KM beantragt Beista...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

KM beantragt Beistandschaft trotz pünktlicher Unterhaltszahlung

 
(@ernie0612)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

Meine ex hat am Freitag einen Beistandschaft beantragt, obwohl ich pünktlich und zuverlässig den Unterhalt überweise.

Ausgerechnet nach der Düsseldorfer Tabelle und freiwillig etwaiger als ich muss.

Ich dachte die Beistandschaft macht man wenn nicht gezahlt wird.

Titel habe ich auch schon freiwillig unterschrieben

Es sei ihr angeblich geraten worden und nach dem was ich in Erfahrung bringen konnte von der UVK Mitarbeiterin.

Für mich ist die frage wie verhalte ich mich und welchen Sinn macht ein solches Vorgehen der KM

Danke für eure Tipps

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 16:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Beistandschaft ist an keine Bedingungen geknüpft und bedeutet lediglich, dass das JA die Rechte der KM vertritt, dabei muss sich selbstverständlich auch das JA an die Gesetze halten.
Für die KM ist es in der Weise ein Service.

Was mich eher stutzig macht ist, die "UVK-Mitarbeiter"? Warum bemüht die KM die Unterhaltsvorschusskasse, wenn Du regelmäßig und ordentlich zahlst? Hast Du eindeutige Überweisungsbelege, gemäß Unterhalt für ../../ .... für .... ?
Kann es sein, dass die KM Unterhaltsvorschuss beantragt hat?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 16:53
(@ernie0612)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susanne,
Die KM hatte es nach der Geburt verweigert mich als Vater einzutragen. Erst als sie Unterhaltsvorschuss wollte und ich eine Feststellungsklage eingereicht hatte kam sie in Bewegung, sie wollte Geld aber mir keine Zugeständnisse machen.
Dann bekam ich auf Grund meiner Klage Post von der UVK und habe denen mitgeteilt, daß ich selbstverständlich Unterhalt zahle.
Was ich dann auch immer pünktlich getan habe.
Die ex dachte sie kriegt Geld von denen und hat mit mir nichts zu tun und ich komme auch nicht an unsere Tochter.

Klappte nicht so.
Dann hat die dort alles mögliche erzählt um meine. Zuverlässigkeit in Frage zu stellen. Die glaubten ihr wohl und haben ihr geraten, daß sie Beistandschaft macht und damit da raus ist.
Ich habe aber mit dem Wissen dass meine Klage läuft Unterhalt bezahlt.
Nach meinen Infos hat sie da unabhängig und gesondert gearbeitet.

Die ex ist eine Borderline-Perönlichkeit und lehnt mich ab, da passieren Dinge die kann ich hier garnicht schreiben, so arg geht es unter die Gürtellinie
Und immer wieder versucht sie, wenn ich einen Schritt auf sie zu mache oder wegen den finanziellen fragen normal meine Pflichten erfülle, mitkomischen Aktionen die Kontrolle zu erlangen.

Sie hat Unterhaltsvorschuss beantragt ohne zu wissen, dass die dann eh auf mich zukommen.
Inzwischen bin ich festgestellter Vater und jetzt will auch das job Center das ich für sie zahle.
Soweitfur mich okay, aber sie will das nicht sie denkt wenn ich zahle muss sie mir auch Umgang und sorgerecht zugestehen und denkt wirklich sie kommt damit durch.

Sie hat denen verkauft sie brauch Unterhaltsvorschuss weil ich nicht regelmäßig zahle, die haben das erstmal geglaubt bis ich meinen Unterhaltspflichten betiteln habe lassen.
Die UVK TANTE meinte sie können sich auf mich nicht verlassen da die KM dies erklärt hat und deswegen sei ihr zur Beistandschaft geraten worden.

Meine Rechtsanwältin und meine familienhilfe meinte das Verhalten sei Blödsinn und das würde sie nur manchen wieder die Kontrolle zu haben, aber ich glaube kaum das sie so mehr Kontrolle haben wird.

