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Klassenfahrt - Sonderbedarf?

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(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Hi Jens,

danke für Deine Antwort.  Meine Kids sind 10 und fast 14...

Während ich mit der 10-jährigen noch "normal" über solche Themen reden kann, die sich auch meine Meinung und meinen Standpunkt anhört und versucht zu erstehen, blockt die 14-jährige sofort ab, nimmt die KM "in Schutz" und betätigt sich als Sprachrohr der KM. Sachliche Argumente lässt sie nicht gelten und irgendwann muss ich die Diskussion abbrechen weil sie sich da in was reinsteigert. Das ist es ja was alles so schlimm macht. Leider habe ich dafür kein Patentrezept.

VG

nrwdad

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2008 19:12
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo!
@ beppo, ich persönlich finde nicht, dass "mein" KV die ganzen derartigen Kosten in Form von Unterhalt übernimmt - mit dem KU sind doch niemals alle Finanzen abgedeckt, jedenfalls bei mir nicht. Der Ku ist ja auch nur anteilig für das tägliche normale Leben, Miete, Warmkosten usw.

Ich gehe aber voll mit, wenn der unterhaltspflichtige KV bei solchen Diskussionen der geldgierigen KM sagt, er trägt seinen Anteil an solchen Kosten monatlich pünktlich in Form von Unterhalt. Das trifft es besser.  😉

Für mich ist es im übrigen selbstverständlich dass ich Klassenfahrten, Brillen, Schulbücher, Kleidung, Trainingslager, Sportvereins-Mitgliedsgebühr, später meinetwegen die Zahnspange, usw usw "allein" bezahle, ohne was von Sonder oder Mehrbedarf zu reden, da der KV seinen Anteil daran in Form von KU leistet. Und das bringe ich meinem Sohn gegenüber auch so zum Ausdruck. Und dafür dass ich mir und meinem Sohn dann gewisse Extras gönnen kann, oder wir schöne Urlaube machen können, gehe ich ja auch gern arbeiten  😉

lg ginnie, (die den KV jetzt schon angesprochen hat weil Sohnis Verein nächstes Jahr im September eine 800 € teure Reise nach NY plant. das kann und will ich nicht allein aufbringen. Da habe ich ihm vorgeschlagen, dass wir beide ab sofort jetzt jeden Monat 50 beiseite legen könnten und dann die Kosten teilen, um Sohni das zu ermöglichen - Antwort steht noch aus)

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 22.09.2008 23:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

meine persönliche Meinung zum Thema KU ist der, dass diese Traumsätze Kindern in einer intakten Beziehung nicht einmal anteilig zur Verfügung stehen. Weiterhin sieht der Gesetzgeber diesen Bedarf bei der ALGII Berechnung nicht so üppig und streicht kräftig zusammen.

Für mich persönlich sieht es immer wieder nach einer kräftigen Quersubventionierung aus, die im übrigen mit der realistischen Einkommensentwicklung nichts gemein hat.

Kasper
*der, wie soll es anders sein, für drei Kinder keinen KU bekommt*

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 22.09.2008 23:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Ginnie, Kasper,

die Frage ob KU eher zu üppig oder eher zu knapp bemessen ist, ist hier sicher schwer zu klären.

Es hängt zum einen sicher davon ab, ob man eine Vollkosten- oder eine Grenzkostenkalkulation macht.
Ebenso hängt diese Frage auch vom familiären Lebensstandard ab, da der KU stark degressiv ist.

Meine, zugegeben plakative, Antwort auf derartige Wünsche soll auch keineswegs auf die mathematische Goldwaage gelegt werden, sondern einfach mal das Prinzip verdeutlichen, bzw. den demagogischen Wind aus den Segeln nehmen.

Das Unterhaltsrecht birgt genügend Ungereimtheiten, dass man hier die Political correctness auch nicht auf die Spitze treiben muss.

Z.B. gilt Betreuungsleistung grundsätzlich als gleichwertig mit dem Barunterhalt, dennoch wird ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass zwar der Betreuungsaufwand mit dem Alter sinkt, der Barunterhaltsbedarf aber wächst. Dennoch bleiben sie gleichwertig. Mathematisch ausgedrückt, heißt das: A=B aber B>A.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2008 00:34
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für eure Antworten, Meinungen und Denkansätze.

