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Kindesunterhalt und Auslandsverwendungszuschlag

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(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Liebes Forum,

nochmal an dieser Stelle euch allen ein frohes Fest und vielen Dank für die gewährte Unterstützung dieses Jahr.

Nachdem ich nun von meinem 2-monatigen Aufenthalt auf dem Balkan zurück bin, stellt sich mir die Frage ob der dort gezahlte Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) bei der Berechnung des Kindesunterhalts mit einfließen wird, und wenn ja, in bzw. bis zu welcher Höhe?

AVZ wird ja als Zuschlag (kein regelmäßiger Bestandteil des Gehalts) für die psychischen und physischen Entbehrungen und Gefährdungen eines Auslandseinsatzes gezahlt, und nur für die Dauer des Auslandsaufenthaltes.

Meine Ex hat im Jan/Feb 2008 über die ARGE meine Gehaltsnachweise für das Jahr 2007 gefordert, die ich ihr über meine Anwältin habe zukommen lassen (bzw. von dort die Korrektheit meiner Zahlungen bestätigt wurden). Theoretisch darf sie ja erst im Jan/Feb 2010 wieder die Gehaltsnachweise für das Jahr 2009 fordern, oder?

Um aber für den "worst-case" gewappnet zu sein interessiert mich halt die Frage ob und wenn ja wieviel ich von meinem sauer verdienten AVZ ggf abgeben müsste, wenn es denn dazu kommen sollte. Ich habe schon gegoogelt und hie rim Forum gesucht aber leider nichts gefunden (oder falsch gesucht). Es geht hier nur um KU, nicht um Unterhalt für meine Ex.

Für aussagekräftige Antworten (ggf. mit Links oder Hinweisen zu entsprechenden Urteilen) wäre ich euch sehr dankbar. Ach so, ich leben in NRW für den Fall das es eine Rolle spielt.

VG

nrwdad
 

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2008 16:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nrwdad,

de facto sind unterhaltsrechtlich auch solche Erschwerniszulagen nix anderes als Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder ein privat nutzbarer Dienstwagen. Aber: Kommst Du durch diese AVZ denn auch in eine andere Einkommensgruppe der DDT, wenn Du sie für 2008 auf 12 Monate verteilst?

Zusätzlicher Einwand: Deine Ex müsste aus der Vergangenheit ja eigentlich wissen, dass es für solche Auslandseinsätze mehr Kohle gibt, oder?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2008 19:35
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Hi Martin,

danke für Deine Antwort. Ich muss das mal durchrechnen ob ich dadurch in eine andere Gruppe der DDT komme, wenn nicht hat es sich ja schon erledigt nur falls doch muss ich mir was einfallen lassen, da dieses AVZ ja nur vorübergehend gezahlt wird und nicht ständig. Mir war zwar bekannt das Erschwerniszulagen unterhaltsrechtlich relevant sind, das jedoch AVZ dazu gehört wusste ich nicht. Leider konnte mir auch der Rechtsberater im Einsatzland nichts genaues sagen und meinte nur es kann sein das es wie Trinkgeld behandelt wird und nur zu 1/3 - 1/2 anzurechnen ist, aber sicher war er sich halt nicht.

Vielen Dank auf jeden Fall,

VG

nrwdad

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2008 22:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nrwdad,

vielleicht auch interessant für Dich:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=2676&ccheck=1

und

http://www.scheidung-online.de/spesen.html

Im wesentlichen kommt es wohl auf die steuerliche Deklaration der zahlungen sowie im Zweifelsfall auf die Kompensation tatsächlichen Mehrbedarfs an.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2008 06:00
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Moin, moin,

vielen Dank für die beiden Links. Es ist tatsächlich so das AVZ steuerfrei gezahlt wird. Von daher klingt das ja schon mal recht positiv. Ich werde mir das alles mal in Ruhe duchrechnen.

Nochmal Danke!

VG

Andreas

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2008 10:21
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Ich habe jetzt mal gerechnet - ohne AVZ bin ich immer noch im "grünen" Bereich, mit AVZ und bei voller Anrechnung würde ich allerdings prompt in die nächsthöhere Stufe der DDT kommen. Wird AVZ allerdings nur zur Hälfte oder bzw. zu 2/3 angerechnet, bleibe ich in der jetzigen Stufe der DDT.

