Kindesunterhalt Zwe...
 
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Kindesunterhalt Zweitfamilie

 
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr lieben alle. 🙂
Habe da mal eine frage. Ich bin Unterhalspflichtig für zwei Kinder beide 11J. aus erster Ehe. Da ich ein Mangelfall bin,zahle ich Monatlich 236€
an das Jugendamt.Nun geht meine jetzige Frau nach 3 Jahren Mutterschafsurlaub wieder Arbeiten.Da ich die Lohnsteuerklasse 3 sie 5
hatte sind wir beiden jetzt auf 4. Dadurch veringert sie mein Einkommen Ich 1.188€ netto meine Frau 800€ netto teilzeijob.Das alles hatte ich dem JA mitgeteilt.Sie wollen jetzt mein selbstbehalt auf 720€ ruterdrücken grund meine frau ist mir ja auch Unterhatspflichtig dadurch könnte ich weiter diesen Kindesunterhalt zahlen.Nun frage ich mich wo da der Selbstbehalt meiner frau bleibt von den 800€ muss sie für unseren Sohn Kindergartenbeitrag zahlen Fahrkosten zur Arbeit Versicherung,Schulden u.s.w.
FÜR JEDE ANTWORT BIN ICH DANKBAR
Wünsche euch ein sonnigesWE 😉
   

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2008 13:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Aldruper,

bei dieser Konstellation wärst eher Du Deiner Frau als umgekehrt unterhaltspflichtig da sie wie Du bemerkst unter dem SB liegt. Bei diesen Verhältnissen könnte eher von einer geringen Haushaltsersparnis ausgegangen werden.
Den Stkl-Wechsel könnten sie versuchen anzukreiden (siehe BGB und URL). Da ihr aber beide einem weiteren Kind unterhaltspflichtig seid hat auch dieses Anspruch auf diese Regelung - alles etwas Auslegungsfrage.
Mache dem JA klar wie Du das siehst und bestätige ihnen, dass Du im Rahmen einer Mangelfallberechnung für drei Kinder zahlungswillig bist. Die Verteilmasse siehst Du bei Summe xxx (theoretisch s.o. 1188,- - 900,- = 288).

Fragen:
Hattest die Abänderung der Titel verlangt oder was ist Anlass des Schreibens vom JA?

Gruss oldie

Edit: Denke mal, dass Thema gehört bei Unterhalt einsortiert - bitte verschieben.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2008 14:26
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke oldie für deine Antwort

Auf deine Frage oldi:Ich habe dem JA mitgeteilt das ich durch die neue Lohnsteuerklasse netto weniger bekomme,sie mögen mir mein Unterhalt neu berechnen,da ich 177€ weniger bekomme.

Ich habe am 17.11.2005 eine titulirung in höhe von 96€ pro Urkunde Unterschrieben.Und seit das neue Gesetzt ab 01.01.2008 muste ich die Summe von 236€ Zahlen.Es kann aber doch nicht sein, das ich weiter die Lohnsteuerklasse 3 hätte und meine Frau 5 da sie noch mehr Abgaben hätte und unterm strich noch weniger übrig bleibt. 😡
Nur weil ich Unterhaltspflichtig bin muss meine Frau sich bei der Lohnsteuerklasse schlechter da stehen.Wenn man es so betrachtet hat meine frau eigentlich damit nix zu tun oder???????????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2008 16:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das vordergründige Problem bei Dir ist folgendes. Das JA darf m.M.n ohne Zustimmung der KM den Unterhalt nicht ohne weiteres auf Grund eines Stkl.-Wechsels bei Dir nach unten korrigieren. Du bist verpflichtet, die für Dich günstigste Stkl. zu wählen. jetzt kommt es aber zu einem Interessenkonflikt zw Dir, Deinen 2+1 Kindern sowie Deiner Ehefrau. Ist die KM Deiner zwei 11-jährigen Kinder nicht bereit einzuwilligen so bleibt Dir nur der Klageweg (Unterhaltsabänderungsklage). Das JA wird sich da schön raushalten.

Kritisch wird es bei Dir zudem, da es sich um einen kräftigen Mangelfall handelt. Für Dich sprechen tut der Interessenkonflikt sowie eure allgeneine Einkommenssituation. Von den 800 Ücken Deiner Frau werden ja theoretisch noch diverse Beträge abgezogen: KU, Betreuungsaufwand für das Kind.

