Kita und Unterhalt
 
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Kita und Unterhalt

 
 A.
(@axel-sch)
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Liebe Community,

ich stehe vor einer Frage bezüglich der Kita-Kosten für meinen 20 Monate alten Sohn, der bei der Kindesmutter (KM) lebt. Wir teilen uns das Sorgerecht, und ich zahle momentan vollen Unterhalt. Ab März wird er drei Tage pro Woche in eine private Kita in München gehen. Die KM hat den Kita-Vertrag ohne vorherige Absprache mit mir unterzeichnet. Nun stellt sich die Frage, ob und wie ich mich an den Kosten beteiligen soll.

Da wir das Sorgerecht teilen und beide Elternteile üblicherweise zur finanziellen Betreuung des Kindes beitragen, bin ich bereit, mich an den Kita-Kosten zu beteiligen. Allerdings fehlen mir jegliche Informationen über die genaue Höhe der Kosten und in welcher Form diese Beteiligung erfolgen sollte. Die KM arbeitet Vollzeit.

Ich möchte gerne meine Verantwortung wahrnehmen und meinen Beitrag leisten, jedoch wäre eine vorherige Information über die Kosten und eine gemeinsame Absprache diesbezüglich wünschenswert gewesen.

Hat jemand in ähnlichen Situationen Erfahrungen gemacht und kann mir grob sagen, mit welchen Kosten für eine private Kita in München zu rechnen ist? Auch über Ratschläge bezüglich der besten Vorgehensweise in dieser Situation wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2024 18:03
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Axel,

die Kitakosten können Mehrbedarf darstellen und werden je nach Einkommen der Eltern gequotelt. Dazu müssen beide das jeweilige Einkommen der letzten 12 Monate offenlegen und dann wird der monatliche Betrag (inkl. Essengeld) entsprechend der Einkommen aufgeteilt.

Da du die Kita nicht ausgesucht hast, hast du zwei Möglichkeiten.

1. zurück lehnen und abwarten ob sie dich zum Mehrbedarf auffordert.

2. aktiv die Frage nach den monatlichen Kosten stellen und eine prozentuale Beteilung anbieten (eventuell auch in Verbindung mit dem anderen Thema Umgang, quasi die einvernehmliche Regelung erkaufen)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2024 19:35
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

ich würde von der Mutter den Vertrag verlangen und prüfen, ob andere Kitas evtl. Günstiger sind. Und dann darauf bestehen, dass es nicht der teuerste Kindergarten sind muss.

kitakosten, bis auf das essensgeld, sind Mehrbedarf und werden nach Einkommen der Eltern geqoutelt, bei dir wird nach der Bereinigung des Einkommens nach der gezahlte kindesunterhalt abgezogen. Kindergeld und kindesunterhalt sind bei ihr aber kein Einkommen.

 

ich würde mich dann auch als Vater, mit Sorgerecht, bei der Kita vorstellen.

 

sophie

 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2024 20:05
(@lortaro)
Schon was gesagt Registriert

@Samson: Meines Wissens wird das Essensgeld nicht gequotelt, da das vom Unterhalt, den der TE ja voll zahlt, bestritten werden muss. Das ist also definitiv kein Mehrbedarf.

Leider kann ich zum Rest nichts sagen. Mich würde selbst mal interessieren, ob Kosten aus Verträgen ( wie zum Beispiel ein Betreuungsvertrag in der KiTa ), die die KM bei gemeinsamem Sorgerecht überhaupt nicht alleine unterzeichnen dürfte, als Mehrbedarf gelten? Man hatte als UET zwar das Recht, aber nie die Möglichkeit, mitzuentscheiden, und soll nun für den nicht rechtmäßigen Alleingang der KM zahlen? Auch wenn das im Familienrecht kein Maßstab ist, aber da wäre m.E. gerecht, dass der, der die Musik bestellt, diese auch bezahlt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2024 20:11
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, stimmt. Essensgeld zählt nicht zum Mehrbedarf.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2024 20:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch eine Kita ist eine wesentliche Entscheidung im Leben eines Kindes und da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, steht Dir ein Mitspracherecht zu. Was die konkreten Kosten angeht, so ist die KM in der Pflicht diese zu belegen indem sie Dir den Vertrag zeigt/kopiert. Hinsichtlich der Auswahl der Kita ist aber zu berücksichtigen inwieweit andere Kitas überhaupt verfügbar wären und inwieweit der Mutter eine dieser Kita zuzumuten ist, wenn sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht. 

