Ich habe ein schwieriges Problem zum Thema Sozialhilfe.
Meine Ex-Frau (seit 7 Jahren geschieden, halbes Sorgerecht, die 2 Kids leben bei mir) macht allerfeinstes Theater. Sie hat bisher keinen Unterhalt gezahlt. Jobbt nach Laune schwarz in den miesesten Spelunken und äußert Ihrer Freundin gegenüber, dass Sie nie offiziell arbeiten werde, weil viel Geld für den Unterhalt der Kids an mich (bzw. an ihre Kinder) gegen würde. Nun hat sie allerdings gerafft, dass der Richter ihr unter Androhung einer empfindlichen Geldstrafe auferlegt hat, die Kinder alle 2 Wochen für das Wochenende zu sich zu holen. Da kommt mein kleines Miststück doch tatsächlich auf die Idee, von mir Geld für die 4 Tage im Monat zu fordern, um den Kids Essen kaufen zu können. Zu erwähnen ist hierbei, dass ich selbst mit meinem Arbeitslohn nur knapp über der Sozialhilfe rangiere und unsere 2 Kinder (11 und 13 Jahre alt) zu versorgen habe. Ach ja... ihre Fahrkosten 2x im Monat zu mir (8,40?, S-Bahn) soll ich gefälligst auch begleichen.
Es ist natürlich wichtiger für sie, sich neue Klamotten zu kaufen, damit ihre jeweils aktuellen Lover was zum Vorzeigen haben, als Geld auzugeben für solche sinnlosen Dinge wie Lebensmittel oder Geburtstagsgeschenke. Zu ihrem 10. hat unsere Tochter z.B. von ihr 2 gebrauchte (und demolierte) Barbie-Schränke bekommen. Das war das einzige Geschenk in den letzten 5 Jahren. Der Junge ging sogar komplett leer aus. Auch was Anrufe zum Geburtstag sind, ist ihr völlig fremd.
Ihr seht, ein hervorragendes trautes Kinderglück nach der Scheidung der Eltern. Wenigstens erfülle ich als Papa alle Wünsche meiner anspruchslosen Kinder im Rahmen des Machbaren. Ob es der Fussballverein oder die Tanzgruppe ist. Alles bleibt an mir. Von der Mutter kommt weder auch nur 1 Cent noch Mutterliebe.
Welche Möglichkeiten hat sie, vom Sozialamt Leistungen zu erhalten, die folgendes umfassen?
Fahrkosten zum Wohnort des anderen Elternteils, Lebenshaltungskosten für die 4 Tage im Monat (Regelsatz für diese Kinder in Berlin ca. 50 Euro für 4 Tage) und Unterhaltsleistung an den erziehenden Elternteil, wenn die Mutter noch das halbe (nicht genutzte) Sorgerecht hat? Der Unterhaltsvorschuß ist ausgelaufen.
Bitte helft den Kids und mir...
DANKE !!!
"das kind hat ein recht auf achtung, glück und eine ordentliche erziehung" korczak
Willkommen 2xDaddy,
die Kosten des Umgangs hat der Umgangselternteil allein zu bestreiten. Eine Aufrechnung mit/Kürzung des KU/TU auch bei längeren Aufenthalten ist nicht statthaft.
Deine Ex könnte vom Sozialamt die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel sowie den Tagessozialsatz für Kinder vom Sozialamt bekommen. Sie muss hierzu den Antrag allerdings vorher stellen.
Bezüglich des Unterhalts würde ich umgehend Klage einreichen. Da deine Ex ja nun gar nix zahlt, obliegt ihr eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das heißt, jeden Tag eine Bewerbung und Aufnahme Nebentätigkeit (durchaus auch mehrere). Sollte sie diesem nicht nachkommen, wird ein fiktives Einkommen angesetzt und auf dieser Basis der KU ausgerechtnet und auch zu zahlen. Die Klage reichen übrigens die Kinder ein, da sie die Unterhaltsgläubiger sind und sie werden PKH bekommen. Du kannst es auch erst über das JA versuchen, aber das kostet meist nur Zeit.
Sie hat ja irgendwelche festen Lebenshaltungskosten. Versuch das mal herauszufinden und addiere das auf. Diesen Kosten müssen zwangsläufig irgendwelche Einnahmen gegenüber stehen. Damit ließe sich beweisen, dass eben doch Einnahmen vorhanden sind.
