Hab zwischenzeitlich mit meinem Anwalt gesprochen:
Er empfiehlt, die Scheidung zu beschleunigen. (Haha, wenn der Richter ohne VA nicht scheiden will und EX Auskunft monatelang verschleppt).
Aber: Die Abänderung des Titels kann auch rückwirkend erfolgen, sofern die Gegenseite angeschrieben wurde. Die Unterlagen sollte man vorab zur Verfügung stellen, damit die Gegenseite nicht zufällig nach Einreichen der Abänderungsklage dieser zustimmt und man dann auf den Kosten sitzenbleibt.
Da sich das bereinigte Nettoeinkommen gegenüber dem Vergleich um mehr als 30% verändert hat, lohnt es sich schon, dies durchzuziehen, zumal es ja auch den Kindesunterhalt betrifft. Ich kann mich ja auch nicht in einem Jahr, wenn der Kleine 6 Jahre alt wird, hinstellen und sagen:
Du wusstest doch, dass der Kleine 6 Jahre alt wird, also hättest du in den Vergleich aufnehmen lassen müssen, dass der Kindesunterhalt zu diesem Zeitpunkt angepasst wird. (beim Vergleich wurde nur der Zahlbetrag protokolliert und nicht die Stufe der DDT)
Und wenn man das o.a. BGH Urteil im Wortlaut liest, ist es wohl eher so, dass die Abänderung wohl eher dann ausgeschlossen ist, wenn keine Grundlage vereinbart wurde. Hier wurde aber extra eine Vergleichsgrundlage protokolliert. Die kann auch das OLG nicht so einfach vom Tisch wischen.
RTFM = Read the fucking manual