Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage an euch, wo ich hoffe das Ihr hierzu eine Antwort habt oder einen vergleichbaren Fall kennt !
Meine Situation ist folgende. Ich bin zu Kindesunterhalt für eine 8 Jährige Tocher verpflichtet. Derzeit habe ich keinerlei Einkommen ( auch kein Arbeitslosengeld oder
Harz 4 ). Ich bin bis vor kurzem Selbstständig gewesen nun ist mein Gewerbe abgemeldet. Ich lebe in der Wohnung meiner Freundin die ein eigenes Einkommen hat 1500,-€ netto.
Dort bin ich auch gemeldet.Das heißt allerdings nicht das Sie mich finanziell unterstützt.
Jetzt habe ich Post bekommen vom Jugendamt, mit der Bitte das meine Freundin doch offen legen soll was Sie verdient und dies auch belegen soll.
mit dem Verweis auf ->>
(Nach Ziffer 6.1 der Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm zum Unterhaltsrecht, könne Sie bei einer Vollversorgung durch meine Lebenspartnerin
fingieren das ich eine Vergütung bekommen würde. Von diesem Einkommen hätte ich Unterhalt zu zahlen.)
Ich verstehe diese Sachlage oder das worauf das Jugendamt hinaus will überhaupt nicht.Desweiteren wissen wir nun überhaupt nicht wie wir uns verhalten
sollen und ob meine Freundin in irgend einer Form etwas offen legen muss oder sollte.
Es wäre toll wenn sich jemand dazu äußern könnte der diesen Fall kennt er selber in dieser Situation ist.
Liebe Grüße Steffen
Das JA hat recht.
Das JA will darauf hinaus, dass du einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegst um Unterhalt bezahlen zu können.
Wenn du das nicht tust, machst du dich strafbar.
Und verhalten solltest du dich nun so, dass du umgehend ein Erwerbseinkommen erzielst.
Wovon lebst du denn selbst eigentlich, wenn du keinerlei Einnahmen hast und niemand für dich sorgt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich habe Rücklagen die mich eine gewisse Zeit über Wasser halten.Was heißt gesteigerte Erwerbsobliegenheit ?
was passiert wenn ich keine Tätigkeit ausübe ? muss dann meine Freundin meinen Kindesunterhalt zahlen oder wie muss ich das verstehen ?
Beste Grüße
Hallo,
offensichtlich lebst Du in einer Bedarfgemeinschaft mit Deiner Freundin. Du solltest H4 beantragen, u.U. bekommst Du aber kein H4-Geld, weil Deine Freundin genug für Euch beide verdient. Wenn Du keine Bedarfsgemeinschaft bilden willst, dann sollte als erstes ein Untermietverhältnis abgeschlossen werden und das Leben möglichst komplett getrennt werden.
Die Leitlininen zum Unterhalt des OLG Hamm findest Du <a href="http://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Hammer_Leitlinie/index.php>hier.</a>"
6.1 Für die unentgeltliche Führung des Haushalts eines leistungsfähigen Dritten, insbesondere eines neuen Partners, ist eine angemessene Vergütung zu fingieren und als Einkommen zu berücksichtigen. Dieses kann im Falle einer Vollversorgung mit Beträgen von 250 € bis 500 € angesetzt werden.
Konkret will das JA deshalb wissen wieviel Deine Freundlin verdient, ansonsten könne sie fiktiv 500 Euro ansetzen von denen Du dann KU zahlen kannst. Woher Du das Geld nimmst ist Dein Problem. Auch hier kannst Du versuchen zu argumentieren, dass ihr nicht zusammen lebt, dass musst Du aber irgendwie belegen (siehe oben).
Z.B. könntest Du aus Deinem Vermögen Unterhalt zahlen. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit bedeutet, dass Du alles tun musst, um zumindest in der Lage zu sein den Mindestunterhalt zu bezahlen.
Gibt es einen Unterhaltstitel? (Dann könntest Du bei H4 den Unterhalt mit angeben und Dein H4-Satz sollte steigen, ist aber kein Selbstläufer.)