VG ERNIE

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 17:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ernie,

gut, ist eine komplizierte Geschichte. Ich denke trotzdem nicht, dass Dir aus der Beistandschaft größere Probleme entstehen.
Die Rechtslage ist klar, Du musst für Mutter (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes) und das Kind Unterhalt zahlen. Ob es der KM gefällt oder nicht, Du als Vater (unabhängig vom Sorgerecht) hast Du ein Umgangsrecht, dass Du gerichtlich einklagen kannst und offensichtlich auch musst. Einfach wird es nicht werden. Aber ein gutes Verhältnis zum JA hilft Dir auch in dieser Frage, über kurz oder lang wird im allgemeinen klar wie der Haase läuft.

Viel Erfolg,
Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 17:49
(@ernie0612)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,
Ja sehr kompliziert und kostet jede menge nerven.
Das mit dem Unterhalt, auch für beide ist für mich keine frage unsere Tochter war gewollt und auch wenn wir nun getrennt sind stehe ich mit allen Konsequenzen zu dieser Entscheidung.

Den Umgang da bin ich gerade dran, auch mit guten Tipps aus dem formen, den Borderline ist ein unberechenbares Pflaster.

Ich habe auch immer versucht zu kommunizieren egal ob finaziell oder den anderen Punkten wird alles ignoriert, sie macht ihren Stiefel. Und wenn ich was unternehme, wie die Schritte beim Jugendamt, dann macht sie Schritte wie die Beistandschaft mit dem Glauben, sie könnte mich damit ausbremsen.

Letztendlich ist es für mich nicht wichtig an wen ich den Unterhalt leiste, denn Geld ist Geld.

Jetzt mal schauen was dabei raus kommt.

Hast du mir ein paar Tipps wie ich mich gegenüber dem Jugendamt verhalten soll. Abwarten was jetzt kommt oder auf die zugehen, denn ich Weiß ja schon von der Beistandschaft durch die Sachbearbeiterin bevor der Termin. Der ex bei ihr war. Ich hätte bei ihr die sorgeerklärung unterzeichnet. Die war eigentlich ganz okay.

VG ERNIE

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 18:17
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo Ernie,

sie wollte Geld aber mir keine Zugeständnisse machen.

na da hast du ja ein tolles Exemplar an KM, wie so mancher andere hier im Forum auch.
Mach dir keine Sorgen wegen der Beistandschaft. Die vertreten die (finanziellen) Rechte des Kindes im Auftrag desjenigen, bei dem das Kind lebt. Also meistens im Auftrag der Mutter. Im Rahmen der Gesetze werden sie verlangen, dass du dein Einkommen nachweist, um die Höhe des Unterhaltsanspruchs für das Kind zu ermitteln. Außerdem werden sie dich auffordern einen entsprechenden Unterhaltstitel zu errichten, wenn das noch nicht erfolgt ist. Das war es.
Bevor du einen Titel unterschreibst musst du aber unbedingt die Unterhaltsberechnung prüfen. Die ist nicht selten fehlerhaft.
Du musst nur sicherstellen, dass du an die berechtigte Stelle zahlst. Wenn die KM Geld vom Jugendamt bekommt, hat sie ihre Ansprüche in entsprechender Höhe an das Amt abgegeben. Du musst dann dorthin zahlen und nicht der KM.

Beste Grüße und gute Nerven,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 18:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke auch, dass es in deinem Fall keine Verschlechterung ist, dass es die Beistandschaft gibt.

Die sind zwar oft schlimmer als Durchschnittsexen aber vielleicht nicht so schlimm wie deine.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 19:48
(@ernie0612)
Schon was gesagt Registriert

Inzwischen denke ich auch das es besser ist wenn ich das finanzielle mit dem JA Regel und nicht mit der ex oder ihrer Anwältin.

Mich hat es nur gewundert, da ich immer davon ausgegangen bin, dass Beistandschaft nur geht wenn einer nicht zahlt.

Aberngut wenn die KM es so will, bitte, mir ist es im Prinzip egal an wenn ich zahle.

Stimmt schon ich hbae mir das ja ausgesucht ich wusste das die ex eine Borderline-Perönlichkeit ist, aber das es so eskaliert dachte ich nicht.

Ich hoffe das es wenigstens beim Gericht dann auch mal den richtigen Dämpfer gibt und sie merkt das sie damit nicht durchkommt.
Habe mir jetzt mal die Umgangsregelung vorgearbeitet und werde morgen meine Anwältin bitten das so einzureichen.

