung reden ?
Reden schon, aber ich glaube kaum, dass er dir irgendwie helfen wird. Im Gegenteil, er wird versuchen dich über den Tisch zu ziehen.