Hier könnte man die Frage aufwerfen ob das Kind nur deshalb besucht damit die KM berufstätig sein kann. Denn nur wenn ein Angebot "erzieherisch wertvoll" ist musst Du dafür zahlen. Allerdings gilt eine Kita als pädagogisch wertvoll. 

Letztlich sitzt hier die KM am längeren Hebel und es macht nur Sinn dagegen vorzugehen, wenn die Kosten nicht belegt werden oder weit über den sonst üblichen Kosten liegen (Luxus musst Du nicht bezahlen). 

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2024 23:29
(@zebra)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @axel-sch
Hat jemand in ähnlichen Situationen Erfahrungen gemacht und kann mir grob sagen, mit welchen Kosten für eine private Kita in München zu rechnen ist? 

Hallo Axel,

also ich kenne ein Paar in München, das für die private KITA 1.200€ im Monat bezahlt. Nicht wenig, finde ich, aber sie haben eben keine andere Wahl gehabt. Günstige KITAs in München sind kaum zu bekommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2024 12:18
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

für Mehrbedarf bist du aber maximal bis zum selbstbehalt „dran“.

und was die Kosten angeht, da würde ich eben wirklich schauen, ob es nicht günstigere Kitas gibt, auf die sich die Mutter verweisen lassen müsste.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2024 19:00
 A.
(@axel-sch)
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Danke für die hilfreichen Beiträge.Wie sieht es denn in der Praxis aus? Es gibt eine Unterhaltsurkunde nach der ich Unterhalt zahle.

Die KM arbeitet seit August 22 wieder Vollzeit. Trotz Vollzeitjob hat sie von mir zusätzlich zum Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt bis Ende 22 erhalten (freiwillig von mir gezahlt). Die Suche, Anmeldung und Vertragsunterzeichnung in der Kita lief komplett ohne Abstimmung mit mir. Ich weiß nur das er ab März für 3 Tage und dann ab September für 5 Tage in die Kita geht, wieviele Stunden weiß ich nicht. Die KM sagte mir, sie erfährt bis zum Wochenende die Kosten und würde mir dann mitteilen, was ich ab März zahlen muss. 

Ich will natürlich das der Kleine in die Kita geht, finde es wichtig für seine Entwicklung. Es ist auch total okay das ich den Mehrbedarf zahle. Es ist nur falsch wie sich die KM verhält. 

Jetzt zu meinen Fragen.

Muss sie mir Ihr Einkommen aufzeigen für die Berechnung des Mehrbedarfs?

Kann ich bei der Stundenzahl mitentscheiden, oder kann sie einfach aus 4 Stunden pro Tag auf 8 erhöhen, damit dann auch die Kosten bestimmen?

Gibt es vielleicht eine Liste die mir zeigt was alles Mehrbedarf ist? Impfkosten und Kita Erstausstattung führt sie auf.

Danke euch! 

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2024 21:34
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

wenn sie dann Mehrbedarf für die kitakosten fordert erklärst, dass du grundsätzlich bereit bist, den Mehrbedarf anhand der quotelung eurer Einkommen bereit bist mitzutragen. Um dies bestimmen zu können benötigst du eine komplette Auskunft über ihr Einkommen sowie den Vertrag, in dem die Kosten aufgelistet sind. Und dann erläuterst du ihr, dass du als mitsorgeberechtigter Vater eigentlich die Entscheidung für die Kita hättest mitentscheiden müssen. Deshalb bittest du sie, dich bei der Kita als mitsorgerechtigten Elternteil anzugeben.

bezüglich impfkosten: so etwas zahlt die Krankenkasse, bei notwendigen Impfungen.

kitaerstausstattung? Was soll das sein? Davon habe ich noch nie gehört.

im Prinzip ist alles, was vorausschaubar ist, wie Einschulung, Klassenfahrten etc. Vom Unterhalt anzusparen. Deshalb dürfte die kitaerstausstattung dazu gehören. Das ansparen funktioniert wohl nur nicht, wenn man Stufe 1 als Unterhalt erhält.

frag doch einfach, was für eine Anforderung an die kitaausstattung schriftlich von der Kita gefordert wurde…wir hatten dort Hausschuhe, einen Schlafanzug, ein kleines Handtuch und eine buddelhose und evtl. Gummistiefel.

