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Kita Sonderposten

 
 A.
(@axel-sch)
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Hallo zusammen, 

in der Kita meines Sohnes ist es so, dass jedes Kind mal für alle anderen Kinder „Obst und Gemüse“ mitbringt. 

Jetzt ist mein Sohn an der Reihe und die KM hat mich aufgefordert den Einkauf zu übernehmen. Ich zahle Unterhalt und 2/3 der Kitakosten, bzw 2/3 von allem was Mehr oder Sonderbedarf ist. 

Es fällt mir schwer diese extra Kosten einzuordnen. Ist das abgedeckt durch den Unterhalt, Mehrbedarf oder Sonderbedarf? 

 Viele Grüsse,

Axel 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2024 07:21
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

Essen ist im regulären Unterhalt enthalten. Deswegen wird im Normalfall der kitabeitrag auch um das essensgeld gemindert. Insofern der Mutter mitteilen, dass essen durch den regulären Unterhalt abgedeckt ist.

sie also für den Obsttag von Junior allein verantwortlich ist und dies auch kein mehr- oder sonderbedarf darstellt,

 

sophie 

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2024 08:10
 A.
(@axel-sch)
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@annasophie Danke für deine Antwort. Wenn das jetzt nur für ihn wäre, hätte ich da weniger Bedenken, dann wäre es im Unterhalt drin. Aber es ist ja quasi eine extra Ausgabe an die Kita, ähnlich wie ein Ausflug oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2024 08:38
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

genau das würde ich verneinen. Denn er isst ja 20x (oder wieviel Kinder in der Gruppe sind) kostenfrei mit. Und stellt einmal das Obst für die anderen zur Verfügung. Insofern würde bei einer anderen Aufteilung ein tägliches obststück mitgegeben werden. Und nun wird es sozusagen für 20 Tage auf einmal mitgegeben. 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2024 08:46
82Marco reacted
 A.
(@axel-sch)
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@annasophie Ah okay, jetzt versteh ich deine Denkweise. Das ersetzt nicht das normale Essen sondern ist quasi ein Extra. Kann man vielleicht mit einem Geburtstagskuchen und Süssigkeiten vergleichen. Das würde er ja auch mitbringen, wie die anderen Kinder der Kita auch an deren Geburtstag. Es würde aber nicht die Mahlzeiten der Kita ersetzen sondern ist ein Zusatz. Daher bin ich da unsicher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2024 08:57
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

ja, es Gibt es Nachmittags Obst. Normalerweise wird jeden Tag ein Obst mitgegeben, dann muss die Mutter aus dem regulären Unterhalt täglich einen Apfel für das Kind kaufen und mitgeben. 
nun ist es so, dass die Mutter 19x kein Obst mitgibt, also diesen Apfel nicht 19 Tage mitgibt. Sondern am 20. Tag einmal Obst mitgibt, was für 20 Tage für Junior reichen würde. Da jeder einmal für alle was mitnimmt sind die 20 Äpfel eben auf einmal zu kaufen und mitzugeben.

 

insofern macht es für die Kosten keinen Unterschied. Erspart eben 19x das mitgeben.

wenn du dir das für Kekse vorstellst: die Mutter gibt am Monatsanfang 20 Kekse für Junior in die Kita mit. Jeden Tag bekommt Junior nach dem Mittagessen einen von seinen Keksen. 

sophie

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Monaten von AnnaSophie
AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2024 09:17
 A.
(@axel-sch)
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@annasophie Okay, verstehe. In dem Fall wäre es ja regelmäßig. Ich versuch es mal mit einem andern Beispiel. 

In der Kita gibt es einmal im Monat eine Obst und Gemüse Tag, der ersetzt nicht das normale Gemüse oder das Obst, welches es in der Kita eh gibt. 

An diesem Tag bringt ein Kind, immer abwechselnd, Obst und Gemüse für alle Kinder mit. In der Kita gibt es 10 Kinder, mein Sohn muss also einmal im Jahr an einem Tag Obst und Gemüse für den Tag mitbringen. Wäre das nicht wie ein Kitaausflug, welcher einmal im Jahr zu zahlen ist?

Ist das nicht etwas anderes als die "tägliche" Ration Obst und Gemüse der Kita zu übernehmen, im Wechsel mit allen Eltern? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2024 09:40
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

ich würde sagen, da er 9x partizipiert und einmal mitbringt ist es im normalen Unterhalt enthalten. Denn das Essen für einen kitaausflug wird ja auch von zu Hause mitgegeben.

 

für mich ist das kein Mehrbedarf. Sondern das übliche.

ich würde mich weigern dass zu zahlen. Soll sie doch ein Urteil heraussuchen, wo belegt ist, dass dies einmal jährlich zu kaufende Obst Mehrbedarf ist.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2024 09:43
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Volle Zustimmung, man könnte sogar noch auf eine andere Weise argumentieren das es KEIN Sonderbedarf ist:

- Das Obst/Gemüse welches das eigene Kind von dem Einkauf isst ist im UH bereits enthalten
- Obst/Gemüse das andere Kinder essen gehen den KV nichts an ....

 

Gruß

 

Habakuk

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2024 15:52