Bin echt gespannt wie lange es dauert bis ich die kleine das erste mal sehen kann, sie ist immerhin fast ein Jahr alt inzwischen.

Erstmal danke für die Tipps.

Gruss
Ernie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2014 00:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ernie,

Stimmt schon ich hbae mir das ja ausgesucht ich wusste das die ex eine Borderline-Perönlichkeit ist, aber das es so eskaliert dachte ich nicht.

Borderline ist - zumindest, wenn es sich nicht um die Hobbydiagnose des Ex-Partners anlässlich einer Trennung handelt - kein Krankheitsbild, das die Betroffenen sich freiwillig aussuchen. BL ist auch kein Schnupfen, der von allein wieder weggeht - und keine schlechte Angewohnheit, bei der man sich nur "ein bisschen Mühe geben muss". Ein Borderliner tickt eben nicht "normal"; Fragen wie "wie kann sie nur?" führen zwangsläufig ins Leere.

Einem anderen Menschen seine Krankheit als schuldhaftes Versagen vorzuwerfen wäre also ebenso daneben wie zu einem Alkoholiker zu sagen, er müsse ja nur mit der Sauferei aufhören. Wobei der Alki sogar eine reelle Chance hat, nach einer Therapie dauerhaft "trocken" zu werden und zu bleiben, während bei einem ausgewiesenen BL'er nach heutigem Kenntnisstand die Symptome bestenfalls gemindert werden können.

Ich hoffe das es wenigstens beim Gericht dann auch mal den richtigen Dämpfer gibt und sie merkt das sie damit nicht durchkommt.

Wenn die Erkrankung Deiner Ex bereits glaubhaft thematisiert wurde, gibt's dafür keinen juristischen Dämpfer und keine Ordnungsmittel, sondern bestenfalls eine Therapieauflage. Insofern wäre es möglicherweise sinnvoll, Dich in den kommenden Verhandlungen nicht als Gegner, sondern als Unterstützer Deiner Ex zu positionieren und das nötige Verständnis zu signalisieren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2014 02:42
(@ernie0612)
Schon was gesagt Registriert

Moin Martin,
Oh ja da gebe ich dir uneingeschränkt recht. Ich habe drei jahre mit der ex zusammen gelebt, zwei klinikaufenthalte und mehrere ambulante Therapieversuche, die alle abgebrochen worden sind.
Habe mir selbst einen Therapeuten gesucht der mir hilft mit der lebenssituation klar zu kommen, denn für mich kam ein aufgeben nicht in frage. Sehr lange nicht. Habe mich in einer Selbsthilfe Gruppe für Partner eingefunden und viel gelesen, aber am meisten durch den Alltag gelernt.
Ich weiß inzwischen sehr viel über Borderline und das die Menschen nichts für ihr Problem können.

Zudem bin ich der letzte der ihr was will wegen der Krankheit. Ich versuche sie die ganze zeit zu unterstützen und suche auch immer wieder den kontakt, wird grad allerdings völlig abgelehnt. Auch weiß ich das sich es jederzeit wieder ins Gegenteil ändern kann.

Wenn es nach mir geht wurde ich sie gerne und so gut ich kann unterstützen. Das Gericht weiß offiziell noch nichts von der Diagnose, jedenfalls nicht von mir. Das JA weiß es darüber hat die familenhelferin, die mich betreut mit der vom sozialen dienst gesprochen. Die meinte das das bislang nicht relevant sei, denn es gibt auch borderliner die gut klar kommen und die sich mit der Zeitaufwand auf die Regelungen einlassen.

Das mit dem Dämpfer meinte ich eher mit ihren angriffen vor dem Amt, und mit der totalvermeidung was unsere Tochter betrifft.
Da hoffe ich das der Richter ihr deutlich macht sie müsse umdenken.
Mir ist auch klar das es in ihrem Verhalten nicht um die kleine geht sondern um die Spaltung, die sich in Ihr abspielt.