Ansonsten kannst Du die Sache nur durch H4 oder noch besser eine eigenes Einkommen regeln.
VG Susi
Moin Aqua,
willkommen hier im Forum.
Schau Dir einfach mal den Trennungsfaq an, er ist sehr nützlich, auch bei Finanzproblemen: http://www.trennungsfaq.com/finanzprobleme.html
Ganz allgemein sei gesagt: Kinder kosten Geld. Lebt Euer Kind nicht bei Dir oder betreust Du es nicht mehr als 50 Prozent, bist Du zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Entweder Du zahlst den KU aus Deinen Rücklagen oder Du suchst Dir halt umgehend wieder Arbeit. Du hast übrigens eine Ersparnis durch das Zusammenleben mit Deiner Partnerin (Mietersparnis / gemeinsame Haushaltsführung) was Deinen Selbstbehalt zusätzlich senken wird.
Also, nutz bitte alle Möglichkeiten um Deiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Gruß Ingo
Vielen Dank,
das habe ich soweit verstanden. Mir stellt sich nur die Frage welche Instanz Deutschlands will mich dazu zwingen zu arbeiten. Oder werde ich dann eingesperrt.
Bezüglich dieses fingierten Einkommens, das ist ja rechtlich alles ganz toll nur wenn ich keine Geld habe zahle ich ja immer noch nichts oder holt sich das
Jugendamt dann dieses fingierte Einkommen von meiner Freundin.
Harz 4 an zu melden kann mich doch niemand zwingen zumal wir nichts bekommen würden weil das Einkommen meiner Freundin reichen würde.
Desweiteren möchte meine Freundin auch mit diesen Scherereien Harz 4 und Jugendamt nichts zutun haben.
Danke für die Antworten
Moin Aqua,
was möchtest Du denn nun konkret von uns? Tipps wie man Unterhaltszahlungen vermeidet? Wirst Du von mir z.B. nicht bekommen. Du hast Verantwortung für ein Kind (mind. eine finanzielle, von Umgang sprichst Du überhaupt nicht).
Liegt schon ein Titel gegen Dich vor? Kontenpfändungen / Besuch vom Gerichtsvollzieher könnten die Folge sein. Ansonsten könnte sich auch die Justiz mit Deinem Fall beschäftigen, wenn Du nichts zahlen willst:
Aus dem Trennungs-FAQ:
In Deutschland kann Vaterschaft mit Gefängnis bestraft werden, wenn ein finanziell zusammengebrochener Vater nicht haarklein beweisen kann, dass er unverschuldet (nach individueller Laune eines Richters) mittellos geworden ist. In AZ 3 St RR 103/98 des BayObLG vom 4.3.1999 wurde ein Vater zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil er einige Monate lang keine 17,86 DM/Monat bezahlt hatte. Die staatliche Reaktion darauf kostet den Steuerzahler 95 EUR Haftkosten pro Tag, insgesamt sage und schreibe 17000 EUR. Wie ein Vater im Gefängnis Unterhalt bezahlen soll, bleibt ebenfalls das Geheimnis der "weisen" Juristinnen.
Wenn Du nicht willst, dass Deine Freundin durch Deine Verantwortung belastet wird, solltet ihr weiterhin in getrennten Wohnungen leben. Wie gesagt: Du solltest die ARGE aufsuchen und dort um eine Beratung bitten. Bzw. so schnell wie möglich eine Beschäftigung aufnehmen, um Deinen Verpflichtungen nachzukommen. Gruß Ingo
Wenn du kein Einkommen hast, wird so getan, als wenn du welches hättest und es wird dir ein zu zahlender Betrag auferlegt.
Wenn du dann weiter nicht bezahlst, kommt der GV und fängt an zu pfänden.
Zum Beispiel deine Ersparnisse.
Wenn nichts zu pfänden da ist, laufen Schulden auf.
Die werden eben dann eingetrieben, wenn du wieder Einkommen oder Vermögen hast.
