Hallo zusammen, mich hat es leider erwischt und ich bin frisch getrennt.
Wir waren etwas über 5 jahre verheiratet und haben zusammen ein kleine, süße, 5 jähirge Tochter.
Eigentlich hatte ich gedacht das ohne Anwalt klären zu können aber meine Ex war jetzt beim Anwalt wegen Trennungsveinbarung.
Sie selbst will keinen Unterhalt von mir. Für die Kleine zahle ich gerne, sie ist mein ein und alles und ich versuche sie so oft zu mir zu holen wie ich kann.
Da ich aber jetzt umziehen muss und das auch in Arbeitsnähe wird das leider nicht mehr so oft möglich sein. Ich war vorher Pendler mit ca 120 KM am Tag. Habe kürzlich wegen der Pendelei erst ein anderes auto gekauft was mich jetzt mit 357 euro belastet.
Ich lasse alles in der gemeinsamen Wohnung (aus der ich eigtl. nicht ausziehen müsste) bis auf ein Kommode und einen Teil vom 3-teiligen Kleiderschrank, den kann ich nachher gut erweitern (Ikea) sonst muss ich aber alles neu kaufen und auch provision und katuion hinterlegen. Sofa, Bett, andere Möbel, Geschirr etc. muss alles neu! Zusätzlich habe ich vor 5 Jahren die Wohnung in Eigenleistung zusammen mit meinem Vater Grundsaniert. Das ist jetzt für Katz!
Jetzt zur eigentlich Frage. Ich verdiene knapp 2100 Euro netto bekomme Weihnachtsgeld (13. Monatsgehalt) Urlaubsgeld (512€) und eine Jährliche Umsatzbeteiligung, die aber kein fester Bestandteil des Gehalts ist. Sind die Umsätze schlecht gibts halt auch keine Umsatzbeteiligung. Dieses Jahr ist sie wirklich hoch ausgefallen aber was passiert wenn es nichts gibt?
Wie wird jetzt der Unterhalt für meine Kleine festgelegt? Worauf muss ich achten wenn der RA irgendwas von mir wissen will? Ich zahle jetzt erstmal 257 Euro also den Regelsatz aus der DDT bei einem Netto bis 2300 Euro. Meine Ex meinte ich müsste 349 Euro zahlen. Sie hat aber vergessen das halbe Kindergeld abzuziehen?
Was passiert wenn ich Anfang 2012 in eine andere Steuerklasse komme und jetzt aber nach den alten Zahlen berechnet werde?
Ich bin gerade echt verzweifelt da ich nicht weiß wie es weiter geht und mich ja eigtl nicht trennen will (das geht komplett von meiner Frau aus), aus meinem gewohnten Leben gerissen bin und meine Kleine nur selten sehe. Dazu kommt dann jetzt die Geschichte mit dem Unterhalt und die Lauferei usw...
Hallo Overdose,
Ich zahle jetzt erstmal 257 Euro also den Regelsatz aus der DDT bei einem Netto bis 2300 Euro. Meine Ex meinte ich müsste 349 Euro zahlen. Sie hat aber vergessen das halbe Kindergeld abzuziehen?
Offensichtlich, ja. Zeige ihr die Düsseldorfer Tabelle und dort vor allen Dingen Seite 6, da steht ausdrücklich drüber: "Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (...) ergebenden Zahlbeträge. " Voraussetzung ist natürlich, dass die Kindergeldkasse das Kindergeld tatsächlich an deine Ex überweist und nicht an dich. In deinem eigenen Interesse solltest du darauf achten, dass die Kindergeldkasse nicht nur aufs Konto der Ex überweist, sondern auch, dass deine Ex ausdrücklich als Anspruchsberechtigte fürs Kindergeld gilt. Kann sonst später noch beliebig viel Ärger geben, weil sonst das Kindergeld verwaltungstechnisch als "dir zugeflossen" gilt ...
