Oh, ich habs fast übersehen, weil es auch gar nicht in Frage kommt: meine Ex geht doch nicht zum Amt, hat sie noch nicht mal nach der Geburt unserer ersten Tochter gemacht "...das spart sie sich auf...!" und "...wie unangenehm..."
Familienrecht 2006-01-13
Kindesunterhalt: Kosten für Klassenfahrt als Sonderbedarf
Kosten für eine Klassenfahrt können – auch wenn sie vorhersehbar sind – Sonderbedarf sein, wenn für sie aus den laufenden Unterhaltszahlungen eine Rücklagenbildung nicht möglich ist.
Mit dieser Begründung stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm fest, dass die klagende Schülerin einen Anspruch gegen ihren unterhaltspflichtigen Vater auf Zahlung eines Einmalbetrags von 100 EUR für eine anstehende Klassenfahrt hatte. Dabei wies das OLG darauf hin, dass eine zusätzliche Zahlung des Unterhaltsverpflichteten für Sonderbedarf prinzipiell voraussetze, dass es sich um einen unregelmäßigen, nicht mit Wahrscheinlichkeit voraussehbaren Betrag handele. Dieser dürfe vom Berechtigten auch nicht durch Bildung von Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt gedeckt werden können. Ausnahmsweise – wie im vorliegenden Fall – könne aber auf das Kriterium der fehlenden Voraussehbarkeit verzichtet werden. Könnten nämlich auch bei einem vorhersehbaren Bedarf aus dem verfügbaren Einkommen keine Rücklagen gebildet werden, sei der Sonderbedarf schon aus diesem Grunde nachvollziehbar dargelegt (OLG Hamm, 11 WF 62/04).
Quelle: http://www.advo-house.de/urteil_536.html
Ich glaube letztlich kommts drauf an, wieviel du denn wohl mtl. zahlst?
Romy
Hi Romy,
früehr war eine "Faustregel" mal: Bei Stufe 1 ist kein Sondernebdarf zu zahlen, das er pflichtige eh am SB rumkrebst und so nicht leistungsfähig ist. Ab Stufe 6 fällt auch kein Sonderbedraf mehr an, da ab diesem Betrag ein Ansparen möglich ist. Dazwischen kann Sonderbedarf anfallen.
Mit der Umstellung der Unterhaltsberechnung u.s.w. dürfte das so nicht mehr zutreffen und man müßte mal in den neueren Urteilen stöbern.
Grundsätzlich kommt es sicher auf den gezahlten KU an und auf das Einkommen des Pflichtigen. Ich würdeweiterhi nsagen. Wenn der SB nicht gewahrt ist ists auchnix mit Sonderbedarf.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Würde ich unter Hinweis auf die stark gestiegenen Sätze der Kinderentziehungsprämie zurück weisen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Eben Beppo,
komischerweise fallen mir derzeit auch auf Anhieb keine Urteile ein, die neuer als 2008 sind.
Ich gehe auch davon aus, das Sonderbedarf, grade bei Klassenfahrten, nicht zieht.
Wenn ich mir anschaue, das in den weiterführenden Schulen Fahrten in bestimmten Jahrgangstufen"Pflicht" sind, kann man auch lange daraufsparen. Bereits zu Anfang der 5 wußten wir, das die kinder zu Beginn der 7 auf eine 2 wöchige Klassenfahrt fahren. Auch wenn die Kosten noch nicht bekannt wären hätte man da schon mit monatlich 10 € einen Betrag von 240 € zusammengehabt. Und 10 Euro kann man mit Sicherheit auch vom geringsten KU sparen. Und zumidnest in Hessen ist für Klassenfahrten eine obere Grenze von 300 € festgesetzt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
also ich bin mit Stufe 1 dabei und war bis Sep. 2008 ein Jahr arbeitslos.
