Hallo liebe Väter,
Ich bräuchte mal euren fachkundigen Rat. Seit kurzem wurde mir eine EM-Rente bewilligt. Meine Exfrau (noch nicht geschieden) verlangt nun Offenlegung meiner Einkünfte der letzten 12 Monate, um den Unterhalt zu berechnen. Sie arbeitet Vollzeit. Ihr Netto kenne ich nicht. Wahrscheinlich irgendwas zwischen 1500 und 2000€ grob geschätzt. Unsere Tochter ist 8 Jahre alt. Ein Titel liegt übrigens nicht vor.
Meine Situation: meine Rente liegt knapp überm Selbstbehalt von 880€, aber unter 1000€. Es liegt eine volle Erwerbsminderung vor und ich kann nicht mehr arbeiten. Ich lebe mit meiner neuen Partnerin und unserem gemeinsamen Sohn (1 Jahr alt) zusammen. Meine Partnerin arbeitet Teilzeit.
1. Werden mir die paar Groschen überm Selbstbehalt auch noch weggenommen? Ich las etwas, dass ich nochmal 50€ abziehen darf vom Einkommen. Stimmt das?
2. Wie verhält es sich mit einer evtl. Absenkung des SB um 25%, weil meine Partnerin arbeitet? Ich las, dies wäre möglich, wenn sie Vollzeit arbeitet. Sie arbeitet allerdings nur Teilzeit. Ist dann trotzdem eine Absenkung meines SB möglich?
Auskünfte möchte sie keine erteilen, da sie sich aus diesen Amtsgeschichten heraushalten will, was ich gut verstehen kann. Kann man sie denn zwingen Angaben zu ihrem Einkommen zu machen? Sie hat ja mit der Sache im Grunde nichts zu tun.
3. Wird mein kleiner Sohn in dieser Kalkulation mitberücksichtigt?
4. In einem früheren Beitrag schrieb man mir mal, dass die Erwerbsminderung die Vorschusskasse herzlich wenig interessiert und es sein kann, dass man trotz Verrentung zur Aufnahme einer Tätigkeit gezwungen wird bzw. gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorliegt. Kann das wirklich sein???
5. Letzte und vielleicht wichtigste Frage: wo kann ich mich beraten und vertreten lassen, falls es hart auf hart kommt? Nur bei einem Anwalt? Kommen auch Verbände in Betracht?
Bisherige Telefonate mit der Vorschusskasse waren da nicht so aufschlussreich. Man gab mir auch zu verstehen, dass man die Unterhaltsberechtigte vertritt. Insofern gehe ich nicht von einer neutralen fairen Beratung von deren Seite aus, oder?
Hallo,
im Moment geht es nur um die Berechnung des KU durch die UHV-Kasse bzw. das JA. Das ist kein gerichtliches Verfahren und Du kannst Dich von jedem beraten lassen.
Erst vor Gericht, wenn Du oder die UHV-Kasse, das JA oder die KM ein Unterhaltsverfahren eingeleitet haben, dann besteht Anwaltspflicht.
1. Da Du nicht erwerbstätig bist kannst Du keine berufsbedingten Ausgaben geltend machen und da Du ein Mangelfall bist auch keine Altersvorsorge.
Alles über 880 Euro steht für den KU zur Verfügung.
2. Eine Absenkung um 25% ist nicht zu erwarten.
Gibt es aufgrund Deiner gesundheitlichen Einschränkungen auch einen erhöhten Bedarf durch bestimmte Lebensmittel, Hilfs- und Heilmittel? Das könnte dabei auch berücksichtigt werden.
Haushaltsersparnis:
"21.5.3
Bei Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Partner kann der Selbstbehalt wegen ersparter Aufwendungen reduziert werden, wobei die Ersparnis des Unterhaltspflichtigen im Regelfall mit 10 % angesetzt werden kann." (Süddeutsche Unterhaltsleitlinien, andere Leitlinien können davon leicht abweichen.)
Die entstehen aber nur, wenn Deine Partnerin sich selbst unterhalten kann und ein bereinigtes Netto von ca. 1000 Euro hat.
Wenn Deine Partnerin ihr Einkommen aber nicht offenlegen will, dann wird von einem entsprechenden Einkommen ausgegangen und eine Haushaltsersparnis berücksichtigt.
3. Bei der KU Berechnung sind alle beide Kinder zu berücksichtigen.
Der Unterhaltsanspruch der Kinder (unterschiedlich, da verschiedene Alterstufen) wird anteilig gequotelt bestimmt.
