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 PP
(@_pp_)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen !

Wie sieht es genau aus mit der Zahlungspflicht hinsichtlich Betreuungskosten ?

Folgende Situation:  Kind lebt hauptsächlich bei der KM, diese ist in Teilzeit (25h) berufstätig, KV leistet Unterhalt nach D´dorfer Tab.

Ich glaube mal gelesen zu haben, dass für die Berechnung des Beitrags das Einkommen der KM incl. bezogenem KU ausschlaggebend ist.
Anschließend würde die Zahlungspflicht analog zu dem Einkommen von KM und KV gewichtet, also z. B. 1/4 KM und 3/4 KV, sofern das Einkommen des KV 3 x so hoch ist, wie das der KM.

In der Elternbeitragssatzung des Kreises Wesel

(hier unter Downloads: http://www.kreis-wesel.de/C125748F0036A83B/html/370DE8BCEE9F7846C12574B2003DB793?opendocument) finde ich darüber nun nichts.

Im Gegenteil dazu erklärt man hier den Elternteil für beitragspflichtig, mit dem das Kind zusammenlebt.

Könnte mal jemand Aufklärung leisten ?

Vielen Dank im Voraus !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2011 18:41
 PP
(@_pp_)
Schon was gesagt Registriert

Kennt sich wirklich niemand aus ?    ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2011 13:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo PP,

ich kann nur raten. Aber kann es sein, dass du zwei Dinge durcheinanderbringst?

Im Gegenteil dazu erklärt man hier den Elternteil für beitragspflichtig, mit dem das Kind zusammenlebt.

In einer Elternbeitragssatzung geht es wohl um die Frage, wie die Gebühren für den Kita-Besuch berechnet werden. Und wenn es einkommensabhängige Beiträge sind, dann sei froh, wenn hier nur auf jenen Elternteil abgestellt wird, bei dem das Kind lebt - denn dann bemisst sich der Beitrag nur nach dem Teilzeit-Einkommen der KM.

Anschließend würde die Zahlungspflicht analog zu dem Einkommen von KM und KV gewichtet, also z. B. 1/4 KM und 3/4 KV, sofern das Einkommen des KV 3 x so hoch ist, wie das der KM.

Das hier klingt mir doch sehr - nach dem bekannte Schandurteil des BGH, dass Betreuung der Kinder und Barunterhalt für die Kinder zwar gleichwertig sind (und dass die Justiz fest gefügte Vorurteile hat, was von wem zu leisten ist); der barunterhaltsleistende Elternteil aber trotzdem extra zur Kasse gebeten wird, wenn das betreuende Elternteil diese Betreuung teilweise an eine Kita delegiert. Im Klartext: KM zahlt zwar den Kita-Beitrag laut Elternbeitragssatzung, holt sich aber einen Teil davon über eine erhöhte Unterhaltsverpflichtung vom KV wieder.

Die Quotelung ist übrigens leider komplizierter als von dir vermutet, es wird nämlich vorher noch ein Selbstbehalt abgezogen, erst dann werden die (Rest-)Einkommen zueinander ins Verhältnis gesetzt. Heißt im Klartext: Ist das Einkommen des KV dreimal so hoch wie das der KM, dann zahlt er deutlich mehr als 75% des Beitrags (bei hinreichend niedrigem Einkommen der KM sogar 100%).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2011 14:14
 PP
(@_pp_)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank schon mal,

o.k., bei der Quotelung bin ich jetzt fälschlich von den jeweiligen Bruttoeinkommen ausgegangen.

Einkommen der KM 1.200 Brutto bei Lst.-kl. II, meines ca. Brutto Faktor 3

Von daher die Frage(n): Gebühren nur zu meinen Lasten / Auch nachträglich für die Vergangenheit ?

(Arbeitsaufnahme der KM in 09/09 wurde wohl nicht rechtzeitig angezeigt, von daher nun Nachforderung seitens des Kreises für das vorletzte Kita-Jahr, also bis 07/10.)