 

sophie

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Geschrieben : 14.02.2024 07:16




 A.
(@axel-sch)
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Danke Sophie, das klingt nach einem gutem Plan.

Für meinen Unterhalt wurde in 2023 eine Urkunde beim JA erstellt. Laut dieser Urkunde zahle ich auch den Unterhalt. Wie läuft es in der Praxis ab, wenn sie sich weigert, mir gegenüber Auskunft über ihr Einkommen zu geben und wegen dem Mehrbedarf für die Kita eigenständig zum JA geht.

Sie fing nach meiner Berechnung aus 2023 wieder Vollzeit an zu arbeiten. 

Wird das Amt dann die Urkunde für mein Einkommen als Grundlage nutzen? Oder wird auch bei mir alles neu berechnet?

Und zur Berechnung der Quote - Ich nehme also mein bereinigtes Nettoeinkommen (Grundlage dafür die Unterhaltsurkunde vom JA aus 2023), ziehe den Unterhalt und den Selbstbehalt (1450€?) ab, und komme dann auf mein Quotengrundlage. Das mache ich dann auch mit den Zahlen der KM, Einkommen-Selbstbehalt. Und mit den Zahlen rechne ich die Quote aus, gemessen an den Kitakosten (ohne Essenspauschale)? 

Viele Grüße

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 11 Monaten von A.
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2024 11:48
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

soweit ich weiß wird das genau so berechnet. 
Aber um das berechnen zu können, muss die Mutter eben auch vollständig Auskunft erteilen. Insofern würde ich dem Jugendamt mitteilen, dass ohne Auskunft der Mutter keine Berechnung möglich ist.

es kann natürlich sein, dass du auch noch einmal Auskunft erteilen musst.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2024 13:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Axel,

Ihr könnt Euch aber auch die ganze Rechnerei sparen und Du machst Ihr erst mal ein für Dich "vertretbares" Angebot zur anteiligen Kostenübernahme, sobald KM Dir die KiTa-Gebühr genannt hat.
Wenn KM sich nicht darauf einlässt, dann müsst ihr tatsächlich die Anteile quoteln, keine Ahnung wer von euch beiden dann besser oder schlechter damit fährt.

Ich würde KM aber auch darauf hinweisen, dass Du im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts zukünftig bei diesem Thema mitentscheiden wirst (oder für nicht abgesprochene Alleingänge gibt es keine Kohle) und dass Du in der Einrichtung z.B. als auskunfts- und abholberechtigter Vater eingetragen wirst.

Hinsichtlich der Erstausstattung:
Eure 20 Monate altes Kind braucht genaugenommen nicht mehr, als es wahrscheinlich schon zu Hause hat:
Windeln (werden glaube ich von der Kita gestellt, genauso wie Frühstück und Mittagessen), Wechselklamotten für den Fall von Einnässen oder sonstigen "Unfällen", Matschhose, Gummistiefel und einen kleinen Rucksack/Tasche zum Transport dieser Dinge.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2024 14:03
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @axel-sch

Gibt es vielleicht eine Liste die mir zeigt was alles Mehrbedarf ist?

 

Hier mal eine kleine Aufstellung was generell unter Mehrbedarf zählt:

- Kitagebühren (ohne Essensgeld)

- Hortkosten, sofern eine pädagogische Betreuung stattfindet (einfach nur Betreuung ist nicht ausreichend, sofern die Betreuung nur zwecks Berufstätigkeit des betreuenden ET erfolgt)

- Nachhilfe

- Musikschule bzw. Sportverein

- Schulgeld Privatschule

Erstausstattung Kita (wie auch alle weiteren Kosten für Kleidung, Schuhe usw) und Impfkosten sind vom Unterhalt zu zahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2024 17:43