Annahme/Beispiel: Einkommen 1000 Euro, davon 10% Haushaltsersparnis 100 Euro, Summe 1100 Euro.
Für KU stehen 1100-880 = 220 Euro zur Verfügung.
Anspruch Kind 8: 302 Euro (Mindestunterhalt)
Anspruch Kind 3: 251 Euro (Mindestunterhalt)
Summe 553 Euro.
Quoteln:
Kind 8: 302*220/553 = 120 Euro, Kind 3: 251*220/553 = 100 Euro.
Für das 8jährige Kind müsstest Du also 120 Euro KU zahlen.
Wird keine Haushaltsersparnis berücksichtigt, dann ist mit 120 statt mit 220 zu multiplizieren und es wären 66 Euro.
Da der Mindestunterhalt immer wieder steigt würde sich die Rechnung auch immer wieder leicht ändern, außerdem sind die Alterstufen zu berücksichtigen.
4. Im Prinzip ja, allerdings hängt das von den Gesamtumständen ab. Dein Alter und die reale Möglichkeit eine geringfügige Tätigkeit auszuüben spielen auch eine Rolle.
5. Das JA und die UHV-Kasse beraten Dich nicht, sie müssen sich aber bei der Berechnung an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Die Grundlage für die Berechnung bilden die <a href="http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf>Düsseldorfer" Tabelle</a> und Deinem Fall der Mindestunterhalt sowie die <a href="https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html>Unterhaltsleitlininen</a>" des zuständigen OLG (dort wo das Kind wohnt).
VG Susi
Moin,
Die entstehen aber nur, wenn Deine Partnerin sich selbst unterhalten kann und ein bereinigtes Netto von ca. 1000 Euro hat.
Wenn Deine Partnerin ihr Einkommen aber nicht offenlegen will, dann wird von einem entsprechenden Einkommen ausgegangen und eine Haushaltsersparnis berücksichtigt.4. Im Prinzip ja, allerdings hängt das von den Gesamtumständen ab. Dein Alter und die reale Möglichkeit eine geringfügige Tätigkeit auszuüben spielen auch eine Rolle.
@ Susi,
wo kommen die 1000,-€ als Wert her? Zu berücksichtigen wäre da auch der restliche Unterhalt für das eigene Kind der von der KM aufgebracht werden muss.
zu 4. es heisst Erwerbsminderung= Leistungsfähigkeit unter 3 Std.. So kann dir eine Tätigkeit zugemutet werden bei der dein Einkommen bis zu 6300,-€ im Jahr nicht überschreitet.
Eine komplette Einschränkung des Leistungsvermögen müsstest du Anhand von Gutachten nachweisen.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Du schreibst da nix wo du bzw ihr wohnt...in Mietwohnung...deiner Wohnung...ihrer Wohnung oder Haus...und wenn Miete, wer steht im Mietvertrag?
unter Umständen könnte man über Untermiete nachdenken, was du anrechnen könntest...würde mir einfallen...müßte nur der Vermieter unterrichtet werden.
Wenn du magst, schreib mal was zu dem Thema...
bezüglich Einkommen Ex... mal beim Finanzamt nachfragen...Einkommenssteuer..
lg
tellerchen
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
Für mich gelten die Unterhaltsleitlinien Süddeutschland.
Zu 2.
Nein. Keine besonderen Heilkosten usw., die man angeben könnte.
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Selbstbehalt nochmal um 10% gekürzt wird, wegen Ersparnis? Meine Partnerin liegt über 1000 netto. Deswegen frage ich.
Wird so eine zusätzliche Kürzung regelmäßig durchgeführt oder sind das Einzelfälle?
In den Unterhaltsleitlinien ist von Unterkunft + Heizung von 380€ die Rede. Wir teilen uns die Miete. Meine Hälfte liegt bei 480€! Allerdings sind in den NK nicht nur Heizung, sondern auch ne Menge andere NK wie Hausmeister, Fahrstuhl und so mit drin. Dafür kann ich ja nichts, aber bezahlen muss ich es trotzdem.
Wie stehen da meine Chancen, dass ich dadurch meinen SB anheben lassen kann? Muss man sich das erklagen oder reicht es den Mietvertrag bei der Vorschusskasse einzureichen?
4. macht mir starkes Kopfzerbrechen! Kommt so was oft vor was Sturkopp schrieb, dass einem trotz der Erwerbsminderung noch eine geringfügige Beschäftigung zugemutet wird?
Wer initiiert das? Die Mutter oder die UVK?