Ich habe bereits mehrfach beim JA und in den Anträgen bei Gericht immer Unterstützung signalisiert und werde daran auch festhalten.
Nervenden versuch es richtig zumachen torpediert sie, weil sie dann glaubt sie würde die Kontrolle verlieren. Ich zahle regelmäßig bisher ihnen Probleme. Jetzt geht es um Betreuungsunterhalt und Aufstockung für die kleine und sie rennt zum amt und beantragt diese Beistandschaft was bislang kein sinn mitmacht hat. Ich mache nichts gegen die Zahlungen, die sind meine Verantwortung und dazu stehe ich auch.

Das mal auf deinen text....
Bis dahin
Grüsse
Ernie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2014 02:59




(@psoidonuem)
Registriert

Moin Ernie,
Borderline ist - zumindest, wenn es sich nicht um die Hobbydiagnose des Ex-Partners anlässlich einer Trennung handelt - kein Krankheitsbild, das die Betroffenen sich freiwillig aussuchen. BL ist auch kein Schnupfen, der von allein wieder weggeht - und keine schlechte Angewohnheit, bei der man sich nur "ein bisschen Mühe geben muss". Ein Borderliner tickt eben nicht "normal"; Fragen wie "wie kann sie nur?" führen zwangsläufig ins Leere.

Einem anderen Menschen seine Krankheit als schuldhaftes Versagen vorzuwerfen wäre also ebenso daneben wie zu einem Alkoholiker zu sagen, er müsse ja nur mit der Sauferei aufhören. Wobei der Alki sogar eine reelle Chance hat, nach einer Therapie dauerhaft "trocken" zu werden und zu bleiben, während bei einem ausgewiesenen BL'er nach heutigem Kenntnisstand die Symptome bestenfalls gemindert werden können.

Martin, Dein reflexhaften Belehrungen betroffener Menschen wann immer das Wort Borderline fällt sind für Betroffene scher verdaulich.  Nicht nur, dass die das alles bereits wissen, es muss auch immer so was wie "Hobbydiagnose" eingebaut werden. Warum?

Was das schuldhafte Versagen angeht gehört es durchaus zum Wesen einiger Persönlichkeitsstörungen, absurderweise dem Partner die Schuld zu geben, was natürlich seinerseits nur eine Reflexion des Selbsthasses ist - was ich sagen will, von Betroffenen, die von ihren persönlichkeitsdefekten Exen vorgeworfen bekommen, Schuld an ihren zB Selbstmordversuchen zu sein Objektivität zu erwarten ist wirklich ein bisschen viel verlangt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2014 16:05
(@ernie0612)
Schon was gesagt Registriert

Ich stimme dem voll und ganz zu und die ex hat heute nachgeschoben aber das binnen ich ja gewohnt.

Ich gehe nur noch über den rechtlichen weg alles andere macht keinen Sinn Borderline ist und bleibt eine Welt für sich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2014 16:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ps,

Martin, Dein reflexhaften Belehrungen betroffener Menschen wann immer das Wort Borderline fällt sind für Betroffene scher verdaulich.  Nicht nur, dass die das alles bereits wissen, es muss auch immer so was wie "Hobbydiagnose" eingebaut werden. Warum?

vielleicht musst Du einfach einmal ein paar mehr Threads lesen, in denen BL thematisiert wird. Vor allem die Ausprägung, bei der einem Partner justament anlässlich der Trennung auffällt, dass der/die Ex ganz bestimmt BL habe und ja eigentlich schon immer so komisch war. Ist vergleichbar mit den bei Trennungen plötzlich auftauchenden Verdachtsmomenten für Pädophilie oder der plötzlichen Erkenntnis, der/die andere habe sich seit der Hochzeit eigentlich nur noch faul den Hintern auf der Couch plattgesessen.

Im übrigen dienen solche Threads nicht nur 1:1 der Beratung des Fragestellers (dann könnte man das nämlich auch per Mail erledigen), sondern auch der Information anderer Betroffener mit ähnlichen Fragestellungen. Und von denen kann man schlechterdings nicht verlangen, sich durch geschätzt 250.000 Beiträge dieses Forums zu graben. Deshalb braucht es - auch wenn Du persönlich das schon wissen magst - gelegentlich mal die Information, dass gerade das hochkomplexe Krankheitsbild "Borderline" in Trennungssituationen eine begehrte (und falsche) Projektionsfläche für "mein/e Ex hat einen an der Waffel / ...ich hab da mal was gelesen, meine ist genauso..." ist.

