KM will nichts zahl...
 
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KM will nichts zahlen und macht Druck

 
(@antonio123)
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Hallo liebes Forum !

Ich habe gemäss DT immer 100% bezahlt. Urlaubreisen Klamotten und andere Dinge habe ich mit meiner Tochter C. 15 j.  zusammen gekauft und extra bezahlt.
Ich lebe seit vier Jahren in Spanien, habe aber weiterhin die 100% Unterhalt bezahlt, Klamotten etc. ,und die Urlaubsreisen zu mir nach Spanien.

Im August 2011 ist die KM zu Ihrem neuen Freund 400 km in eine andere Stadt gezogen. Tochter C. wollte aber nicht mit und Ich habe im letzten Moment gerade noch eine kleine Wohnung für Sie im Haus meiner Schwester organisieren können. Als Bedingung wollte die KM KEINEN Unterhalt mehr zahlen und das Sorgerecht dafür abgeben, das ist aber nicht erlaubt. Wir zahlen daher die 100% Kindesunterhalt zu je die Hälfte.

Für die Ablöse und Einrichtung der Wohnung habe ich im August 2011 übrigens nachweislich 2.300 € alleine bezahlt.

Auch besteht die KM weiterhin dass das Kindergeld weiterhin auf Ihr Konto überwiesen wird, und dann erst will Sie es auf das Konto meiner Tochter überweisen. ( Fraglich ob das wirklich regelmässig geschehen wird, vor ca. einem Jahr hat Sie z.B. eine Privatinsolvenz eingereicht. )

Da ich Ihr natürlich mein Misstrauen deutlich zu erkennen gebe und wir in letzter Zeit oft diskutieren, hat Sie einen Rechtsanwalt beauftragt.
Der will nun von mir ein Einkommensnachweis der letzten drei Jahre sehen.
Gemäss DT liegt mein Einkommen im Schnitt bei 128% statt 100%, wird aber sich zukünftig wegen der Eurokrise demnächst deutlich verschlechtern.

A:  Wie ist das mit der Verjährung ? Bis jetzt hat es bei uns noch nie eine Diskussion wegen dem Unterhalt gegeben.
B.  Dürfen Urlaube, Klamottengeld und Wohnungseinrichtung angerechnet werden ?
C.  Ich lebe derzeit in Spanien und wir sind nach spanischem Recht in Deutschland geschieden, gelten die Unterhaltszahlungen nach spanischem Gesetz ?

Und noch etwas....

Unsere zweite, ältere Tochter S.,  damals 15 Jahre, (jetzt 19 J.),  hat vom August 2008 bis Dezember 2009 ca. eineinhalb Jahre bei mir in Spanien gelebt, d. h. , sie ist damals hier in Spanien zur Schule gegangen bzw. war beim Einwohnermeldeamt gemeldet.

Ich nehme an dass die KM damals keine Veränderungsmitteilung der Kindergeldkasse geschickt hat und das Geld weiterhin bezogen hat.

Damals hatte Tochter S. die 8. Klasse abgebrochen und zog zu mir, weil sie es nicht mehr bei der Mutter ausgehalten hat.

Das Geld hatte doch unserer Tochter zugestanden, wenn überhaupt !
Hat Sie sich dadurch strafbar gemacht ? Muss Sie das zurückzahlen ?

Es wäre nicht schlecht wenn ich auch mal etwas Druck auf die KM ausüben könnte !!

Danke im voraus für eure Antworten,

Antonio.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2011 12:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich glaub das mit dem KG hast du falsch verstanden. Es ist nichts was dem Kind zusteht, sondern eine Entlastung für die Kosten der Eltern. Wenn die KM den Umzug damals nicht angezeigt hat wirst du jetzt kaum noch etwas dagegen machen können. Falls sie doch noch nachweisbar erwischt wird, wird sie das Geld an due Kasse zurückzahlen müssen. Der Tochtersteht es definitiv nicht zu. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die KM nicht trotzdem KG bekommen konnte.

Das KG für die allein lebende 15-jährige kann auf Antrag direkt an sie ausgezahlt werden.

Der Bedarf des Kidens ermittelt sich allerdings nicht als 100 % der DDT geteilt durch 2, sondern aus der Summe der Elterneinkommen. Danach wird je nachEinkommen der zu zahlende KU aufgeteilt. Es kann also durchaus sein ,das ihr gemeinsam in Stufe 3 der DDT landet und due z.b. 2/3 und die KM 1/3 zu zahlen hätte.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2011 12:40
(@antonio123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

danke fuer die Antwort.

Ich hab die Anmeldung von der spanischen Meldebehörde und genügend schriftliche andere Beweise was das Kindergeld angetrifft.

Was ist wenn die KM nicht arbeitet bzw. kein Geld hat, muss ich den Unterhalt für Sie bezahlen ?
Ist sie nicht verpflichtet den Mindestunterhalt 100% immer zu zahlen ?

Und muss ich für die vergangenen drei Jahre nachzahlen ?

LG Antonio

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2011 21:20
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Falls Kinder, für welche KG bezogen wird, nicht im Haushalt der Eltern oder Grosseltern wohnen, hat derjenige vorrangig Anspruch, welcher den höheren Unterhalt zahlt. Das dürfte für die 15-jährige Tochter zutreffen. Fraglich ist, ob Du überhaupt einen KG-Anspruch in Deutschland hast. Falls nicht, so hat die KM tatsächlich einen KG-Anspruch, da sie in Deutschland uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig und es ihr leibliches Kind ist.

Gemäß §74 EStG kann ein Abzweigungsantrag gestellt werden, falls die KM als derzeitige KG-Bezieherin ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Dadurch wird das KG wie von midnightwish beschrieben an das Kind direkt (ganz oder teilweise) ausgezahlt. Das geht m.E. auch rückwirkend.

Was ist wenn die KM nicht arbeitet bzw. kein Geld hat, muss ich den Unterhalt für Sie bezahlen ?
Ist sie nicht verpflichtet den Mindestunterhalt 100% immer zu zahlen ?

Bei auswärtig untergebrachten Kindern sind nach deutschem Recht beide Eltern barunterhaltspflichtig. Diese UH-Pflicht findet ihre Grenzen in der Leistungsfähigkeit jedes Elternteils und kann dadurch auch Null sein. Und nein, Du bezahlst nicht für die KM mit, sondern entsprechend Deiner Leistungsfähigkeit. Wenn das Kind jedoch im Ausland wohnt und gemeldet ist könnte ich mir vorstellen, dass deutsches Recht überhaupt nicht angewendet wird.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2011 14:36