Hallo liebes Forum.
Damals lernte die KM ihren neuen Freund kennen und ist zu Ihm in eine 500 km entfernte Stadt gezogen.
Derzeit erhält meine Tochter Berufsausbildungsbeihilfe weil sie deshalb jetzt alleine wohnt. Da beide Elternteile während der Ausbildungszeit zu Unterhalt verpflichtet sind hat das Arbeitsamt von uns beiden Elternteilen die Einkommensnachweise der letzten zwei Jahre von uns angefordert. Ich lebe in Spanien und habe seit ca. 6 Wochen diese Nachweise meiner Tochter ausgehändigt. Die Mutter weigert sich, weil sie befürchtet denke ich, dass Sie eventuell Unterhalt zahlen muss bzw. sogar Nachzahlen wird. Seit etwa zwei Monaten ruft meine Tochter die KM ohne Erfolg vergeblich an. Ich habe ihr darauf hin gesagt dass Sie die KM verklagen soll, sie traut sich aber nicht gegen die eigene Mutter zu klagen. Psychisch denke ich würde Sie das mit Sicherheit nicht durchstehen.
Meine Fragen:
Kann dass Arbeitsamt oder zuständige Stelle nicht direkt bei der KM die nötigen Unterlagen anfordern ?
Wird durch diese Verzögerung nun die BAB gestrichen ?
Was soll meine Tochter tun ?
Was kann ich tun ?
Danke im voraus für euere Antworten,
Antonio.
Ach ja, hab vergessen, meine Tochter ist 21 Jahre alt und ist seit August 2012 im ersten Ausbildungsjahr.
LG Antonio
Hallo
Das kann man recht kurz zusammen fassen. Deine Tochter ist Volljährig und niemand anderes als sie selbst kann diese Unterlagen von der Mutter anfordern.
Weigert sich die Mutter, dann bleibt nur die Klage.
Natürlich werden ihr irgendwann die Leistungen gestrichen, andernfalls würde das ja sonst zur Folge haben, das niemand mehr Unterlagen raus gibt und somit die Allgemeinheit in Form des Steuerzahlers für den Unterhalt aufkommt.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Moin Antonio,
Das Leben ist kein Ponyhof; Deine Tochter ist 21 und volljährig und kann sich nicht aussuchen, von welchem Elternteil sie Unterhalt verlangt. Auch hinter einem "Amt" kann man sich nicht verstecken und erwarten, dass die Leute dort die Kartoffeln für einen aus dem Feuer holen.
Du kannst das Verfahren ja für Dich vereinfachen: Nimm den Satz für volljährige, nicht mehr zuhause lebende Kinder von 670 EUR pro Monat. Zieh davon das Kindergeld von 184 EUR und die Ausbildungsvergütung ab und überweise Deiner Tochter vom verbleibenden Restbetrag die Hälfte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für eure Antworten.
Im nächsten Monat wird Sie ihre bisherige vom Arbeitsamt finanzierte Wohnung kündigen und zusammen mit Ihrem Freund (hat festen Arbeitsplatz) eine gemeinsame Wohnung mieten.
Fragen:
Beeinflusst das die monatliche Berechnung der BAB ?
Kann "ich" die KM verklagen ? Schliesslich geht es um meine Tochter.
Ich werde natürlich etwas mehr Unterhalt zahlen wenn´s nicht anders geht, aber sollte man die KM einfach so gehen lassen ?
Übrigens: Vor zwei Jahren, bei der damals 16 jährigen Schwester wollte Sie auch kein Unterhalt zahlen. Sie hatte mich schon soweit gebracht dass ich ein Papier aufsetze indem ich mich verpflichte Ihren Unterhalt mit zu bezahlen und Sie als Gegenleistung das Sorgerecht abgibt.. Sie hatte damit gedroht die Tochter gegen ihrem Willen mitzunehmen. Das Jugendamt hatte mir aber gesagt das dass Gesetzwidrig ist. Damals ist die KM zum Glück nicht damit durchgekommen. Jetzt lebt jüngere Tochter bei meiner Schwester, hat ein geordnetes und glückliches Leben und ist Klassenbeste in ihrer Schule.
LG Antonio
Moin Antonio,
Kann "ich" die KM verklagen ? Schliesslich geht es um meine Tochter.
nein, das kannst Du nicht. Die Tochter ist die Anspruchsberechtigte gegen ihre Mutter; Du selbst hast keinerlei Auskunftsansprüche gegen Deine Ex und deshalb auch keine Klagemöglichkeit.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Antonio,
Kann dass Arbeitsamt oder zuständige Stelle nicht direkt bei der KM die nötigen Unterlagen anfordern ?
In jedem Falle solltest Du Deiner Tochter empfehlen, eben dieses mit der Agentur für Arbeit zu besprechen ...
Ansonsten mag auch der Hinweis an KM helfen, dass - wenn sie nicht in die Puschen kommt - ein Ordnungsgeld droht (Quelle - dort findest Du ggf. auch Info zu Deinen weiteren Fragen):
Wer die Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, handelt ordnungswidrig (§ 404 Absatz 2 Nummer 23 SGB III). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.000 Euro geahndet werden.
Gruß
United
Danke für die hilfreichen Tipps.
Werde dafür sorgen das die KM ins "puschen" kommt. Wenn jede Partei die erforderlichen Nachweise hat werden wir eine gerechte Lösung finden.
Der Auszug bzw. Link aus der Bundesagentur für Arbeit ist sehr hilfreich.
Sobald sich was neues ergibt melde ich mich wieder.
Bis dann,
Antonio.