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Kindesuntrhalt und Betreuungsunterhalt / Student

 
(@john_doe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich werde in ein paar Monaten Vater lebe aber getrennt von der Mutter.
Ich bin noch bis Anfang des nächsten Jahres Student. Nach meinem Studium
wird wohl alles auf ein Praktikum hinauslaufen und wenn alles gut läuft kann ich ca in einem
Jahr mit einem Monatsgehalt von 1200 € Netto rechnen.

Jetzt verlangt die Mutter zusätlich zum Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt.
Ich habe gelesen dass BU mindenstens 770 € sind und KU 317 €. Das wären im Monat k 1087 €.
Der Selbsbehalt liegt bei 1000 € meines Wissens?

Jetzt stellt sich mir die Frage wie ich das Geld aufbringen soll?
Muss ich da einen staatlichen Kredit aufnehem und den dann mühselig wieder zurückzahlen?
Wie ist das solange ich Student bin oder auch im Praktikum (geschätzter Monatslohn 400 €)?

Vielen Dank schon mal im voraus und kompliment zu diesem Portal. Alles sehr informativ hier 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 23:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin John Doe,

du bist schon recht nahe dran:
Der KU reduziert sich allerdings noch um das halbe Kindergeld auf einen Betrag von 225,-€.

Danach ist praktisch nichts mehr für den Unterhalt der Mutter übrig, da du tatsächlich einen SB von 1.000,-hast.

Solange das Studium deine erste Ausbildung ist, dürfte dir bis dahin eigentlich auch keiner ans Bein pinkeln, sie werden es aber wahrscheinlich versuchen. Mutter, Jugendamt, Rechtsanwalt, Richter, Arge, sie alle werden keinerlei Bedenken haben dich anzulügen und zu Unterschriften zu nötigen, die zu Unterhalt verpflichten oder in Schulden treiben.
Bevor du aber irgendwas unterschreibst, meldest du dich hier wieder.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 23:14
(@john_doe)
Schon was gesagt Registriert

Hey Beppo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Solange das Studium deine erste Ausbildung ist, dürfte dir bis dahin eigentlich auch keiner ans Bein pinkeln

Ich habe vor meinem Studium bereits gearbeitet, 10 Jahre lang und auch eine Ausbildung abgeschlossen.
Könnte das Auswirkungen auf KU und BU haben?

Bevor du aber irgendwas unterschreibst, meldest du dich hier wieder.

Vielen Dank das werde ich auf jeden Fall machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2010 23:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, zumindest den mindest KU wirst du bezahlen müssen.

Wie das mit Unterhalt für die Mutter aussieht, weiß ich, ehrlich gesagt nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2010 23:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi John

Da für BU keine gesteigerrte Erwerbsobliegenheitspflicht besteht, dürfte es keine Pflicht für Dich zum Abbruch des Studiums geben. Baut dieses Studium auf Deinen erlernten Beruf auf, also faktisch eine Weiterbildung zu einem höheren Berufsabschluss?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 01:38
(@john_doe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo oldie,

nein das Studium geht in eine ganz andere Richtung. Alos hat gar nix mit meinem erlernten Beruf zu tun.
Wovor ich am meisten  Schiss hab, ist dass sie das Geld einklagt (was ja ihr Recht ist) und ich mich
dann in extreme Schulden stürze.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2010 11:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es kommt nicht so sehr darauf an, ob sie klagt, sondern ob sie da Recht bekommt.

Beim KU wird das so sein, also solltest du den Mindest-KU bezahlen.

Beim BU aber wohl eher nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 11:11