Bin grundsätzlich durchaus bereit, meinen Beitrag zu leisten - KiTa-Aufenthalt ermöglicht ja schließlich auch Berufstätigkeit der KM.
Würde mich - auch wenn´s für die Vergangenheit nur auf freiwilliger Basis erforderlich sein sollte, möglicherweise an der aktuellen Rechtssprechung orientieren.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2011 17:06
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, pp,

bei den von dir genannten zahlen des einkommens der KM und der von dir verlinkten tabelle ist diese diskussion/dieser thread eh' überflüssig:
bei monatl. ca. 1.200,- brutto kommen am ende sicherlich nicht mehr als netto 15.000,- maßgebliches jahreseinkommen 'raus. und dann sind gem. beitragsstufe 0 keinerlei gebühren zu zahlen.
also alles paletti!!

mit dem KU wird das maßgebl. einkommen möglicherweise höher als 15.000,- sein, aber selbst dann sind die beiträge (dann in stufe 1) so minimal, dass ich an deiner stelle (mit ca. 3 x 1200,- im monat) die gebühren komplett selbst tragen würde, weil mir jedwedes 'drüber nachdenken, diskutieren und hin-und-herrechnen'  zuviel aufwand wäre.

gruß
ulli

p.s.: und denk mal dran, wie gut ihr es habt mit den gebühren: bei uns (nudelsachsen auf dem land) waren das schon vor 5 jahren im kiga für 40 wochenstunden fast 400,- euros im monat. für nur 1 kind. plus frühstücksgeld.
p.p.s.: wenn du die beiträge voll übernimmst, vielleicht verzichtet KM dann ja auf die 'vergangenheitsbewältigung'!?!

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2011 17:26
 PP
(@_pp_)
Schon was gesagt Registriert

@ulliberne

Nichts für ungut, aber wie großzügig du mit anderer Leute Geld (in diesem Fall mit meinem) bist, wollte ich jetzt eigentlich nicht erfahren.

Bevor ich € 473,-- mal eben "en passant" zur Verfügung stelle, denke ich durchaus einen Moment nach und rechne ggf. auch mal kurz hin und her:

Als Selbstständiger, der keine Rentenversicherungsbeiträge vom Arbeiteber "on Top" erhält, wende ich (zu Recht?) ca. 40 % meines Bruttos für Altersvorsorge auf, neben dem KU fallen bei mir nochmal nicht unerhebliche Kosten an, da mein Zwerg sich ca 2 1/2 Tage Woche bei mir aufhält und ich Kinderzimmer, Spielsachen, Kleidung etc. vorhalte.

KM hat mit KU und Kindergeld ca. € 500,-- für den Nachwuchs zur Verfügung.

Preisfrage 1: Habe ich evtl. ähnliche Kosten ?  Wenn ja, wieviel muss ich dafür brutto verdienen ?
Preisfrage 2: Relativiert sich mein Einkommen vor diesem Hintergrund so langsam ?

Last but not least:
Ich bin nicht käuflich...und die evtl. vorliegende Notwendigkeit der "Vergangenheitsbewältigung" kaufe ich konsequenterweise auch niemandem ab.....

Viele Grüße !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2011 23:25
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo PP,

Nichts für ungut, aber wie großzügig du mit anderer Leute Geld (in diesem Fall mit meinem) bist, wollte ich jetzt eigentlich nicht erfahren.

Anscheinend hast du Ulliberne und auch die für dein Kind geltenden Kita-Richtlinien nicht verstanden. Und dein Ton ist ziemlich anmaßend.

KM verdient nach deiner Aussage 1.200 Brutto/Monat. Das macht 14.400 Brutto/Jahr. Damit ist der Kita-Beitrag gemäß des von dir eingestellten Links gleich 0 Euro. Nichts anderes hat Ulliberne geschrieben.

Was verstehst du daran nicht ?

Bei 0 Euro Gebühren erübrigt sich natürlich die übliche Quotelung der Beiträge.

Grüße
Tom

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2011 23:56
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke, Tom, dafür:

Anscheinend hast du Ulliberne und auch die für dein Kind geltenden Kita-Richtlinien nicht verstanden. Und dein Ton ist ziemlich anmaßend.

ich freue mich, dass ich das nicht alleine so sehe. ---

Über die (nirgendwo von mir erwähnte) 'Käuflichkeit' (die andere eher als Kompromissvorschlag bezeichnen würden), will ich garnicht weiter diskutieren, aber interessieren täte es mich schon, woher jetzt auf einmal die 473,- KiGa-Gebühren kommen sollen. Nach PP's eigenen Angaben bzw. der verlinkten Tabelle kann das nicht stimmen.