Vorliegend handelt es sich nicht um eine Hobbydiagnose; der TO schreibt ja selbst von klinischen Befunden, abgebrochenen Therapien und Klinikaufenthalten. Er gerät nur gelegentlich in die Schleife, von seiner Borderliner-Expartnerin "normales" und "vernünftiges" Verhalten zu erwarten.

Was das schuldhafte Versagen angeht gehört es durchaus zum Wesen einiger Persönlichkeitsstörungen, absurderweise dem Partner die Schuld zu geben, was natürlich seinerseits nur eine Reflexion des Selbsthasses ist - was ich sagen will, von Betroffenen, die von ihren persönlichkeitsdefekten Exen vorgeworfen bekommen, Schuld an ihren zB Selbstmordversuchen zu sein Objektivität zu erwarten ist wirklich ein bisschen viel verlangt.

ich habe nicht genau verstanden, was Du mit diesem etwas wirren Satz sagen willst. Vorliegend geht es aber gar nicht um die Beurteilung von Schuldfragen, sondern darum, wie der TO nach zu langem Werfen von Wattebäuschchen möglichst bald eine durchsetzbare und solide Umgangsregelung bekommt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2014 17:02
(@ernie0612)
Schon was gesagt Registriert

So mal wieder zum Thema.....

Die Anwältin der ex will mich wegen gewaltschutz dran kriegen, da ich der ex verschiedentlich Email geschrieben habe.

Sie behauptet auch wurde sie ständig anrufen.
Erstens habe ich Ihre Nummer nicht mehr, seien hatte ne neue, zweitens ist mir das viel zu blöd und dann erfahre ich, dass die Ex alles an aktuellem von mir weiß. Da muss ich mich echt fragen was macht die den ganzen tag.

Ich konzentriere mich nun auf die Klage, die morgen beim Gericht ist und dann kann sie gerne versuchen was speziell.

Werde mich nicht mehr auf die Spielchen einlassen, von wegen du darfst deine Tochter sehen, aber nur 1 Stunde in der woche begleitet und nur nach ihren Bedingungen.
Mal sehen was der Richter oder in meinem Fall die Richterin dazu sagt.

Wir hatten ein besonderes Konfliktpotenzial das allein von mir kommt und sie möchte grundsätzlich nichts mit mir zu unserer haben.

Ich werde nun auch die elterngesprache beim Gericht mit einbringen, damit sie endlich sieht, ich will von ihr nichts sondern von unserer Tochter.

Was passiert aus der Erfahrung eigentlich, wenn sie diese elterngespräche ablehnt?

Danke mal
Grüssle
Ernie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2014 17:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

damit sie endlich sieht, ich will von ihr nichts sondern von unserer Tochter.

Höre auf damit damit, etwas zu tun, damit sie etwas einsieht.

Das wird sie nicht und dárauf kommt es auch nicht mehr an.

Jetzt kommt es nur noch darauf an, was der Richter einsieht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2014 17:43
(@psoidonuem)
Registriert

vielleicht musst Du einfach einmal ein paar mehr Threads lesen, in denen BL thematisiert wird. Vor allem die Ausprägung, bei der einem Partner justament anlässlich der Trennung auffällt, dass der/die Ex ganz bestimmt BL habe und ja eigentlich schon immer so komisch war. Ist vergleichbar mit den bei Trennungen plötzlich auftauchenden Verdachtsmomenten für Pädophilie oder der plötzlichen Erkenntnis, der/die andere habe sich seit der Hochzeit eigentlich nur noch faul den Hintern auf der Couch plattgesessen.

Deswegen darf man jedem, egal ob mit oder ohne ärztliche Diagnose, erstmal ein herzliches Hobbydiagnose an dern Kopf knallen?

Im übrigen dienen solche Threads nicht nur 1:1 der Beratung des Fragestellers (dann könnte man das nämlich auch per Mail erledigen), sondern auch der Information anderer Betroffener mit ähnlichen Fragestellungen. Und von denen kann man schlechterdings nicht verlangen, sich durch geschätzt 250.000 Beiträge dieses Forums zu graben. Deshalb braucht es - auch wenn Du persönlich das schon wissen magst - gelegentlich mal die Information, dass gerade das hochkomplexe Krankheitsbild "Borderline" in Trennungssituationen eine begehrte (und falsche) Projektionsfläche für "mein/e Ex hat einen an der Waffel / ...ich hab da mal was gelesen, meine ist genauso..." ist.

