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kleine kinder, kleine sorgen - Große Kinder, Große Sorgen

 
(@bluemoon)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, werte Forengemeinde,

nachdem mir hier vor fünf Jahren bei meiner Trennung / Scheidung erfolgreich geholfen wurde, bitte ich nun erneut um euren Rat und euer Fachwissen.

Hier erst einige Rahmendaten:  Trennung 2005, Scheidung 2008, beide Kinder ( jetzt 17 und 21 ) wohnen ( wohnten – dazu später mehr ) bei mir, ich habe auf die Titulierung des KU verzichtet, meine Ex-Frau auf EU.
Ich bin seit Oktober diesen Jahres wieder verheiratet, wir stehen beide in Lohn und Brot, der zweitgeborene hat vor kurzem eine Lehre begonnen. Die Ex (arbeitet halbtags) lebt mit ihrer Partnerin in einer eheähnlichen Gemeinschaft.

Leider habe ich dem Erstgeborenen das Arbeitsgen nicht vererbt. Nach Erreichen des Realschulabschlusses, hat er zwei schulische Ausbildungen an berufsbildenden Schulen abgebrochen und ist auch nach unzähligen Gesprächen und Aufforderungen nicht bereit Verantwortung für sein Leben zu übernehmen

Nachdem er zwei Therapien beratungsresistent abgebrochen hat, war ich mit den Nerven am Ende und habe ihn „ vor die Tür gesetzt“.,  Er wohnt jetzt bei meiner Ex-Frau, allerdings ist das zeitlich begrenzt, so dass er jetzt bei der Arge vorstellig geworden ist.

Dort hat man ihm geraten, seine Eltern zu verklagen. Nun weiß ich aus dem Forum hier, dass man zumindest Auskunft geben muss und die Suchfunktion zu „Ausbildung abgebrochen“ hat mich auch schon ein wenig schlauer gemacht. Trotzdem bleibt bei mir eine große Unsicherheit. Deswegen die Frage an die Experten und die Bitte um Hilfe.

Bin ich in diesem Fall unterhaltspflichtig ?

Schöne Grüße

BM

Es geht immer irgendwie weiter !!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2010 15:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Hmm, unschöne Sache. Meines Wissens besitzt ein noch nicht Volljähriger kein eigenes Klagerecht. Somit wäre der/ein Vormund gefragt. Die Rechtssprechung kennt z.B. http://www.scheidungsanwalt-freiburg.de/scheidung-online/recht/artikel/fiktive-einkuenfte-bei-verletzung-der-erwerbsobliegenheit-durch-17-jaehriges-kind /">diesen Fall. Und es ist nicht der einzige.

Hilft das weiter?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 15:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi oldie,

wenn e den Erstgeborenen meint ist dieser 21 und damit weit weg von minderjährig 😉

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 15:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bluemoon,

derzeit bestehen keine Unterhaltspflichten für Deinen Sohn. Wenn seine Mutter ihn alimentieren möchte, ist das ihre Entscheidung. Eine Unterhaltsklage gegen Dich würde jedenfalls mit Pauken und Trompeten in die Hose gehen. Sollte Sohnemann das versuchen, würde er erfahren, dass man mit 21 auch als ungelernter Hilfsarbeiter auf dem Bau an Kohle kommen kann.

Unterm Strich: Relax. Eine Unterhaltspflicht Deinerseits lebt erst mit einer (nachgewiesenen!) Ausbildung wieder auf.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 15:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

:knockout:
Zählen sollte man können. Trotzdem ist solche eine Konstellation blöde.

Bei zwei selbst abgebrochenen Berufsausbildungen könnte gar eine schlussendliche Verwirkung eines UH-Anspruchs wegen schweren Verfehlungen eingetreten sein. Zumal wenn man berücksichtigen tut, wieviel Jahre hier mit faktischen Nichtstun vertrödelt wurden. Generell besteht bei Volljährigen nur dann ein UH-Anspruch, wenn einer schul. oder einer berufl. (Erst-)Ausbildung nachgegangen wird. Das weiss natürlich auch die Arge. Darum kann ich deren Rat so überhaupt nicht verstehen. Bei selbstverschuldetem Berufsausbildungsabbruch hat ein Jugendlicher noch eine weitere, manchmal 2 oder 3, Chancen. Kommt eben auf die Umstände an.

Was tut er denn im Moment? Lass mich raten: Nichtstun?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 16:01
(@bluemoon)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

und schönen Dank an alle für die schnellen und beruhigenden Antworten.

Ja, Oldie natürlich hast du recht - Nichtstun - alle seine Bedürfnisse sind ja auch gedeckt, die Bude ist warm, der Kühlschrank gefüllt und
das Internet den ganzen Tag verfügbar.

Der junge Mann ist leider immer noch nicht im wahren Leben angekommen und wie gesagt leider auch beratungsresistent.

Danke

BM

Es geht immer irgendwie weiter !!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2010 16:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bluemoon,

alle seine Bedürfnisse sind ja auch gedeckt, die Bude ist warm, der Kühlschrank gefüllt und
das Internet den ganzen Tag verfügbar.

auch wenn man einen 21-Jährigen nicht mehr wirklich erziehen kann, könnte man (bzw. die Mutter, bei der er jetzt lebt) durchaus hilfreiche pädagogische Hinweise geben. Die Botschaft, die dem jungen Herrn aktuell vermittelt wird, lautet jedenfalls "warum soll ich mich anstrengen/früh aufstehen, wenn es doch erkennbar auch ohne geht?"

Da ist die Sozialhilfe-Karriere eigentlich vorgezeichnet. Denn das "Blöde" ist: Als Mann kann er sich nicht einmal darauf verlassen, irgendwann mal eine wohlhabende Frau zu finden, wie ihn wegen seiner hübschen Augen und seines knackigen Popo's heiratet (das geht meistens nur andersherum).

Du tätest ihm jedenfalls keinen Gefallen, wenn Du Dich am Sponsoring dieser Faulheit beteiligst. Mit 21 und dieser Einstellung ist er zwar noch nicht wirklich erwachsen, aber absolut selbst für sich und sein Leben verantwortlich. In jeder Hinsicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 21:03