Und wie die KM von den ihr 'für den Nachwuchs zur Verfügung stehenden ca. € 500,-' die (angebl.) 473,- für den KiGa zahlen soll, ist mir schleierhaft ....

Wobei ich deine, PP's, Preisfragen nicht so ganz verstehe: ob du 'ähnliche Kosten' hast, kannst nur du selbst ausrechnen. Die forumseigene Kristallkugel ist gerade weg zur Inspektion und deinen Steuersatz kennen wir auch nicht.
Und zu was du dein Einkommen in Relation gesetzt wissen willst (Frage 2), sehe ich ebenfalls nicht  :puzz: ....

Zu guter Letzt: ob irgendein FamRichter dir die 40 % Altersvorsorge abhakt, wage ich zu bezweifeln. Es kommt halt auf den OLG-Bezirk drauf an, in dem du wohnst (z.B. Stuttgart: bis max. 24 % des Bruttos als Altersvorsorgeaufwendung inkl. evtl. gesetzl. Rentenvers.-beiträge).

Gruß und gute Nacht allerseits!
Ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 01:20
 PP
(@_pp_)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab´s durchaus verstanden:

Unter § 7 der Satzung (Einkommen) ist dem Satz zu entnehmen:  Dem Einkommen im Sinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen.

Wir befinden uns also für einen 45h-Platz bei einem Beitrag in Höhe von € 43,--/ Monat, dies multipliziert mit 11 Monaten ergibt € 473,--, Diskussionen über die bereits angeführte Nachforderung des Kreises in Höhe von € 473,-- für den Zeitraum von 09/2009 bis einschließlich 07/2010 halte ich somit für entbehrlich.

Nein, ein Richter wird 40% vermutlich nicht abhaken, sondern vermutlich nur 24 % - ein solcher wird aber defintiv nicht hinzugezogen werden müssen.
Die Ausführungen in Sachen Ein- und Ausnahmen sollten eigentlich nur dazu dienen deutlich zu machen, dass das scheinbar so gewaltige Einkommen, welches eine vollumfängliche Übernahme der gesamten Gebühren nahelegt,  einer detaillierteren Betrachtung bedarf (zur Ergänzung: Steuerklasse I)

Meine Befürchtung, dass ich meine Kritik nicht vorsichtig genug formulieren würde, hat sich leider bestätigt - ich habe aber wenig Verständnis für eine derartige Dünnhäutigkeit, noch weniger dafür, meine Zeilen als "anmaßend" zu bezeichnen.

Gute Nacht ! ....und das hat durchaus eine gewisse Doppeldeutigkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2011 02:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@PP,

ich habe aber wenig Verständnis für eine derartige Dünnhäutigkeit, noch weniger dafür, meine Zeilen als "anmaßend" zu bezeichnen.

Gute Nacht ! ....und das hat durchaus eine gewisse Doppeldeutigkeit.

Du bist auf einem ziemlich guten Weg, die unentgeltliche Hilfsbereitschaft Dir unbekannter Mitmenschen recht schlagartig auf Null zu drücken.

Nun ja, jeder so wie er mag - vielleicht mietest Du Dir besser einen Anwalt; den kannst Du für ein sattes Stundenhonorar auch anmosern, wenn es Deinem Ego damit besser geht.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 04:14




 PP
(@_pp_)
Schon was gesagt Registriert

Ja Martin,

die Hilfsbereitschaft einiger Mitmenschen setze ich damit auf Null.

Es führt aber zu nichts, wenn überhaupt nicht gestelle Fragen dann auch noch falsch beantwortet werden.

Es ist mir auch schleierhaft, warum man hier mit Kritik eine derartige Reaktion provoziert und die "Mitmenschen" eine gewisse Ironie und ein Augenzwinkern ohne das Wahrnehmen von Emoticons zwischen den Zeilen nicht vermuten können/wollen sondern darin einen persönlichen Angriff erkennen.