Eine Prognose wage ich nicht abzugeben wie das ausgeht, da spielt auch die Auffassung des Richters eine Rolle wie er alle Umstände beurteilt, gefühlsmäßig würde ich es leicht positiv für Dich sehen.

Deine Frau hat lt. Gesetz insoweit damit zu tun, als dass sich Eheleute zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet sind. Im Gesetz steht aber nicht, dass deshalb ein anderes Kind darunter leiden und ein nichtbetroffener Ehegatte deshalb weit unter dem Selbstbehalt leben muss.

Das wäre auch meine Agrumentationsrichtung. Ohne RA wage es nicht zu prozessieren, PKH solltest Du bekommen.

Tschau oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2008 16:53
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr alle
nun hatte ich das ganze ding meinem RA gegeben.Das meine frau Arbeitet,aber nur 800€ verdient.
Nun beruft sich mein RA im Geringverdienerbereich[vgl.OLG Hamm,FamRZ 1999,1523)Wie soll ich das Verstehen
oder weiss jemand wo nach zu gucken ist :question: :question:

Gruss Aldruper

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2008 22:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

habe auch nur folgendes auf dieser Seite gefunden:

B. Sonstige Gerichte - 3. Kindschaftsrecht - b) Unterhalt - 1028 OLG Hamm 16. 4. 1999 13 UF 52898 - S 1603 I BGB: Keine Senkung des Selbstbehalts bei geringen Einkünften des neuen Ehegatten /

Gruss oldie

Edit: Ich denke mal, der RA versucht mit dem "Urteil" des OLG Hamm zu agrumentieren, dass Dein SB eben nicht gekürzt werden kann da Deine Frau Geringverdienerin ist. Darüber hinaus finde ich es nicht unklug vom RA, gerade das OLG Hamm in seiner Entscheidungsfindung zu bemühen. 😉

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2008 23:15
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oldie danke für dein bemühen.
Beim Googeln ist mir diese seite auch aufgetan.
Mal schaun vielleicht hat ja einer diese info.

Guss Aldruper

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2008 23:31
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr alle heute habe ich  erfreuliche Post  von meinem Rechtsanwalt bekommen das das  JA
das  Einkommen meiner Frau nicht berücksichtig ,und  mir  mein SB weiterhin bleibt,und ich  Monatlich 112€ an KU zahle muß.
Nur meine Frage ist jetzt die Kinder von meiner ersten Ehe bekommen bis Ende 2008 Unterhalt vom JA.
Danach muss Ex sich den KU von mir holen weil beide Kinder 12j werden.Es besteht jeweils für 1 Kind ein Titel
96,00€ und 97,00€ nur wenn ich mein Ex erzähle das ich Mon.112€ an Unterhalt Zahle kann steigt dir mir mit Sicherheit aufs Dach.Wäre es jetzt nicht besser beide Urkunden ändern zu lassen ?

Gruss Aldruper

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2008 22:49
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr alle. Habe vor kurzen Post vom meinem  Rechtsanwalt bekommen das das  JA
das  Einkommen meiner Frau nicht berücksichtigt ,und  mir  mein SB weiterhin bleibt,und ich  Monatlich 112€ an KU zahle muss.
Nur meine Frage ist jetzt die Kinder von meiner ersten Ehe bekommen bis Ende 2008 Unterhalt vom JA.
Danach muss Ex sich den KU von mir holen weil beide Kinder 12j werden.Es besteht jeweils für 1 Kind ein Titel
96,00€ und 97,00€ nur wenn ich mein Ex erzähle das ich Mon.112€ an Unterhalt Zahle kann steigt dir mir mit Sicherheit aufs Dach.Wäre es jetzt nicht besser beide Urkunden ändern zu lassen ?

Gruß Aldruper

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2008 23:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Aldruper,

also so ganz steige ich nicht dahinter an wen Du wieviel zahlst. Mal ist die Rede von 96, dann 97, dann wiederum 112 für zwei Kinder. Mach's doch mal so:
1. Kind xx Jahre: yyy Euro ab zz.zz.zzzz bis zz.zz.zzz
2. Kind xx Jahre: yyy Euro ...
usw.

Letztendlich ist es egal, aus welcher Ehe oder Beziehung die Kinder stammen. Nur die existierenden Titel sind erstmal wichtig.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 23:47