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Kindesunterhalt und Bafög

 
(@petloc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe folgendes "Problem":

meine Tochter ist 20 Jahre alt, wohnt noch zu Hause und wird in der zweiten Jahreshälfte anfangen zu studieren. Sie hat noch keine Berufsausbildung gemacht. Bisher weigert sie sich, Bafög zu beantragen.
Frage: kann ich sie zwingen? Kann ich den Unterhalt kürzen wenn sie kein Bafög beantragt? Falls sie Bafög dann doch beantragt und erhalten sollte, wie ist das Bafög auf den Unterhalt anzurechnen? Falls sie Bafög beantragt und keins erhält, wie errechnet sich dann mein Unterhalt?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2007 16:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie muß bafög beantragen. Irgendwo steht ,das sie dazu verpflichtet ist den Unterhaltspflichtigen nicht unnötig zu belasten. Das bafög wird auf den bedarf angerechnet.

google mal ein bisschen. du wirst finden was alles wichtig ist. es gibt verschiedene bedarfssätze, anrechnung von bafög und KG, Unterhaltspflicht der KM, berechnung des Untehalts bei volljährigen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 16:24