Es würde mich freuen und bin mir fast sicher, dass sich doch noch jemand findet, der mir mal ganz pragmatisch die im Raum stehende und hier noch einmal formulierte Frage beantwortet:

€ 1.200,-- Brutto ergeben € 929,50 netto - Unterhalt und Kindergeld für das Kind betragen zusammen € 493,--
Gibts da seitens der KM wg. Selbstbehalt möglicherweise gar nichts mehr zu verteilen bzw. zum Beitrag "beizutragen" ?

Vielen Dank im Voraus !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2011 11:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

PP, wenn ich du wäre, würde ich mich entschuldigen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 11:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Es führt aber zu nichts, wenn überhaupt nicht gestelle Fragen dann auch noch falsch beantwortet werden.

und aus Deinem Eingangsbeitrag

(1) Wie sieht es genau aus mit der Zahlungspflicht hinsichtlich Betreuungskosten ?

(2) In der Elternbeitragssatzung des Kreises Wesel
(hier unter Downloads: http://www.kreis-wesel.de/C125748F0036A83B/html/370DE8BCEE9F7846C12574B2003DB793?opendocument) finde ich darüber nun nichts.

(3) Im Gegenteil dazu erklärt man hier den Elternteil für beitragspflichtig, mit dem das Kind zusammenlebt.
Könnte mal jemand Aufklärung leisten ?

1. Ja. Aber um was geht es denn konkret?
2. Ich auch nicht.
3. Ähm, worüber? Ich erkenne keine Fragestellung. Oder besteht diese darin, ob der Elternteil, bei welchem das Kind lebt, beitragspflichtig ist? Sicher, steht doch so drinne in der Satzung.

Vielleicht wäre es zielführender, sinnnige und somit pragmatische Fragen zu stellen, damit ebenso pragmatisch drauf geantwortet werden kann.

Gruss oldie

PS: Da fällt mir doch glatt ein Sprichwort ein beim Lesen dieses Threads: "Wie man in den Wald ruft, so ... " Den Rest kennt wohl jeder. Und es liegt somit an jedem, den Schall zu beeinflussen.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 13:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@PP,

Es führt aber zu nichts, wenn überhaupt nicht gestelle Fragen dann auch noch falsch beantwortet werden.

vatersein.de ist ein Diskussionsforum und keine Service-Firma. Es gibt hier weder ein "Recht" auf Beratung noch auf ausschliessliche Beantwortung gestellter Fragen. Und wenn Du schon weisst, dass Fragen "falsch" beantwortet worden sein sollen: Warum fragst Du dann überhaupt?

Es ist mir auch schleierhaft, warum man hier mit Kritik eine derartige Reaktion provoziert und die "Mitmenschen" eine gewisse Ironie und ein Augenzwinkern ohne das Wahrnehmen von Emoticons zwischen den Zeilen nicht vermuten können/wollen sondern darin einen persönlichen Angriff erkennen.

das hast Du gut erkannt: Damit hast Du exakt Deine eigene überhebliche Reaktion auf Dir nicht genehme Antworten beschrieben.

Vermutlich gehst Du mit Deinen Fragen tatsächlich besser kostenpflichtig zu einem Anwalt.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 13:16
 PP
(@_pp_)
Schon was gesagt Registriert

Es wäre schön wenn sich MALACHIT noch mal dazu äußern könnte, er hat bereits von Anfang an verstanden, worum es geht.

Danke und Gruß !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2011 14:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo PP,

€ 1.200,-- Brutto ergeben € 929,50 netto - Unterhalt und Kindergeld für das Kind betragen zusammen € 493,--
Gibts da seitens der KM wg. Selbstbehalt möglicherweise gar nichts mehr zu verteilen bzw. zum Beitrag "beizutragen" ?

Jepp, leider, genau so ist es. Für die Berechnung der Anteile beim Mehrbedarf wird vom jeweiligen Einkommen erst mal der "angemessene Selbstbehalt" abgezogen (das sind derzeit 1.150 Euro), erst danach wird gequotelt. Eine recht brauchbare Beschreibung findest du z.B. hier (wobei in der dortigen Beispielrechnung allerdings noch mit den 1.100 Euro des Vorjahres gerechnet wird statt mit den 1.150 Euro, die seit Jahresanfang 2011 gelten).