Während meiner Arbeitslosigkeit war schon eine Klassenfahrt, für die ich auch aus schlechtem Gewissen die vollen 200€ gezahlt habe, denn abwechselnd dazu fuhr die Kleine ein Jahr zuvor auf eine Fahrt, für die vermutlich die Großeltern aufkamen, so wäre rein rechnerisch die 50% Regel aufgegangen, wobei ich nicht weiß wieviel die andere Fahrt gekostet hat.
Nun gut, jedenfalls habe ich allen rückständigen Unterhalt nachgezahlt, was mir ordentlich Schulden einbrachte, denn eine Gehaltspfändung beim neuen Arbeitgeber sieht nicht gut aus.
Meine letzte Zahlung von 1100€ leistete ich im November aus einer Tantieme heraus und allein davon könnte man nun schon die anstehenden Fahrten bezahlen, denn das meine Ex Schulden abzutragen hat, halte ich nicht für wahrscheinlich, was mir irgendwie der neue Fernseher und die neue Couch mitteilen.
Die Kosten der anstehenden Klassenfahrten sind mit 210 und 375€ angesetzt.
Ich würde sogar versuchen das zu zahlen, denn argumentativ bin ich im Hause meiner Kinder nun der Böse, der womöglich die Fahrten gefährdet, doch erstens kann ich mir diese niederträchtige Art, die sich schon durch die Gehaltspfändung (die Aufforderung zur Abgabe einer Drittschuldnerbürgschaft lag dem Arbeitgeber trotz Abzahlungsvereinbarung schon vor) zeigt, nicht mehr gefallen lassen und zweitens sind sämtliche Reserven bei mir aufgebraucht und ich weiß nicht wie ich die Schulden abtragen soll.
Was kommt als Nächstes? Ein klaviergerechtes Kinderzimmer ist auch nicht drin - damned!
Gruß
Carsten
Hallo Carsten,
wenn Deine Kinder so involviert sind, dann ist es für meine Begriffe in Ordnung ihnen zu sagen, dass Du jeden Monat XXX Euro pro Kind an die Mutter überweist, und somit alles für ihren Bedarf bezahlst. So wie sie eben Geld zurück legen müssen, wenn sie sich etwas kaufen wollen, so muss es die Mutter von diesem Geld für größere Anschaffungen und Events tun. Tut sie das nicht, hast Du darauf keinen Einfluss.
Ex würde ich sagen, dass Du Dich bei der Schule mal beim Förderverein erkundigen wirst, ob es die Möglichkeit eines Zuschusses gibt, weil die XXX Euro KU scheinbar nicht reichen, um die Klassenreise zu bezahlen.
Ich vermute, dass ihr das zu unangenehm wird und sie das Geld dann doch übrig hat.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Schau Dir mal diese Interpretation eines RA an, das BGH-Urteil findest Du auch >>hier<<. Ob Konfirmation oder Klassenfahrt ist eigentlich egal, es geht hier um eine Gesamtbetrachtung solcher Ereignisse.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
genau dieses Konfirmationsurteil hatte ich auch gefunden und war mir nicht sicher was eine Fortführung aus 11. November 1981 nun praktisch bedeutet. Die Interpretation aus 2006 diesbezüglich macht es mir transparenter, vielen Dank dafür! :thumbup:
Hallo Lausebackesmama,
es ist weder für meine Ex noch für mich besonders rühmlich wie das immer wieder "über" die Kinder geht. Zuletzt brachte mir ja die Große diese Schreiben der Schulen zu einem Umgangstermin mit - das fand ich unmöglich und meine Reaktion darauf war auch nicht so dolle.
E-Mails, als neue Plattform, eine Hoffnung für mich, werden der Großen (15 Jahre) gezeigt mit der Aussage dann an mich: "...leider hat L. deine e-Mail gesehen..."
Hat alles keinen Sinn!
Es ist ein Grauss denn die Kinder wollten bislang immer gern zu mir und wir haben ansonsten ein sehr harmonisches Verhältnis.
Freundlicher Gruß
Carsten