Dann mal los...
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Lieber Deep,
das sind doch theoretische Betrachtungen 😀 .
Es geht doch hier um eine unterhaltspflichtige Frau! Die von Dir in Erwägung gezogenen Mechanismen greifen doch nur bei unterhaltspflichtigen Männern ;) .
meint aus leidvoller Erfahrung
Uli
😀 Stimmt Uli, bin halt Idealist 😀
Die Unterstützung der Umgangseltern durch das Sozialamt greift übrigens auch nur, wenn der Umgangselternteil selbst Sozialhilfe bezieht.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Herzlich willkommen 2xDaddy,
gibt es ein unterhaltsurteil gegen die KM?
wenn nicht solltest du es sofort wie von deep beschrieben anstreben.
wenn es ein urteil gibt kannst du sie auch strafrechtlich verklagen, kommt es zu so einem verfahren wäre die KM vorbestraft.
mel
hi deepthough,
die Kosten des Umgangs hat der Umgangselternteil allein zu bestreiten. Eine Aufrechnung mit/Kürzung des KU/TU auch bei längeren Aufenthalten ist nicht statthaft.
ich kenne fälle, da zahlt die mutter dem vater die fahrkosten. aber das ist keine vorschrift, sondern allein in gegenseitigem einvernehmen?
Deine Ex könnte vom Sozialamt die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel sowie den Tagessozialsatz für Kinder vom Sozialamt bekommen. Sie muss hierzu den Antrag allerdings vorher stellen.
sie hat gesagt, das wurde abgelehnt und sie solle von mir 5,05 ? pro tag (kindergeldanteil) fordern. was ist da dran?
Bezüglich des Unterhalts würde ich umgehend Klage einreichen. Da deine Ex ja nun gar nix zahlt, obliegt ihr eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das heißt, jeden Tag eine Bewerbung und Aufnahme Nebentätigkeit (durchaus auch mehrere). Sollte sie diesem nicht nachkommen, wird ein fiktives Einkommen angesetzt und auf dieser Basis der KU ausgerechtnet und auch zu zahlen. Die Klage reichen übrigens die Kinder ein, da sie die Unterhaltsgläubiger sind und sie werden PKH bekommen. Du kannst es auch erst über das JA versuchen, aber das kostet meist nur Zeit.
braucht man dazu einen anwalt? meine prima scheidungsanwältin ist leider letztes jahr verstorben. und ich mag keine geldgeilen anwälte, sondern einen, der sich tatsächlich für das problem interessiert. meine anwältin war mutter eines sohnes, der exakt mein problem hatte. da hatte sie die absolute übersicht und das entsprechende knowhow entwickelt, das mir geholfen hat.
Sie hat ja irgendwelche festen Lebenshaltungskosten. Versuch das mal herauszufinden und addiere das auf. Diesen Kosten müssen zwangsläufig irgendwelche Einnahmen gegenüber stehen. Damit ließe sich beweisen, dass eben doch Einnahmen vorhanden sind.
sie zahlt nur miete und strom. keine versicherungen, fest festnetztelefon, nix...
da sie aber nich allzu clever ist, werde ich bestimmt sowas herausfinden können... :thumbup:
"das kind hat ein recht auf achtung, glück und eine ordentliche erziehung" korczak
@ mel,
soweit ich weiß, gibt es in Deutschland kaum ein Verfahren nach § 170 StGB, in dem eine Mutter verurteilt wurde. Schau mal hier:
www.vaeternotruf.de/unterhaltspflichtverletzung.htm
LG Uli
na das dann zum thema emanzipation.
"das kind hat ein recht auf achtung, glück und eine ordentliche erziehung" korczak
wahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh!
so jetzt gehts mir besser....
ich danke euch für diesen beitrag, denn mein mann kam doch echt auf die dumme idee das die kids (die aufgrund von allergien tierisch eiweissfrei leben müssen), wenn sie bei ihm vegane brotaufstriche essen wollen diese selbst mitbringen sollen.
einen moment lang hab ich drüber nachgedacht- hatte auch schon die befürchtung das mein mann mir den kindesunterhalt, den ich im moment nicht mal bekomme- so weit kürzen würde das er die tage an denen die kids bei ihm sind rausrechnet.