@ ginnie - mit Deiner Haltung bist Du in meinen Augen jedenfalls eine positive "Ausnahme" aber es scheint bei euch auch noch eine Art von Kommunikation zwischen KM und KV zu geben, die sich, trotzt aller Versuche meinerseits, in meinem Fall nur darauf beschränkt dass KV immer "mehr" haben will, ansonsten werden mir jegliche Information vorenthalten oder ich, wie im Falle der Klassenfahrt 2 Minuten vor 12 vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich finde es lobenswert das Du Deine Haltung auch Deinem Sohn gegenüber zum Ausdruck bringst. Was das Thema Urlaub betrifft, so kann ich, wie wahrscheinlich viele, nur davon träumen mal wieder Urlaub zu machen, an den zur Verfügung stehenden Urlaubstagen mangelt es jedenfalls nicht.

@ Kasper - ich stimmt Dir vollkommen zu, dass in intakten Beziehungen solche Summen nicht mal anteilig zur Verfügung stehen und da muss es ja auch irgendwie gehen. Schon daher komme ich mir vor, dass mich die geldgierige KM als ewig sprudelnden Dukatensch**** sieht. In meinem Fall hatte die KM ja mal kurzzeitig ALG II beantragt (gabs mal nen Sonderfallforum hier), nur als sie gemerkt hat wie wenig sie da bekommt, hat sich sich ihren LG wieder schnell ins Haus geholt (aber soll sie machen - geht mich nix an solange die Kids nicht drunter leiden).

@ Beppo - Deine Gleichung finde ich klasse - muss ich mir mal merken. Was mich auch bei diesen ganzen Berechnung stört (und da spreche ich wahrscheinlich einigen aus der Seele) ist die Tatsache das sich zwar alle Nasen lang der KU erhöht, jedoch der Selbstbehalt nicht. Meine Lebenshaltungskosten steigen ja schließlich auch und das nicht zu knapp aber das scheint weder das OLG Düsseldorf noch die Regierung zu interessieren was mal wieder beweist, dass in diesem Staate mit zweierlei Maß gemessen wird, wir geschiedenen Väter keine Lobby haben und Rechtssprechung im Namen des Volkes nicht unbedingt mit Recht was zu tun hat. Von mir hat die Familienrichterin bei der Scheidung verlangt, dass ich meinem Unterhaltsverpflichtungen nachkommen muss (was ich ja auch tue) und ggf meinen Lebensstandard einschränken muss (was ich auch getan habe und noch immer tue) nur scheinbar hat meine Ex das so verstanden dass sie ihren Lebensstandard mal eben so auf meine Kosten erhöhen kann. Ob das im Sinne des Erfinders ist? Wage ich zu bezweifeln.

VG

nrwdad

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

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Themenstarter Geschrieben : 23.09.2008 00:54
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

UPDATE 23.09.08

Heute erhielt ich per Einschreiben ein Schreiben der KM bezgl. der Klassenfahrt meine Tochter. Hier mal der O-Text (mit allen Schreibfehlern):

.. nach geltendem Recht sind Außergewöhnmliche Außgaben für Kinder von beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu tragen.
Außergewöhnliche Außgaben sind ausdrücklich nicht vom regelmäßigen Kindesunterhalt abgedeckt.
Wir Dir bekannt ist, befindet Deine Tochter ... sich z.Zt. Auf Klassenfahrt. Für diese Klassenfahrt wurden 200,-- €  Veranschlagt und durch den Klassenlehrer angefordert. Ich habe Deinen Anteil in höhe von 100,- €  vorgestreckt und die ganzen 200,- €  Überwiesen.
Ich erwarte Deine Rückerstattung bis zum 15.10.2008 auf mein Dir bekanntes Konto.

gez. Unterschrift

Was meint ihr dazu? Erstmal werde ich gar nichts machen, haben ja bis 15.10. Zeit. Und danach werde ich auch nichts machen, es sei denn es kommt ein Brief vom RA oder JA der mich zum Handeln zwingt. Erwarten kann sie ja viel nur bekommen bekommt sie nichts. Sie weigert sich mit mir persönlich zu reden bzw. am Telefon mit mir zu sprechen und jetzt fängt der Kinderkram mit Briefe schreiben an? Irgendwie ist mir das alles nen bisserl "gaga".

