Hallo Leute,
bin seit heute rechstkräftig gescheiden. :thumbup: Unterhalt für die Exe wurde per Folgevereinbarung ausgeschlossen und ich selbst hattte keinen eigenen Anwalt.
In der Verhandlung wurde mit keinem Wort erwähnt, ob und was für die beiden Kids (14 + 11) bezahlt werden muß.
Eben rief meine Exe mich an und stellte mir die Frage was ich denn für die Kids nun zahlen würde ....... :question: :question:
Und nun? Bin echt etwas ratlos ... das ich zahlen muß ist schon klar, aber das meine Exe nicht weiß wie viel...
Muß ich den Unterhalt freiwillig zahlen oder gibt es so ne Art Aufforderung... :question:
Bitte um eure Hilfe.
Gruß RP
Hi
Sei froh, wenn ihr das einvernehmlich untereinander regeln könnt.
Muß ich den Unterhalt freiwillig zahlen oder gibt es so ne Art Aufforderung... :question:
Hast Du in der Ehe auch Anrufe Deiner Frau ignoriert und als nichtexistent wahrgenommen, oder für was hältst Du ihren Anruf bzgl KU?
Und nun? Bin echt etwas ratlos ... das ich zahlen muß ist schon klar, aber das meine Exe nicht weiß wie viel...
Weisst denn Du, was Dir die Kinder wert sind?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi RP,
Du musst nicht nur zahlen, sondern Deine Ex hat bzgl. des Kindesunterhaltes
als Vertreterin der Kinder ein Anrecht auf einen Titel.
Der Mindestunterhalt für ein 11jähriges Kind ist Zahlbetrag 272 €, der für ein 14jähriges 334 €.
In Abhängigkeit von Deinem Einkommen kann das auch deutlich mehr werden (s. Düsseldorfer Tabelle).
Da Du offensichtlich mit Deiner Ex noch reden kannst, könnt ihr Euch natürlich auf einen Betrag einigen,
den Ihr beide o.k. findet.
Sobald aber öffentliche Gelder ins Spiel kömmen von der ARGE z.B., wirst Du zur Offenlegung Deiner
Einkünfte aufgefordert werden und die werden den maximal möglichen Betrag haben wollen.
Daneben hat Deine Ex das Recht, diese Auskünfte bei Dir selbst oder über einen Vertreter (Anwalt, Beistandschaft)
von Dir zu verlangen.
Muß ich den Unterhalt freiwillig zahlen oder gibt es so ne Art Aufforderung... :question:
Als offizieller Beginn der KU-Zahlungen gilt der Monat, in dem Du bzgl. KU in Verzug gesetzt
wurdest und aufgefordest wurdest, Dein Einkommen offenzulegen.
Da ich mich mit Scheidungen nicht auskenne, weiß ich nicht, ob das schon irgendwo bei der
Scheidung mitgeregelt wird.
Glückwunsch zur Scheidung!
LG,
Mux