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Kindesunterhalt: Volljährig aber Auskünfte der Mutter fehlen

 
(@musicsurfer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

folgender Fall liegt bei mir vor:

Mein Sohn wird im September 2024 volljährig und beginnt im August seine Ausbildung.

Ab September wurde ich dann gerne den Unterhalt neu berechne lassen, da er ja dann den Unterhalt bekommt. 

Er lebt bei seiner Mutter, die jedoch keinen Kontakt mehr zu mir wünscht und somit auch keinen Auskünfte über ihr Einkommen offen legt. 

Auf Nachfrage beim Jugendamt würden die, da kein Titel vorliegt, den Unterhalt berechnen, allerdings muss dieses von meinem Sohn ausgehen, da er Unterhaltsempfänger ist. 

Gehe ich für die Berechnung zum Anwalt, trage ich die Kosten, ohne zu wissen ob ich die Auskünfte der Mutter auch bekomme. 

Kann ich den Unterhalt ab dem 1.9. erstmal einbehalten wenn sie keine Nachweise erbringt?

 

Viele Grüße

Musicsurfer

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2024 21:34
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

was erhält Junior denn als ausbildungsvergütung? Von diesem netto werden 100€ als berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Während der Minderjährigkeit sind 50% von diesem bereinigten netto von dem Unterhaltsanspruch dir gegenüber abzuziehen. Sozusagen wie beim hälftigen Kindergeld.

ab Volljährigkeit sind das komplette Kindergeld und das komplette bereinigte Einkommen von Junior von seine, bedarf abzuziehen. Bleibt dann überhaupt noch Raum für Unterhalt?

ja, rein theoretisch muss Junior beiden Elternteilen seine Bedürftigkeit nachweisen und von beiden die Unterlagen über Einkommen anfordern. Dann wird das bereinigte Einkommen der Eltern addiert und in die entsprechende Stufe der Düsseldorfer Tabelle einsortiert, da er ja noch zu Hause wohnt. Dann wird dieser tsbeklenbetrsg um die einkünftigevon Junior bereinigt und dann unter Berücksichtigung des selbstbehaltes der Eltern geqoutelt, da aber niemand mehr zahlen muss als er allein zu zahlen hätte würde auch die einzelberechnung noch durchgeführt werden.

du bist ohne Titel in einer entspannten Situation. Du weißt was du maximal allein zahlen müsstest, ich würde vermutlich Junior auffordern mir ein Konto zu benennen auf das ab Volljährigkeit der Unterhalt bezahlt. Werden soll. Dann würde ich den Betrag nehmen der noch als bedarf bei dir übrig bleibt, also bedarf - Kindergeld - Ausbildungsvergütung. Je nach Verhältnis zu Junior entweder den Betrag zahlen oder aber. Ur 50% davon. Und ihm mitteilen, dass der Unterhalt erst korrekt berechnet werden kann, wenn er deine und die unterhalten der Mutter eingefordert hat.

natürlich kannst du dich auch einfach entspannt zurücklehnen und abwarten ob da noch was kommt. Denn ab Volljährigkeit ist nur noch Junior dein Ansprechpartner 

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2024 22:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @annasophie

ich würde vermutlich Junior auffordern mir ein Konto zu benennen auf das ab Volljährigkeit der Unterhalt bezahlt. Werden soll. Dann würde ich den Betrag nehmen der noch als bedarf bei dir übrig bleibt, also bedarf - Kindergeld - Ausbildungsvergütung.

Davor würde ich einfach mal mit Junior reden wollen, wo und wie er Deine etwaige Unterstützung in Ausbildungszeiten sieht. Danach würde ich erst mal in Unterhaltssachen aktiv werden, sofern überhaupt nötig.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2024 09:03
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @musicsurfer

Kann ich den Unterhalt ab dem 1.9. erstmal einbehalten wenn sie keine Nachweise erbringt?

Du musst keinerlei Volljährigenunterhalt zahlen, so lange Sohnemann die Haftungsanteile der Eltern nicht schlüssig vorträgt. Dazu zählen selbstverständlich auch die Auskünfte der Mutter. Sohnemann muss diese liefern.

Du brauchst dabei auch kein schlechtes Gewissen zu haben. Sohnemann selbst kann sich ab seinem 18. Geburtstag kostenlos vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen. Bis zu diesem Geburtstag berät das Jugendamt die Kindesmutter. Ebenfalls kostenlos. Und dabei dürfte sie auch erfahren, dass sie vollständige Auskünfte zu liefern hat.

Geschrieben von: @musicsurfer

Gehe ich für die Berechnung zum Anwalt, trage ich die Kosten, ohne zu wissen ob ich die Auskünfte der Mutter auch bekomme. 

Derzeit besteht überhaupt kein Anlass zur Mandatierung eines Anwalts. Spar das Geld.

 

Du wirst rechtzeitig vom Jugendamt hören. Da bin ich mir ziemlich sicher. Und dann machen wir hier weiter.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2024 19:10