VG

nrwdad

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

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Themenstarter Geschrieben : 23.09.2008 19:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde sie noch einmal darauf aufmerksam machen, das Sonderbedarf mehrere Kriterien erfüllen muß. Eines davon ist, das es eine unvorhersehbare Ausgabe ist .Das ist aber eine üner 1 Jahr angekünfdigte Klassenfahrt nicht. Außerdem hätte sie dich frühzeitig darüber informeiren lassen.

Danach würde ich einer Klage erstmal gelassen entgegen sehen. Stöber hier in den Urteilen mal ein wenig in der Rubrik Sonderbedarf und mach dir ein Bild.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2008 20:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nrwdad,

ich bin auch immer gut gefahren mit der Devise "Was ich freiwillig tue, ist grosszügiger als das, was man aus mir herauszupressen versucht". Das würde ich der Dame - wenn derzeit keine andere Kommunikationsschiene möglich ist - brieflich oder per Mail mitteilen (allerdings ohne den dummen Einschreibe-Pipifax). Sinngemässer Wortlaut: "Liebes Ex-Schnuckiputzi, was ich MUSS, lässt sich an den Fingern einer Hand abzählen; im Wesentlichen ist es essen, schlafen, arbeiten, 2 mal am Tag auf's Klo und irgendwann sterben. Alles andere KANN ich tun, sobald auch von Deiner Seite eine vernünftige und am Wohl unseres Kindes ausgerichtete Elternebene möglich ist. Im übrigen habe ich mich über meine Unterhaltszahlungen bereits an dieser Klassenfahrt beteiligt.  Ex-schnuckelige Grüsse Dein nrwdad." Oder so.

Das JA kann Dir schreiben, was es will; es ist ohne Belang. Ein RA kann auch nur mit irgendwas drohen, was solange stumpf bleibt, wie er es nicht in die Tat umsetzt. Und Klagen über 100 EUR machen bekanntlich Anwälte reich und lösen bei deutschen Gerichten regelrechte Begeisterungsstürme aus; die haben ja sonst nix zu tun. Will heissen: Mit vermeintlichen "Rechten" kann man lange wedeln; sie werden aber nicht gewichtiger, wenn man sie in Einschreibebriefe packt (das beweist nur, dass reichlich Geld für Nonsense da ist). Wenn sie tatsächlich klagen will: Lass sie doch; das wird nicht teuer. Aber Madame muss dann ihren Kommunikationsunwillen öffentlich machen; das wird sie nicht wollen.

Abheften, abhaken, bei Bedarf wieder hier melden. Man muss solche Spielchen wirklich nicht mitspielen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2008 20:23
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Liebe Tina, lieber Martin,

vielen Dank für eure Antworten. Ich werd mal in der entsprechenden Rubrik stöbern und ansonsten der Dinge harren, die da hoffentlich nicht kommen werden. Um Geld zu sparen, werde ich auch vorläufig nicht meine Anwältin beauftragen aber mir mal Gedanken über einen Antwortbrief machen, den ich der KM frühestens am 16.10. schicken werde. Möchte dadurch die Torpedierung der Herbstferien durch die Ex vermeiden, da mir aufgrund eines 2monatigen Auslandsaufenthaltes sehr viel daran gelegen ist, kurz bevor es losgeht meine Kids nochmal ne Woche bei mir zu haben.

Habt vielen Dank für eure Unterstützung - ihr macht mir Mut !

LG

nrwdad

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

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Themenstarter Geschrieben : 23.09.2008 21:29
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi nrwdad,
da hat es sich Ex-Schnuckiputzi sogar ein Einschreiben kosten lassen, wie süß. Ich denke wie Tina und Martin, wenn du überhaupt antwortest, dann teilst du ihr einfach mit, dass es sich bei der Klassenfahrt deines Erachtens nicht um eine außergewöhnliche Ausgabe handelt, da die Fahrt der KM ein Jahr im voraus bekannt war, und somit mit dem regelmäßigen KU abgedeckt ist. Du kannst ja noch den beliebten Satz einfügen "einer Klage sehe ich daher gelassen entgegen", den Satz mag ich besonders gern, aber vielleicht wird er mitunter als Provokation empfunden 😉