In diesem Fall: Die KM hat ein Einkommen von 929 Euro, Kindesunterhalt und Kindergeld sind kein Einkommen der KM, sondern gehören dem Kind; also liegt die KM mit ihren 929 Euro deutlich unterhalb ihres Selbstbehaltes - und somit beträgt ihr Anteil an den Kita-Kosten exakt 0% ...

Achtung: Falls in den Kita-Kosten auch Verpflegungskosten enthalten sind - die sind bereits mit dem KU abgegolten, und dürfen dir somit nicht nochmal in Rechnung gestellt werden.

Ach so, PP - noch etwas, in eigener Sache:

Es wäre schön wenn sich MALACHIT noch mal dazu äußern könnte (...)

Es hatte schon seinen Grund, warum ich hier nicht sofort geantwortet habe, sondern erst, nachdem du mich außerdem noch per PN angeschrieben hast. Im Grunde genommen hat Martin dir bereits alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt, aber auch aus meiner Sicht gilt:

Wir versuchen hier zu helfen, und das klappt manchmal besser und manchmal schlechter - aber wenn dir die Antworten nicht "gut genug" sind, dann ist das dein ganz normales Risiko, wenn du in einem kostenlosen Online-Forum nachfragst. Wenn dir die Antworten nicht reichen, dann hast du hier bei uns als Kostenfaktor lediglich die Zeit "ausgegeben", die du fürs Schreiben deiner Fragen benötigt hast, und fürs Lesen der nutzlosen Antworten; und selbstverständlich steht es dir jederzeit frei, dich gegen entsprechende Gebühr an einen Profi zu wenden. Bei dem darfst du dann auch eine gewisse Dienstleistungsqualität erwarten; ihn bezahlst du schließlich dafür.

Wobei ich arrogant genug bin und behaupte, dass vatersein.de sich in vielen Fällen vor den Profis nicht zu verstecken braucht und somit das deutlich bessere Preis-Leistungs-Verhältnis 😉 hat; aber eine Garantie für hilfreiche Antworten gibt's hier halt nicht, und auch kein Anrecht, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne eine Antwort zu bekommen. Jedenfalls, wenn User dir zu helfen versuchen, aber die Antwort für dich aus irgendwelchen Gründen nicht hilfreich war, und du dann anfängst, gegen diese User zu stänkern - dann geht das auch mir gewaltig gegen den Strich.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2011 03:23
 PP
(@_pp_)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

vielen Dank für die Info - wie auch schon mit Deiner ersten Antwort in diesem Thread hilfst Du mir damit entscheidend weiter - mit dieser Hoffnung hatte ich den Thread eröffnet.

Mit dem Hinweis "in eigener Sache" bezüglich der hervorgerufenen Dissonanzen gehe ich nicht konform:

Zum einen habe ich weder gegen jemanden "gestänkert", noch kann ich auch nach mehrmaligem Lesen Überheblichkeit auf meiner Seite erkennen.
Zu erkennen ist m.E. ein gesundes Selbstbewußtsein - mehr nicht.

Natürlich wird hier - völlig unentgeltlich - in der Regel eine sehr ordentliche Arbeit geleistet und dafür bin ich den Helfenden hier auch zu Dank verpflichtet und glaube, dies durchaus auch auszudrücken.

Trotzdem halte ich es für abwegig, Kritikfähigkeit bis hin zum Anspruch auf Immunität herunterzuschrauben, nur weil kein Beitrag, Entgelt o.Ä. erhoben wird.

Für mich ist es völlig unerheblich, ob ich für eine Leistung entlohnt werde oder nicht:
Sofern ich mich selbst für kompetent oder in der Lage halte, zu helfen sollte ich grundsätzlich kritikfähig sein.

Ich habe hier niemanden (außer Dich) persönlich angesprochen, sondern eine Frage in den Raum gestellt.