Zum Grundsätzlichen: Mit Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle kämest du vergleichsweise gut weg. Zusammen mit der Umsatzbeteilung könnte es, auch nach Bereinigung des Einkommens, durchaus auch auf Zeile 4 hinauslaufen, und erschwerend kommt hinzu: Gibt's keinen Unterhalt für die Ex, hast du nur einen Unterhaltsempfänger (nämlich das Kind), und könntest somit gemäß Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle sogar noch um eine Zeile hochgestuft werden.
Für den Augenblick würde ich daher den Ball flach halten. Will sagen, solange Madame nicht auf einer Titulierung der Unterhaltsansprüche besteht, lohnt es sich nicht, um ein paar Zehn-Euro-Scheine hin oder her beim Kindesunterhalt zu feilschen, sonst kommt sie ziemlich schnell auf den Trichter, doch noch Trennungsunterhalt zu verlangen. Nebenbei bemerkt, wie ist ihre eigene finanzielle Situation - d.h. wie viel verdient sie selber? Vom KU allein kommt sie schließlich nicht weit ...
Was ist mit Kindergartenkosten o.ä.? Da könnten auch noch Forderungen auf dich zukommen!
Was passiert wenn ich Anfang 2012 in eine andere Steuerklasse komme und jetzt aber nach den alten Zahlen berechnet werde?
Sag mir erst mal, welche Steuerklassenkombination ihr bislang habe: Beide IV, oder du III und sie V?
Worauf muss ich achten wenn der RA irgendwas von mir wissen will?
Im Moment brauchst du eigentlich nur auf eines zu achten: Was immer der Herr Rechtsverdreher dir schreibt - frag' erst mal hier bei uns nach, bevor du dich aufregst 😉
Ich lasse alles in der gemeinsamen Wohnung (aus der ich eigtl. nicht ausziehen müsste) ...
Ist das 'ne Eigentumswohnung oder 'ne Mietwohnung? Davon hängt nämlich ab, was du hier ggf. noch zu tun hast.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Overdose,
doch noch was vergessen:
Für den Augenblick würde ich daher den Ball flach halten. Will sagen, solange Madame nicht auf einer Titulierung der Unterhaltsansprüche besteht, lohnt es sich nicht, um ein paar Zehn-Euro-Scheine hin oder her beim Kindesunterhalt zu feilschen (...)
Um ein Beispiel zu nennen, wie du Druck aus dem Kessel nehmen kannst, ohne dir selbst dauerhaften Schaden zuzufügen: Möglicherweise hat sich bei Madame ja bereits der Tabellenbetrag von 349 Euro im Kopf festgefressen anstelle des eigentlichen Zahlbetrags von 257 Euro (jeweils Zeile 3). Ein mögliches Entgegenkommen von dir könnte z.B. lauten, dass du, natürlich auf freiwilliger Basis, bereits jetzt den Unterhalt so zahlst, als ob die Tochter schon 6 Jahre wäre, d.h. Zahlbetrag 309 Euro. Die Zusatzbelastung für dich sind somit einige Monate, in denen du "zu viel" zahlst (ab dem 6. Geburtstag musst du so oder so den höheren Betrag zahlen) - und das ist etwas ganz anderes, als wenn du dich jetzt breitschlagen lässt, Unterhalt nach einer höheren Zeile zu zahlen, oder auf die Anrechnung des Kindergeldes zu verzichten. Es ist nicht immer ganz einfach, so ein "freiwilliges" Entgegenkommen wieder zurückzudrehen; da sucht man sich besser etwas, was mit einem "natürlichen" Ende versehen ist 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit, erst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich hatte vergessen zu sagen dass wir uns eigentlich im Guten getrennt haben und ein normales bis freundschaftliches miteinander pflegen.