ich wollte aber noch zu deinem Beitrag von gestern abend antworten, was nun vielleicht nicht mehr passt weil dein update dazwischen gekommen ist.
Antworte aber trotzdem:
Danke dass du mich als positive Ausnahme empfindest, ich hoffe mit gutem Beispiel voranzugehen bzw. gibt es bestimmt viele Frauen die auch so sind, die hier aber nicht alle schreiben weil sie keinen Grund haben. Und die Männer die hier schreiben haben ja eher schlechte Erfahrungen. Dieses Forum ist diesbezüglich also nicht repräsentativ. Hoffe ich.

Ich gebe dir voll recht: alles wird teurer, der Selbstbehalt ist ein Lacher und man kann damit kaum ein eigenständiges Leben führen, geschweige denn Urlaub -  ich würde mich da auch fragen wieso ich noch arbeiten gehen, wenn mir kaum was bleibt, denn auch auf Arbeit wird ja auch immer mehr Einsatz verlangt.

Mein Lg kämpft gerade darum finanziell nicht mit Pauken und Trompeten unterzugehen, und daher kenne ich auch diese Seite sehr gut. Auch bei ihm ist es leider so, dass die KM erzählt, der Vater hätte so viel Geld, will es aber nur für sich, aber das stimmt einfach nicht. Die KM sieht nicht ein, mehr arbeiten zu gehen, und mein Lg ist finanziell schon lange an seine Grenzen gekommen. Leider glauben auch bei ihm die Kinder mehr was die KM sagt. Ich denke dieses schlechte Beispiel ist auch ein Grund mehr, weshalb ich dieses Thema mit meinem Sohn extra kommuniziere. (nicht ständig, aber eben wenn es sich ergibt und wenn es passt)

Und auch noch @ beppo, weil ich mir es eben so vorgenommen hatte, zu antworten:

deine Gleichung dass der Betreuungsanteil sinkt, kann ich gut nachvollziehen. Kinder werden immer älter und damit selbstständiger, aber andererseits kosten die Freizeitaktivitäten auch mit steigendem Alter mehr, das ist ja dann immer das Totschlagargument schlechthin. Ist aber auch was dran.

Weiterhin kommt es eben wirklich auf die Umstände an, wie man vorher gelebt hat. Wir z.B. hatten schon immer 2 Einkommen, außer mal kurz in der Elternzeit. Die Einkommen sind zwar beide Mittelmaß, aber es ging immer ganz gut damit. Und wir haben "nur" ein Kind sowie kein Haus. So dass nach der Trennung jedem genug bleibt sein eigenes Leben weiterzuführen. Der KU in Höhe von 300 € finde ich ist aber angemessen (Kind ist 11), und entspricht auch den vorigen Lebensumständen. Will sagen diese Summe in etwa musste KV auch, als wir noch zusammen lebten, monatlich für die Lebensführung mit Kind ausgeben und konnte sie nicht sparen. Sohni hat keine nennenswerten finanziellen Einschränkungen durch die Trennung bemerken müssen, aber auch keinen plötzlichen Luxus.

So, das wollte ich noch loswerden, hoffe es sprengt nicht den Rahmen.

Lg ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2008 23:00




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ginnie,

Und auch noch @ beppo, weil ich mir es eben so vorgenommen hatte, zu antworten:

deine Gleichung dass der Betreuungsanteil sinkt, kann ich gut nachvollziehen. Kinder werden immer älter und damit selbstständiger, aber andererseits kosten die Freizeitaktivitäten auch mit steigendem Alter mehr, das ist ja dann immer das Totschlagargument schlechthin. Ist aber auch was dran.

ich habe ja ganz bewusst nicht auf die absolute Höhe abgestellt, sondern nur auf die wirklich einzigartige mathematische Logik dieser Justizschranzen:

Bei kleinen Kindern ist der Geldbedarf klein, aber der Betreuungsaufwand groß.  OK
Bei großen Kindern ist der Geldbedarf größer, aber der Betreuungsaufwand kleiner. Auch OK

Was ich dann aber nicht verstehe ist, wie dann Geldbedarf und Betreuungsaufwand immer gleichwertig sein können.

