Klage auf Vergleich...
 
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Klage auf Vergleich Abänderung verloren...was nun???

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(@papi74)
Registriert

Hallo,

meine LG hat mir gerade das Urteil über meine Abänderungsklage telefonisch mitgeteilt...was soll ich sagen...ich habe verloren.

Wie ich bereits mehrfach geschrieben hatte, habe ich im Januar 2006 eine Abänderungsklage eingereicht, da ich von der LstKl. 3 in die 1 gewechselt bin.

Jetzt bekomme ich das Urteil, dass der Vergleich geschlossen 2005 weiterhin Bestand hat und meine Kosten nicht mit eingerechnet werden.

Folgende Punkte stören mich:

angebliches Einkommen 1461 € netto ausbezahlt werden nur 1384€

zu den 1384€ kommt noch eine direkte Altersvorsorge in Höhe von 57€.
Diese 57 € bestehen aus VWL + Lohnverzicht...diese werden erstmal schlichtweg nicht anerkannt.

Des Weiteren werden nur 184€ Fahrtkosten anerkannt (ich komme auf 222,75€ = 90 KM x 0,27 € pro KM x 220 Tage / 12 Monate / 2 (Fahrgemeinschaft)

105€ Ehekredit bei der Bank werden anerkannt

100€ ehebedingter Kredit werden nicht anerkannt Tenor Gericht...die wurden damals beim Vergleich nicht mit berücksichtigt wieso jetzt?

Bafög kosten in Höhe 60€ werden auch nicht annerkannt

Jetzt rechnet das Gericht:

1461 - 184€ -105€ - 820 SB = 352€ KU für Kinder (7 & 10 Jahre)

Da der damalige Vergleich auf 360€ beliefe sieht das Gericht keinen Grund den vergleich abzuändern.

Kosten etc. trägt der Kläger.

Rumms

Jetzt rechne ich:

1384€ Einkommen
- 105 Kredit Bank
- 222,75€ berichtigte Fahrtkosten
= 1056,25€ Zwischensumme
- 820SB
= 236,25 für KU

Des Weiteren habe ich noch nicht mal den ehebedingten Kredit eingerechnet in Höhe von 100€ den ich alleine abtrage.

Den Kredit hatte meine holde Ex bei meinem Opa aufgenommen, da Sie mein Auto zu Schrott gefahren hat und wir dringends ein neues brauchten.

Fragen:

Ist es in der Tat so, wenn beim damaligen Vergleich der Kredit (Opa) nicht mitberücksichtigt worden ist (war damals sehr naiv), dass man es jetzt auch nicht mehr mit berücksichtigt?

Desweiteren, meine Altersvorsorge abgeschlossen nach dem Vergleich zählt nicht?

Ich denke, dass die Altersvorsorge in Höhe von 4% rechtens sind?

Zumal an der Altersvorsorge die VWL Leistungen gekoppelt sind...sprich das steht mir eh nicht zu Verfügung.

Dann der Rechenfehler bezüglich der Fahrtkosten...sind zwar nur 38,75€ / Monat...aber bei meiner Geldknappheit ist das eine ganze Menge :exclam:

Am Schluss des Textes steht, dass ich gegen eine Sicherheitsleistung von knapp 500€ die Urteilsvollstreckung aufheben kann...was heisst das?

Kann man das Urteil anhand meiner Einwände noch kippen?

Gibt es BGH Urteile bezüglich der Altersvorsorge?

Ich hoffe, dass mein Text nicht zu wirr ist...aber ich bin mächtig durcheinander...zumal ich einen riesigen Kostenberg auf mich zukommen sehe. ;(

Brauche echt Hilfe

Danke

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2007 17:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

tipp das doch bitte mal ab und stelle es hier rein. Oder einscannen und als Image einstellen. Nur aus der Zusammenfassung lässt sich schwer etwas ableiten.

DeepThought

P.S.: Und wieder bewahrheitet sich meine dringliche Mahnung: Schließe NIEMALS einen Vergleich in Unterhaltssachen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 11:36
(@papi74)
Registriert

Hallo Deep,

ich versuche jetzt mal die Bilder reinzustellen...mal sehen obs klappt:

So ich hoffe mal, dass es jetzt geklappt hat...einfach den Link auf dem Bild folgen...Leider wußte ich nicht wie ich über Vatersein.de Bilder reinbekomme.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2007 13:55
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Des Weiteren werden nur 184€ Fahrtkosten anerkannt (ich komme auf 222,75€ = 90 KM x 0,27 € pro KM x 220 Tage / 12 Monate / 2 (Fahrgemeinschaft)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, das gilt auch fuer Richter und die Unterhaltsleitlinien ihres OLG-Bezirks. Und da steht für Fahrtkosten und Rostock:

"Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden"

Ich gehe jetzt mal davon aus, die einfache Fahrtstrecke ist 45 km (jedenfalls komme ich nur so auf Deinen Freibetrag von 2050 Euro).

