KiTa-Gebühren
 
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KiTa-Gebühren

 
(@axelfoley)
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Hallo,

ich lebe seit fast einem Jahr in Trennung, habe regelmäßig meinen Unterhalt gezahlt, mir bleiben die 1000 € Selbstbehalt im Monat. Die Kosten für den Ganztags-Kindergarten für unsere beiden Kinder hat meine Frau bezahlt. Gestern kam sie plötzlich damit um die Ecke, dass ich eigentlich die KiTa-Gebühren zahlen muss.
Ist das so, dass ich mich daran beteiligen muss? Inwieweit wird mein Selbstbehalt dabei berücksichtigt? Wie wird die Höhe der Gebühren ermittelt?

Viele Grüße
Axel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2011 10:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Axel,

Ist das so, dass ich mich daran beteiligen muss?

Ja. Grundsatzurteil der Justizverbrecher vom BGH. Gilt bei so ziemlich jeder Betreuungsmöglichkeit für noch nicht schulpflichtige Kinder, sofern man dem Ding im weitesten Sinne des Wortes das Etikett "pädagogisch wertvoll" aufkleben kann. 

Inwieweit wird mein Selbstbehalt dabei berücksichtigt?

Du redest von 1.000 Euro Selbstbehalt, das ist veraltet - das war der SB, der bis 2010 gegenüber der Ex galt, der Selbstbehalt gegenüber den Kindern war 900 Euro. Ab 2011 lauten die neuen Selbstbehalte: 1.050 Euro und 950 Euro. Für die Kita-Gebühr ist zwar der SB von 950 Euro relevant, aber stelle am besten deine Zahlen ein, dann rechnen wir mal. Möglicherweise ist der erhöhte Selbstbehalt gegenüber deiner Ex für sie eine Giftpille - die Dame kann sich nicht nur die Rosinen rauspicken. Wenn sie die Kita-Gebühren haben will, dann muss die ganze Unterhaltsberechnung neu aufgerollt werden, und da könnte unterm Strich der erhöhte Selbstbehalt, den du gegenüber ihr hast, für sie eine durchaus unerfreuliche Überraschung sein 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2011 11:39