Das Sammelsurium in diesem Thread an sich widersprechenden Antworten ist mittlerweile schon recht grotesk:

Ein Beispiel:
Tom erkennt nach falscher Interpretation der Satzung in einer arrogant belehrenden Form gar keine Zahlungsverpflichtung - um anschließend noch die Information zu geben, dass mein Ton ja recht anmaßend ist.
Ulli hält es für möglich, dass der KU hinzugezählt wird.
Bis dato ist davon nichts richtig gestellt  - Toms Ansicht steht in schöner Eintracht mit anderen Meinungen im Raum

Nicht böse gemeint, aber wem hilft das nun weiter ?
Was soll der Ratsuchende sich davon aussuchen ?

Nochmal:

Wenn ich der blinden Greisin unentgeltlich und voller Hilfbereitschaft über die Straße, leider aber direkt unter den nächsten LKW helfe wird mich wohl niemand freisprechen.

Eure Meinung habe ich kennengelernt, alle die sich bislang zu Wort gemeldet haben, sind sich in dieser Sache - was mein "Stänkern" anbetrifft, scheinbar auch einig. Ich glaube nicht das es darum geht wie ich hier Kritik übe, sondern dass ich es tue.
Wenn es dem Ratsuchenden eine Hilfe sein soll, dann solltet Ihr einen anderen, höheren Anpruch an euch selbst haben und nicht alles damit abbügeln, dass Ihr kein Honorar erhebt. Nicht zuletzt, wenn man selbstbewußt genug ist (arrogant möchte ich es gar nicht nennen, denn für die meisten Fälle wirst Du Recht haben) seine Leistung mit der der Profis auf eine Stufe zu stellen.

....und das sage ich in aller Freundlichkeit und ohne anmaßend herüberkommen zu wollen ....

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2011 23:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es geht nicht um das Üben von Kritik. Ich glaube, Du hast eine falsche Erwartungshaltung an dieses Forum. Ein Forum lebt von Meinungs- und Erfahrungsvielfalt und dem Dialog. Daraus kann man Lösungen entstehen sehen. Irrtümer, falsche Interpretationen, etc. gehören dazu. Und nirgends steht geschrieben, dass man nur antworten darf, wenn man die perfekte und korrekte Lösung für ein Problem hat. Die gibt es oft auch gar nicht.

Beim Schreiben fehlen Mimik und Gestik, die gesprochene Worte relativieren oder unterstreichen können. Mein eigener Eindruck war jedoch auch, dass Du hier mit anmaßendem Ton reagiert hast. Wenn das auf mehrere User so wirkt, gestatte mir die Frage, wer jetzt der Geisterfahrer ist, Du oder die 20 Anderen? Kann ja sein, dass Deine Intention eine andere war, rübergekommen ist sie aber nicht.

Und vielleicht auch noch der Hinweis: Solche Sender - Empfänger - Probleme sind Ursache vieler Konflikte, nicht bloß im Forum sondern auch im realen Leben. Vielleicht solltest Du das mal in Deinen kommenden Plänen und Diskussionen, die zu führen sein werden, überdenken.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2011 00:06
 PP
(@_pp_)
Schon was gesagt Registriert

Moin LBM,

ich kann Dir fast uneingeschränkt zustimmen.

Deine Ausführungen kann ich unterschreiben, hat aber hier nicht viel mit der Sache zu tun.

Ich habe keine Kritik am Forum oder der Gesamtleistung einzelner Akteure geübt.
Ich sehe durchaus eine anerkennenswerte Leistung der ich meinen Respekt zolle - und jedem, der dafür offen ist, sollte das nun auch klar geworden sein.

Auch sind Mißverständnisse nicht auf meiner Seite bzw. für mich zum "Sender-Empfänger-Problem" geworden:
Nachdem ich mit einem virtuellen Augenzwinkern darauf hingewiesen habe, mein Geld auch in Zukunft lieber selber verwalten zu wollen, war der "Forum-Ofen" bereits aus. Ich habe das bereits als Dünnhäutigkeit reklamiert, was die Sache ja nur verschlimmert hat.

Und: Für meine Frage gibt es durchaus die perfekte und korrekte Lösung:

Die sich nach entsprechendem Studium der Satzung geradezu aufdrängende Berechung des Beitrags und die Rechtslage, die recht simpel auf einem Selbstbehalt basiert. Der war mir nicht bekannt, darum habe ich Rat gesucht und auch bekommen
Malachit hat´s auf den Punkt gebracht.
Andere stochern ein wenig im Nebel herum, treffen Falschaussagen und werden auch intern offensichtlich von niemandem belehrt.

