Hallo erst mal, bin überGoogle hier gelandet und habe mich gleich angemeldet da ich eine ähnliche frage habe und ich erst mal ohne Beistand weiterkommen möchte...
Es begann alles letztes Jahr August,dass ich einen Brief vom Jugendamt bekommen habe, wo verlangt wurde, das ich den KiTa-Platz meines Sohnes (135,00€, mittlerweile 6 Jahre, kommt nächstes Jahr erst in die Schule, KM hat das alleinige Sorgerecht und ist mittlerweile verheiratet) zahlen muss, da mein Einkommen das IHRE übersteigt. Daraufhin legt ich Widerspruch ein (begann aber schon mit der Zahlung). Danach erfolgt ein erneuter bescheid, das ich immer noch zahlen muss und ein Widerspruch nur mit Beistand gültig sei. Ich zahlte also weiter und legt erneut Widerspuch gegen die Zahlung und den zweiten Bescheid ein. Dann war ewig Ruhe und nix tat sich. Letzte Woche bekam ich einen Brief vom Amtsgericht: Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil.... verdonnert zur Zahlung von 135,00€ jeweils zum ersten eines Monats und so weiter...
Jetzt ist meine Frage, ob dies überhaupt rechtens ist, ohne dem Gericht etwas zu unterstellen. Zweitens ist es mir meines erachtens gemäß StPO freigestellt, einen Beistand zu rate zuziehen oder eben nicht. Drittens scheint es das Jugendamt auch nicht zu interessieren, das KM mittlerweile verheiratet ist, weil es ist ja nur von ihrem Einkommen die Rede (erst Minijob, mittlerweile mal wieder Elternzeit).
Vielleicht habt ihr Tipps für mich, zumal ich mit SGB und Auskunftsersuchen mich net wirklich auskenne... 🙁
Danke vorab schon mal
MfG Flo
Hallo Flo,
ich habe deinen Beitrag abgetrennt und mit eigener Überschrift versehen. Bitte hänge dich nicht an die Beiträge Anderer an sondern eröffne eigene Beiträge zu deinen Fragen.
Danke und Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Flo,
der Kita-Beitrag ist Mehrbedarf und wäre ggf. gequotelt zu zahlen, da die KM aber kein Einkommen über Selbstbehalt hat und Du zahlungsfähig bist, musst Du den Kita-Beitrag alleine tragen.
<a href="http://lexetius.com/2008,4215>BGH" zu Kita-Kosten</a>, Mittagessen zählt nicht zu den Kita-Kosten.
Außerdem: "Für berechtigten Mehrbedarf eines minderjährigen Kindes haben grundsätzlichbeide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen und nach den Maßstäben des <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1603.html>§1603" Abs.
1 BGB</a> aufzukommen, so dass vor der Gegenüberstellung der beiderseitigen unterhaltsrelevanten Einkünfte generell ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts ab zuziehen ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. November 2008-XII ZR 65/07- FamRZ 2009, 962)"
Wenn die KM also kein Einkommen über Selbstbehalt hat, dann zahlst Du alleine gemäß §1603 Ans. 2 BGB, dass sie wieder verheiratet ist, spielt dabei keine Rolle.
Zu allem anderen kann ich nichts sagen.
VG Susi
Hi Flo,
da Du offensichtlich in rechtlichen Dingen völlig unbewandert bist (zB, um die Frage zu beantworten, die StPO gilt für Strafverfahren, ist also hier völlig irrelevant oder Widersprüche gibt es iW nur gegen Verwaltungsakte und Mahnbescheide, hier ebenfalls völlig irrelevant), solltest Du solche Schreiben nicht nur sehr genau lesen (Rechtsbehelfsbelehrung) sondern auch sofort jemand fragen, der sich damit auskennt.
Ich kann zwar erahnen, was da passiert ist. Es wäre aber sinnvoll, wenn Du den kompletten Text dieses Schrifstücks anonymisiert hier einstellst. Und bitte wirklich wortwörtlich. Urteile gibt es im Familienrecht schon lange nicht mehr...
Gruss von der Insel
Dann war ewig Ruhe und nix tat sich. Letzte Woche bekam ich einen Brief vom Amtsgericht: Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil.... verdonnert zur Zahlung von 135,00€ jeweils zum ersten eines Monats und so weiter...
Schließe mich @Inselreif an. Du hast hier offensichtlich ein komplettes Verfahren verschlafen. Das Jugendamt kann nichts entscheiden, nur fordern. Wenn Klage erhoben wird (und das wurde offensichtlich), bekommst Du diese auch zugestellt mit einer Frist zur Stellungsnahme.
LG,
Mux
Daraufhin legt ich Widerspruch ein (begann aber schon mit der Zahlung).
Da fängt der Fehler schon an. Ein Zahlung ist auch eine Einwilligung also ein Widerspruch in sich.
Aber davon abgesehen scheint da etwas komplett ausser Kontrolle geraten zu sein. Kein JA der Welt stapft mal eben zum AG und holt sich ohne deine Beteiligung ein Urteil ab.
Gruß
Sputnik