Ich persönlich halte in meiner Situation den KU auch eher für niedrig, meine Ex erhält z.B. alleine mehr TU als unsere 3 gemeinsamen Kinder zusammen an KU.

Aber das wird jetzt etwas sehr OT.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2008 23:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Beppo,

meine Ex erhält z.B. alleine mehr TU als unsere 3 gemeinsamen Kinder zusammen an KU.

Dafür ist der Betreuungaufwand für dich an deiner Ex auch gleich Null  :phantom:  :rofl2:

Sorry, aber der mußte jezt sein *duckundwech*

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2008 23:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das stimmt!
Die vielfältigen gerichtlichen Klagen, die sie gegen mich führt, kann man sicher kaum als Betreuungsaufwand einordnen.

Ihre Bereitschaft, sonstige Dienstleistungen an mir und meinen 2 Haushalten zu erbringen, ist eher zu vernachlässigen.
Ich hoffe, die Betreuungsleistung den Kindern gegenüber ist etwas höher!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2008 23:32
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@beppo, na ich finde es kann doch als Betreuungsaufwand gewertet werden: sie betreut dich indem sie dich in deiner Freizeit gut beschäftigt, und du nicht so sinnlos Freizeit allein verbringen musst!  :phantom:

*auchsehrschnellweg*

ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2008 23:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das stimmt natürlich. Ich verdanke meiner ZEF ein sehr schönes neues Hobby, und viel teurer als Golf ist es wahrscheinlich auch nicht.

Ich glaube, ich habe ihr dafür noch nicht ausreichend gedankt!

Vielen Dank für den Hinweis!

Das ist fast so, als wenn du mich an unseren Hochzeitstag erinnert hast. 🙂

Dankbare Grüsse
Beppo

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2008 00:51
(@maxpayne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle Miteinander,
während ich versuche meine Geschichte möglichst sachlich(versuchen kann ich es doch) zu formulieren, drängt mich jedoch ein anstehender Tatbestand dazu mal hier zu fragen wie denn die Sache mit der Klassenfahrt ausgegangen ist!?
Viele Suchen ergaben viele Ergebnisse, doch leider nicht dieselben, sodass ich nun gar nicht weiß wie die aktuelle Rechtsprechung das in Berlin auslegt.
In meinem Fall ist die Kommunikation nun derart schlecht, dass ich nicht einmal sagen kann wann die Klassenfahrten meiner beiden Töchter angekündigt wurden.
Wie gesagt, ich schildere meine Geschichte noch....

Mit freundlichem Gruß
Carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 12:22
(@romyh)
Registriert

Hallo,

arbeitet eine geschiedene Frau denn?

MfG

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 15:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

arbeitet eine geschiedene Frau denn?

Also ich kenne sogar mehrere!

Meine gehört allerdings nicht dazu.

Gruss Beppo

Couldn't resist!  😉

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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 15:16
(@romyh)
Registriert

🙂

sorry...*breitgrins*

da fehlte das d für deine...

ist insofern interessant als dass, sollte sie alg2 bekommen, sie es vom amt bezahlt bekommt.

gruß

*nochmalgrins*

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 15:24
(@maxpayne)
Schon was gesagt Registriert

In meinem Fall kann ich sagen, dass sie ißt und vermutlich noch mehr trinkt !?  :exclam:

Sie hat Einkünfte aus der Vermietung einer 75qm Eigentumswohnung und betätigte sich noch nach der Trennung als Tagesmutter, ob das noch so ist kann ich aber nicht mit Bestimmtheit sagen.
Sie zahlt ein Wohngeld für die geschenkte 2. Eigentumswohnung a 120qm, das geringer ist als meine Miete hier für 45qm.

Im wesentlichen stützen sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Zuwendung ihres begüterten Vaters, der eben auch einen großen Anteil an der seinerzeit gemeinsam angeschafften Wohnung trug und trägt.

Auf nachehelichen Unterhalt hat sie verzichtet und der Anwalt zur Erstreitung des alleinigen Sorgerechtes (ohne PKH-Antrag) musste vor kurzem erst bezahlt werden (bestimmt auch ne Klassenreise).

Die Briefe des Anwaltes bzgl. der angedrohten Gehaltspfändungen hab ich ja bezahlt - klar.

Gruß
Carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2010 15:36




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