Das Gericht rechnet: 30km*27ct + 60km*20ct

korrekt wäre aber: 2*(30km*27ct+15km*20ct). Das ergäbe bei 220 Arbeitstagen 407 Euro insgesamt, ohne die Fahrgemeinschaft, die Hälfte davon sind 203,5 Euro. Soweit ists ein wirklicher Flüchtigkeitsfehler des Gerichts.

Für die Fahrgemeinschaft dann aber einfach 50% Ersparnis anzusetzen entspricht auch nicht meinem Logik-Empfinden. Erstmal bezieht sich der reduzierte KM-Satz ja darauf, dass Autofahren bei hoher Fahrleistung billiger wird. Aber durch die Fahrgemeinschaft trifft das ja nicht zu, müsste also von daher insgesamt mit den 27ct gerechnet werden -> dann wärens Deine 227,75 Euro

Und dann geht die 50% Ersparnis ja davon aus, dass beide Fahrgemeinschaftler immer gleichzeitig Urlaub machen und das stimmt nicht. Geht man davon aus, dass Du an 20 Tagen alleine fahren musst, müsste man statt der 220 Tage 240 einsetzen. Dann sind es 243 Euro.

Das ist aber jetzt nur mein naives Logik-Empfinden, was sich natürlich nicht mit der Unfehlbarkeit eines Richters messen kann, wollts halt mal gesagt haben.

Zu der Altersvorsorge: Das mit den 4% mag stimmen, aber nur bezüglich EU/TU/BU, bei KU werden andere Massstäbe angesetzt. Wo ich aber mitgehe ist, dass sie Dir zwar den Lohnverzicht anrechnen dürfen, aber wohl kaum die VWL, weils einfach kein realisierbares Einkommen ist.

Will Dir aber jetzt nicht wirklich zur OLG-Revision raten, hab einfach keine Erfahrung, wie sowas endet, nur schon viel schlimmes gehört.

Gruss, Arndt

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 15:51
(@papi74)
Registriert

Hallo Arndt,

intressanter Ansatz...werde mal drüber grübeln.

Was mich aber ärgert ist die Tatsache, dass im Vergleich nur mein reines Nettogehalt hinterlegt ist ohne Weihnachtsgeld; Lohnsteuererstattung; prämie etc. und dieses aber auf Höhe des Unterhaltes mit angerechnet worden ist und nun das Gericht sagt...holla sein Netto hat sich gar nicht verändert bzw. nur unwesentlich und daher ich die Abänderungsklage verloren habe.

In der jetzigen Situation sieht es so aus, dass in meinem Nettolohn das Weihnachtsgelf + Urlaubsgeld + die Lohnsteuervorerstattung schon gezwölftelt drinnen sind.

Mein Netto hat sich aber erheblich verringert und so laufe ich hier voll gegen die Wand.

Des Weiteren wird vom Gericht bemängelt, dass ich keine Gehaltsnachweise etc. eingereicht habe bzw. nur bis 08/2006. Fakt ist...das gericht hatte damals die Nachweise angefordert im Sept. 06 und diese dann auch bis dato bekommen.

Ebenso steht im vergleich nichts von dem Kredit bezüglich von meinem Opa...aufgenommen hat den aber die holde Ex...und ich zahle den jetzt ab und das soll auch nicht annerkannt werden...

Ach man...ich bin echt ratlos...

Ebenso weiss ich nicht, ob ich meinen Awalt mit der Berufung beauftragen soll... im Vergleich sind schon solche Fehler gemacht worden die mir jetzt auf die Füße fallen ;(

echt ratlose Grüße

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2007 16:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der erste Fehler ist dir unterlaufen, als du bei der ersten Verhandlung nicht anwesend warst. Du hast dann deine RAin einen Vergleich in deinem Namen schließen lassen. Das ist rechtlich außerordentlich bedenklich, so nicht die von dir im vorwege mit ihr durchgesprochenen Sachverhalte als Vergleichsmasse freigegeben wurden. Hier kommt es natürlich auch auf die ihr erteilte Vollmacht an. Normalerweise hätte die Verhandlung in dem Moment unterbrochen werden müssen, als ein Vergleich im Raume stand. Deine RAin hätte dann mit dir Rücksprache nehmen müssen. Das Gericht hat dies pfiffig umschifft, in dem es eine Widerspruchsklausel aufnahm. Die Möglichkeit des Widerspruches gegen den Vergleich hast du nicht wahrgenommen.

