Kosten Erbausschlag...
 
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Kosten Erbausschlagung der Kinder mit Unterhalt verrechnen

 
(@benfica)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

folgendes hat sich zugetragen:
Nachdem ich die letzten Jahre ziemlich wenig, wenn nicht sogar keine Informationen über etwaige schulische Termine oder Aktionen im Kindergarten von meiner Exfrau erhalten habe, und sie auch unsere Söhne ohne mich in der Schule und im Kindergarten angemeldet hat (wir haben das GSR), teilte sie mir mit, dass ich bald ein Schreiben von Amtsgericht bekäme mit der Aufforderung das Erbe ihrer kürzlich verstorbenen Tante für unsere Kinder auszuschlagen.

Dies ist selbstverständlich mit Kosten verbunden, welche zwar nicht nicht hoch sind, aber aufgrund meiner finanziell angespannten Situation wohl erwähnenswert. Man muss dazu sagen, dass meine Ex mir für die Kinder an Wochenende und in den Ferien keine Klamotten mitgibt, und ich diese vorhalten muss.

Für den Kindesunterhalt besteht kein Titel. Jetzt habe ich mir überlegt, ob ich diesen nicht um die Kosten des Notares für einen Monat reduzieren kann.
Was haltet ihr davon?

Beste Grüße

Befica

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 09:48
(@benfica)
Schon was gesagt Registriert

Und wo wir gerade beim Thema sind....könnte ich den Unterhalt um einen Betrag X reduzieren, eben weil ich Klamotten vorhalten muss und ich somit auch eine Art Naturalleistung erbringe, um die die Barleistung gemindert werden könnte?

Noch einen Gruß!

Benfica

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 09:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beides ist unterhaltsrechtlich nicht vorgesehen und wenn es einen Titel gibt auch nicht ratsam, da der Fehlbetrag sofort gepfändet werden könnte.
Da kann man nichts verrechnen oder zurück behalten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 10:01
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Für den Kindesunterhalt besteht kein Titel.

Wenn das stimmt sieht es anders aus.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 10:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer sagt, dass Du den Notar bezahlen musst?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 10:48
(@benfica)
Schon was gesagt Registriert

Der Notar, bei dem ich angefragt habe.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 10:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Benfica!
Wenn ihr es schafft, gemeinsam bei einem Termin das Papier zu unterschreiben, kann es wirklich nicht die Welt kosten ... zumal es hierfür sicherlich auch fertige Vordrucke gibt.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 11:13
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn ihr es schafft, gemeinsam bei einem Termin das Papier zu unterschreiben, kann es wirklich nicht die Welt kosten ...

Wenn ich mich recht erinnere hat das bei uns damals 10 DM pro Nase gekostet.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 11:17
(@benfica)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

leider war sie bereits beim Gericht gewesen und hat das Erbe ausgeschlagen. Angeblich wusste sie nicht, dass meine Zustimmung auch notwendig sei (genau wie bei der Anmeldung an der Schule oder im Kindergarten), nur dass das Amtsgericht im Gegensatz zu den genannten institutionen selbstverständlich beim anderen sorgeberechtigten Elternteil anfragt. Die Kosten belaufen sich auf rd. 30 € netto, was sicherlich nicht die Welt ist, wenn ich nicht bereits so viel Geld investiert hätte, das ich nicht hätte investieren müssen, wenn Du verstehst, was ich meine.

Gruß
Benfica

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 11:24
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

leider war sie bereits beim Gericht gewesen und hat das Erbe ausgeschlagen.

Das Nachlassgericht muss doch aber auch gewusst haben, dass bei gSR beide Elternteile die Ausschlagung erklären müssen?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 11:39




(@benfica)
Schon was gesagt Registriert

Hallo gardo,

Das Nachlassgericht muss doch aber auch gewusst haben, dass bei gSR beide Elternteile die Ausschlagung erklären müssen?

das ist richtig. Deshalb hat mich das Gericht auch zwecks Ausschlagung kontaktiert.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 12:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Benfica,

einmal ungeachtet der rechtlichen Situation (die sowieso erst dann eine Rolle spielt, wenn man sich vor Gericht um etwas streiten möchte): Wie lange würdest Du Dich über 30 EUR ärgern, die Dir an anderer Stelle an unerwarteten Kosten entstehen, beispielsweise für eine Nachzahlung Deines Stromversorgers?

Bei manchen Dingen lohnt sich die Verschwendung von Lebenszeit einfach nicht, auch wenn das Geld knapp ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 12:06
(@adelante)
Rege dabei Registriert

Hi Benfica,

mein Freund ging zum Gericht, hat das Papier unterschrieben, darauf vermerken lassen, dass er aufgrund der Informationen der KM für das gemeinsame Kind das Erbe der Oma ausschlägt. Kosten fielen nicht an.

Warum müsst Ihr denn extra zum Notar?

Gruß  -  Adelante

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 12:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

wenn Deine EX bereits beim Nachlassgericht war, dann bedarf es nur noch Deiner Unterschrift dort, damit fallen aber auch nur die Kosten beim Nachlassgericht an. Ein Notar ist nicht erforderlich bzw. seine Einbeziehung treibt nun die Kosten nur noch in die Höhe.
Die Kosten für die Ausschlagung des Erbes richten ich nach dem Wert der ausgeschlagenen Erbschaft, siehe
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/kosten/kosten_01.html .

Bei einer überschuldeten Erbschaft sind sie minimal.

Wenn Du die Kosten (so überhaupt welche für die anfallen, u.U. geht die Rechnung des Nachlassgerichts an Deine Ex) mit dem Unterhalt verechnen willst, ist die einzig entscheidende Frage, was Du damit bezwecken willst. Ich denke aber, dass dabei außer mehr Ärger sowieso nichts rumkommt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 12:40
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Für das Ausschlagen einer überschuldeten Erbschaft für mich, (Ex)Frau und alle Kinder habe ich
2004 noch 20 Euro beim Amtsgericht bezahlt. Wir haben noch einen weiteren Verwandten mitgenommen, der auch ausgeschlagen hatte
und uns dann die Kosten geteilt. War für den Rechtspfleger ja nur ein Arbeitsgang.

Für 20 oder 30 Euro würde ich mir den darauf folgenden Ärger durch eine Aufrechnung mit Unterhalt nicht antun.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 13:36