Eben genau nicht. Und weißt Du warum? Weil der jeweilige TO zufällig ganz genau weiß - im Gegensatz zu Dir - ob das eine belastbare Diagnose ist.

Vorliegend handelt es sich nicht um eine Hobbydiagnose; der TO schreibt ja selbst von klinischen Befunden, abgebrochenen Therapien und Klinikaufenthalten. Er gerät nur gelegentlich in die Schleife, von seiner Borderliner-Expartnerin "normales" und "vernünftiges" Verhalten zu erwarten.

Das Wort Hobbydignose hast Du ins Spiel gebracht, nicht ich.

Im Übrigen ist es eben gerade charakterisisch für Bl, dass der Kranke sich sehr wohl "normal" und "vernünftig" verhält und unter bestimmten Bedingungen sogar sehr gut "funktioniert". Man kann es daher keinem verübeln, wenn er damit rechnet, dass das ausnahmsweise in Bezug auf ihn so ist.

ich habe nicht genau verstanden, was Du mit diesem etwas wirren Satz sagen willst. Vorliegend geht es aber gar nicht um die Beurteilung von Schuldfragen, sondern darum, wie der TO nach zu langem Werfen von Wattebäuschchen möglichst bald eine durchsetzbare und solide Umgangsregelung bekommt.

Es tut mir leid, dass Du ihn nicht verstehen kannst. Auch die Schuldfrage hast Du aufs Tapet gebracht. Warum auch immer.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2014 18:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bitte helft Ernie und arbeitet eine Grundsatzdiskussionen in einem anderen Thema ab.

Danke,
Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2014 18:48
(@ernie0612)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann eure grundsatzdiskusion grundsätzlich verstehen, dass Thema ist und bleibt brisant

Allerdings weiß ich sehr genau was Borderline ist und welche Ausprägung meine ex hat. Ich habe drei jahre Beziehung hinter mir, mit mehr auf und abs als man normal verkraftet, dass könnt ihr mir glauben.

Dennoch haben wir ein gemeinsames Kind und e ist selbst bei der Situation doch normal das ich als Vater alles daran setzen will zuerst einmal das Gute zu sehen, auch wenn es im Moment absurd sein mag, ich weiß aus der Erfahrung es kann sich jederzeit ändern.

Ich bin nun fast 48 und damit doppelt so alt wie meine ex und auch das spielt eine Rolle. Ich traue mir zu die sache realistisch zu sehen und dennoch immer wieder einen Versuch zu starten, nicht alles mit Gerichten und Drohungen vorzunehmen.

Im Moment ist der Druck für alle sehr hoch. Sie gerät immer mehr unter druck, weil ich meinen wünsche und Interessen durchsetzen möchte und sie bekommt es auch von den Behörden vorgekaut was sie darf und was nicht, also reagiert sie sich ab beim geringsten Widerstand und bei dem für sie schuldigen, also bei mir.
Ein völlig normales Borderline verhalten.

Nur bin ich inzwischen an einem Punkt an dem ich nicht mehr bereit bin meine Geduld auszuweiten.

Sie will und braucht die Kontrolle, dass weiß jeder der sich mit dem Thema auskennt, ich möchte das nicht mehr und muss reagieren.

Aber was glaubt ihr wird passieren wenn ich nun den ganz harten weg fahre, richtig der Hass wird eher größer und die leidtragende ist unsere Tochter. Auch wenn sie mit ihren nun fast 11 Monaten noch sehr klein ist, diese Stimmungen tun ihr nicht gut.

So jetzt stellt euch mal meine Lage vor.
Mit dem ganzen wissen, damit das ich genau weiß das unsere Tochter diese Stimmungen spürt, stehe ich hier und mach mich selbst nervlich kaputt.
Genau um damit aufzuhören und mir rät. Zu holen bin ich in dieses Forums.

Gruss Ernie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2014 19:36