KM zahlt keinen Unt...
 
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KM zahlt keinen Unterhalt

 
(@aro12)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

meine Geschichte hatte ich hier schon mal eingestellt,  Ganz kurz trotzdem:: Meine drei Kinder (5,7 und 10 Jahre) leben bei mir, ich habe das alleinige ABR und einen großen Teil des Sorgerechtes.

Trotz mehrmaliger Aufforderung meiner Anwältin wurde durch KM kein Unterhalt für die Kids gezahlt, so dass ich jetzt eine Unterhaltsklage eingereicht habe. Ich habe hier im Forum schon des öfteren gelesen, dass KM nicht zur Zahlung von Unterhalt "verurteilt" wurden. Könnten denn erfahrene User mal ein paar Erfahrungen mitteilen?

Die KM ist Beamtin, geht auf eigenen Wunsch nur halbtags arbeiten (Vollzeit ist problemlos möglich). Bei Vollzeit würde sie 2.200 € netto erhalten. Sie zahlt im Moment den Hauskredit allein (1000 €)- im Gegenzug verzichte ich auf den Wohnvorteil. Sie wohnt aber auch allein in dem Haus und weigert sich einem Verkauf zuzustimmen. Dazu kommen bei ihr noch ca. 160 € monatlich an Kreditkosten für ehebedingte Schulden. Sie hat, mit Verweis auf den Hauskredit, bisher die Unterhaltszahlungen verweigert und gibt an, dass sie auf Grund der Trennung von mir nicht voll arbeite kann - Trennung war 2008 (psychische Belastung). Kann sie damit durchkommen??

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2011 14:04
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus aro,

ob sie damit durchkommt steht ein Stück weit in den Sternen.

Wenn Du hier im Forum schon gelesen hast, dann weißt Du, das Frauen bei dem Thema oft mit Samthandschuhen angefasst werden.

Im umgekehrten Fall würdest Du als Mann sofort verdonnert werden.

So istes nunmal im dt. Familien(un)recht.

Du hast Klage eingereicht und mehr kannst Du nicht tun.
Solche Geschichten wie

dass sie auf Grund der Trennung von mir nicht voll arbeite kann - Trennung war 2008 (psychische Belastung)

sind aus meiner Sicht völliger Nonsens. Aber ob das Gericht es auch so werten wird, weiß hier keiner mit Bestimmtheit zu sagen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 14:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wem gehört das Haus (Grundbucheintrag etc.)? Wurden alle Scheidungsfolgesachen bereits geregelt?

Deine Agrumente bzgl. all dem sind bereits in der UH-Klage enthalten. Darauf begründent wird sich der Richter was einfallen lassen. Schlägt er einen Vergleich vor, dann ist was faul.
Ohne (aber auch mit) Kenntnis der Klageschrift kann nicht mal spekuliert werden, wie der Richter entscheiden könnte.

Wurde z.B. mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheitspflicht ggü. minderj. Kindern agrumentiert, dabei mit dem Finger auf den Halbtagsjob zeigend, im Hintergrund eine fiktive Einkommensanrechnung für möglich zu erachten?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 14:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

du schreibst, das die KM bei einer Vollzeitstelle 2200 € Netto erzielen könnte. Das heißt ja bei einer Halbtagstelle ist es entsprechend weniger.

Wenn nun monatliche Kreditraten von 1000 € + 160 €, hat sie da schonmal Fixkosten in Höhe von 1160 €. Wie finanziert sie den ndas bisher? Von einer Halbtagsstelle dürfte das kaum machbar sein.

Was mich zu 2 Fragen bringt. Bist du dir absolut sicher, das sie die vollständigen Kreditraten bedient? Oder kann es sein, dass die Bank bei dir anklopft und Geld will? Ich gehe davon aus, das ihr beide Kreditnehmer seid und auch beide im Grundbuch steht.