und wenn ich dann mal von anderer seite höre oder hier lese das manche eltern auf die gleiche idee kommen, kann ich mir nur an den kopf packen.
aber eigentlich hat es doch auch was positives, denn jeder von uns weiss, dass ein erwachsener mensch, selbst wenn er nicht wirklich viel geld hat, sich trotzdem für sich wichtige dinge "leistet".
und wenn das dann eben nicht zum wohle der kinder ist, weil andere dinge wichtiger sind, weiss man doch sofort wo die prioritäten liegen....
liebe grüsse
kroete
es gibt zwei wege aus der dunkelheit
entweder man macht licht dort wo man ist
oder man geht hinaus in die sonne
Herzlich Willkommen Daddy,
freut mich daß Du meinen Rat geflogt bist und hier zu Vatersein gekommen bist.
Ich denk hier wird Dir besser geholfen als in einem sozialhilfe-Forum :luxhello:
Hier sind nämlich total klasse Leute :laola:
Gruß Melly
Hallo 2x Daddy.
sie hat gesagt, das wurde abgelehnt und sie solle von mir 5,05 ? pro tag (kindergeldanteil) fordern. was ist da dran?
der Staat hat kein Geld und lehnt somit erstmal alles ab, was nicht zu dem normalen Regelsatz gehört. Deine Ex sollte Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und die Begründung anhand des richtlichen Urteils festmachen.
Mindestens ein WE im Monat inklusive Fahrt- und Ernährungskosten müssten gewährt werden, zumindest solange es noch die Einmaligen Beihilfen gibt.
Hat deine Ex einen rechtsmittelfähigen Bescheid, der nicht älter ist als 4 Wochen, über die Entscheidung? Dann sofort den Widerspruch einlegen, ansonsten erst den rechtsmittelfähigen Bescheid fordern ;)
Gruß
eskima
jo melly,
hier ist echt was los... 😀
nun werde ich aber erstmal die faschingskostüme fertignähen (ja. das tue ich selbst!) und mir überlegen, wie ich danach meine aktionen plane.
zu den kostümen: es ist von vorteil, wenn man als kind in der schule zur nadelarbeit gezwungen wurde. so bekommen meine kids jedes jahr auszeichnungen für das beste kostüm an ihren schulen. im secondhand alte fetzen gekauft und an der nähmaschine kostüme wie sailor moon, ash catchum oder frodo genäht. vielleicht zeig ich hier später mal ein fotos. die kids sind jedenfalls begeistert.
und wieder sieht man, eine mutter ist nicht alles. wir väter können mehr, als die gesellschaft uns zumutet!!!
in diesem sinne... KOPF HOCH für alle, deren kinder NOCH nicht beim vater leben!
"das kind hat ein recht auf achtung, glück und eine ordentliche erziehung" korczak
sie hat keinen Rechtsanspruch dir gegenüber bzgl. einer Umgangskostenbeteiligung.
Es gibt ein Urteil des BVerfG (siehe hier), nach dem die Umgangskosten den Selbstbehalt erhöhen bzw. das unterhaltsrelevante Einkommen mindern, sofern KU weniger als 135 % gem. DT geleistet wird, da deine Ex aber gar nix zahlt, kann da auch nichts in Ansatz gebracht werden.
Wäre schön, hier von einem "Musterprozess" demnächst lesen zu können.
@Melly
:redhead: (im Namen aller)
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ eskima,
danke für eine stimme der frau ;)
ich werde es schon irgendwie schaffen, mich mit ihr an einen tisch zu setzen und ihre unterlagen durchzusehen... LOL ich sage ihr einfach, dass ich ihr helfen möchte, geld vom soz zu bekommen und habe dann hoffentlich die volle einsicht... allzu clever ist sie ja nicht. :)
@ deepthought,
der link ist perfekt!
kein unterhalt kein kindergeldanteil!!!
thx
2xDaddy
[Editiert am 16/2/2004 von 2xDaddy]
"das kind hat ein recht auf achtung, glück und eine ordentliche erziehung" korczak
hi mel,
hast du sowas wie ein aktenzeichen oder urteil?
welches gericht war das? und vorallem wann?
wäre super, das zu wissen... präzedenzen sind immer brauchbar!
thx
2xDaddy
"das kind hat ein recht auf achtung, glück und eine ordentliche erziehung" korczak
hallo,
habe dir eine PN geschickt.
mel