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2009 14:42
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nrwdad!

Interessantes Thema, der AVZ! Steht bei mir auch wieder bald an!

Ich habe da auch schon mal darüber nachgedacht.
In den Unterhaltsrichlinien steht:

1.4 Ersatz für Spesen und Reisekosten sowie Auslösungen gelten in der Regel als Einkommen. Damit zusammenhängende Aufwendungen, vermindert um häusliche Ersparnis, sind jedoch abzuziehen. Bei Aufwendungspauschalen (außer Kilometergeld) kann 1/3 als Einkommen angesetzt werden.

Unter AVZ verstehe ich eine Aufwendungspauschale! Da bei einem Auslandeinsatz ein größere Aufwand entsteht! Vielleicht kann man noch ein paar Kosten abziehen, z.B. Telefonkosten oder Porto!

Da würde ich mal mit deine Anwätin reden!

Schreib auf jedenfall, was dabei rausgekommen ist!

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2009 17:32
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Hallo Zauberlehrling,

danke für Deine Ideen. Im Amtsdeutsch meines Arbeitgebers steht in der entsprechenden Vorschrift folgender Satz:  "AVZ wird für die psychischen und pysischen Entbehrungen und Gefährdungen während eines besonderen Auslandseinsatzes gewährt."  Also ist es ja nicht unbedingt eine Aufwendungspauschale, wenngleich dadurch u.a. auch die höheren Kosten der Kommunikation (Telefon, Internet, Porto, usw.) teilweise mit ausgeglichen werden sollen. Daneben dürfen die anderen Entbehrungen ja auch nicht vergessen werden, für die man ja keine Quittungen bekommt  😉

Meine Anwältin meinte eben das wir es ggf auf eine Klage der Gegenseite ankommen lassen sollen, könnte ja auch sein das da gar nix kommt. (wishful thinking)...  Wenn es tatsächlich  zu 1/3 angerechnet werden sollte kann es mir dieses Mal relativ egal sein, dann kann mir vorläufig nix passieren.

VG

nrwdad

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

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Themenstarter Geschrieben : 06.01.2009 19:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da das Familienrecht kaum einen Cent nicht als Einkommen ansieht, sehe ich da im Zweifelsfall wenig Chance.
Pekuniam non olet!
Die Denkweise wird ja in den URL schon recht deutlich. Selbst Aufwandserstattungen sind Einkommen. Und da deine psychischen Belastungen gratis sind, kannst du deine AVZ ja auch locker an deine Ex weiter reichen.

Andererseits muss man auch das, gerade beim KU, in die richtigen Relationen setzen:

Wenn dein Einkommen um 400,- € steigt, steigt der KU typischerweise nur um 20,- bis 30,- €.

Ich würde zwar auch versuchen drum rum zu kommen, aber ne Katastrophe wäre es doch wohl auch nicht oder?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2009 19:14
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Danke für Deine Antwort Beppo.
Ne "Katastrophe" wäre es halt wenn ich dadurch in die nächste Stufe der DDT komme und dann anstatt 570 nunmehr 610 zahlen muss, und das nur weil ich zwei Monate lang AVZ bekommen habe. Diese Kohle gibt es ja nicht permanent und selbst wenn das Familienrecht das vollständig als Einkommen betrachtet, kann es doch nicht sein das ich dann für die nächsten 24 Monate mehr Unterhalt zahlen muss nur weil ich zwei Monate lange AVZ bekommen habe. Aber ich vermute mal das das Familienrecht diese Argumentation nicht sonderlich interessiert.

VG

nrwdad 

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2009 20:34




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, das hatte ich falsch verstanden.

Da müssten deine Chancen schon etwas besser sein.
Genaues Wissen kann ich allerdings nicht beisteuern.

Sorry, Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2009 20:48
(@zarathustra)
Schon was gesagt Registriert

Nach langem stillen Mitlesen, melde ich mich nun auch mal zu Wort.
Ich habe einmal in irgendwelchen Unterhaltsleitlinien gelesen, dass der AVZ von Soldaten NICHT als Einkommen zählt. Eine genaue Quelle habe ich leider nichtmehr im Kopf.
mfG

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 11:07
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zarathustra!