Evtl. solltest du ihr mal vor Augen führen, das durchaus auch eine Teilungsversteigerung des Hauses in Frage kommen könnte, um ihre Lasten etwas zu vermindern und sie damit in die Lage zu versetzen auch mit einer Halbtagsstelle ei nwenig KU zu zahlen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 15:20
(@aro12)
Schon was gesagt Registriert

Hi

Wem gehört das Haus (Grundbucheintrag etc.)? Wurden alle Scheidungsfolgesachen bereits geregelt?

Deine Agrumente bzgl. all dem sind bereits in der UH-Klage enthalten. Darauf begründent wird sich der Richter was einfallen lassen. Schlägt er einen Vergleich vor, dann ist was faul.
Ohne (aber auch mit) Kenntnis der Klageschrift kann nicht mal spekuliert werden, wie der Richter entscheiden könnte.

Wurde z.B. mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheitspflicht ggü. minderj. Kindern agrumentiert, dabei mit dem Finger auf den Halbtagsjob zeigend, im Hintergrund eine fiktive Einkommensanrechnung für möglich zu erachten?

Gruss oldie

Danke für die ersten schnellen Antworten. Das Haus ist gemeinsames Eigentum (50/50). Andere Scheidungssachen (die Scheidung ist eingereicht) sind nicht geklärt (DEF verweigert sich allen Klärungen). Und ja, es wurde mit erhöhter Erwerbsobliegenheit und fiktivem Einkommen (basierend auf einer Vollzeitstelle) argumentiert. Die Klage ist im November eingereicht, bisher habe ich vom Gericht nichts gehört. Zum Glück bekomme ich noch den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, sonst wäre es finanziell ziemlich knapp.

Viele Grüße
aro

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2011 15:30
(@aro12)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

du schreibst, das die KM bei einer Vollzeitstelle 2200 € Netto erzielen könnte. Das heißt ja bei einer Halbtagstelle ist es entsprechend weniger.

Wenn nun monatliche Kreditraten von 1000 € + 160 €, hat sie da schonmal Fixkosten in Höhe von 1160 €. Wie finanziert sie den ndas bisher? Von einer Halbtagsstelle dürfte das kaum machbar sein.

Was mich zu 2 Fragen bringt. Bist du dir absolut sicher, das sie die vollständigen Kreditraten bedient? Oder kann es sein, dass die Bank bei dir anklopft und Geld will? Ich gehe davon aus, das ihr beide Kreditnehmer seid und auch beide im Grundbuch steht.

Evtl. solltest du ihr mal vor Augen führen, das durchaus auch eine Teilungsversteigerung des Hauses in Frage kommen könnte, um ihre Lasten etwas zu vermindern und sie damit in die Lage zu versetzen auch mit einer Halbtagsstelle ei nwenig KU zu zahlen.

Gruß Tina

Hallo Tina,

also die Raten werden pünktlich gezahlt. Ich stehe in "ständiger" Verbindung zur Bank und bekomme auch die jeweiligen Kontoauszüge. Und wie KM das finanziell macht, weiß ich auch nicht. Wahrscheinlich wird sie stark von ihrem Vater unterstützt. Das ist auch o.k. Das Problem ist nur, dass sie einem Hausverkauf nicht zustimmt (da würde nach Ablösung des Dahrlehens sogar noch Guthaben übrigbleiben). Bei einer möglichen Zwangsversteigerung sieht das bestimmt ein bisschen anders aus. Und ihr irgendwas vor Augen führen bringt leider gar nichts (eigene leidvolle Erfahrung), da sie nicht einmal richterliche Beschlüsse interessieren (war beim Umgang so). Sie verweigert sich einfach der Realität.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2011 15:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin aro,

befasse Dich einmal mit dem Thema >>>Teilungsversteigerung<<<. Das ist zwar prinzipiell auch eine Zwangsversteigerung - aber mit einem anderen Ziel.