Nachdem ich gestern mit meiner Ex ein ausführliches Gespräch hatte haben wir uns darauf geeinigt, dass wir eine Trennungsvereinbarung aufsetzen in der die Whg., Aufteilung des Hab und Gut und dem Kindesunterhalt etc geregelt wird. Das alles ohne Anwalt. Ich weiß nicht wer ihr die Flausen mit dem Anwalt in den Kopf gesetzt hat...
Sie bekommt den Regelsatz + 1/12 anfallender Sonderzahlungen und ich beteilige mich an Sonderkosten für Klassenfahrten Kindergarten etc. so, wie es der Gesetzgeber ja auch vorgibt. Versteht mich nicht falsch. Was der Kleinen zusteht, soll sie bekommen und von mir aus auch noch mehr. Aber da ich jetzt bei null anfange und meine Ex in der gemeinsamen Wohnung bleibt (Mietwohnung im Besitz der Familie) in die ich richtig viel Arbeit investiert habe, erwarte ich einfach ein wenig entgegenkommen ihrerseits, gerade da ich auch alle Möbel in der Whg. lasse.
Sie war während der Ehe 2 Jahre selbstständig, hat das Auswirkungen auf den Rentenausgleich?
Jetzt haben wir SK 3 und 5 was sich ja zum Jahresende dann ändert und da muss der Unterhalt dann eh neu berechnet werden.
Außerdem möchte Sie keinen Unterhalt für sich. Wir haben eh immer getrennte Konten gehabt und haben zusätzlich auf ein gemeinsames Konto eingezahlt. Wie gesagt wir möchten das gütlich klären.
Ich war gestern nur echt verwirrt nachdem sie mir mit einem Anwalt kam. Der Anwalt hat ihr erzählt sie müsste unbedingt eine Trennungsverinbarung über den Anwalt vereinbaren und auch gleich einen Titel wegen KU gegen mich erwirken. Ich fand das schon krass und habe ihr gesagt wenn sie Wert darauf legt das gütlich zu klären lassen wir den Anwalt erst mal weg und ziehen den nur dazu wenn wir uns scheiden lassen.
Damit können wir beide leben und versuchen das auf freundschaftlicher Basis zu regeln. Allein schon wegen der Kleinen, möchte ich da so wenig Theater wie möglich.
Hallo Overdose,
gut, dass sich das so schnell hat klären lassen.
Sie war während der Ehe 2 Jahre selbstständig, hat das Auswirkungen auf den Rentenausgleich?
Hm, sie wird in diesen zwei Jahren ja hoffentlich auch irgendwas in Richtung Altersvorsorge gemacht haben? Dann müsste diese Altersvorsorge m.E. genau so unter euch aufgeteilt werden wie der ganze Rest ... aber wenn ihr euch gütlich zu einigen gedenkt, dann könnt ihr das ja nun auch so halten, wie ihr es im Rahmen eurer "Gesamtpaketes" für richtig haltet.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. über den (zum Glück gescheiterten) Frontalangriff der Scheidungsindustrie sag' ich jetzt mal lieber nix ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Overdose,
Der Anwalt hat ihr erzählt sie müsste unbedingt eine Trennungsverinbarung über den Anwalt vereinbaren und auch gleich einen Titel wegen KU gegen mich erwirken.
das ist nichts anderes als der Metzger, der Dir erzählt, man müsse mehr Fleisch essen oder der Arzt, der zu umfangreichen Vorsorgeuntersuchungen rät. Auch ein Anwalt muss zuerst ans eigene Portemonnaie denken; von friedlichen Trennungen kann er sich nichts kaufen.
Leider lassen sich viele Leute in Trennungssituationen einreden, dass ein Anwalt ein unverzichtbarer und quasi selbstloser Helfer sei, der einem zu "seinem Recht" verhelfen wolle und ohne den es nicht ginge. Vor allem dieser Irrglaube macht Scheidungen böse und unappetitlich. Und am Ende auch richtig teuer.
Grüssles
Martin
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