Ausführen könnte ich es auf keinen Fall, nur ob ich dies anhand von Gutachten auch so beweisen könnte, kann ich nicht sagen.
Wie oft kommt denn so was überhaupt vor? Sollte es so weit kommen, würde ich auf alle Fälle zum Anwalt gehen und mich wehren.
Eine normale 3 Zimmermietwohnung. Im Mietvertrag stehen meine Partnerin und ich.
Das mit der Untervermietung verstehe ich nicht. Wie soll das gehen? Ich werde aus dem Mietvertrag gestrichen, sie als neue alleinige Hauptmieterin schließt dann mit mir einen Untermietvertrag ab, dass ich 80% bezahle und sie nur 20 und meinen Anteil gebe ich dann bei der UVK an und setze den SB rauf! Schön wärs! 😀
Ist das Einkommen der Ex überhaupt relevant? Den Mindestunterhalt muss ich doch so oder so erbringen, egal ob sie 1500 oder 2000 netto hat, oder nicht?
Hallo,
Untervermietung macht nur Sinn, wenn Du dadurch Einnahmen erzielst bzw. weniger Miete gezahlt werden muss. Darauf zielt m.M.n. die Bemerkung von Tellerchen. Eine 3-Zimmer-Wohnung für 2 Erwachsene und 1 Kind gibt das aber eigentlich nicht her.
Ja, prinzipiell ist das Einkommen Deiner Partnerin egal.
Eine Anrechnung einer Haushaltsersparnis im Mangelfall ist ziemlicher Standard, es sei denn Du kannst belegen, dass das Haushaltseinkommen so niedrig ist, dass man Dir keine Haushaltsersparnis anrechnen kann.
Deine reale Miete steigert Deinen Selbstbehalt nicht. Nur, wenn z.B. durch Deine Krankheit eine höhere Miete notwendig wird könnte man damit argumentieren.
Ob Dir eine geringfügige Beschäftigung zugemutet werden kann und ob/welche Gutachten dafür eingeholt werden sollen, kann ich nicht sagen. Ich denke, dass das auch von der UHV-Kasse abhängt inwieweit sie hier Geld sehen will.
VG Susi
zitat:
4. macht mir starkes Kopfzerbrechen! Kommt so was oft vor was Sturkopp schrieb, dass einem trotz der Erwerbsminderung noch eine geringfügige Beschäftigung zugemutet wird?
Wer initiiert das? Die Mutter oder die UVK?
Martin99:
ich darf lt Amtsärztin garnix mehr...also es gibt keinen job, nichtmal als Pförtner, der so einen wie mich nimmt, trotzdem steht drin...3 std Arbeit möglich, auch wenns die Arbeit nicht gibt....dadurch wurde mein Rentenantrag abgelehnt, weil das drinstand...
... das ist das eine, ich meinte oben, das mit der Untervermietung, deine Partnerin hat den Mietvertrag und macht mit dir einen Untermietvertrag, muß nur Vermieter informiert werden, ich habe mal gehört im Freundeskreis, so wird deine Miete angerechnet...aber Susi64 wird sich da besser mit auskennen, habe keine eigenen Erfahrungen damit...
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
Martin99:
ich darf lt Amtsärztin garnix mehr...also es gibt keinen job, nichtmal als Pförtner, der so einen wie mich nimmt, trotzdem steht drin...3 std Arbeit möglich, auch wenns die Arbeit nicht gibt....dadurch wurde mein Rentenantrag abgelehnt, weil das drinstand...... das ist das eine, ich meinte oben, das mit der Untervermietung, deine Partnerin hat den Mietvertrag und macht mit dir einen Untermietvertrag, muß nur Vermieter informiert werden, ich habe mal gehört im Freundeskreis, so wird deine Miete angerechnet...aber Susi64 wird sich da besser mit auskennen, habe keine eigenen Erfahrungen damit...
Eine schlimme Geschichte, die Du da durchmachen musst. So was macht einem wütend und traurig zu gleich.
Bei der Rente wie auch beim Unterhalt: man hat immer mehr das Gefühl, dass das System einem Mann die letzte Ehre nehmen will. Beim Unterhalt wird man bis auf das Existenzminimum runtergeschraubt oder wie z.B. bei Dir, soll man trotz Krankheit weiter arbeiten gehen, obwohl man dazu gesundheitlich überhaupt nicht mehr in der Lage ist.
Ich wünsche Dir viel Mut und Kraft, damit Du den Kampf gegen die Ungerechtigkeit des Systems gewinnst und doch noch Deine Rente bekommst!