Es nützt nichts, Dich nur hinter einem "sie will nicht mehr arbeiten", "sie will keinen Unterhalt bezahlen" oder "sie will im Haus wohnen bleiben" zu verschanzen, wenn Du selbst ihr keine Daumenschrauben anlegst, indem Du bestimmte Dinge ans Laufen bringst (oder zumindest damit winkst).

Viele Menschen tun nur, was sie zur Vermeidung von Druck tun müssen. Sie gehen zur Arbeit, weil sonst der Verlust des Arbeitsplatzes und des Einkommens droht. Es ist an Dir, als gesetzlicher Vertreter Eurer Kinder diesen Druck aufzubauen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 15:59
(@aro12)
Schon was gesagt Registriert

Moin aro,

befasse Dich einmal mit dem Thema >>>Teilungsversteigerung<<<. Das ist zwar prinzipiell auch eine Zwangsversteigerung - aber mit einem anderen Ziel.

Es nützt nichts, Dich nur hinter einem "sie will nicht mehr arbeiten", "sie will keinen Unterhalt bezahlen" oder "sie will im Haus wohnen bleiben" zu verschanzen, wenn Du selbst ihr keine Daumenschrauben anlegst, indem Du bestimmte Dinge ans Laufen bringst (oder zumindest damit winkst).

Danke brille, du hast Recht.

Ich habe mich ein bisschen mit dem Thema Teilungsversteigerung beschäftigt. Ich habe gelesen, dass man das am Besten erst nach der Scheidung anschiebt, da ansonsten der andere ein "besonderes" Widerspruchsrecht hat. Aber der Scheidungstermin ist erst in 7 Monaten (das dauert hier alles ewig). Gibt es im Forum jemanden, der das schon eine Teilungsversteigerung gemacht hat und mir vielleicht ein paar Tipps dazu geben kann?

Danke schon mal im voraus.
Aro

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2011 13:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin aro,

eine solche Teilungsversteigerung ist nicht erst wirksam, wenn man sie tatsächlich anschiebt; auch die Ankündigung, dass das demnächst der Fall sein wird, kann Wunder wirken. Genauso wie es hilfreich sein, die Immobilie mal in einem Immobilienportal zu inserieren und mit Interessenten zur Besichtigung vorbeizukommen... (nein, schreib jetzt bitte keinen Satz, in dem "ja, aber..." vorkommt).

Du musst vor allem aus der Rolle herauskommen, dass Du nur reagierst, indem Du selbst den Hammer in die Hand nimmst und die Schlagzahl vorgibst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2011 13:24
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo aro,

du bekommst für alle drei Kinder UHV, und das noch auf die nächsten Jahre hinaus.

Was willst du denn mehr? Bei der Einkommenssituation (Halbtag) der KM ist nicht mehr drin, sie wird zum Mangelfall.

Das JA steht ihr mit Sicherheit auch schon auf den Zehen weil sie von ihr den UHV zurückwollen. Lass doch die die Drecksarbeit machen

die KM vor Gericht zu zerren und zur Vollzeitstelle zu zwingen.

Gruß Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2011 14:03




(@aro12)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich wollte nur ein paar neue Infos einstellen.

Die ganze Sache will der Richter in einem schriftlichen Verfahren klären.
Wie erwartet hat KM bzw. ihre RA' in den KU-Antrag abgelehnt. Als Begründung hat sie gesundheitliche Probleme angegeben und ein zweizeiliges (kein Witz!) "Gutachten" ihrer Hausärztin vorgelegt. Sie könne nicht voll arbeiten und schon gar keine Nachtschichten (laut ihrer mitgeschickten Bezügemitteilung macht sie aber welche). Und natürlich die Hausrate, die sie leistungsunfähig macht (und eine PKW Leasingrate). Ich habe jetzt 14 Tage Zeit für eine Stellungnahme. Mal sehen wie das weiterläuft.

Viele Grüße an alle
Aro

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2011 16:55