Und ja, wenn man dir nachweist, dass du dich nicht ausgiebig genug um ausreichendes Einkommen bemüht hast, könntest du auch in den Knast wandern.
Wenn ich es richtig erinnere, hast du auch bereits einen Titel.
Je nachdem, wie lange du den schon nicht bedienst, hast du schon entsprechend Schulden angehäuft.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und mal abgesehen davon ... wenn Du zu einem Mindestunterhalt verurteilt wirst, diesen aber nicht erwirtschaftest, weil Du meinest nicht arbeiten gehen zu müssen, dann werden die Rücklagen weggepfändet ... dann ist das Geld auch weg.
Im übrigen, wie bist Du Krankenversichert, wenn Du kein ALG II beantragt hast???
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
das habe ich verstanden. Mir ging es um die rechtliche Situation und wie ich meine Freundin da raus halte. Weil Sie hat mit dem Fall rein garnichts zutun.
Natürlich will und werde ich wieder arbeiten. Nur stellte sich für mich die Frage ob mich in irgend einer Form jemand dazu zwingen kann.
Es gibt ja in Deutschland keine Arbeitspflicht wenn man finanziell unabhängig ist. Wenn ich meiner Freundin 1 Millionen schenke und ich bei Ihr lebe
ist Sie ja in der Lage alle Kosten zu tragen. Rein Rechtlich wäre für mich interessant was dann passiert.
Aber ihr habt mir ja bereits erklärt das man mich dahin gehend juristisch belangen könnte.
Noch abschließend eine Frage, muss meine Freundin irgend etwas beachten, unter nehmen oder kann ich dies alleine entscheiden und mit
dem Jugendamt regeln ?
Besten Dank
Moin Aqua,
Mir ging es um die rechtliche Situation und wie ich meine Freundin da raus halte. Weil Sie hat mit dem Fall rein garnichts zutun.
Deine Freundin hat sehr wohl etwas mit der Sache zu tun. Solange Du Deiner UNTERHALTSPFLICHT nachkommst, interessiert sich niemand für sie.
Sobald Du aber Dritte durch Dein Verhalten belasteten (sprich den Steuerzahler) ist Deine Freundin mit im Boot, den ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft. Wie schon geschrieben, genießt Du durch das Zusammenleben mit ihr Vorteile.
Es wäre auch schön, wenn Du auf die Fragen der Mitglieder antworten würdest: Besteht ein Titel gegen Dich / wie bist Du krankenversichert? Gruß Ingo
es besteht kein Titel gegen mich und ich bin privat kranken versichert. Es geht mir wie gesagt rein um die rechtliche Situation.
Vielen Dank
Das meine ich Susi64, was hat einfach gesagt meine Freundin mit meinem Kind zutun. Null wenn Sie das nicht will.
Rechtlich gibt es Regeln und Abläufe deshalb habe ich mich an euch gewannt da mir diese nicht abschließend klar sind.
Moin Susi,
sobald Auqa Leistungen bei der ARGE beantragt, ist seine Freundin auf jeden Fall mit im Boot, ob sie will oder nicht.
Auch sein Selbstbehalt kann sinken. Somit wäre auch hier die Freundin bzw. ihre Daten mit im Spiel. Aus dem Trennungs-FAQ:
In vielen Fällen fliesst es auf indirektem Weg in die Berechnung der Unterhaltshöhe mit ein und in einigen Fällen fliesst es auch direkt ein. Indirekt, weil der Selbstbehalt durch das Zusammenleben mit einem neuen Partner um 10-30% verkleinert wird und sich damit dem Sozialgeldsatz annähert. Ähnliches gilt auch für Unterhaltsverpflichtete in neuer Partnerschaft ohne Trauschein! Gerade finanziell geknechtete Mangelfälle werden dadurch noch weiter unter Druck gesetzt.
Gruß Ingo
P.S Auqa, wenn Du eine konkrete Rechtsberatung benötigst, musst Du dich an einen Anwalt wenden, dass kann ein Forum nicht übernehmen. Wenn Du dir keinen Anwalt leisten kannst, kannst Du nach Vorlage Deiner finanziellen Situation beim Amtsgericht einen Beratungsschein für 10 Euro holen.
hi TO,
Nur stellte sich für mich die Frage ob mich in irgend einer Form jemand dazu zwingen kann.
