hallo zusammen . ich bin vater eines sechsjährigen jungen . meine ex bezieht den vollen unterhalt laut düsseldorfer tabelle, obwohl er in der woche von mir und meinen eltern versorgt wird ,da sie auch vollzeit arbeitet. erst abends holt sie den jungen wieder ab. da wir ihn die meiste zeit verflegen frag ich mich was mit dem ganzen geld macht und ob das alles so seine richtigkeit hat ,immerhin hat sie so eine immense ersparniss. was habe ich als vater für möglichkeiten
Moin Tigger.
Laut BGH hat derjenige Anspruch auf vollen Kindesunterhalt, der das Kind zu mindestens 50,1% betreut.
Der andere hat den vollen Unterhalt zu bezahlen.
Ob der andere auch Kosten hat und ob das gerecht ist, spielt für den BGH keine Rolle.
Du hast also nur eine Chance, wenn du über die 50% Schwelle kommst.
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
moin moin beppo .das ist so ungerecht... wie gesagt ,der junge ,den ich über alles liebe und für ihn will ich ja bezahlen denn wenn er bei mir wohnen würde hätte ich die kosten ja auch. aber ich habe das gefühl das die ex meine liebe und die meiner eltern zu meinem sohn ausnutzt. wenn sie den unterhalt nun wirklich für den jungen nutzen würde , wäre alles im lack. mein junge sagt zum beispiel auch immer mal wieder das er lieber bei mir wohnen würde . ich fühle mich so machtlos
Hallo Tigger,
erst abends holt sie den jungen wieder ab.
Da stelle ich die ketzerische Frage: Warum bleibt er dann nicht über Nacht gleich dort, wo er auch den ganzen Tag gewesen ist? Auch eine Muddi kann schließlich den Part des Wochenend-Besuchselternteils übernehmen ...
Yep, ich weiß, dies gilt auf der inoffiziellen Agenda unserer Poliik und Justiz als höchst unerwünscht. Soll dich aber nicht daran hindern, es trotzdem zu versuchen. Wenn du es finanziell stemmen kannst, vielleicht sogar mit dem Köder "Liebe Ex, was hältst du davon: Kind ist unter der Woche bei mir, und du brauchst nicht einmal Unterhalt dafür zu zahlen". Wobei dir klar sein muss, dass manche Exen dies nicht als großzügiges Angebot werten, sondern als Frontalangriff auf ihre eigenen Lebenslügen ...
Okay, und hier der übliche Nachsatz: Am allerbesten ist i.d.R. natürlich ein echtes Wechselmodell, also z.B. "Kind ist 7 Tage bei dir, dann 7 Tage bei Ex, dann wieder 7 Tage bei dir, und so weiter". Barunterhaltspflicht entfällt oder wird auf eine vergleichsweise geringe Ausgleichszahlung wg. unterschiedlicher Einkommen reduziert, größere Anschaffungen fürs Kind werden aus dem Kindergeld bezahlt. Ob deine Mamsell sich drauf einlässt, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt ;-(
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.