Damit hast du die Daten zementiert.

Ein Vergleich ist schwer anfechtbar und genau vor diesem Debakel stehst du nun. Und jetzt zu kommen mit Darelehenstilgungen die ehemals nicht berücksichtigt wurden, jetzt aber einfließen sollen, reicht nicht für die Anfechtbarkeit aus. Du hättest ab dem Monat der ersten Tilgung anfechten müssen. Und dies ginge auch nur, wenn dieser Sachverhalt zum Zeitpunkt der Vergleichsschließung nicht bekannt war.

Du bist Mangelfall. Dein zudem jetzt niedrigeres Einkommen wird das OLG nicht erfreuen und es kann dir wunderbar eine Einkommensfiktion aufs schon geschwollene Auge drücken. Kritisch sehe ich den Vorteil durch das Zusammenleben mit neuer Partnerin. Dieser Vorteil kann sich nur in der Mietersparnis ausdrücken. In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien ist definiert, welche Warmmiete im SB enthalten ist. Liegt dein Mietanteil darunter, kann der SB um die Differenz abgesenkt werden.

Ich sehe die Chancen vor dem OLG nicht rosig, würde es aber dennoch versuchen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 12.04.2007 16:59
(@papi74)
Registriert

Hallo Deep,

danke für Deine Antwort...ich werde mir die Sache nochmals genau durch den Kopf gehen lassen.

Ein Gedanke ist mir gekommen:

Mein Opa (bereits sehr alt) überträgt den Kredit z.b. auf mich, dann kann ich doch die holde Ex zur Zahlung zwingen...bzw. er überträgt es auf meiner Mutter (potentielle Erbin 1. Grades) und die klagt sich das Geld ein.

Wie findet Ihr den Gedankengang?

mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2007 17:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin papi74,

Mein Opa (bereits sehr alt) überträgt den Kredit z.b. auf mich, dann kann ich doch die holde Ex zur Zahlung zwingen...bzw. er überträgt es auf meiner Mutter (potentielle Erbin 1. Grades) und die klagt sich das Geld ein.

Wie findet Ihr den Gedankengang?

das wird nicht funktionieren - ein (Kredit-)vertrag kann - auch wenn er nur mündlich abgeschlossen wurde - nicht einfach einseitig geändert werden. Und Deine Ex hätte vermutlich wenig Veranlassung, hier irgendeiner Änderung zuzustimmen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 17:38
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

hm, der Opa kann die Forderung doch abtreten. In welcher Form wurde das denn zwischen dem Opa und der KM vereinbart. Ist die Forderung unstreitig?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 17:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sky,

hm, der Opa kann die Forderung doch abtreten. In welcher Form wurde das denn zwischen dem Opa und der KM vereinbart. Ist die Forderung unstreitig?

klar kann der Opa die Forderung abtreten - aber das ändert doch am Schuldner nichts. Und der ist - sogar aktenkundig - der User papi74. Ob er selbst den Kredit aufgenommen hat, spielt keine Rolle; es zählt allein, dass er (und nicht seine Ex) sich zur Rückzahlung verpflichtet hat. Theoretische wäre sie papi74 möglicherweise im Innenverhältnis zum Ausgleich verpflichtet - aber warum sollte sie das tun?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 17:57




(@papi74)
Registriert

Hallo

klar kann der Opa die Forderung abtreten - aber das ändert doch am Schuldner nichts. Und der ist - sogar aktenkundig - der User papi74. Ob er selbst den Kredit aufgenommen hat, spielt keine Rolle; es zählt allein, dass er (und nicht seine Ex) sich zur Rückzahlung verpflichtet hat. Theoretische wäre sie papi74 möglicherweise im Innenverhältnis zum Ausgleich verpflichtet - aber warum sollte sie das tun?

Wir haben gemeinsam den Kredit aufgenommen und uns gemeinsam zum Abtrag verpflichtet.

Mfg

papi74

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Themenstarter Geschrieben : 12.04.2007 18:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin papi74,

Wir haben gemeinsam den Kredit aufgenommen und uns gemeinsam zum Abtrag verpflichtet.

Gibt es das schriftlich? Falls nein, kann die Ex sich einfach auf den bisherigen Usus berufen, dass Du den Kredit allein bedienst und sich "wundern" dass das nun plötzlich anders sein soll.