Dein letzter Satz läßt mich dann doch sehr schmunzeln.
Wo erkennst Du die Notwendigkeit, mir einen Ratschlag für "Pläne und Diskussionen" im realen Leben zu geben ?
Gehst Du da nicht vielleicht einen Schritt zu weit ?

Gruß, PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2011 01:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@PP,

ohne Anspruch auf Vollständigkeit mal ein paar Arroganz-Pröbchen aus gerade mal 2 Postings:

Zum einen habe ich weder gegen jemanden "gestänkert", noch kann ich auch nach mehrmaligem Lesen Überheblichkeit auf meiner Seite erkennen.
Zu erkennen ist m.E. ein gesundes Selbstbewußtsein - mehr nicht.
[...]
Das Sammelsurium in diesem Thread an sich widersprechenden Antworten ist mittlerweile schon recht grotesk:
[...]
Tom erkennt nach falscher Interpretation der Satzung in einer arrogant belehrenden Form gar keine Zahlungsverpflichtung - um anschließend noch die Information zu geben, dass mein Ton ja recht anmaßend ist.
Ulli hält es für möglich, dass der KU hinzugezählt wird.
Bis dato ist davon nichts richtig gestellt  - Toms Ansicht steht in schöner Eintracht mit anderen Meinungen im Raum
[...]
Wenn es dem Ratsuchenden eine Hilfe sein soll, dann solltet Ihr einen anderen, höheren Anpruch an euch selbst haben und nicht alles damit abbügeln, dass Ihr kein Honorar erhebt.

Es ist auch im Jahr 2011 nicht verboten, den Unterschied zwischen (verbotener) Online-Rechtsberatung und einem Internet-Diskussionsforum wie vatersein.de nicht zu kennen. Allein die Annahme, User dieses Forums hätten ihre Privatmeinung richtigzustellen, wenn sie Dir nicht in den Kram passt, spricht allerdings für sich. Deshalb in aller Deutlichkeit: Wir sind nicht Deine Angestellten, nicht Deine Schüler und schon gar nicht Deine Neger - und niemand hier hat vor, das jemals zu werden.

Ich habe keine Kritik am Forum oder der Gesamtleistung einzelner Akteure geübt.

Der Beweis des Gegenteils steht wenige Zeilen weiter oben. Experten nennen das "gestörte Selbstwahrnehmung"...

Nachdem ich mit einem virtuellen Augenzwinkern darauf hingewiesen habe, mein Geld auch in Zukunft lieber selber verwalten zu wollen, war der "Forum-Ofen" bereits aus. Ich habe das bereits als Dünnhäutigkeit reklamiert, was die Sache ja nur verschlimmert hat.
[...]
Andere stochern ein wenig im Nebel herum, treffen Falschaussagen und werden auch intern offensichtlich von niemandem belehrt.

Schon allein die Annahme, hier müsse jemand belehrt werden, der einen Diskussionsbeitrag liefert, spricht für sich... Deshalb zur Klarstellung: Wir belehren hier - ganz selten - nur Leute ohne Kinderstube, arrogante Gelegenheits-User und Teilzeit-Bescheidwisser.

Wo erkennst Du die Notwendigkeit, mir einen Ratschlag für "Pläne und Diskussionen" im realen Leben zu geben ?
Gehst Du da nicht vielleicht einen Schritt zu weit ?

wie man an der obigen Aufstellung sieht: Praktisch in jeder Deiner Äusserungen erkennt man diese Notwendigkeit. Aber diese Botschaft muss bei einer selbsternannten Lichtgestalt wie Dir natürlich nicht ankommen.

Deshalb zum dritten und letzten Mal die Bitte: Such Dir einen Anwalt, drück ihm 200 Euro pro Stunde in die Hand - und mosere ihn an, wenn seine Dienstleistung nicht Deinen Erwartungen entspricht. In diesem Forum gelten jedenfalls für jeden (!) User die allgemein bekannte Netiquette sowie die Forenregeln, die Du bei Deiner Anmeldung als auch für Dich verbindlich anerkannt hast.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2011 03:39




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