Es gibt ja in Deutschland keine Arbeitspflicht wenn man finanziell unabhängig ist.
Das ist ja dein Fehler: du bist ja nicht finanziell unabhängig. Du hast ein Kind gezeugt und dafür auch finanziell (emotional...blabla) aufzukommen.
Und klar kannst du gezwungen werden zu arbeiten. Und natürlich kann die Alternative Knast sein.
Mima (kopfschüttelnd)
Hallo,
die Bedarfsgemeinschaft gibt es nur für H4 und ja dann ist die Freundin dabei, aber für das Unterhaltsrecht hat sie keinerlei Verpflichtung. Er hat eine Mitwirkungspflicht, sie nicht, auch nicht als H4-Bedarfgemeinschaft, denn das interessiert nur die ARGE, aber nicht das JA. Das JA hat überhaupt keine rechtliche Macht hier irgend etwas anzuordnen. Allerdings vertritt es die Mutter und wird zur Erstellung eines Titels auffordern. Wenn der TO keine Zahlen liefert, dann können sie das schätzen. Wenn der TO damit nicht einverstanden ist läuft es letzlich auf eine Klage hinaus und dann wird es ein Gericht festlegen.
Im Moment bist Du zwar leistungsunfähig, es gibt aber "nette Dinge" wie die Absätze 6.1 und 6.2, die Dir ein fiktives Einkommen durch Zusammenleben (Taschengeldanspruch und Haushaltsersparnis) unterstellen, außerdem wird das JA aktive Bewerbungsbemühungen deinerseits sehen wollen ansonsten kann ein fiktives Einkommen unterstellt werden.
Machst Du nichts, dann wirst Du über kurz oder lang auf Unterhalt verklagt werden und die Liste der Bösartigkeiten wie man Dich doch für den Mindestunterhalt als leistungsfähig deklariert, habe ich oben schon angedeutet.
Vielleicht bist Du ja jetzt wegen der Gewerbeabmeldung deprimiert und es fällt Dir schwer mit all den Dingen klar zu kommen. Deshalb solltest Du zum Arbeitsamt gehen und Arbeit suchen oder übers Internet, private Kontakte. Wenn Du noch Vermögen hast, dann ist die Insolvenz vermutlich glimpflich abglaufen. Durch Unterhaltsschulden, die zu Pfändungen führen können verbaust Du Dir aber in gewisser Weise auch die Zukunft. Raff Dich auf.
VG Susi
Ich bin mir zwar gerade nicht sicher, ob hier nicht ein Troll gefüttert wird, ich weise trotzdem einmal
auf die ganz frisch aufgelegten Leitlinien des OLG Düsseldorf hin, bei denen sich andere Gerichte sicher gerne bedienen werden.
8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Leistungen Dritter (z.B. Geldleistungen, mietfreies Wohnen) sind kein Einkommen, es sei denn, dass die Anrechnung dem Willen des Dritten entspricht. Wenn der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder oder ihnen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellter volljähriger Kinder sowie das Existenzminimum des Ehegatten nicht gedeckt sind, kommt eine Anrechnung ebenfalls in Betracht.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Du wirst nicht zum Arbeiten gezwungen.
Du wirst aber zur Zahlung von Unterhalt gezwungen.
Und wenn du keinen Unterhalt bezahlst, kommst du nur um den Knast rum, wenn du nachweisen kannst, dass es dir NICHT MÖGLICH war, den Unterhalt zu bezahlen.
Bei deiner Freundin werden sie auch nicht weiter nachfragen, sondern nur bei dir und sie ist dabei nur eine Hilfskonstruktion um dir eine Leistungsfähig andichten zu können.
Wenn allerdings der GV klingelt, könnte es sein, dass er auch die Sachen deiner Freundin raus trägt, wenn sie nicht nachweisen kann, dass sie ihr gehören.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.