Wenn es einen entsprechenden Kreditvertrag gibt, könnte Opa selbstverständlich die Hälfte der Zahlungen von Deiner Ex direkt fordern, sie in Verzug setzen und ihr einen Mahnbescheid schicken. Aber ob das was bringt? Üblicherweise haftet Ihr bei 2 Unterschriften sowieso gesamtschuldnerisch - wenn beim einen nix zu holen ist, muss eben der andere ran.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 18:17
 sky
(@sky)
Registriert

Moin brille,

Schiele ich jetzt? Das ist doch dieser hier "Er trage einen weiteren Kredit in Höhe von 100€"

Damit ist doch der Kredit von Opa gemeint, oder? Wenn dem so ist: Der ist nicht näher bezeichnet, kann deshalb m.E. auch abgetreten werden.

Wir haben gemeinsam den Kredit aufgenommen und uns gemeinsam zum Abtrag verpflichtet.

Dann kann sich der Gläubiger doch einen Schuldner aussuchen. Aber Du musst schon mitteilen, in welcher Form das festgehalten wurde.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 18:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sky,

das ist halt immer wieder das Problem: Solange die Infos nur bröckchenweise kommen, gibt's halt auch die Antworten nur in kleinen Stücken...

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 18:26
 sky
(@sky)
Registriert

Moin brille,

na ich hab mich halt durch das Urteil geschielt und kombiniert. Ob's stimmt? Jedenfalls hab ich jetzt Kopfweh *örks*

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2007 18:33
(@papi74)
Registriert

Hallo,

den Kredit haben meine Frau und ich gemeinsam bei meinem Opa aufgenommen. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 10.000€.

Zu intakten ehezeiten haben wir den Kredit gemeinsam bedient.

Sprich, mal hat Sie von Ihrem Konto die Überweisung getätigt mal ich, wobei ich sagen muß, dass ich überwiegend den Kredit bedient habe.

Ein schriftliche Fixierung gibt es nicht...da wir innerhalb der Familie nach dem Grundsatz Treue und Glauben gehandelt hatten.

Hintergrund für die Kreditaufnahme damals war, dass meine holde Ex mein Auto zu Schrott gefahren hatte und wir aus arbeitstechnischen Gründen schnell einen Ersatz benötigten.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2007 09:27
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

Ein schriftliche Fixierung gibt es nicht...da wir innerhalb der Familie nach dem Grundsatz Treue und Glauben gehandelt hatten.

mündliche Vereinbarungen haben auch Gültigkeit, sind i.d.R. aber schwer zu beweisen.

Wenn ich mich jetzt darauf beziehe:

Mein Opa (bereits sehr alt) überträgt den Kredit z.b. auf mich, dann kann ich doch die holde Ex zur Zahlung zwingen...bzw. er überträgt es auf meiner Mutter (potentielle Erbin 1. Grades) und die klagt sich das Geld ein.

Das kann man natürlich versuchen. Dann würde ich aber das Mahnverfahren empfehlen um möglichst schnell zu einem Titel zu kommen. Widerspricht die KM, wird das Verfahren an das Prozessgericht abgegeben (nach Mahnbescheid nur auf Antrag, nach Vollstreckungsbescheid automatisch), dann kann man sich im Erkenntnisverfahren streiten. Ob es Sinn macht, musst Du selbst entscheiden. Ist halt ein gewisses Risiko.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2007 10:05
(@papi74)
Registriert

Hallo Sky & @ all

danke für Deine Antworten.

Ich werde das Ganze jetzt am Mittwoch mit meinem RA beraten und dann ggf. die nötigen Schritte einleiten.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2007 11:18
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hintergrund für die Kreditaufnahme damals war, dass meine holde Ex mein Auto zu Schrott gefahren hatte und wir aus arbeitstechnischen Gründen schnell einen Ersatz benötigten.

Ich wäre vorsichtig. Ich verstehe Dich so, dass von diesem Geld das Auto bezahlt wurde, mit dem Du jetzt zur Arbeit fährst? Wenn Du Fahrtkosten geltend machst,  dann ist da die Fahrzeug-Finanzierung mit drin. Fahrtkosten und Kreditkosten wäre also doppelt gemoppelt.

Dass Du schonmal ein Auto hattest und wer das geschrottet hat, ist zwar alles tragisch, aber es ist Geschichte.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2007 11:30
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Ich wäre vorsichtig. Ich verstehe Dich so, dass von diesem Geld das Auto bezahlt wurde, mit dem Du jetzt zur Arbeit fährst? Wenn Du Fahrtkosten geltend machst,  dann ist da die Fahrzeug-Finanzierung mit drin. Fahrtkosten und Kreditkosten wäre also doppelt gemoppelt.

Ja gut, allerdings habe ich aus dem damaligen Hausstand auch nichts mitgenommen und zahle ja auch für den Kredit mit.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2007 12:43




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