Moin Martin99
Beim Unterhalt wird man bis auf das Existenzminimum runtergeschraubt oder wie z.B. bei Dir, soll man trotz Krankheit weiter arbeiten gehen, obwohl man dazu gesundheitlich überhaupt nicht mehr in der Lage ist.
Man(n) muss nicht arbeiten wenn man gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist.
Als Begründung reicht halt nicht zu behaupten es geht nicht sondern man muss es ordentlich darlegen, z.B. Gutachten die dies eindeutig wiedergeben.
Der Anspruch auf EMR ist dafür nicht ausreichend, auch eine bescheinigte Schwerbehinderung reicht dazu nicht aus.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
hahaha... nee das stimmt nicht...das System hat Lücken...weil verschiedene Situationen es lt Gesetz nicht gibt....
ich war mal vor vielen Jahren über 3 Jahre krank, 3 OPs wegen Kreuzbandriss, entzündet ...etcetcetc..., Knie ist bis heute nur 90 grad beugfähig, bin schwerbehinderten gleichgestellt, da wird lt gutachten nix mehr... war über 20 Jahre bei ner Firma...nach ablauf des krankengeldes nach ca 1.5 Jahren bin ich in ALG2 gefallen, weil das System eine längere Krankheit nicht vorsieht... kurios...ich mußte laut lachen, als mir der Arbeitsvermittler vom Arbeitsamt das sagte, mußte sogar 20 Bewerbungen schreiben, obwohl mein Job noch bestand ... keine kündigung...Bewerbungen nur fürs System, weils real eh nicht ging, mein Arzt sagte damals, bin halt 1 von 1000, wo son Kreuzbandriss extrem wird.
Nach 4 Jahren habe ich mich beim Arbeitgeber zurück gemeldet, der dachte mich gibts garnicht mehr, meine Stelle gabs da garnicht mehr ...naja ist auf Abfindung hinaus gelaufen.....
Die Amtsärztin hatte Gutachten erstellt nach Krankenbild... kein langes stehen, kein langes sitzen, kein klettern, kein bücken und jetzt kommts, kein arbeiten unter Zeitdruck...nennt mir da mal nen Job...trotzdem stand im Gutachten 3 std möglich...
also da muß dringend nachgebessert werden....im Krankheitssystem
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
bezüglich Einkommen Ex... mal beim Finanzamt nachfragen...Einkommenssteuer..
lg
tellerchen
Schon mal was von Steuergeheimnis gehört? 😉
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
???
....wenn man verheiratet ist und bis heute noch, so steht es oben, veranlagt man doch meistens zusammen das Einkommen.
Also ich sehe da kein Geheimnis, man steht doch selber mit drin.
Bei ner Scheidung oder wenn jeder getrennt veranlagt, ja dann hättest du recht, aber bei ner Zusammenveranlagung, und das ist doch heute auch normal, hat man das recht dazu...
oder liege ich da falsch???
zitat Martin99:
Hallo liebe Väter,
Ich bräuchte mal euren fachkundigen Rat. Seit kurzem wurde mir eine EM-Rente bewilligt. Meine Exfrau (noch nicht geschieden) ....blablabla
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
Moin,
hahaha... nee das stimmt nicht...das System hat Lücken...weil verschiedene Situationen es lt Gesetz nicht gibt....
was stimmt nicht? wo sind da verschiedene Situationen? Welches Gesetz?
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Leider gibt es bei "dauerhaft getrennt lebend" keine gemeinsame Veranlagung mehr.
Daran ändert es auch nichts, dass man noch nicht geschieden ist.
Man versteuert dann wieder mit Lohnsteuerklasse 4
Man versteuert dann wieder mit Lohnsteuerklasse 4
1 🙂
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ahhh.ok ....entschuldigt bitte...das kann ich ja nicht wissen von getrennt...stand nur noch nicht geschieden oben.
Das kommt davon das man hier andere noch im Kopf hat, vor ein paar Tagen stand noch bei jemand anders noch nicht geschieden... wohnt noch bis jahresenden in der Wohnung.
ich meinte das mit lücken mit 3 jahre krank und man landet trotz job in hartz4 für die zeit der weiteren Krankheit, weil es den fall lt dem Arbeitsamt gesetzlich nicht gibt, das man länger als 3 Jahre krank ist...und Krankengeld läuft aus. Das war 2009 noch nirgends geregelt, man fällt in ein Gesetzesloch....Oriiginalwort von dem Beamten...darauf war das bezogen.
ok...also getrennt aber noch nicht geschieden...entschuldigung...danke für den Hinweis
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."