AVZ von Soldaten NICHT als Einkommen zählt

Sehr interessante Aussage! Wie kommst du darauf, oder wie wird dies begründet?

Wäre schön, wenn du diese Unterhaltsleitlinien finden würdest!

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 18:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi nrwdad und ZL

Wie immer hilft 'ne I-net Suchmaschine, wenn auch nicht erschöpfend.

>>Treffer 1<<
>>Treffer 2<<

Gruss oldie

Edit: >>Treffer 3<<

Ätsch LBM, ich war schneller. 🙂
Und brille viel viel früher. :puzz:

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 18:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich habe mal ein bißchen gegockelt und das hier gefunden

AVZ

Der Rest war irgendwie nicht wirklich brauchbar 🙁

LG LBM

Edit: @Oldie: Du warst schneller 😉 Aber speichern vorm Lesen der zuvor geschriebenen Beiträge und hinterher löschen geht ja nicht 😉

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 19:01
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Danke Leute - Treffer 2 von oldie ist ganz interessant und den link habe ich mir schon gespeichert.  Also bei 1/3 - 1/2 bin ich auf der sicheren Seite - ich werde aber mal versuchen über das OLG Köln was herauszufinden.

VG & euch ein schönes Wochenende

nrwdad

PS: Treffer 3 ist für alle interessant, die ins Ausland versetzt sind (im Regelfall bis zu 3 Jahren oder länger) und deren Auslandszuschlag Bestandteil des regelmäßigen Gehalts  / Besoldung ist.

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2009 19:14
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Danke für eure Mühen!

Frag einen Anwalt, kann man getrost vergessen. AVZ ist steuerfrei!

Treffer zwei ist nicht schlecht. Aber wenn man noch BU pflichtig ist, kann so ein Ausflug mit Y-Tours teuer werden!

Schönes Wochenende,

Zauberlehrling (der jetzt noch ein bischen von seinen 8h Umgang träumt)

PS: Was es nicht alles auf Frauenseiten gibt!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2009 20:41
(@zarathustra)
Schon was gesagt Registriert

http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/was-ist-kein-einkommen.html

Hier zum beispiel. Nach generellem Überfliegen aller möglichen Beiträge zum AVZ, ist dieser eine Ausgleichsleistung (Kaufkraftausgleich, Entbehrungen usw.) und zählt NICHT zum steruerpflichtigen Einkommen. Damit ist er unterhaltsrechtlich nicht von Bedeutung.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2009 11:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke schon, dass man darum kämpfen sollte es raus zu halten, nur dieses

NICHT zum steruerpflichtigen Einkommen. Damit ist er unterhaltsrechtlich nicht von Bedeutung.

ist leider kein zwingendes Argument, sondern lediglich ein Indiz. Das Unterhaltsrecht baut ausdrücklich nicht auf dem Steuerrecht auf und das betonen die Fam.Richter auch gerne. Schon um klar zu machen dass sie wichtiger und klüger sind als die Steuerfuzzis.

Ich würde deswegen versuchen, die Argumente. die zur Steuerfreiheit führen zu verwenden, aber nicht die Steuerfreiheit an sich.

Also nicht: "Weil es Steuerfrei ist, ist nicht unterhaltsrelevant"

Sondern: " Wegen a., b. und c. ist es nicht unterhaltsrelevant. Dies wird auch Steuerrechtlich so gesehen."

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2009 12:32
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo!

Da kannst du recht haben, auch wenn mir zu a,b und c nicht viel einfällt! Ist eine Zuschlag für Gefahren (Minen, Beschuß), Belastungen (Streß, Trennung von Familie, Temperaturen von +50 bis -30Grad, 24h Dienst 7 Tage die Woche 2, 4, 6 oder mehr Monate). Wobei man das letzte wieder Unterhalt nehmen könnte!

" Wegen a., b. und c. ist es nicht unterhaltsrelevant. Dies wird auch Steuerrechtlich so gesehen."

Da hast du Recht!

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2009 19:04




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