Moin papi74
Ja gut, allerdings habe ich aus dem damaligen Hausstand auch nichts mitgenommen und zahle ja auch für den Kredit mit.
darüber will und wird heute niemand mehr verhandeln; Du würdest ausser Anwalts- und Gerichtskosten nichts produzieren. Du kannst - wie gestern geraten - versuchen, über Deinen Opa das Mahnverfahren über den hälftigen Betrag in Gang zu bringen (das geht auch ohnen Anwalt) und hake alle anderen Überlegungen unter "schlechte Erfahrung" ab - es lohnt einfach nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
ich will ja jetzt nicht kleinlich sein, aber es kann der gesamte Betrag geltend gemacht werden. Die Gefahr, dass die KM Widerspruch einlegt, ist damit natürlich größer.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo,
den gesamten Betrag werde ich nicht einfordern lassen aber den hälftigen.
Mal sehen ob ich meinen Opa dazu bekomme.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi74,
gibt es denn wenigstens eine Kontobewegung dazu? Das wäre zumindest mal ein Indiz für die Auszahlung, falls die KM die Forderung betreitet.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Sky,
Kontobewegungen lassen sich bestimmt nachweisen.
Ich muss dazu sicherlich meine Sparkasse antrickern.
Ist zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden aber machbar.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
ich war gestern nun bei meine´m Anwalt und wir haben uns dahingehend geeinigt, dass wir einen PKH Antrag zwecks Berufung einlegen werden.
Die Richterin hat zum einen die Fahrkosten falsch berechnet und Des Weiteren hat Sie bei meinen Gehalt die Altersvorsorge nicht in den Abzug gebracht.
Bei der Altersvorsorge handelt es sich um ein betriebliches Vorsorgemodell bei dem dem ich 25€ Bruttolohnverzicht ausübe und der Arbeitgeber einen weiteren Zuschuss in Höhe von 32€ leistet.
Diese 57€ wurden einfach meinem Nettolohn hinzugerechnet, obwohl der Zuschuss an der Altersvorsorge gekoppelt ist und nur dann vom AG gezahlt wird wenn der Vetrag läuft.
Die Sache mit dem Kreditvertrag Auto von meinem Opa haben wir vor wie folgt zu regeln.
Opa beauftragt meinen RA (dank der RS meines Opas) mit der Eintreibung der Kohle.
Was mich aber maßlos ärgert ist folgender Sachverhalt:
Ich habe bis zum 6 Geburtstag meines jüngsten laut Vergleich 360€ an KU gezahlt.
Als Sohnemann dann in die nächste Altersstufe kam, saßen alle an einem Tisch (Ex + RAin + ich + mein RA) und es wurde sich dahingehend geeinigt, dass ich 410€ KU bezahle.
Das ganze sollte dann schriftlich vom Gericht fixiert werden, was dann aber doch nicht gemacht wurde. (Glück gehabt)
Jetzt sagt mein Anwalt, mmh wieso habe ich dann damals mehr als die 360 gezahlt?...
Hä, damals hat er mir dazu geraten und jetzt das??? :gunman:
Des Weiteren bestätigt er, dass alles was im Vergleich steht, Bestand hat...auch wenn falsche Zahlen drinnen stehen... 😡
Er hatte damals den Vergleich gemacht und mich dahingehend beraten den Vergleich zu zustimmen. :question:
Ich dachte gestern ich sitze im falschen Film...dementsprechend ungehalten war ich auch gestern. :gunman:
Ich blute jetzt für seine Fehler und er tut so, dass ich das alles hätte wissen müssen... 😡
Ist er der Familienfachanwalt oder ich... :knockout:
Naja mal schauen was sich jetzt entwickelt.
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
papi74,
hab ich das jetzt richtig verstanden: Ihr habt um einen Vergleich (360€ KU) gestritten und da lag schon die ganze Zeit ein Anwaltsvergleich (410€ KU) in der Schublade?
Das glaub ich jetzt nicht.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo @ all,
auch auf die Gefahr hin, mich bei den Anwälten unbeliebt zu machen:
Kann man bei einer Falschberatung durch den Anwalt von diesem Schadensersatzanspruch fordern; zumal ja der Schaden (zuviel gezahlter KU) in diesem Fall auch noch exakt zu berechnen ist?
Fehler passieren allen Leuten; aber dafür gibt es letztlich auch Berufshaftpflichtverischerungen ....
Fragende Grüße Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo,
damals kurz nach der Trennung wurde der Vergleich gerichtlich über die 360 € geschlossen.
Im Juli / August des Jahres wurde Sohnemann 6 Jahre und kam dann in die neue Altersstufe.
Dann haben sich alle beteiligten an einem Tisch gesetzt da die Gegenseite wollte, dass ich halt 60€ mehr bezahle.
Mein RA hat mir dann dazu geraten, weil sonst neuer Prozess etc..
Die ganze Sache sollte dann vom Gericht protokolliert werden, so dass beide Anwälte Ihre kosten über die PKH abrechnen könnten.
Die Gegenseite hatte dann die Protokollierung immer wieder verschleppt, so dass ich dann damals den Anwalt privat bezahlen musste und es zu keiner Protokollierung kam.
Im Januar 2006 habe ich dann die Klage auf Abänderung des alten Vergleichs eingereicht.
Mann muss dazu sagen, dass mein Nettoverdienst im fixierten Vergleich nur dem des Gehaltszettel entsprach.
Zusätzlich wurden dann aber noch das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld + Prämie + Steuererstattung mit eingerechnet, so dass letztendlich der KU auf 360€ festgelegt worden sind.
Und das fällt mir jetzt auf die Füße, wenn man damals statt der 1514 € die gerechneten 1700€ hingeschrieben hätte dann wäre die Abänderungsklage kein Problem.
Jetzt sagt die Gegenseite...nö nö im Vergleich steht 1514 und jetzt hat er ja 1457 oder 1402€ , dass rechtfertigt keine Abänderung.
Mann muss dazu sagen, dass sich jetzt alle Zahlungen im Jahr monatlich verteilt in diesem Betrag befinden inkl. Vorsteuererstattung.
Was mich ärgert ist die Tatsache, das mein RA so tut das ich Ihm das hätte mitteilen müssen...man ich habe jetzt kaum Ahnung und damals hatte ich gar keine.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.