Ich gebe zu zu a, b un dc müsste ich mir so ad hoc auch was aus den Fingern saugen, aber bis es so weit ist fällt mir da bestimmt noch was ein, und wenn ich halt die von Zauberlehrling angeführten Punkte nenne und deutlich mache das aus diesen Gründen, der Dienstherr diesen "Zuschlag" steuerfrei gewährt und dann den Nachsatz von Beppo dran hänge 🙂 Vielleicht hilft es ja!
Auf jeden Fall DANKE für die Bemühungen!
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Hallo nrwdad!
Hab grad noch was gefunden!
Schon im Sozialgesetzbuch II hat der Gesetzgeber einige Einnahmen und Vermögenswerte bestimmt, die die Arbeitsagenturen nicht als Einkommen oder Vermögen anrechnen sollen, zum Teil aus sozialen, zum Teil aus politischen Gründen. Bereits am 20. Oktober 2004 wurden durch die "Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V) weitere Ausnahmen festgelegt.
bei Soldaten der Auslandsverwendungszuschlag und der Leistungszuschlag (§ 1 I Nr.4 Alg II-V)
Gruß
Zauberlehrling
Hallo Zauberlehrling,
danke für die Info :thumbup: Mal sehen ob meine Ex morgen bei dem JA-Termin das Thema auf den Tisch bringt (was ich dann abwürgen werde, weil es da nicht hin gehört).
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Hi ihr beiden
Verwechselt mal nicht Sozialrecht mit dem Familienrecht. Das passt all zu oft nicht zusammen.
Haltet Euch doch an die URL unter z.B. Pkt. 1.4:
1.4 Ersatz für Spesen, Reisekosten und Auslösungen gelten in der Regel als Einkommen. Damit zusammenhängende Aufwendungen, vermindert um häusliche Ersparnis, sind jedoch abzuziehen. Die Ersparnis wird in der Regel mit einem Drittel bewertet und (außer Fahrtkostenersatz) insoweit dem Einkommen hinzugerechnet.
Das jetzt nicht jede Spesenart namentlich expliziet aufgelistet wird sollte verständlich sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
das würde ich jetzt für vorauseilenden Gehorsam halten.
Ich denke, man kann da ruhig etwas offensiver ran gehen auch wenn man das möglicherweise nicht durchsetzen kann.
Aber es schadet doch auch nichts oder?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo nrwdad!
Du hast doch bestimmt einen Rechtsberater am Standort oder frag mal beim Bundeswehrverband nach!
Gruß
Manuel
War heute beim Rechtsberater - der kannte sich leider überhaupt nicht aus und meinte so "hm... dann müsste man es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen"... super Antwort, oder? Ich hau mal meinen Kumpel an, der ist im BwVerband, vielleicht kann der was ausfindig machen.
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Hallo nrwdad!
Ich würde auch direkt an den BwVerband schreiben. Vielleicht ist denen schon mal so was unter gekommen (denke schon)!
Gruß
Zauberer (ex Lehrling)
Hallo NRWDAD,
der Rat Deiner Anwältin, es einfach mal auf eine Klage ankommen zu lassen, könnte Dich teuer zu stehen kommen, denn Deine Sache hat das OLG Koblenz bereits mit Urteil vom 04.10.1999 (Az. 13 UF 140/99) leider nicht in Deinem Sinne entschieden. Nachdem hier nicht ein x-beliebiges Familiengericht, sondern ein Oberlandesgericht entschieden hat, sollte Deine Anwältin das Urteil eigentlich kennen. Es könnte nur vielleicht sein, daß sich die Rechtsprechung in den letzten zehn Jahren geändert hat, aber dann müßte das Deine Anwältin auch wissen oder zumindest ermitteln können. Würde mich dann auch interessieren. Es tut mir leid, Dir keine Information in Deinem Sinne geben zu können, aber vielleicht erspart es Dir die Gerichtskosten.
Generös
Generös - danke für die Info. Das Urteil war mir noch nicht bekannt. Da bisher von Seiten meiner Ex noch nichts gekommen ist, werde ich mich erstmal zurückhalten und wirklich abwarten. Ich werde dann auf jeden Fall meiner anwältin das Az von diesem Urteil zukommen lassen und dann soll sie mal was für ihre Geld tun 🙂 vielleicht hat sich ja die Rechtssprechung in der Zwischenzeit zu meinen Gunsten geändert.
Vielen Dank nochmal
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Hallo Generoes!
Woher kennst du so ein altes Urteil, daß nicht einmal in der Onlinedatenbank des OLG ist?
Es ist von `99 also 10Jahre alt. Die Erde dreht sich!
Ist mal ein Messlatte aber nicht die Sonne im Sonnensystem!
Gruß
Zauberlehrling
Hallo Zauberlehrling,
die Datenbank in meinem Hirn ist halt besser als die Online-Datenbank des OLG 😉
Du hast völlig recht, daß ein zehn Jahre altes Urteil heute nicht mehr „die Sonne im Sonnensystem“ sein mag, aber deshalb hatte ich ja ausdrücklich darauf hingewiesen und wüßte gerne, ob es dazu neuere Rechtsprechung gibt.
Andererseits darf man ja auch nicht vergessen, daß die Mühlen der Justiz langsam mahlen und deshalb in der Jurisprudenz zehn Jahre so lange gar nicht sind. Mir sind mehrere Zivil-Prozesse bekannt, die (in Deutschland!) weitaus länger als zehn Jahre gedauert haben. Nicht von ungefähr werden ja auch heute noch immer wieder Reichsgerichtsurteile zitiert, deren Leitsätze in die heutige Rechtsprechung einfließen.
Herzlichen Gruß
Generös
Hallo!
@Generoes:
Az. 13 UF 140/99 vom OLG Koblenz liegt mir jetzt vor.
Beklagter war im diplomatischen Dienst im Ausland (Ostblock). Also nicht vergleichbar mit einem Auslandeinsatz der Bundeswehr. Im wurde AVZ gemäß §55BBesG gewährt.
Siehe auch: BGH FamRZ 80
nrwdad hat aber AVZ nach § 58a BBesG bekommen. Ich werde mal weiter suchen, bis ich irgendwo mal was gefunden habe wo das so drinsteht.
@nrwdad: Hat sich noich mal was ergeben?
Gruß
Zauberlehrling
@ Zauberlehrling - leider nichts neues - ich suche noch immer nach etwas "greifbaren", was für die Kameraden und mich in solch einer situation wirklich zutrifft, leider Fehlanzeige bisher. Nächsten Monat treffe ich nen Kameraden, der Mitglied beim BwVb ist und werde über ihn nochmal versuchen, etwas in Erfahrung zu bringen.
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.