Könnte mal jemand s...
 
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Könnte mal jemand schauen, ob ich richtig gerechnet habe???

 
(@tonnenkom)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

es geht um den Kindesunterhalt, welchen ich an meine beiden Zwillinge (beide studieren, 19 Jahre alt, leben im Haus der KM) überweise... Nicht, dass ich einen Fehler gemacht habe - das JA darf und kann mir leider keinerlei Auskunft geben, ob ich richtig gerechnet habe (ich habe die nämlich angeschrieben).
Davon ab bitte ich die beiden sich natürlich Beratung beim JA zu holen, wenn sie es für richtig befinden.

Ich arbeite im öffentl. Dienst und bekomme E11, Stufe 3 in Summe macht das 3537,14 Euro plus Programmierzulage von 20 Euro, also 3557,14 € brutto.

Wenn ich nun richtig rechne kommt folgendes bei mir raus:

Die "Kinder" bekommen Unterhalt nach DDT Stufe 4 (ab 18) abzüglich vollem Kindergeld von 184 € je Kind.
Das sind also nach meiner Rechnung ca. 2400 Euro, abzüglich einer 5% Pauschale (120 Euro) = 2280 Euro bereinigtes Nettoeinkommen von mir.

Kind 1 - 580€ abzgl. 184 € = 396 €
Kind 2 - 580€ abzgl. 184 € = 396 €

Ich laufe ja auch nicht in den Selbstbehalt von 1300€ (stimmt das - bin wieder verheiratet?) rein.
Mit der weiteren Berechnung - also der Aufteilung KM KV brauche ich mich glaube ich nicht herumschlagen, da die KM Selbstständig, sowie Arbeitslos ist (geile Kombination...) und im eigenen Haus wohnt - aber alles irgendwie so drehen kann das nix bei raus kommt...

Habe ich richtig gerechnet???

1000 Dank schon mal!!!

ps.: Ich zahle gerne für meine Kinder, es schwillt mir aber der Kamm, wenn ich rausbekomme, dass die KM das KG einbehält - die kinder das von mir überwiesene Geld abgeben müssen und auch die Gelder vom 450 € Job meines Sohnes zu Teil von der KM eingefordert werfden, weil SIE nicht Haushalten kann... aber nen Haus und nen dicken Daimler fahren.... boahhhh  :gunman:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2015 13:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tonnenkom,

ein paar Hinweise zu Deiner Rechnung:
1. Die 5%-Pauschale (Berufsbedingter Aufwand) gilt nicht überall (zu prüfen in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts), wenn höhere Kosten (Fahrten zur Arbeit) können diese bei Nachweis berücksichtigt werden.
2. Hast Du berücksichtigungsfähige Altersvorsorge (Lebensversicherung, Riester, ggf. Tilgung Wohneigentum) ?
3. Deine jetzige Ehefrau ist grundsätzlich ein weiterer Unterhaltsberechtigter. D.h. es wäre eine Herabstufung um eine EK-Stufe vorzunehmen.
4. Ggf. kann die fiktive Unterhaltsberechtigung Deiner Ehefrau auch zu einer Unterschreitung des Selbstbehalts führen (oder weitere Herabstufung wegen Bedarfskontrollbetrag). Ihre UH-Berechtigung ist gegenüber den Kindern vorrangig.
5. Wurde BAföG beantragt ? Ggf. mal online rechnen, ob da was rauskommen könnte.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2015 14:03
(@tonnenkom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

und danke für die mehr als schnelle Antwort  🙂
Komme aus dem Bereich des OLG Celle - 5% berufsbedingter Aufwände zzgl. max 4% Altersvorsorge sind möglich (die RV hatte ich noch nicht eingerechnet - ist aber "nur" um die 50 €.
Interessant sind deine Ausführung zu meiner jetzigen (total lieben - das muss ich mal sagen!) Ehefrau - gibt es da irgendwo was zum lesen? Google findet irgendwie nicht das richtige (oder ich bin zu blöd - kann ja auch sein  :knockout:)!
BaföG wurde meines Wissens nicht beantragt, da wir (<-- das ist gut) zuviel verdienen sollen...

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2015 14:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da sowohl Du als auch die KM barunterhaltspflichtig ist, müsste eigentlich das Einkommen beider Eltern genommen werden.
Wenn allerdings klar ist, dass die KM ein Einkommen unter dem Selbstbehalt von 1300 Euro hat, dann kann die Berechnung anhand Deines Einkommens alleine erfolgen.

Du solltest auf alle Fälle mal in einem <a href="https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/>Bafög-Rechern</a>" testen ob ein Bafög-Anspruch besteht.
Bafög (auch als Darlehn) ist vorrangig zu beantragen und mindert den Unterhaltsbedarf.
Du kannst trotz der Aussage, dass ihr zuviel verdient auf einem Bafög-Antrag bestehen. Wenn der dann negativ beschieden wird, dann ist das halt so. Oder aber Mama legt ihr Einkommen offen und dann wird der BAfög-Rechner gefragt.

Deine Ehefrau ist unterhaltsberechtigt und zählt damit bei den Personen, die von Dir Unterhalt bekommen würde mit. Dabei kommt es nicht darauf an, dass Du tatsächlich Geld zahlst. Das Stichwort ist <a href="http://www.recht-finanzen.de/contents/1124-unterhaltspflicht-der-ehegatten-waehrend-der-ehe>Familienunterhalt</a>."

Ansonsten hat united schon alles gesagt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2015 14:26
(@tonnenkom)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Danke Ihr Zwei,

ich werde mal die Infos recherchieren und mal schauen was ich mache!

THX

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2015 14:33
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Kindergeld hat sich erhöht: 188 Euro und im Januar 190 Euro.
Ist der Sohn mit dem Mini-Job auch in Ausbildung/Schule?
LG Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2015 17:55
(@tonnenkom)
Schon was gesagt Registriert

moin,

sind beides Studenten 😉
Ja, KG-Erhöhung hab ich mitbekommen - das rechne ich dann neu.
Aber Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2015 10:31