Kindesunterhalt vs....
 
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Kindesunterhalt vs. Elternunterhalt

 
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Hallo,

im welchem Verhältnis steht Kindesunterhalt zum Elternunterhalt?

Ich zahle für zwei volljährige (studierende) Kinder Unterhalt. Nun ist mein Vater in ein Pflegeheim gekommen und ich werde aufgrund der nicht gedeckten Pflegekosten in Kürze zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

Wie sieht dann eine Berechnung unter Berücksichtigung des Kindesunterhaltes aus (der ja wohl vorrangig ist oder?)

Gibt es dann auch eine Stufenverschiebung in der DDT (wegen 3 Unterhaltsempfänger)?
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Gruß aus Bochum

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2014 15:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

JA der KU ist nochvorrangig. Im Grunde dürften in diesem Fall 3 Unterhaltsberechtigte angerechnet werden.

Allerdings wäre das,wenn die volljährigen Kindern nicht mehr bei dir oder der KM leben egal, da dann ja nicht nach DDT, sondern nach dem Bedarf von 670 € gerechnet wird.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2014 16:07
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi wgd,

im welchem Verhältnis steht Kindesunterhalt zum Elternunterhalt?

1. KU ist vorrangig.
2. Der Selbstbehalt für Elternunterhalt höher - 1600 € p.m. oder so.
3. Wenn KU tituliert ist ist eine Abänderung möglich - einvernehmlich oder vor Gericht.
Ohne Abänderung gilt der Titel. Titulierter KiUh mindert dein verfügbares Einkommen für El-Uh.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2014 16:13
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

...danke für die Antworten...bin nun schlauer! 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2014 16:52